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Neu in Uruguay!

Re: Neu in Uruguay!

Hallo!

Bin neu hier aber komme jetzt öfter!

Spaß beiseite, habe mich eigentlich nur wegen einer Frage angemeldet die ich "Nibeljunge" stellen möchte, da er in einem anderen Strang hier im Forum etwas geschrieben hat das mich hellhörig gemacht hat.

Ich muß noch dazu sagen daß ich schon für ein paar Monate in Paraguay war (vor 4 Jahren) und dort auch meine Papiere für eine Daueraufenthaltsgenehmigung eingereicht habe. Leider ist Paraguay ein Thema für sich, die Papiere habe ich quasi bis heute nicht.

Meine Frage nun zu Uruguay:

Stimmt es daß man sich inUrurgay selbstständig machen kann ohne eine Aufenthaltserlaubnis zu haben? Also quasi im Status eines Touri?
Du, "Nibeljunge", hast geschrieben daß Du eine ganze Zeitlang immer alle drei bzw. sechs Monate nach Argentinien gereist bist, um immer wieder legal Deine max. sechs "Monate heraus zu holen", daß es aber eine Möglichkeit ist (neben der Möglichkeit ein Kind zu zeugen )
sich selbstständig zu machen um einen Nachweiß über Einkünfte von wenigstens 250,-- Dollar zu erbringen.
Dies würde ja bedeuten man kann also OHNE Daueraufenthaltserlaubnis in Uruguay selbstständig tätig werden. RICHTIG?
In Paraguay ist das angeblich nicht möglich!
Hast Du, "Nibeljunge", oder jemand anderes zu diesem Thema noch weitere Infos? Z.b. muß es eine S.A. sein, brauch man dazu einen Einheimischen (z.b. als Geschäftsführer bei einer S.A.) und wie einfach gründet man in Ururguay eine Firma usw... . Wäre sehr dankbar wenn mir dazu jemand mehr Auskünfte geben kann.

Bis bald und schon jetzt ein herzlichen Dank!

Re: Neu in Uruguay!

Die Frage nun wird immer deutlicher: Wie kann man das System umgehen?

Es ist auf eine gewisse Zeitspanne möglich, jedoch wird auch hier immer mehr kontrolliert. Irgendwann wird man dann gezwungen sich hier zu registrieren und dann möglicherweise Sozialabgaben und Einkommensteuer werden im nachhinein mit Zinsen und Strafgelder kassiert werden. Hierzu muss ich sagen, dass Wucherzinsen nur für den Staat gültig sind (und der kassiert diese).

Es ist ja nicht schwer die Aufenthaltsgenehmigung in Uruguay zu bekommen. In manchen Fällen nimmt es etwas über einem Jahr (wenn man arbeitet) und in anderen geht es etwas schneller. Und dies ohne Schmiergelder. Wenn Du in Paraguay nicht schmierst, bekommst Du auch nichts zu Ende. Dort gehört es zur Regel, genauso wie in Argentinien.

Das Problem ist normalerweise immer, dass solang alles gut läuft ist alles OK. Doch sobald es dann schiefgeht, trägt das Land die Schuld. Warum nicht gleich von Anfang an nicht die Regeln folgen um sich möglicherweise spätere Kopfschmerzen zu ersparen?

Re: Neu in Uruguay!

Zuerst mal Danke an Peter, dafür daß überhaupt hier jemand reagiert.

Allerdings sollte ich mal klarstellen daß es mir nicht um das Umgehen des Systems geht.

Ich plane zur Zeit, die Deutschen Wintermonate im Ausland zu verbringen.

Dafür ist es weder in Paraguay noch in Uruguay nötig eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu erlangen. Gut so!

Ich will aber nicht sechs Monate im Jahr nichts tun. Ich möchte, wenn auch nur eine kleine und ggf. auch keine sonderlich ertragsreiche, selbstständige Beschäftigung nachgehen. Dafür möchte ich eben eine Gewerbe anmelden oder eine Firma gründen, je nach dem was verlangt wird.

Also hier noch einmal die Frage: Kann man in Uruguay eine Firma gründen, sechs Monate im Jahr damit arbeiten, natürlich auch dort Steuern zahlen ohne eine Daueraufenthaltserlaubnis zu haben?
In Paraguay geht das eben nicht!

Re: Neu in Uruguay!

Können kann man schon, aber das System erzwingt Dich zum Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung, da man eine Firma hier schwer jedes Jahr 6 Monate stilllegen kann.

Ich weiss nicht wie Du Dir die Angelegenheit vorstellst, aber in Uruguay ist es unmöglich Steuern oder Abgaben in voraus zu zahlen. Die Sozialabgaben sind monatlich zu zahlen (jeden Monat zahlt man für den Vergangenen) und eine Vorauszahlung ist undenkbar. Beim Steueramt muss man auch monatlich oder 3-monatlich abrechnen, je nach Steuer und Betriebart. Da ist auch eine Vorauszahlung nur bei der Einkommensteuer möglich, doch wie die Rückzahlung erfolgen soll, wenn man zu viel bezahlt hat ist noch nicht klar, geschweige denn ob möglich. Mit Glück bekommst Du es fürs nächste Jahr gutgeschrieben. Auch ein Steuerberater würde dann für die 6 Monate ein Jahrestarif nehmen, da sich seine Arbeit über diese Zeit hinauszieht.

Warum die Aufenthaltsgenehmigung verweigern? Mit einem laufenden Betrieb hast Du auch gleich einen Einkommensnachweis mit welchem Du den Antrag stellen könntest.

Re: Neu in Uruguay!

Zuerst einmal meine Antwort, die irgendwie nicht gepostet wurde (ich beteilige mich am Forum per EMail):
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Hallo principedelsur

ich habe meinen Wissensstand nicht aktualisiert, kann dir also nicht sagen, ob es eine Änderung gegeben hat.
Wenn nicht, dann ist es weiterhin so, dass man zum Erwerb der residencia Arbeitseinkommen von mindestens 5000 Pesos angeben kann. Das kann nun selbständige Arbeit sein oder als Angestellter.
Daraus lässt sich schlußfolgern, das man keine Daueraufenthaltsgenehmigung braucht, um ein Gewerbe anzumelden. Man kann also ein Unternehmen mit Touristenvisum aufmachen.

Welche Gesellschaftsform das sein soll, ist dir überlassen. Bis zu einem Jahresumsatz von aktuell 510 000 Pesos ~ 25 000 Dollar kannst du ein sogenanntes "empresa unipersonal" aufmachen in der du als Einzelperson oder auch mit bis zu 2 Angestellten tätig sein kannst.

Der Spass kostet dich dann ca 3000 Pesos pro Monat BPS (Sozialversicherung, KV inklusive, auch wenn du eine andere hast) und im Jahr 2008 eine Pauschalabgabe von 1600 Pesos für die Umsatzsteuer an die DGI.
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und dann nochmal zu Peters Äußerungen: Zum einen kann man sehr wohl einen Betrieb für nur 3 oder 6 Monate anmelden, hinter Montevideo funktionieren ca 50% aller Gewerbe so, nämlich saisonal. Zum anderen kann man auch die Steuer im Vorraus bezahlen, also DGI. Das weiss ichdaher, weil ich (eben noch recht Deutsch) meine Steuer immer im entsprechenden Monat bezahlt habe und eben nicht bis zum Zahltag im Folgemonat gewartet habe. Allerdings ist das bei der BPS (Sozoalversicherung) nicht möglich.

Aber wie gesagt: Anmelden und nach 6 monaten wieder abmelden ist überhaupt kein Problem!

Re: Neu in Uruguay!

Das stimmt so.

Die tagesaktuellen Daten kannst du über www.dgi.com.uy und www.bps.com.uy erhalten. Ansonsten würde ich dir einen Anwalt oder einen Notar empfehlen. Die wissen so etwas bereits, während AHK und EWH sich erst selbst erkundigen müssen bzw erst einmal Geld sehen wollen.

Re: Neu in Uruguay!

Sorry, der Bericht ist in der falschen Abteilung gelandet!!!!!

ATA


*leben und leben lassen

[Der angesprochene Bericht wurde verschoben - siehe unten]

Re: Neu in Uruguay!

.

Du meinst bestimmt die Abteilung die es noch gar nicht gibt


http://www.Fehler !

Ein Zugriff auf den Server ist nicht möglich.

Re: Neu in Uruguay!

Zitat: Augustinos
.
Du meinst bestimmt die Abteilung die es noch gar nicht gibt Die Abteilung könnte heißen: warum Deutschland mich ankotzt.
Nee ich meinte natürlich Abteilung: Warum ich D verlassen möchte.

ATA


*leben und leben lassen

Re: Neu in Uruguay!

Der Beitrag ist jetzt hier: http://www.carookee.com/forum/Auswandern-Uruguay/36/22034603#22034603
Musste erst mal suchen wie das geht .....
http://www.carookee.com/forum/Foreneinrichtung/21/Beitraege_Themen_auschneiden_und_verschieben.7770043.0.01105.html
....und werde jetzt weiter markeln.

Re: Neu in Uruguay!

Zitat: uruguayonline.de
Der Beitrag ist jetzt hier: http://www.carookee.com/forum/Auswandern-Uruguay/36/22034603#22034603
Musste erst mal suchen wie das geht .....
http://www.carookee.com/forum/Foreneinrichtung/21/Beitraege_Themen_auschneiden_und_verschieben.7770043.0.01105.html
....und werde jetzt weiter markeln.dies ist ein offenes, informatives und hilfreiches Forum!!!!!!!!!!!!!
Prima Service, uruguayonline.de.
keiner macht es besser!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

ATA


*leben und leben lassen