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Kunstwerke beschlagnahmt

Kunstwerke beschlagnahmt

Im Streit mit der Tschechischen Republik hat die Schweizer Blutplasma-Firma Diag Human drei tschechische Kunstwerke beschlagnahmen lassen, die in Wien ausgestellt werden. Ein Wiener Bezirksgericht gab dem Antrag des Unternehmens statt, dass je ein Bild von Emil Filla und Vincenc Beneš sowie eine Plastik von Otto Gutfreund aus einer aktuellen Ausstellung im Wiener Belvedere nicht nach Prag und Brünn zurückgeschickt werden. Sie sollen nach dem Ende der Ausstellung am 29. Mai in ein Gerichtsarchiv wandern. Tschechien hat nun vier Tage Zeit, um Einwände geltend zu machen.

Ein Schiedsgericht in Paris hatte die Tschechische Republik im Jahr 2008 dazu verurteilt, Diag Human mit knapp 9 Milliarden Kronen zu entschädigen. Die Firma des Tschecho-Schweizers Josef Šťáva war in der ersten Hälfte der 90er Jahre von der Ausschreibung des tschechischen Gesundheitsministeriums zur Lieferung von Blutplasma ausgeschlossen worden. Während Diag Human mit dem Urteil von 2008 den Rechtsstreit zu seinen Gunsten entschieden sieht, lehnt der tschechische Staat die Entschädigungszahlungen ab.

Tschechien fürchtet um Eigentum im Ausland

Der tschechische Staat fürchtet wegen des Rechtsstreits mit der Blutplasma-Firma Diag Human um sein Eigentum im Ausland.

Kulturminister Besser hat die Anweisung gegeben, ein Bild von Manet, das nach Paris ausgeliehen ist, zurück ins Land zu holen. Das berichtet die Tageszeitung Lidové noviny heute in Berufung auf Aussagen eines Ministeriumssprechers. Dem Bericht nach will der tschechische Staat vermeiden, dass auch in Frankreich wie in Österreich weitere tschechische Kunstgegenstände durch die Beschlüsse ausländischer Gerichte konfisziert werden.

Re: Kunstwerke beschlagnahmt

Die Entscheidungen von Gerichten im Ausland bezüglich der Zwangsvollstreckungen tschechischen Eigentums verstießen gegen allgemein anerkannte Grundsätze des internationalen Rechts im Bereich der Jurisdiktionsimmunität der Staaten.

Das teilte das tschechische Außenministerium heute mit. Nach Meinung des Außenministeriums sollten der Staat und dessen Besitz der Gerichtsbarkeit fremder Länder nicht unterliegen.