SchornsteinFegerRechts-Reform - UMFRAGEN UND STIMMUNG

Wer wird das Schornsteinfeger-Recht abschaffen ?

Wer wird das Schornsteinfeger-Recht abschaffen ?

Das aktuelle Schornsteinfeger-SONDER-Recht ist ein BUNDES-Gesetz (SchfHwG) mit hierauf gestützter BUNDES-Verordnung (KÜO).

Kritik aus der Bevölkerung kann prinzipiell nur auf bestimmten Wegen umgesetzt werden.
Gesetzesänderung / -aufhebung durch Parlamentsbeschluss (Politik)
Änderung der Verordnung durch die Regierung (Politik)Gerichtsurteil hinsichtlich Verordnungsbestimmungen (Justiz)
Verfassungsgerichtsurteil wegen Nichtigkeit / Verfassungswidrigkeit (Justiz)
Vorgaben der EU (Verwaltung)Volksabstimmung (Bürger)Die Umfrage zielt darauf ab, welche Partei eine entsprechende Gesetzesvorlage ins Parlament einbringt oder auf welchem Weg em EHESTEN eine Gesetzesänderung zu erwarten ist.

Re: Wer wird das Schornsteinfeger-Recht abschaffen ?

Hallo Admin,

interessante Umfrage. Meiner Meinung nach sollte man sich nicht nur auf einen Abstimmungspunkt festlegen können. So waren Vertreter der IG Saar in Brüssel in dieser Sache persönlich vorstellig geworden. Und wir aus dem Saarland sowie andere IG ließen in dieser Sache die EU nicht in Ruhe. Ich votiere daher für 50% EU und 50% die Interessenverbände, Bürgerinitiativen, IG u. Einzelpersonen. Ist es machbar, die Umfrage prozentual "umzustricken"?

Einen schönen Sonntag

Rotzfrech

Re: Wer wird das Schornsteinfeger-Recht abschaffen ?

Bitte bei der Umfrage daran denken, dass eine Bürgerinitiative lediglich eine treibende Kraft sein kann. Änderungen an einem Gesetz kann nur die Politik durch Abstimmung im Parlament, die Justiz in Form des Verfassungsgerichts durch Urteil oder die EU durch eine verbindliche Bestimmung bewirken. Auf Landesebene käme noch das direktdemokratische Element des Volksbegehrens mit anschliessender Volksabstimmung in Frage. Auf Bundesebene sind derartige Möglichkeiten für die Bürger bislang nicht geregelt.

Artikel 20 (2) Grundgesetz schreibt vor:
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und ABSTIMMUNGEN und durch besondere Organe ... ausgeübt."

Obwohl somit bereits die Verfassung aus 1949 ABSTIMMUNGEN ausdrücklich vorgesehen sind, kann dieses Instrument der Bürgerbeteiligung an der Gestaltung des Gemeinwesens auf Bundesebene bislang praktisch nicht genutzt werden, da es "der Gesetzgeber" (unsere Parteien) bis heute unterlassen hat, konkrete Ausführungsgesetze zu verabschieden. Die Macht der zuständigen Parteien könnte ja durch das Volk ausgebremst werden.

Insofern setzen ALLE Wahlwöglichkeiten voraus, dass BÜRGER-INITIATIVEN die entsprechende Partei ansprechen, bei Gericht Klage einreichen oder bei der EU auf dieses deutsche SONDER-Recht hinweisen.

ICH vermute, dass relativ Wenige einer unserer Parteien eine wirkliche Reformfähigkeit zutrauen. MIR erscheinen diese viel zu sehr mit Eigeninteressen, Wahlstrategien und Lobby-Netzwerken beschäftigt zu sein. Aber EINE Meinung ist eben noch kein Stimmungsbild.