SchornsteinFegerRechts-Reform - RECHT: INFOS, HINWEISE, MUSTER (MG)

WETTBEWERBSRECHT

WETTBEWERBSRECHT

Das noch weitgehend gepflegte GEBIETS-MONOPOL der Schornsteinfeger hindert diese nach der "kleinen" Marktöffnung durch das SchfHwG aus 2008 nicht mehr daran, NEBENGESCHÄFTE zu machen.

Nach der Rechtsauffassung der Wettbewerbszentrale dürfen jedoch Schornsteinfeger ihre HOHEITLICHEN Aufgaben nicht zu PRIVATWIRTSCHAFTLICHEN INTERESSEN missbrauchen. Ob angebotener Brandmelder, "Gashausschau" oder gar Schornsteinreparatur, all das hat mit dem Kernbereich der Schornsteinfegertätigkeit nichts zu tun.

Alle Kritiker des Schornsteinfeger-SONDER-Rechts sollten insbesondere bei Werbematerialien und Internetseiten von Schornsteinfegern darauf achten, dass diese ihre HOHEITLICHE Funktion nicht zu WIRTSCHAFTSINTERESSEN missbrauchen.

Vielleicht spart es dem Nachbarn oder Bekannten auch Geld, wenn man diese auf die unterschiedlichen Funktionen der Schornsteinfeger aufmerksam macht. Ein Preisvergleich des angebotenen Rauchmelders ist sicher sinnvoll. Ein länger laufender Rahmenvertrag über eine "jährliche Gashausschau" könnte sich als kostspieliger Unsinn entpuppen, da die sinnvollen "Kontrollen" von jedem Hauseigentümer selbst und kostenfrei ausgeführt werden können. Und wenn am Schornstein etwas zu reparieren ist, sollte man zumindest ein Alternativangebot einer Fachfirma einholen. Vergleichen kann ja nicht schaden.

Als kleines Beispiel eines wettberwerbswidrigen Verhaltens mag eine Meldung der Wettbewerbszentrale dienen:
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/aktuelles/_news/?id=932

Wer selbst Zweifel an der Rechtsmäßigkeit von (Werbe-)Aussagen eines Schornsteinfegers oder deren Interessenvertretung hat, sollte sich mit einer Beschwerde an die Wettbewerbszentrale wenden:
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/

Einen weiteren Beitrag zu diesem Themenbereich finden Sie hier im Forum unter:
MEINUNGEN und DISKUSSIONEN