Trabrennen - Amateurfahrer

Amateurfahrerausweis

Amateurfahrerausweis

Ein Amateur ist ein Fahrer, der Rennen bestreiten darf und den Trabrennsport nicht gewerbsmäßig ausübt.

Die Amateurfahrerprüfung:

Der Bewerber muss das 16. Lebensjahr/Traberliga 18. Lebensjahr/HVT vollendet haben.
Er muss im Alleinbesitz eines in das Besitzerregister des HVT eingetragenen startberechtigten Pferdes sein oder sein Ehegatte, seine Kinder oder Eltern müssen im Allein- oder Mitbesitz eines solchen Pferdes sein. Mit diesem Pferd darf aber nur ein Bewerber einen Antrag auf Ausstellung eines Amateurfahrerausweises stellen.
Nach bestandener Prüfung erhält der Amateurfahrer auf Antrag bei der zuständigen AO für 18 Monate einen vorläufigen Fahrausweis. Dieser Ausweis berechtigt zur probeweisen Teilnahme an Amateurrennen. Der Ausweis wird nicht erteilt, wenn der Antragsteller innerhalb der letzten 3 Jahre eine Berufsausbildung im Pferdesport absolviert oder Pferdepflege im Pferdesport gegen Lohn betrieben hat oder wenn er innerhalb der letzten 10 Jahre Berufsfahrer oder Trainer war.

Die Grundsätzlichen Voraussetzungen für die Zulassung zur Amateurfahrerprüfung richten sich nach den jeweiligen Trabrennordnungen.