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Kindesentführung ????

Kindesentführung ????

Im Fall des von seiner Mutter (26) nach Tschechien verschleppten fünfjährigen Samuel wird nun auch die Staatsanwaltschaft Linz aktiv: die Behörde ersucht die tschechische Justiz, die Mutter in ihrem Heimatland zu verfolgen.

In Österreich ist ein Strafverfahren gegen die 26-jährige Mutter wegen des Verdachts der Kindesentziehung anhängig. Ihr drohen laut heimischem Strafrecht bis zu drei Jahre Haft. Da die Frau aber in ihrer Heimat Decin, im nördlichen Tschechien an der Grenze zu Polen aufhältig ist, hat dieses Prozedere kaum Aussicht auf Erfolg.

„Das Verfahren lässt sich in ihrer Abwesenheit ja nicht führen, auch eine gerichtliche Einvernahme ist nicht möglich“, sagt der Familienrechtsexperte Günter Tews. Daher habe die Staatsanwaltschaft Linz nun bei der tschechischen Justiz das Ansuchen gestellt, das Strafverfahren gegen die Mutter zu übernehmen.

Die tschechische Justiz hatte der Mutter von Samuel einen Gerichtsbeschluss zugestellt, wonach sie das Kind an den obsorgeberechtigten Vater aus Wilhering herausgeben muss. Die Frau ignoriere aber mittlerweile die Beschlüsse des Gerichts in Brünn. Nun wollte die Kanzlei versuchen, diesen Beschluss über eine Brünner Korrespondenzanwältin vollstrecken zu lassen.

Ein Prozess nach dem dem Haager Kindesentführungsübereinkommen soll am 24. März am Gericht in Brünn stattfinden.