Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität
Die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) erhebt Anklage gegen sieben Personen (6 Tschechen und 1 Belgier) wegen mutmasslicher Geldwäschereihandlungen und Wirtschaftskriminalität im Zusammenhang mit der möglicherweise unrechtmässigen Aneignung eines der bedeutendsten Energieunternehmen in Tschechien. Die Anklageschrift wurde beim Bundesstrafgericht eingereicht.
Die BA eröffnete im Juni 2005 im Zusammenhang mit der mutmasslich unrechtmässigen Aneignung des Energieunternehmens durch Mitglieder seiner Führungsorgane mit gesellschaftseigenen Geldern ein Strafverfahren. Nach einem sechsjährigen komplexen internationalen Finanzermittlungsverfahren erachtet die BA die Verdachtsmomente als ausreichend, um Anklage zu erheben.
Gemäss BA haben Führungskräfte der Gesellschaft und Dritte, welche an der Aneignung beteiligt waren, in verschiedenen Ländern ein komplexes Gesellschaftskonstrukt aufgebaut mit dem Ziel, Vermögenswerte des Energieunternehmens für private Zwecke umzuleiten, um ohne jeglichen finanziellen Aufwand deren Eigentümer zu werden.
Der Anklage zufolge wurde ein bedeutender Anteil der Vermögenswerte in die Schweiz transferiert und hier gewaschen. Es wurden in diesem Sachzusammenhang um die hundert Bankkonten ausfindig gemacht. Die beschlagnahmten Vermögenswerte belaufen sich auf einen Gegenwert von rund 600 Millionen Schweizer Franken.