DLF-Opfer - DLF / DHB

Bettelbrief von KC, Ankündigung massiver Verluste

Re: Bettelbrief von KC, Ankündigung massiver Verluste

Ich habe mich vorerst mal gegen eine Kündigung entschieden.
Es ist ja nun nicht ganz unerwartet das jetzt viele Kündigungen kommen, daher werden die sich also darauf eingestellt haben. Man wird ein Minimum anbieten und klagen lohnt sich bei den meisten eh nicht. Viele wollen sicherlich entnervt nur noch raus aus dieser Anlage (was ja auch hier anklingt).
Fraglich ist also was passiert.
Ein Szenario wäre das die Finkschen Investoren bzw. Heuschrecken schon mal parat stehen um bei den anstehenden "Notverkäufen" jetzt ein paar Schnäppchen zu machen. Dann bringt mir das Abwarten nichts, Fink allerdings auch nicht (!).
Am lukrativsten wäre es wohl wenn Fink selbst irgendwie an die Anteile billig rankommt und die Immobilien dann zu einem höheren Preis verwerten kann. Unter diesen Bedingungen könnte man evtl. mit davon profitieren solange die billig erworbenen Immos im Bestand der Fonds bleiben.
Vermutlich wird es irgendein Mix daraus werden. Allerdings wird sich Fink das Finale abkassieren sicherlich nicht ganz entgehen lassen. Die Frage ist ob der Hai die restlichen Goldfische schwimmen läßt oder ob er die auch noch aufessen will, was sicherlich möglich ist.
Bin gespannt was passiert und wie der Plan von Fink aussieht. Gedanklich habe ich mich von meinen Anteilen schon vor längerer Zeit zu 100% verabschiedet. Insofern bin ich da recht entspannt beim Zusehen.

Re: Bettelbrief von KC, Ankündigung massiver Verluste

Hallo,

sehr interessante Ausführungen zum Thema Kündigung DLF 97/22 zum 31.12.2013.

Haben Sie von KC schon eine Antwort und wenn ja welche erhalten?

Ich habe nur nebulöse Aussagen bekommen.

LG



Zitat: Rentner 1
Können die tatsächlich die Vertragsbedingungen im Nachhinein ändern?

Hallo zusammen,
hier Ausschnitte eines Schreibens von mir an Herrn Fink :
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DLF 9417 und 9722 Kündigung 31.12.2013

ich halte mehrere der o.a. DLF-Beteiligungen, die alle zum 31.12.2013 wirksam gekündigt wurden.

Wie Sie selbst schreiben, war der letzte Kündigungstermin für den 31.12.13 der 30.06.13. Viele Kündigungen waren schon viel früher eingegangen, so auch meine. die schon im März 2011 gekündigt wurden. Spätestens am 30.06.13 war Ihnen also die endgültige Größenordnung der Kündigungen der einzelnen DLF-Beteiligungen bekannt. Es wäre demnach dann schon die Möglichkeit gegeben, die notwendige Liquiditätsbeschaffung an zu gehen und nicht je nach Ausgang Ihrer „auf den letzten Drücker“ angesetzten Kündigungsrücknahmeaktion in 2014.

Für mich als Anleger erhebt sich nun folgende Frage: Wenn ich die Kündigung auf den 31.12.14 verschiebe, die Anzahl der verschobenen Kündigungen jedoch nicht ausreicht, um die beschriebene kurzfristige Veräußerung mit den entsprechenden Nachteilen zu vermeiden, würden dann zum Stichtag 31.12.14 diese Nachteile nicht ebenfalls auf mich zu kommen? Und wären dann nicht noch weitere Nachteile zu erwarten, durch die dann fehlenden Mieteinnahmen, die den Jahresabschluß 2014 nach unten drücken?

Kann eine Kündigung verschoben werden, unter dem Vorbehalt, dass eine ausreichende Anzahl Anleger ebenfalls ihre Kündigung verschieben, damit die beschriebenen Nachteile ausgeschlossen werden? Diese Anzahl sollte bis spätestens am 20.12.13 fest stehen.

Wann würden die zum 31.12.14 gekündigten Abfinungsguthaben ausgezahlt?

Die 20 Jahresfrist ist für DLF 9417 erst 2015 abgelaufen. Für den 9722 wäre es 2016. Ihr in Punkt 4 (Fortsetzung / Planung) letzter Absatz geschriebener Hinweis gibt vor, dass bei einer Verschiebung der Kündigung auf den 31.12.14 der 10 %ige Abschlag entfällt. Ist das eine bindende Zusage oder wird hier stillschweigend vorausgesetzt, dass nur die Kündigung zurückgenommen wird, ohne eine neue Kündigung vor den 20 Jahresterminen aus zu sprechen?

Können einzelne Anleger eine Abstimmung über die Liquidation der Gesellschaft verlangen? Und ist dieses Verlangen bindend?
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Ergänzend zu meinem Schreiben vom 1.12.13 habe ich nach genauerem Studium des Gesellschaftsvertrages noch folgende Fragen bzw. Anmerkungen zu Ihrem Scheiben vom 29.11.13 speziell zu Punkt 3 und 4:

1. Betr. 3. 2. Abschnitt.
Der von Sachverständigen ermittelte Immobilienwert ist für das Abfindungsguthaben nicht von Bedeutung. Ob weiter im Bestand gehalten oder kurzfristig veräußert wird, interessiert hier ebenfalls nicht.
§ 23.GV (Gesellschaftsvertrag) regelt ganz klar wie der Immobilienwert zu ermitteln ist. Nämlich auf Grund der auf den 31.12.2013 zu erstellenden Handelsbilanz und den darin nachgewiesenen in 2013 zugeflossenen Jahresnettomieten multipliziert mit dem Jahresmietfaktor der Immobilie zum Kaufzeitpunkt.
Dabei ist es für den zum 31.12.2013 ausgeschiedenen Gesellschafter völlig unerheblich, wie ein eventueller Veräußerungspreis einer Immobilie später zu Stande kommt.

2. Betr. 3. 3. Abschnitt
Wie die Gesellschaft Liquidität beschafft, liegt nicht in der Entscheidung des ausscheidenden Gesellschafters. Da dieser nicht den Verkauf von Vermögenswerten und Auflösung von Liquiditätsreserven verlangen kann, ist er auch nicht an eventuellen Verlusten durch voreilige Verkäufe zu beteiligen, die nach seinem Ausscheiden getätigt werden. Die Gesellschaft hat die Möglichkeit das Auseinandersetzungsguthaben in verzinsten Raten auszuzahlen. Wenn sie davon nicht Gebrauch machen will, liegt dies ebenfalls nicht in der Verantwortung des ausscheidenden Gesellschafters.
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3. Betr. 3. letzter Abschnitt
Der für den 31.12.2012 ermittelte Immobilienwert ist hier ebenfalls nicht relevant, sondern der auf den 31.12.2013 zu ermittelnde.
Was, bitte schön, ist unter „Berücksichtigung anderer Faktoren“ zu verstehen?
Wieso wirken sich künftige Reorganisierungsmaßnahmen auf den Wert des Kommanditanteils an der DLF-Immobilienportfolio zum Stichtag 31.12.2013 aus?

4. Betr. 4. Letzter Abschnitt
Hier wird suggeriert, dass die Rücknahme bzw. Verschiebung der Kündigung zum Wegfall des 10% Abschlags führt. Die 20 Jahresfrist ist für DLF 9417 aber erst 2015 abgelaufen. Für den 9722 wäre es je nach Vertragsabschluss 2016 oder später.
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Über Antworten der KC werde ich ggF. kurzfristig informieren.

Grüße und Nerven behalten!

Re: Bettelbrief von KC, Ankündigung massiver Verluste

Hallo Proku,

wie kommst Du auf die Kündigungsdaten?
Ich habe jetzt nicht in den Gesellschaftervertrag geschaut.
Der DLF 9417 ist ca. 94 aufgelegt worden und gut 2 Jahre verkauft worden.
Der DLF 9722 ist 97 aufgelegt worden.

Der DLF 9417 könnte dadurch evtl. Ende 2014 kündigbar sein ohne Abschlag.
Der DLF 9722 könnte dann evtl. erst 2017 ohne Abschlag kündigbar sein.

Gruß
Woodruff

Re: Bettelbrief von KC, Ankündigung massiver Verluste

Ein paar Auskünfte von KC:

"Grundsätzlich können keinerlei Garantien zu Aussagen bzw. Prognosen bzw zu der zukünftigen Entwicklung gemacht werden."

Die während des Kündigungsmoratoriums durchgeführten Reorganisationsmaßnahmen sind fast abgeschlossen, die Beurkundung der IPKG in die Balandis AG wird noch in diesem (!) Jahr erfolgen. Dies als Antwort auf die Frage nach den Maßnahmen zur Vermeidung von Problemen mit Auslaufen des KMs. "Von einem Scheitern der Maßnahmen kann hier demnach nicht gesprochen werden."

Ob es dann einen Börsengang gibt, einen Zusammenschluß mit einem börsennotierten Unternehmen oder die Aufnahme eines strategischen Investors steht noch nicht fest. Wie hieß es noch im letzten Lagebericht: Der Prozess eines Börsengangs bzw. der Aufnahme eine strategischen Investors wird voraussichtlich im Q4 2013 eingeleitet.

Die Kosten für die Umwandlung behält man lieber für sich; man geht aber von (Über)kompensation durch Einsparungen in der Gebührenstruktur/ Vereinfachung der Gesellschaftsstruktur aus.

Die Geschäftsberichte für 2012 werden erst im Q4 2014 erstellt; die für 2013 werden frühestens ab Mitte 2014 vorgelegt.

Und bei der letzten Beschlußfassung wurde natürlich sämtlichen Punkten zugestimmt (ohne Zahlenangabe).

Kommentare dazu spare ich mir lieber.

Viele Grüße
I-Aah

Re: Bettelbrief von KC, Ankündigung massiver Verluste

Hallo,

Ich habe besagten Brief auch erhalten. Jedoch verhält es sich bei mir so. Meine Mutter hatte Beteiligungen und bereits zum 31.12.13 gekündigt. Sie hatte nie viel Geld und dann lässt sie sich zu sowas überreden :-( na ja sie war sehr labil und lies sich leicht einlullen. Von der Familie hielt sie sich weitgehend fern. Wir wussten nicht was sie so trieb... Egal...
Sie verstarb vor einem Jahr und ich als einziges Kind bin Alleinerbe. Dies habe ich besagter Firma mitgeteilt. Die schrieben die Beteiligungen dann auf mich um und wollten alles weiterlaufen lassen! Gott sei dank hat mich die Dame am Telefon drauf hingewiesen ausdrücklich auf die bereits vorliegende Kündigung zu bestehen sonst hätte ich den käse an der Backe gehabt.
Nun kam dieses schreiben und mein Mann ist auf 180 ;-)
Hat man mit einem Anwalt überhaupt eine Chance was zu bewirken? Es handelt sich um keinen großen Betrag aber wies aussieht gibts fast gar nix mehr. Ich behalte die Kündigung bei. Ich glaub nicht daran dass sich da im kommenden Jahr was zum positiven bewegt.
Traurig. Meiner Mutter wurden 10% versprochen. Ein Auszug den wir gefunden haben, wies 1% aus :-(

Re: Bettelbrief von KC, Ankündigung massiver Verluste

Hallo Gast71,

wenn Du mir den Fonds nennst kann ich genauers dazu sagen.
Am besten meldest Du dich im Forum an, dann kannst Du mir eine PN (persönliche Nachricht) mailen.

Gruß
Woodruff

Re: Bettelbrief von KC, Ankündigung massiver Verluste

Hallo,

wie sieht es aus:
Wie habt ihr gestimmt?
Kündigung zurückgezogen oder beibehalten?

Gruß und frohe Weihnachten
Woodruff

Re: Bettelbrief von KC, Ankündigung massiver Verluste

Guten Rutsch an alle,

Gruß
Woodruff

Re: Bettelbrief von KC, Ankündigung massiver Verluste

Danke, ein Frohes Neues an Euch alle