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Bin gefrustet: Rechtsbegehren meines künftigen Exmannes :(

Bin gefrustet: Rechtsbegehren meines künftigen Exmannes :(

Hallo zusammen

meine heutige gute Laune ist sogleich verflogen als ich per Post eine Kopie des Rechtsbegehrens meines Mannes bekommen habe.

Kurzum, ein Artz schreibt ein Zeugnis dass er die Stelle wechseln soll aus gesundheitlichen Gründen. Er wechselt Ort und Arbeit und verdient jetzt einen Tausender weniger. Gäbigerweise bevor wir nochmals vor Gericht müssen!!Elterliche Sorge will er übernehmen: ich darf dann Alimente bezahlen und Gericht soll anhand des KJPF Besuchsregelung verfügen. Mein Mann ist der Meinung weil die Frau bei der Familienberatung gleich Partei ergriffen habe für mich sei eine neutrale Beratung nicht möglich gewesen!! Konkrete Gründe warum hat er keine!!Er legt einen Betreibungsauszug bei uns sagt die Schulden aus den letzten 5 Jahren (sind doch fast 30000 Stutz) seien von mir und der arme Kerli müsse jetzt diese bezahlen, somit sei eine hohe Alimentenzahlung ausgeschlossen!!

Ich fühle mich jetzt einfach zum Ko**en. All die Jahre war ich anscheinend der Dubel und jetzt tut er so...in seinen Augen bin ich unfähig für die Kinder zu sorgen und schon das finde ich schlimmer als "e Chlapf zum Grind" :(

Re: Bin gefrustet: Rechtsbegehren meines künftigen Exmannes :(

Sch**sse.. das tut mir echt leid für dich.... mehr fällt mir im moment gar nicht dazu ein, ausser dass ich einmal mehr froh und dankbar bin, niemals in so eine situation geraten zu sein!!!

unglaublich ... :o( 

und wie geht das jetzt weiter????

drückerchen

Joya

Re: Bin gefrustet: Rechtsbegehren meines künftigen Exmannes :(

Hallo

Tztz dein Ex will das Sorgerecht...hast du nicht in einem anderem Forum erwähnt das er die Kinder gar nicht mehr sehen möchte...?

Und wenn Ex weniger verdient da kanst du gar nichts tun...

Meine Meinung: Propieren kann man es ja...ob sich das ganze dann wirklich nach den Wünschen des Ex richtet bleibt dahin gestellt und bezweifle ich doch sehr...

Liebe Grüsse




Re: Bin gefrustet: Rechtsbegehren meines künftigen Exmannes :(

ruhig blut, die suppe wird nie so heiss gegessen wie sie gekocht wird.

ich hoffe du hast genügend privatpersonen mit denen du dein ärger abbauen kannst damit die kinder nicht allzuviel mitbekommen, und du auch nicht.

ansonsten stehe ich dir hier gerne zur verfügung.

vieleicht ist ein kleines "reisli" zum götti oder anderes möglich?

einfach erstmal distantz schaffen und schritt für schritt weitergehen. du musst ja nicht heute noch die ganze welt nach rechts drehen.

lg

Re: Bin gefrustet: Rechtsb

So, nachdem ich nun meine Haarfarbe meiner Stimmung angepasst habe und etwas Frustshopping betrieben hab gehts mir jetzt besser! Ich weiss ja dass seine Chancen gering sind....trotzdem bin ich jedes Mal schockiert :(

@joya
jetzt hab ich ne Frist zum Einreichen meines Rechtsbegehrens. Danach irgendwann gehts doch hoffentlich vor Gericht für die def. Scheidung

@sihra
ja er hat bei der Familienberatung ja gesagt wenn er vor dem Bundesgericht auch das Sorgerecht verliert will er keinen Kontakt mehr zu den Kindern. Dies ist sogar im Bericht festgehalten. Und 3 Monate keinen Kontakt zu den Kindern spricht auch für sich

@sofo
ja danke. Ich fahr übers Wochenende weg zu einem Festival....da hab ich dann auch etwas Zeit nebenbei mir wieder nen klaren Kopf zu machen und wieder Energie zu tanken. Sowas geht mir immer unheimlich an die Substanz :(

Danke euch


Gruss
Jasmin

Re: Bin gefrustet: Rechtsbegehren meines künftigen Exmannes :(

wieso keine gemeinsame Sorge?




Re: Bin gefrustet: Rechtsbegehren meines künftigen Exmannes :(

ist doch klar.......wenn schon kein gutes verhältnis nach der trennung da ist und er mit solchen drohungen kommt, dann kann das nciht gutgehen. das ist vorprogrammiert. denn es gibt immer wieder punkte, wo streitereien ausbrechen können. und das bringts dann nicht. 


Toleranz !
Leben und leben lassen !

Re: Bin gefrustet: Rechtsbegehren meines künftigen Exmannes :(

wenn "konfliktpotential" der grund ist, nicht auf gemeinsame sorge einzugehen, riecht das ziemlich nach geplanter instrumentalisierung der kinder, um nicht zu sagen der absicht, die kinder als druckmittel einzusetzen.

es soll richter geben, die das inzwischen realisiert haben und durchaus fähig sind, zu erkennen, wer was vom zaun bricht. zwar ist das gemeinsame sorgerecht bei einseitiger ablehnung vom tisch, doch kennen diese richter mittel und wege, dem einhalt zu gebieten.

wäre veilleicht besser, sich zu überlegen, welches der wirklich richtige weg ist




Re: Bin gefrustet: Rechtsbegehren meines künftigen Exmannes :(

Hallo angelface

Ich habe jetzt mal ne blöde Frage, die mich seit langem beschäftigt im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Sorgerecht:

Was willst du denn machen, wenn die Gegenpartei partout - aus was für Gründen auch immer - das gemeinsame Sorgerecht ablehnt? Die Richter könnten ja rein theoretisch schon dafür sein, doch was bringt das in der Praxis, wenn es dann von einer Partei nicht eingehalten wird? Natürlich können sich die Parteien jetzt jahrelang um das gemeinsame Sorgerecht streiten - den Anwalt wirds freuen - doch was haben die Kinder davon?

Könnte man nicht rein theoretisch - bei anfänglich zerstrittenen Parteien - im nach hinein, wenn sich die Emotionen gelegt haben, dass alleinige Sorgerecht zu Gunsten des gemeinsamen Sorgerecht umwandeln?

Du siehst, ich bin ein Grünschnabel auf diesem Gebiet:o))

Lieber Gruss
Chrütli




Re: Bin gefrustet: Rechtsbegehren meines künftigen Exmannes :(

Hoi Chrütli

Gleich mal vorab: das Wort "Sorgerecht" existiert in unserer Gesetzgebung gar nicht. Die Rede ist dort von "elterlicher Sorge", was der Tatsache, dass es sich nicht um ein "Recht" sondern vielmehr um eine "Pflicht" dem/den Kind/ern gegenüber handelt, wesentlich näher kommt.

Nach geltender Regelung kann die "gemeinsame elterliche Sorge" gar nicht erstritten werden, auch in jahrelangen Prozessen nicht. Bedingung für die gemeinsame elterliche Sorge ist, dass beide Elternteile dies ausdrücklich wollen und zustimmen. Fehlt die Zustimmung von einer Seite, ist das Thema vom Tisch. Da gibt's auch keine jahrelangen Prozesse.

Die Position des Richters ist in aller Regel nicht, für eine bestimmte Regelung der elterlichen Sorge, in Deinem Beispiel die gemeinsame, einzutreten. Aufgabe des Richters ist es, primär darauf zu achten, dass den Interessen und dem Wohl des Kindes - den Umständen entsprechend - möglichst Rechnung getragen wird. Sekundär wird er auf eine Ausgewogenheit in den übrigen Punkten der Auseinandersetzung achten. Also: Richter ist nicht Partei - darf er auch nicht sein.

Was Du in der Praxis antriffst ist, so Auseinandersetzungen zur elterlichen Sorge stattfinden, dass die Variante "gemeinsame elterliche Sorge" mangels Zustimmung einer der beiden Elternteile vom Tisch ist und dann entweder um die Zuteilung an Mutter oder Vater, um die Regelungen des Umgangsrechts (sprich "Besuchsrecht") sowie um finanziellen Unterhalt gestritten wird. Allein schon die Frage des Umgangsrechts könnte locker ein paar Seiten füllen...

Bei anfänglich zerstrittenen Parteien wäre es theoretisch durchaus denkbar, zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Vernunft wieder eingesetzt und sich durchgesetzt hat, auf gemeinsame elterliche Sorge umzustellen. Rein rechtlich ist dies durchaus machbar, zumal elterliche Sorge, Umgangsrecht und finanzielle Unterstützung jederzeit durch Eingabe oder Klage (je nach Zuständigkeit) abgeändert werden können.

Es stellt sich doch aber erst mal grundsätzlich die Frage, welche Vor- und Nachteile die beiden Varianten des Sorgerechts (einseitig oder gemeinsam) haben. Dies nicht nur aus Sicht der Elternteile sondern auch der Kinder und mit Blick auf deren Entwicklung. Diese Analyse könnte wirklich mal spannend sein - auch, welche Vor- und Nachteile der beiden Systeme die Forümler finden.

bis zur nächsten Runde und

angelface