DLF-Opfer - Urteile / Klagen / Anwälte

Anwalt Anschreiben

Re: Anwalt Anschreiben

Der Vergleich mit dem Fink hat nichts mit dem Gesellschafterguthaben und der Auflösung des Fonds zutun.
Mit dem Vergleich sind alle Ansprüche gegen den Walter Fink abgegolten.
Ganz ehrlich, ich wußte bis Oktober gar nicht, das in der Richtung auch eine Klage läuft. Ich bin immer nur
von der Klage gegen die Swiss-Life ausgegangen. Erst als ich im Oktober eine Vorladung zum Gericht
bekommen habe, bat ich um detaillierte Auskunft bei der Anwaltskanzlei Boon, Dersch und Müller.

93 / 14

Hallo Netsmurf,

mit liegt ein Schreiben der ATC vom 04.12.2014 vor zu 93/14, demnach solles es NUR 28,97112 % sein und davon gehen / rechnen die .... ab.

Woher kommen Ihre Zahlen ..... 38,35 % ??

Gruß

Re: Anwalt Anschreiben

Das sind die Zahlen, die ich in dem Schreiben von meinem Anwalt mitgeteilt bekomme habe. Ich habe die nicht hinterfragt!

Gruß
Netsmurf

Re: 93 / 14

Zitat: so nicht
mit liegt ein Schreiben der ATC vom 04.12.2014 vor zu 93/14, demnach solles es NUR 28,97112 % sein und davon gehen / rechnen die .... ab.Hallo Netsmurf, hallo "so nicht",

die unterschiedlichen Zahlen könnten ihre Ursache auch darin haben, dass es um verschiedene Werte geht: Abfindungswerte nach Kündigung (Ende 2013), voraussichtliche Werte nach Auflösung oder Höhe von Abschlagszahlungen… Wenn Ihr nicht nur die Zahlen nennt, sondern auch den Kontext, könntet Ihr des Rätsels Lösung womöglich näher kommen.

Gruß
Britta

Re: Anwalt Anschreiben

Die Geschäftsführung der DLF-Gesellschaften hat uns auf Anfrage mitgeteilt, dass im Rahmen der Liquidation die in der nachfolgenden Aufstellung abgebildeten durchschnittlichen Abfindungswerte in Prozent der Beteiligungssumme erwartet werden.
Hierbei ist nach Mitteilung der Geschäftsführung bereits ein Abschlag von 10% auf den Marktwert der Immobilien berücksichtigt (Sicherheitsabschlag auf den Marktwert und Kosten der Verwertung).

Jetzt besser?

Re: Anwalt Anschreiben

Zitat: netsmurf
Die Geschäftsführung der DLF-Gesellschaften hat uns auf Anfrage mitgeteilt, dass im Rahmen der Liquidation die in der nachfolgenden Aufstellung abgebildeten durchschnittlichen Abfindungswerte in Prozent der Beteiligungssumme erwartet werden. Hierbei ist nach Mitteilung der Geschäftsführung bereits ein Abschlag von 10% auf den Marktwert der Immobilien berücksichtigt (Sicherheitsabschlag auf den Marktwert und Kosten der Verwertung). Jetzt besser?Hallo Netsmurf,

ja, danke. Nach meiner Lesart müsste es sich also bei "Deinen" Zahlen um die Prognosewerte bei Auflösung ("im Rahmen der Liquidation") handeln.

Gruß
Britta

Re: 93 / 14

Zitat: so nicht
Hallo Netsmurf,

mit liegt ein Schreiben der ATC vom 04.12.2014 vor zu 93/14, demnach solles es NUR 28,97112 % sein und davon gehen / rechnen die .... ab.

Woher kommen Ihre Zahlen ..... 38,35 % ??

GrußHallo Netsamurf und Britta,
danke für Eure Antworten. Ich frage nicht für mich, sondern für meine Tante die über 90 Jahre alt ist. Derzeit versuche ich mich etwas einzulesen.

Also es ist gekündigt zum 31.12.2013. Vom Anteil i. H. von 20451,08 € rechen sie (ATC) 28,97112 % und vom Ergebnis 5925,08 € (Abfindungsguthaben) ziehen sie ab
- Saldo Ihres Liquiditätsüberschusskontos zum 1.1.2013 - 477, 93 €
-Indiv. Ausgleichsbetrag (§ 23 Ziff. 2 b Gesellschaftsvertrag - 332,58 €.
Auszahlungsbetrag (Restzahlung) =3.835,88.

Ist das so OK ? oder soll ich eine Anwalt bemühen... lohnt sich das ?

Gerne erbitte ich eine Einschätzung sofern möglich , keine verbindliche Auskunft

Gruß und Frohe Festtage

Re: Anwalt Anschreiben

Hallo "so nicht",

das kann ich Dir nicht final beantworten.

Wenn Sie nur diese beiden genannten Beträge abziehen, dann lohnt sich der monetäre Aufwand mit einem Anwalt wohl kaum, wenn man Zeit und Ärger auch einrechnet. Der Anwalt möchte ja auch ein paar Euros sehen.

Du hast insumme 5100.00€ (ca. 25%) ausgezahlt bekommen, viel mehr wird dann bei den tatsächlichen Abfindungsquoten nicht mehr drin sein.

Ich für mich bin froh, das ich mit dem Laden nichts mehr zutun habe. Den Anwalt habe ich nur bemüht, weil ich eine Rechtschutzversicherung habe. Sonst hätte ich das auch aus monetären Abwägungen nicht mehr gemacht.

Re: 93 / 14

Zitat: so nicht
Also es ist gekündigt zum 31.12.2013. Vom Anteil i. H. von 20451,08 € rechen sie (ATC) 28,97112 % und vom Ergebnis 5925,08 € (Abfindungsguthaben) ziehen sie ab
- Saldo Ihres Liquiditätsüberschusskontos zum 1.1.2013 - 477, 93 €
-Indiv. Ausgleichsbetrag (§ 23 Ziff. 2 b Gesellschaftsvertrag - 332,58 €.
Auszahlungsbetrag (Restzahlung) =3.835,88.
Ist das so OK ? oder soll ich eine Anwalt bemühen... lohnt sich das ?Hallo "so nicht",

je nach (gewählter) Ausschüttungsvariante können durchaus Abzüge gerechtfertigt sein, allerdings erklärt sich die Differenz von über 2000 € (5900 – 3800) dadurch nicht. Oder liegt das an der Abschlagszahlung?

Persönlich habe ich große Probleme mit den 28,97 %. Gegenüber den prognostizierten Werten nach Auflösung ist dies eine Abweichung von 10 Prozentpunkten, was meines Erachtens etwas zu viel sein dürfte. Am besten lässt Du Dir die Werte von denen erklären, die sich darauf berufen. Frage nach den konkreten Hintergründen zu den Abzügen, worauf die basieren und wie sich die zusammensetzen. Lass Dir auch alle wesentlichen Unterlagen schicken. Nachdem der Gesellschaftsvertrag mehrfach geändert wurde (ich nehme nicht an, dass § 23 2 b so im Ursprungsvertrag enthalten ist), bitte um Zusendung der aktuellen Fassung.

In jedem Fall würde ich die sog. Auseinandersetzungsbilanz einfordern, auf dieser basiert die Berechnung der Abfindungsguthaben. Auch die normalen Geschäftsberichte (inkl. Immobilienportfolio) würde ich anfordern, sofern nicht online ohne weiteres erhältlich.

Darüber hinaus kann man auch Einsicht in die Bücher verlangen. Wobei dies vermutlich für die wenigsten Anleger praktikabel sein dürfte. Solche Maßnahmen – wie wohl auch die Beauftragung eines Anwalts – machen realistisch betrachtet vermutlich nur Sinn, wenn sich mehrere Anleger zusammenschließen. Letzteres würde ich übrigens durchaus empfehlen. Wer nicht selber klagen möchte, kann ja einem anderen Interessenten seine Forderung abtreten.

Gruß
Britta

Re: Anwalt Anschreiben

Hallo Britta,

habe von der ATC ein Schreiben bekommen. Hier wird das Vermögen der Gesellschaft zum 31.12.2013 angegeben. Dann kommen einige Posten mit zuzüglich. Danach einige Posten mit abzüglich und korrekturen zur Ausschüttung. Als Ergebnis kommt "nach der Beteiligungssumme zu verteilender Wert" heraus.

Das Schreiben sieht aus wie eine Handwerkerrechnung!!!!

Auf meine Beteiligung wird für den 94/17 ein Prozentsatz von 13,456.. %angewendet. Laut einem o.g. Beitrag sollten 24,9% heraus kommen!

Ist für den 94/17 wirklich nur 13,456.. % drin?

Was sollte ich unbedingt als Kontrolle einfordern? Welche Unterlagen müßte ich mir zuschicken lassen?

Gruß
reinfall