Hallo ich habe auf einer Seite ein Desktophintergrund gefunden für mein Resident Evil und Silent Hill Forum.
Da steht aber nur für den Privaten gebrauch zu nutzen. Darf ich das Bild also nicht als Forenhintergrund benutzen? Blos es passt so schön zu dem Thema.
Danke im voraus.
Re: Copyright
Ist dein Forum privater Natur oder willst du damit Geld verdienen? Damit kannst du dir dann deine Frage selbst beantworten.
Re: Copyright
Privat also Geld möchte ich nicht damit verdienen nur User anlocken.
Ich habe blos gedacht die meinen auch das es sonst niemand sehen darf.
Re: Copyright
Wenn es privat erlaubt ist, nimm es! Verändere nur die eventuellen Copyrights nicht, dann ist alles gut!
Re: Copyright
Privat ist alles, was nicht gewerblich ist. Gewerblich ist alles, wo man eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen kann. Also z. B. wenn Du ein Banner einer Firma in Dein Forum einbaust, wofür Du Geld bekommst, verdienst Du Geld damit und das Forum wäre dann nicht mehr privat. Ansonsten musst Du keine Bedenken haben.
Re: Copyright
wo ich das hier gerade lese, es gibt hier ja auch foren über bands andere musikthemen.
diese foren sind zwar keine "songtext-seiten", aber dennoch ist eine gewisse vorsicht angebracht heutzutage. schaut ech dazu einfach die folgenden links an:
http://www.kampfumsongtexte.de
http://legalize.lyricsgalaxy.de
Zitat: Abmahnwelle überrollt deutsche Songtext-Seiten
Man hat's nicht leicht als bekennender Fan populären Liedguts. Aufgekündigte Freundschaften und mitleidige Blicke im Plattenladen sind allerdings noch harmlos gegen das, was derzeit den Betreibern einiger Webseiten droht: Wer unbedarft Liedtexte seines Idols online stellt, muss mit einer Abmahnung der Berliner Anwaltskanzlei Wollmann und Partner rechnen. Bereits 42 der meist nichtkommerziell arbeitenden Songtext-Webmaster bekamen eine Kostennote in Höhe von rund 1600 Euro ins Haus -- pro veröffentlichtem Songtext, wohlgemerkt. Auf der Suchliste der Anwaltskanzlei standen beispielsweise Titel von Keimzeit und Sarah Connor, aber auch ein Oldie der Gruppe Blondie. Die im Auftrag der Musikverlagsgruppe Meisel verfassten Abmahnungen haben ein "Geschäftsvolumen" von über 300.000 Euro.
Die meisten Betroffenen verstanden ihr Lyrics-Angebot als Werbung für die Künstler oder Dienst am Plattenkäufer -- und übersahen dabei, dass Songtexte grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sind (§ 2 UrhG). Alleine der Urheber bestimmt darüber, wo und wann sein Songtext veröffentlicht wird (§ 15 UrhG). Das gilt auch für Seiten, die so genannte Gitarren-Tabs anbieten, also Akkorde oder Gitarrengriffe mit Liedtext, und ebenso für von Besuchern eingesendete und online gestellte Liedtexte. Warum der Streitwert pro Song allerdings höher bewertet wurde als der bei einem illegal angebotenen MP3-File, weiß wohl nur die Anwaltskanzlei. Viele der Abmahn-Opfer haben sich deshalb auf der Webseite "Kampf um Songtexte" organisiert.
Andere Musikverlage sehen die Rechtslage bislang weniger eng: Eva Mair-Holmes von Trikont beispielsweise findet es eher "toll, wenn sich Menschen die Mühe machen, die Texte herauszuhören", wie sie in einem Interview mit der Hannoverschen Zeitung zugab. (cm/c't)
Re: Copyright
<p><a href="http://www.rettet-das-internet.de/"> <img src="http://file2.carookee.com/forum/cyspro/file/579212/banner1.gif?w" border="0" alt="Aktion für ein freies Internet" width="468" height="60"></a>
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Re: Copyright
@schlucke
Aktuelles Beispiel: Eine Berliner Anwaltskanzlei verschickte Abmahnungen an die Betreiber von Webseiten, auf denen sich Fans die Texte ihrer Lieblingssongs ansehen oder herunterladen können. Pro Mahnbrief verlangte die Kanzlei 1600 Euro. Der 16 Jahre alte Dennis L. etwa bekam vier Abmahnungen, die von ihm geforderte Gesamtsumme beläuft sich damit auf 6400 Euro. Ziemlich viel für einen Elftklässler.
L. wollte sich von den vier Anwaltsbriefen nicht einschüchtern lassen und schloss sich mit anderen Betreibern von Songtext-Seiten zur "Interessengemeinschaft Songtexte" zusammen - Widerstand lässt sich schnell bündeln und koordinieren in den Weiten des Netzes. Acht verschiedene Parteien sind inzwischen Mitglied geworden, alle hatten Abmahnungen erhalten. "Ich kriege vier bis fünf Anrufe am Tag von Leuten, die uns unterstützen wollen" sagt L. gegenüber SPIEGEL ONLINE.
Werbung oder Urheberrechtsverletzung?
Der Schüler fühlt sich zu Unrecht verfolgt, schließlich sei sein Webangebot stets ein Hobby gewesen. Zwar habe er Werbebanner auf der Seite gehabt, aber dennoch "im letzten Jahr am Ende 33 Euro Verlust gemacht". Das Argument führen viele der als Urheberrechtsverletzer gebrandmarkten Webmaster ins Feld: Ihre Lyrics-Seiten seien ein Hobby, Geld sei damit nicht verdient, außerdem würden doch auch die Künstler davon profitieren, wenn ihre Texte im Netz stünden: Schließlich sei das kostenlose Werbung.
"Interessengemeinschaft Songtexte": Abmahnung für 1600 Euro Die Initiatoren der Abmahnungen, eine Reihe großer deutscher Musikverlage, sehen die Sache naturgemäß anders. "Das Unwesen bei der Sache ist, dass das wirtschaftlich genutzt wird", sagt Pascal Tavanti von der Kanzlei Wollmann und Partner. Durch Werbebanner oder gar Dialer würde mit den urheberrechtsgeschützten Texten Geld verdient - und die Urheber sähen davon keinen Pfennig. "Letztlich ist das eine unternehmerische Tätigkeit", so Tavanti. Zumindest zweifelhaft sei doch, ob eine Seite, die Hunderttausende von Songtexten anbiete, die sich mit einer eigenen Suchmaschine durchsuchen ließen, noch als Hobbyprojekt zu betrachten sei. In der Tat stehen auf fast allen Lyrics-Seiten auch Werbebanner, und viele bieten weit über 100.000 Liedtexte an. Die schwärzesten Schafe der Branche arbeiten mit Dialern - und gegen die hat auch L. etwas, sie hätten Strafe verdient, meint er.
Mit unverhältnismäßigen Mitteln, findet der Rechtsanwalt Chan-Jo Jun, spezialisiert auf Internet- und Urheberrecht: Der Streitwert von 50.000 Euro pro Liedtext, der den Abmahnungen gegen L. und anderen zugrunde liegt, sei überzogen, sagt er. "Für eine illegal angebotene MP3-Datei werden üblicherweise 25.000 Euro angesetzt", erklärt Jun. Für ein ganzes Lied, wohlgemerkt, nicht nur für eine Textversion der Lyrics. "Es wird versucht, mit diesem hohen Streitwert die Leute einzuschüchtern", vermutet der Anwalt.
---------------------------- das fettgedruckte , dort liegt der hase im pfeffer .ausserdem ist selbst der grösste musikkonzern nur eine mail oder fax weit weg und eine anfrage , ob die was dagegen haben texte einzustellen , sollte schon drinne sein. die antwort dauert zwar erfahrungsgemäss ein paar wochen , aber immer noch besser als später eine unmenge kohle abzudrücken. als musikfan kann ich aber auch nur den kopf über die vorgehensweise der multis schütteln , die schiessen mit kanonen auf spatzen.
Gruss -Merlin-
--------------------------------------------- die F.A.Q.´s - unentbehrlich für das perfekte Carookee Forum
Re: Copyright
und wenn man sich dann überlegt das sich mit einem "echt" guten song doch auch noch kohle machen lässt,liegt doch fast der verdacht nahe das sich diese macker ihr solair lieber durch leichter durch ein "vollstreckungsverein" besorgen lassen