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Verwaltungsvollstreckung

Verwaltungsvollstreckung

Die Verwaltungsvollstreckung umfasst die zwangsweise Durchsetzung eines grundsätzlich
durch Verwaltungsakt festgesetzten öffentlich-rechtlichen Anspruchs des Staates gegenüber
einem Bürger, der diesen Anspruch nicht freiwillig erfüllt.
Demgemäß verfolgt die Verwaltungsvollstreckung den Zweck, den Willen des Bürgers zu
brechen.
Vollstreckt werden kann aus Verwaltungsakten sowie aus öffentlich-rechtlichen Verträgen. Hier soll es nur um die Vollstreckung von Verwaltungsakten gehen.
Unterschieden werden die Vollstreckung
• zur Beitreibung einer Geldforderung (sog. Beitreibungsverfahren). Dies soll nicht Gegenstand
der vorliegenden Veranstaltung sein.
• zur Erzwingung sonstiger Handlungspflichten (aktives Tun oder passives Dulden oder
Unterlassen von Handlungen; sog. Verwaltungszwang im engeren Sinne).
Im folgenden wird unter dem Begriff der Verwaltungsvollstreckung nur der sog. Verwaltungszwang
verstanden und behandelt.


Rechtliche Hinweise