Einmal Ein-Euro-Jobber, immer Ein-Euro-Jobber
Einmal Ein-Euro-Jobber, immer Ein-Euro-Jobber
Wo jede Arbeit zumutbar ist und erzwungen werden kann, wird die Gelegenheit zu arbeiten, egal unter welchen Bedingungen, selbst zum Lohn
Ein-Euro-Jobber bei der Arbeit: Einer streicht eine Wand, immer dieselbe: grün, blau, weiß. Ein anderer zieht eine Mauer hoch, um sie später einzureißen und wieder von vorn anzufangen. Wiederum andere zerschneiden Teppichreste. Alltag in der Beschäftigungsgesellschaft Hamburger Arbeit und Anlaß für einen Sturm der Entrüstung in der Hansestadt. »Arbeit darf nicht dämlich machen«, schimpfte eine örtliche CDU-Arbeitsmarktexpertin. So etwas würde »demoralisieren«, kritisierte der lokale DGB-Chef. Und in großen Lettern empört sich die Bild-Zeitung über den »Ein-Euro-Job-Irrsinn«.
Doch so irrsinnig, wie es scheint, ist es nicht. Mit den Ein-Euro-Jobs sind unterschiedliche Ziele verbunden. Der Irrsinn hat Methode. Noch ist der Einstieg freiwillig. Ab 1. Januar wird die Teilnahme Pflicht. Jeder Langzeitarbeitslose, der dann mehr als 15 Stunden pro Woche auf einer Ein-Euro-Maßnahme sitzt, obwohl er weiterhin ALG II erhält, fällt aus der Arbeitslosenstatistik. Logisch ist das nicht, aber so läßt sich Statistik besser aufhellen. Fünf Millionen offiziell registrierter Arbeitsloser sind für das Frühjahr prognostiziert. Da kommt es gelegen, wenn die Ein-Euro-Maschinerie frühzeitig auf Touren kommt. Was da gemacht wird, ist zunächst egal.
Arbeitsplatz ohne Arbeitslohn
Jedem Bezieher des ALG II soll ab 2005 ein Förderangebot unterbreitet werden. Wer das nicht annimmt oder schuldhaft aus der Maßnahme entlassen wird, bekommt Leistungskürzungen bei der Grundsicherung: Jungerwachsenen kann die Leistung ganz gestrichen werden, nur noch Lebensmittelgutscheine werden dann gewährt. Erwachsene müssen mit einer Kürzung um 30 Prozent rechnen. Der Förderkatalog nach Paragraph 16 Sozialgesetzbuch (SGB) II reicht von Umschulungsmaßnahmen über ABM bis eben hin zu jenen Arbeitsgelegenheiten, den Ein-Euro-Jobs. Tatsächlich geht es in vielen Bundesländern nur noch um diese. Das klassische Mittel zur »Überprüfung der Arbeitswilligkeit«, wie es das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) schon vorsah, soll auf alle Arbeitslosen übertragen werden. Je irrsinniger ein Job, desto größer die Chance, daß Betroffene ihn hinschmeißen. Im Jugendbereich der Hamburger Arbeit machen das schon jetzt 50 Prozent. Mit geringem Einsatz wird ein Einspareffekt erzielt, der erheblich ist. Das zeigen auch Modellprojekte in den Jobcentern Mannheim und Köln.
Diese ordnungspolitische und repressive Funktion der Ein-Euro-Jobs erläuterte Detlef Scheele, Geschäftsführer der Hamburger Arbeit: Die Überprüfung sei deshalb legitim, weil hinter der Zuweisung ein »tatsächlicher Arbeitsplatz« stehe. So einfach wird eine nicht entlohnte, nicht sozialversicherungspflichtige Arbeit zum »Arbeitsplatz«. Und wer das nicht will, ist nicht vermittlungsfähig. Das entlastet den Haushalt. Nach Berechnungen des deutschen Städtetags nimmt schon jetzt jeder Sechste lieber Kürzungen bei der Sozialhilfe als solcherart Arbeit in Kauf.
Um dem nachzuhelfen werden die Grenzen der Zumutbarkeit aufgehoben, und der Staat definiert, ab wann jemand auf Transferleistungen angewiesen ist. Unabhängig davon, wie hoch die Eigenbeiträge in die Arbeitslosenversicherung waren, gibt es nach spätestens eineinhalb Jahren Arbeitslosengeld die steuerfinanzierte Transferleistung, auch Grundsicherung oder ALG II genannt. Diese ist mit dem Zwang zur Arbeit kombiniert. Die Folgen für das Versicherungswesen sind kaum abschätzbar. Plausibel wäre es, wenn gut Verdienende sich zukünftig privat gegen Arbeitslosigkeit versichern, denn wer erst mal ALG II erhält, verliert alle Rechte.
Wer das Existenzminimum als Transferzahlung braucht, der soll und muß eine Gegenleistung erbringen. Für den Berliner PDS-Wirtschaftssenator Harald Wolf ist das klar: »Die Solidargemeinschaft kann für ihre Leistung auch etwas verlangen«, erläuterte er seine Position. Wolf hält es für vollkommen normal, daß demjenigen, der ein Angebot ablehnt, Leistungen gekürzt werden. Nicht selten wird diese Transferleistung ins Verhältnis zu Lohnleistungen gesetzt. Die Zeit beklagt, daß die neuen »Staatsarbeiter neben ihrem Lohn noch ungekürzt ALG II und Geld für Wohnung und Heizung« erhalten. Wer sich hingegen auf normalen Niedriglohnjobs bewege, sei schlechter dran. Unter der Hand wird mit solchen Rechnungen die These bekräftigt, als handele es sich beim Existenzminimum um einen Lohn. Doch Ein-Euro-Jobber haben keinen Lohn, nur eine »Mehraufwandsentschädigung«, keinen Arbeitsvertrag, keine Rechte, nicht einmal das Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Experimentierfeld Kommune
Die Integration in den Arbeitsmarkt sei so besser möglich, sagt die Bundesregierung. Was heißt das? Tatsächlich offenbart sich damit ein Programm. Nach der Phase des Irrsinns, Übungsphase genannt, tritt die Integration: im öffentlichen Sektor, bei kirchlichen Trägern, Wohlfahrtsverbänden und in den Kommunen. Kostenlose Arbeit ist hier, angesichts geleerter Kassen, besonders attraktiv. Der Verlust öffentlicher Finanzierung soll durch Ein-Euro-Jobber ersetzt werden. Integration heißt: Einmal Ein-Euro-Jobber, immer Ein-Euro-Jobber!
Nach dem Kriterium der Zusätzlichkeit (§ 261 SGB II) sind Arbeiten nur zulässig, wenn diese ohne Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt würden. Doch praktisch schafft jede Einsparung öffentlicher Dienstleistungen zusätzlichen Raum. Die Grenzen zwischen zusätzlicher und regulärer Beschäftigung verschwimmen so. In Hamburg wird schon eine Postfiliale durch Ein-Euro-Jobber betrieben. Erst weggekürzt und dann als zusätzliche Dienstleistung wieder eingeführt. Qualifizierte wird durch unqualifizierte Arbeit ersetzt. Viel schlimmer: Wer arm ist, hat eigentlich nicht die Zeit, sich für 160 Euro Mehraufwandsentschädigung den ganzen Tag um Postvertrieb zu kümmern. Er muß Geld verdienen, wie auch immer.
Um Verdrängungsprozesse aufzuhalten sollen Beiräte aus Vertretern der Wirtschaft und der Gewerkschaften darüber wachen, daß unfaire Billigkonkurrenz unterbleibt. Doch in der Praxis gelten von Ort zu Ort unterschiedliche Regeln. In Hamburg haben sich die Handwerkskammer und die Stadt längst auf ein Abkommen geeinigt, nach dem alle Aufgaben, für die keine Haushaltsmittel mehr vorhanden sind, von Ein-Euro-Arbeitern erledigt werden. So muß der Etat nur eng genug geschnitten werden, um viele der bisherigen Regelaufgaben auf die Billigkräfte zu transferieren. Dafür wird der Kammer garantiert, daß auch sie von den Ein-Euro-Jobbern profitiert. Das ist attraktiv, denn diese kosten nicht nur nichts, sie bringen auch noch Geld: 500 Euro pro Person und Monat zahlt der Staat, mindestens 300 Euro davon kassiert der Träger. Deshalb gibt es auf 10000 Stellen in Hamburg 20000 Angebote. Damit auch der Übergang in Handwerk und Industrie klappt, fordert BDI-Präsident Michael Rogowski eine weitere Absenkung des ALG II. Jede Arbeit, egal zu welchem Preis, soll akzeptiert werden. Interessenvertretungen? Gewerkschaften? Tarifverträge? All das ist hier ein Fremdwort. Ist der Arbeitgeber mit den Leistungen nicht zufrieden, fliegt der Jobber raus: von jetzt auf gleich.
Billiglohnbereiche gibt es schon jetzt, nicht selten von Tarifpolitik begleitet. Die Ein-Euro-Jobs sozialisieren hier nach. Anspruchsverwöhnte Arbeitnehmer und Erwerbslose sollen begreifen: Es geht noch schlimmer! Deshalb wird die hermetisch enge Grenze zwischen staatlich gefördertem und allgemeinem Arbeitsmarkt aufgelöst. Wo jede Arbeit zumutbar ist und erzwungen werden kann, wird die Gelegenheit zu arbeiten, egal unter welchen Bedingungen, selbst zum Lohn.
Das erste Experimentierfeld sind die Kirchen und die Wohlfahrtsverbände, dann die Kommunen. Gebeutelt durch eine schwere Finanzkrise, wissen sie, daß es unter den Millionen Erwerbslosen viele Qualifizierte gibt: vom Krankenpfleger bis zum Pädagogen. Es erschließt sich ein erhebliches Reservoir. 6,4 Milliarden Euro hat deshalb Finanzminister Eichel als staatliche Zuweisung geparkt, um geplante 600000 bis 850000 weitere Ein-Euro-Jobs allein in diesem Bereich zu schaffen. So können und sollen Kindergärten, Krankenhäuser, Sozialstationen und soziale Dienste betrieben werden. Die Arbeitwohlfahrt sagt: Wer ein Kind großgezogen hat, ist qualifiziert für Kinderbetreuung. Ein-Euro-Jobs werden so gesellschaftsfähig. Die Träger lügen sich selbst in die Tasche: Da man am Gesetz nichts mehr ändern könne, will man es, »im Sinne der Betroffenen«, positiv gestalten.
Mit den Ein-Euro-Jobs findet eine Entwicklung ihren vorläufigen Abschluß, die sich seit längerem abzeichnet. Kontinuierlich sank das Lohnniveau auch schon im zweiten Arbeitsmarkt. Mit staatlich organisierter Leiharbeit (Personalserviceagenturen) und der Förderung von Minijobs (heute 7,1 Millionen) kam ein weiterer Schritt hinzu. Pflichtarbeit sah auch das Bundessozialhilfegesetz schon vor. Stetig sinkt das Einkommensniveau auch bei regulär Vollzeitbeschäftigten. Auch dort arbeiten 2,5 Millionen Menschen schon jetzt für Armutslöhne. Die dauerhafte Verstetigung dieses Niedriglohnbereichs und dessen quantitativer und qualitativer Ausbau ist das Ziel der Reformen. Ein-Euro-Jobs disziplinieren die Menschen, sich darauf einzulassen, zwingen sie zur Arbeit, egal unter welchen Bedingungen.
Diese Strategie zur Senkung der Lohnkosten ist aus der Sicht des Kapitals ein äußerst adäquates Instrument, die Wirtschaftskrise zu überwinden. Deshalb die Agenda 2010: Arbeitszeitverlängerung, Senkung der unmittelbaren Lohnkosten, Privatisierungen, Flexibilisierung, Deregulierung, Reduktion der Staatsquote. Die Ein-Euro-Jobs sind ein zusätzliches Instrument, diesen Prozeß zügig voranzubringen.
Wie sich wehren?
Mit Tarifpolitik ist da nichts zu machen. Auch das Bemühen der Dienstleistungsgewerkschaften, den Begriff der Zusätzlichkeit eng zu halten, wird den dritten Arbeitsmarkt nicht aufhalten. Zu den Ein-Euro-Jobs kommen die Ich-AGs, die Mini-Jobs, die Leiharbeiter hinzu. Das sind Millionen. Auch das Mitbestimmungsrecht der Personalräte ist eng gesetzt. Ohne eine Politisierung des Konflikts ist nicht viel zu machen. Die gesellschaftliche Einkommensstruktur, Verteilungsgerechtigkeit und die Thematisierung der Frage, welche Art der Arbeit zu welchen Konditionen anerkannt werden kann, rücken ins Zentrum. Staatliche Aktivierung exerziert nur vor (in besonders perfider Weise), was gesellschaftlicher Standard in den Arbeitsbeziehungen sein soll. Klarheit in der Frage der Wert- und Preisbildung der Arbeitskraft ist eine Voraussetzung dafür, Möglichkeiten der Gegenwehr auszuschöpfen. Da in der Degradation größerer Teile der arbeitenden Bevölkerung die öffentlichen Güter, die öffentliche Daseinsvorsorge eine große Rolle spielt, muß zukünftig auch untersucht werden, wie sich diese Fragen mit der Lohnfrage verbinden.
Hingegen ist die Diskussion bei den Trägern, ob dieser dritte Arbeitsmarkt nun doch noch irgendwie positiv zu gestalten ist, ob nicht doch noch ein »bißchen Freiwilligkeit« zu implementieren sei, eine Diskussion, die am Kern des Problems vorbeigeht. Wer sich wie es Kirchen, kirchliche Träger, Beschäftigungsträger, Wohlfahrtsverbände tun einerseits darin gefällt, sozialpolitische Entwicklungen zu kritisieren, sich andererseits aber als Anbieter von Ein-Euro-Jobs profiliert, der handelt nicht nur unlogisch, sondern wird erleben müssen, daß er in der nächsten Runde haushaltspolitischer Entscheidungen noch weniger Zuschüsse erhält. Auch der Versuch, solche Maßnahmen integrationstheoretisch zu begründen, ist absurd. Das alles sind Verteidigungsgefechte, die zu nichts führen. Natürlich bleibt die Forderung nach einem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor wichtig. Angesichts hoher und dauerhafter Massenarbeitslosigkeit, bei gleichzeitiger Nichterledigung sinnvoller Aufgaben, ergibt sich ein breites Spektrum. Aber öffentlich geförderte Beschäftigung kann nicht heißen: Zwang, Rechtlosigkeit und permanente Repression. Beschäftigung, öffentlich gefördert oder nicht, muß sich an gültigen Branchentarifen orientieren. Die Ein-Euro-Jobs bilden da keine Grundlage.
Gegenmacht ist im Alleingang nicht herstellbar. Gegenmacht braucht strategische Allianzen. Ohne diese ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch bei Karstadt oder Aldi »zusätzliche« Dienstleistungen durch Ein-Euro-Jobber verrichtet werden. Die Verpackung ist ja nicht gleichzusetzen mit dem Einkauf. Norbert Blüm findet da eine klare Sprache: Ein-Euro-Jobs würden nach dem Motto vergeben: »Ich schmeiße einen anständig Bezahlten raus und stelle jemand anderen für einen Hungerlohn ein«.
Drei politische Felder ergeben sich. Erstens sind die Personal- und Betriebsräte in den Kommunen und bei den Trägern dazu aufgerufen, die Einrichtung solcher Arbeitsgelegenheiten unter dem Gesichtspunkt der Zusätzlichkeit zu hinterfragen. Werden diese direkt in bestehende Arbeitsstrukturen integriert, greifen die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Personalrats. Wo diese als Pool über Kooperationsverträge mit Dritten hineinkommen, muß geprüft werden, ob ein Mitbestimmungsrecht existiert: Ist die Tätigkeit an Weisungen eines Vorgesetzten aus dem aufnehmenden Betrieb gebunden, handelt es sich um Regeltätigkeiten? Dann existiert ein Mitbestimmungsrecht. Ansonsten muß der Verdrängungsprozeß politisch thematisiert werden. In jedem Fall sollten sich Personalräte für zuständig erklären.
Nicht mal unfallversichert
Zweitens müssen neue Formen der Interessenvertretung für Ein-Euro-Jobber gefunden werden. Bis zu einer Million Ein-Euro-Jobber sind keine Kleinigkeit. Sie verändern dieses Land. Die sichtbare Not, die sich darin ausdrückt, daß sich viele auch freiwillig auf solche Jobs bewerben, kann uns nicht egal sein. Die Bildung von Interessenvertretungen zumindest auf kommunaler Ebene muß unser Thema sein. Das grundsätzliche »Nein« zu den Ein-Euro-Jobs verbindet sich hier mit dem harten Kampf um jeden Zentimeter der politischen und ökonomischen Gestaltung. Das Ziel muß darin bestehen, Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen durchzusetzen. Das fängt mit der Forderung nach einem Ticket im öffentlichen Nahverkehr an, reicht über die Forderung nach einer Unfallversicherung (die Ein-Euro-Jobber nicht haben) und mündet schließlich in der Überführung der Ein-Euro-Jobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Wenn uns die Politik wieder in einen Zustand versetzt, der für August Bebel Ansatzpunkt für die Bildung der Sozialdemokratie war, dann müssen wir diesen Kampf wieder aufnehmen. Laut Paragraph 2 Absatz 1 Ziffer 1 SGB VII (Unfallversicherung) sind »Beschäftigte« unfallversichert. Die spannende Frage: Ist ein Mensch in einer Arbeitsgelegenheit »Beschäftigter« im Sinne der Unfallversicherung? Das wäre doch eine Frage, die wir leicht thematisieren können, aber die zugleich für die weitere Debatte nicht unwichtig ist. Die Nicht-Schlechterstellung der Ein-Euro-Jobber gegenüber Personen, die sich im Freiheitsentzug befinden, sollte doch zu thematisieren sein. Schauen wir genauer hin: Strafgefangene auf Freigang haben einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, ortsübliche Bezahlung, Urlaubsgeld usw. Wo in Behörden und Trägern Personalräte existieren, sollte sich diese auch für diese Fragen für zuständig erklären, gemeinsam mit den Gewerkschaften, damit die Jobber nicht wie Insassen psychiatrischer Anstalten behandelt werden. Auch bei der Frage der Entlohnung kann verschiedenes diskutiert werden: Die Kombination aus ALG II, Mehraufwandsentschädigung und Leistungen für die Unterkunft sollte mit ortsüblichen Löhnen verglichen werden. Den Rest das wäre eine konkrete Forderung soll die Kommune oder der jeweilige Träger bezahlen! Immer wieder sollte auch auf die Verfassungswidrigkeit unfreiwilliger Arbeit aufmerksam gemacht werden, wie sie sich aus Artikel 12, Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes ergibt.
Gesetzliche Mindestlöhne
Das dritte, vielleicht zentrale Element einer Gegenstrategie kann in der erwähnten Thematisierung gesamtgesellschaftlicher Einkommensstrukturen liegen. Dabei geht es um Grundsicherung, gesetzlich zu regelnde Mindestlöhne, Einkommenssicherheit und um die Macht über die Einkommensverteilung. Die Diskussion um einen gesetzlichen Mindestlohn ist dabei vordringlich. Franz Müntefering hat auf dem Höhepunkt der Bewegung gegen »Hartz IV« einen gesetzlichen Mindestlohn ins Gespräch gebracht, um damit der Bewegung die Spitze zu nehmen. Die kurze und heftige öffentliche Debatte, die folgte, zeigt, wie empfindlich das Kapital darauf reagiert, selbst wenn Müntefering wohl eher an Bruttolöhne weit unter 1000 Euro dachte. Gesetzliche Mindestlöhne gibt es in neun von 15 der alten EU-Länder. Die europäische Sozialcharta von 1961 besagt, daß 60 Prozent des nationalen Durchschnittslohnes als untere Grenze für den Mindestlohn anzusehen sind. IG Metall und die IG Bergbau-Chemie-Energie lehnen diese Debatte ab, weil sie glauben, besser bezahlte Kernbelegschaften zu vertreten, Mitgliederschwund und einen Bedeutungsverlust für die Tarifautonomie befürchten. Tatsächlich ist aber der Druck der Niedriglohnbereiche schon jetzt erheblich und setzt der Verhandlungsmacht der Gewerkschaften Grenzen. In 130 Tarifverträgen sind Entgelte von weniger als sechs Euro Stundenlohn vorgesehen. Mit der EU-Norm im Rücken läge die Forderung für einen gesetzlichen Mindestlohn bei mindestens 1500 Euro Brutto. Das ist schon jetzt die Forderung der Gewerkschaft NGG (Nahrung-Genuß-Gaststätten). Wenngleich die praktischen, politischen und juristischen Probleme eines gesetzlichen Mindestlohns gewaltig sind, muß um ihre Lösung gerungen werden. So könnten Abwehrkämpfe mit Perspektive verbunden werden.
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Wo jede Arbeit zumutbar ist und erzwungen werden kann, wird die Gelegenheit zu arbeiten, egal unter welchen Bedingungen, selbst zum Lohn
Ein-Euro-Jobber bei der Arbeit: Einer streicht eine Wand, immer dieselbe: grün, blau, weiß. Ein anderer zieht eine Mauer hoch, um sie später einzureißen und wieder von vorn anzufangen. Wiederum andere zerschneiden Teppichreste. Alltag in der Beschäftigungsgesellschaft Hamburger Arbeit und Anlaß für einen Sturm der Entrüstung in der Hansestadt. »Arbeit darf nicht dämlich machen«, schimpfte eine örtliche CDU-Arbeitsmarktexpertin. So etwas würde »demoralisieren«, kritisierte der lokale DGB-Chef. Und in großen Lettern empört sich die Bild-Zeitung über den »Ein-Euro-Job-Irrsinn«.
Doch so irrsinnig, wie es scheint, ist es nicht. Mit den Ein-Euro-Jobs sind unterschiedliche Ziele verbunden. Der Irrsinn hat Methode. Noch ist der Einstieg freiwillig. Ab 1. Januar wird die Teilnahme Pflicht. Jeder Langzeitarbeitslose, der dann mehr als 15 Stunden pro Woche auf einer Ein-Euro-Maßnahme sitzt, obwohl er weiterhin ALG II erhält, fällt aus der Arbeitslosenstatistik. Logisch ist das nicht, aber so läßt sich Statistik besser aufhellen. Fünf Millionen offiziell registrierter Arbeitsloser sind für das Frühjahr prognostiziert. Da kommt es gelegen, wenn die Ein-Euro-Maschinerie frühzeitig auf Touren kommt. Was da gemacht wird, ist zunächst egal.
Arbeitsplatz ohne Arbeitslohn
Jedem Bezieher des ALG II soll ab 2005 ein Förderangebot unterbreitet werden. Wer das nicht annimmt oder schuldhaft aus der Maßnahme entlassen wird, bekommt Leistungskürzungen bei der Grundsicherung: Jungerwachsenen kann die Leistung ganz gestrichen werden, nur noch Lebensmittelgutscheine werden dann gewährt. Erwachsene müssen mit einer Kürzung um 30 Prozent rechnen. Der Förderkatalog nach Paragraph 16 Sozialgesetzbuch (SGB) II reicht von Umschulungsmaßnahmen über ABM bis eben hin zu jenen Arbeitsgelegenheiten, den Ein-Euro-Jobs. Tatsächlich geht es in vielen Bundesländern nur noch um diese. Das klassische Mittel zur »Überprüfung der Arbeitswilligkeit«, wie es das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) schon vorsah, soll auf alle Arbeitslosen übertragen werden. Je irrsinniger ein Job, desto größer die Chance, daß Betroffene ihn hinschmeißen. Im Jugendbereich der Hamburger Arbeit machen das schon jetzt 50 Prozent. Mit geringem Einsatz wird ein Einspareffekt erzielt, der erheblich ist. Das zeigen auch Modellprojekte in den Jobcentern Mannheim und Köln.
Diese ordnungspolitische und repressive Funktion der Ein-Euro-Jobs erläuterte Detlef Scheele, Geschäftsführer der Hamburger Arbeit: Die Überprüfung sei deshalb legitim, weil hinter der Zuweisung ein »tatsächlicher Arbeitsplatz« stehe. So einfach wird eine nicht entlohnte, nicht sozialversicherungspflichtige Arbeit zum »Arbeitsplatz«. Und wer das nicht will, ist nicht vermittlungsfähig. Das entlastet den Haushalt. Nach Berechnungen des deutschen Städtetags nimmt schon jetzt jeder Sechste lieber Kürzungen bei der Sozialhilfe als solcherart Arbeit in Kauf.
Um dem nachzuhelfen werden die Grenzen der Zumutbarkeit aufgehoben, und der Staat definiert, ab wann jemand auf Transferleistungen angewiesen ist. Unabhängig davon, wie hoch die Eigenbeiträge in die Arbeitslosenversicherung waren, gibt es nach spätestens eineinhalb Jahren Arbeitslosengeld die steuerfinanzierte Transferleistung, auch Grundsicherung oder ALG II genannt. Diese ist mit dem Zwang zur Arbeit kombiniert. Die Folgen für das Versicherungswesen sind kaum abschätzbar. Plausibel wäre es, wenn gut Verdienende sich zukünftig privat gegen Arbeitslosigkeit versichern, denn wer erst mal ALG II erhält, verliert alle Rechte.
Wer das Existenzminimum als Transferzahlung braucht, der soll und muß eine Gegenleistung erbringen. Für den Berliner PDS-Wirtschaftssenator Harald Wolf ist das klar: »Die Solidargemeinschaft kann für ihre Leistung auch etwas verlangen«, erläuterte er seine Position. Wolf hält es für vollkommen normal, daß demjenigen, der ein Angebot ablehnt, Leistungen gekürzt werden. Nicht selten wird diese Transferleistung ins Verhältnis zu Lohnleistungen gesetzt. Die Zeit beklagt, daß die neuen »Staatsarbeiter neben ihrem Lohn noch ungekürzt ALG II und Geld für Wohnung und Heizung« erhalten. Wer sich hingegen auf normalen Niedriglohnjobs bewege, sei schlechter dran. Unter der Hand wird mit solchen Rechnungen die These bekräftigt, als handele es sich beim Existenzminimum um einen Lohn. Doch Ein-Euro-Jobber haben keinen Lohn, nur eine »Mehraufwandsentschädigung«, keinen Arbeitsvertrag, keine Rechte, nicht einmal das Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Experimentierfeld Kommune
Die Integration in den Arbeitsmarkt sei so besser möglich, sagt die Bundesregierung. Was heißt das? Tatsächlich offenbart sich damit ein Programm. Nach der Phase des Irrsinns, Übungsphase genannt, tritt die Integration: im öffentlichen Sektor, bei kirchlichen Trägern, Wohlfahrtsverbänden und in den Kommunen. Kostenlose Arbeit ist hier, angesichts geleerter Kassen, besonders attraktiv. Der Verlust öffentlicher Finanzierung soll durch Ein-Euro-Jobber ersetzt werden. Integration heißt: Einmal Ein-Euro-Jobber, immer Ein-Euro-Jobber!
Nach dem Kriterium der Zusätzlichkeit (§ 261 SGB II) sind Arbeiten nur zulässig, wenn diese ohne Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt würden. Doch praktisch schafft jede Einsparung öffentlicher Dienstleistungen zusätzlichen Raum. Die Grenzen zwischen zusätzlicher und regulärer Beschäftigung verschwimmen so. In Hamburg wird schon eine Postfiliale durch Ein-Euro-Jobber betrieben. Erst weggekürzt und dann als zusätzliche Dienstleistung wieder eingeführt. Qualifizierte wird durch unqualifizierte Arbeit ersetzt. Viel schlimmer: Wer arm ist, hat eigentlich nicht die Zeit, sich für 160 Euro Mehraufwandsentschädigung den ganzen Tag um Postvertrieb zu kümmern. Er muß Geld verdienen, wie auch immer.
Um Verdrängungsprozesse aufzuhalten sollen Beiräte aus Vertretern der Wirtschaft und der Gewerkschaften darüber wachen, daß unfaire Billigkonkurrenz unterbleibt. Doch in der Praxis gelten von Ort zu Ort unterschiedliche Regeln. In Hamburg haben sich die Handwerkskammer und die Stadt längst auf ein Abkommen geeinigt, nach dem alle Aufgaben, für die keine Haushaltsmittel mehr vorhanden sind, von Ein-Euro-Arbeitern erledigt werden. So muß der Etat nur eng genug geschnitten werden, um viele der bisherigen Regelaufgaben auf die Billigkräfte zu transferieren. Dafür wird der Kammer garantiert, daß auch sie von den Ein-Euro-Jobbern profitiert. Das ist attraktiv, denn diese kosten nicht nur nichts, sie bringen auch noch Geld: 500 Euro pro Person und Monat zahlt der Staat, mindestens 300 Euro davon kassiert der Träger. Deshalb gibt es auf 10000 Stellen in Hamburg 20000 Angebote. Damit auch der Übergang in Handwerk und Industrie klappt, fordert BDI-Präsident Michael Rogowski eine weitere Absenkung des ALG II. Jede Arbeit, egal zu welchem Preis, soll akzeptiert werden. Interessenvertretungen? Gewerkschaften? Tarifverträge? All das ist hier ein Fremdwort. Ist der Arbeitgeber mit den Leistungen nicht zufrieden, fliegt der Jobber raus: von jetzt auf gleich.
Billiglohnbereiche gibt es schon jetzt, nicht selten von Tarifpolitik begleitet. Die Ein-Euro-Jobs sozialisieren hier nach. Anspruchsverwöhnte Arbeitnehmer und Erwerbslose sollen begreifen: Es geht noch schlimmer! Deshalb wird die hermetisch enge Grenze zwischen staatlich gefördertem und allgemeinem Arbeitsmarkt aufgelöst. Wo jede Arbeit zumutbar ist und erzwungen werden kann, wird die Gelegenheit zu arbeiten, egal unter welchen Bedingungen, selbst zum Lohn.
Das erste Experimentierfeld sind die Kirchen und die Wohlfahrtsverbände, dann die Kommunen. Gebeutelt durch eine schwere Finanzkrise, wissen sie, daß es unter den Millionen Erwerbslosen viele Qualifizierte gibt: vom Krankenpfleger bis zum Pädagogen. Es erschließt sich ein erhebliches Reservoir. 6,4 Milliarden Euro hat deshalb Finanzminister Eichel als staatliche Zuweisung geparkt, um geplante 600000 bis 850000 weitere Ein-Euro-Jobs allein in diesem Bereich zu schaffen. So können und sollen Kindergärten, Krankenhäuser, Sozialstationen und soziale Dienste betrieben werden. Die Arbeitwohlfahrt sagt: Wer ein Kind großgezogen hat, ist qualifiziert für Kinderbetreuung. Ein-Euro-Jobs werden so gesellschaftsfähig. Die Träger lügen sich selbst in die Tasche: Da man am Gesetz nichts mehr ändern könne, will man es, »im Sinne der Betroffenen«, positiv gestalten.
Mit den Ein-Euro-Jobs findet eine Entwicklung ihren vorläufigen Abschluß, die sich seit längerem abzeichnet. Kontinuierlich sank das Lohnniveau auch schon im zweiten Arbeitsmarkt. Mit staatlich organisierter Leiharbeit (Personalserviceagenturen) und der Förderung von Minijobs (heute 7,1 Millionen) kam ein weiterer Schritt hinzu. Pflichtarbeit sah auch das Bundessozialhilfegesetz schon vor. Stetig sinkt das Einkommensniveau auch bei regulär Vollzeitbeschäftigten. Auch dort arbeiten 2,5 Millionen Menschen schon jetzt für Armutslöhne. Die dauerhafte Verstetigung dieses Niedriglohnbereichs und dessen quantitativer und qualitativer Ausbau ist das Ziel der Reformen. Ein-Euro-Jobs disziplinieren die Menschen, sich darauf einzulassen, zwingen sie zur Arbeit, egal unter welchen Bedingungen.
Diese Strategie zur Senkung der Lohnkosten ist aus der Sicht des Kapitals ein äußerst adäquates Instrument, die Wirtschaftskrise zu überwinden. Deshalb die Agenda 2010: Arbeitszeitverlängerung, Senkung der unmittelbaren Lohnkosten, Privatisierungen, Flexibilisierung, Deregulierung, Reduktion der Staatsquote. Die Ein-Euro-Jobs sind ein zusätzliches Instrument, diesen Prozeß zügig voranzubringen.
Wie sich wehren?
Mit Tarifpolitik ist da nichts zu machen. Auch das Bemühen der Dienstleistungsgewerkschaften, den Begriff der Zusätzlichkeit eng zu halten, wird den dritten Arbeitsmarkt nicht aufhalten. Zu den Ein-Euro-Jobs kommen die Ich-AGs, die Mini-Jobs, die Leiharbeiter hinzu. Das sind Millionen. Auch das Mitbestimmungsrecht der Personalräte ist eng gesetzt. Ohne eine Politisierung des Konflikts ist nicht viel zu machen. Die gesellschaftliche Einkommensstruktur, Verteilungsgerechtigkeit und die Thematisierung der Frage, welche Art der Arbeit zu welchen Konditionen anerkannt werden kann, rücken ins Zentrum. Staatliche Aktivierung exerziert nur vor (in besonders perfider Weise), was gesellschaftlicher Standard in den Arbeitsbeziehungen sein soll. Klarheit in der Frage der Wert- und Preisbildung der Arbeitskraft ist eine Voraussetzung dafür, Möglichkeiten der Gegenwehr auszuschöpfen. Da in der Degradation größerer Teile der arbeitenden Bevölkerung die öffentlichen Güter, die öffentliche Daseinsvorsorge eine große Rolle spielt, muß zukünftig auch untersucht werden, wie sich diese Fragen mit der Lohnfrage verbinden.
Hingegen ist die Diskussion bei den Trägern, ob dieser dritte Arbeitsmarkt nun doch noch irgendwie positiv zu gestalten ist, ob nicht doch noch ein »bißchen Freiwilligkeit« zu implementieren sei, eine Diskussion, die am Kern des Problems vorbeigeht. Wer sich wie es Kirchen, kirchliche Träger, Beschäftigungsträger, Wohlfahrtsverbände tun einerseits darin gefällt, sozialpolitische Entwicklungen zu kritisieren, sich andererseits aber als Anbieter von Ein-Euro-Jobs profiliert, der handelt nicht nur unlogisch, sondern wird erleben müssen, daß er in der nächsten Runde haushaltspolitischer Entscheidungen noch weniger Zuschüsse erhält. Auch der Versuch, solche Maßnahmen integrationstheoretisch zu begründen, ist absurd. Das alles sind Verteidigungsgefechte, die zu nichts führen. Natürlich bleibt die Forderung nach einem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor wichtig. Angesichts hoher und dauerhafter Massenarbeitslosigkeit, bei gleichzeitiger Nichterledigung sinnvoller Aufgaben, ergibt sich ein breites Spektrum. Aber öffentlich geförderte Beschäftigung kann nicht heißen: Zwang, Rechtlosigkeit und permanente Repression. Beschäftigung, öffentlich gefördert oder nicht, muß sich an gültigen Branchentarifen orientieren. Die Ein-Euro-Jobs bilden da keine Grundlage.
Gegenmacht ist im Alleingang nicht herstellbar. Gegenmacht braucht strategische Allianzen. Ohne diese ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch bei Karstadt oder Aldi »zusätzliche« Dienstleistungen durch Ein-Euro-Jobber verrichtet werden. Die Verpackung ist ja nicht gleichzusetzen mit dem Einkauf. Norbert Blüm findet da eine klare Sprache: Ein-Euro-Jobs würden nach dem Motto vergeben: »Ich schmeiße einen anständig Bezahlten raus und stelle jemand anderen für einen Hungerlohn ein«.
Drei politische Felder ergeben sich. Erstens sind die Personal- und Betriebsräte in den Kommunen und bei den Trägern dazu aufgerufen, die Einrichtung solcher Arbeitsgelegenheiten unter dem Gesichtspunkt der Zusätzlichkeit zu hinterfragen. Werden diese direkt in bestehende Arbeitsstrukturen integriert, greifen die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Personalrats. Wo diese als Pool über Kooperationsverträge mit Dritten hineinkommen, muß geprüft werden, ob ein Mitbestimmungsrecht existiert: Ist die Tätigkeit an Weisungen eines Vorgesetzten aus dem aufnehmenden Betrieb gebunden, handelt es sich um Regeltätigkeiten? Dann existiert ein Mitbestimmungsrecht. Ansonsten muß der Verdrängungsprozeß politisch thematisiert werden. In jedem Fall sollten sich Personalräte für zuständig erklären.
Nicht mal unfallversichert
Zweitens müssen neue Formen der Interessenvertretung für Ein-Euro-Jobber gefunden werden. Bis zu einer Million Ein-Euro-Jobber sind keine Kleinigkeit. Sie verändern dieses Land. Die sichtbare Not, die sich darin ausdrückt, daß sich viele auch freiwillig auf solche Jobs bewerben, kann uns nicht egal sein. Die Bildung von Interessenvertretungen zumindest auf kommunaler Ebene muß unser Thema sein. Das grundsätzliche »Nein« zu den Ein-Euro-Jobs verbindet sich hier mit dem harten Kampf um jeden Zentimeter der politischen und ökonomischen Gestaltung. Das Ziel muß darin bestehen, Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen durchzusetzen. Das fängt mit der Forderung nach einem Ticket im öffentlichen Nahverkehr an, reicht über die Forderung nach einer Unfallversicherung (die Ein-Euro-Jobber nicht haben) und mündet schließlich in der Überführung der Ein-Euro-Jobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Wenn uns die Politik wieder in einen Zustand versetzt, der für August Bebel Ansatzpunkt für die Bildung der Sozialdemokratie war, dann müssen wir diesen Kampf wieder aufnehmen. Laut Paragraph 2 Absatz 1 Ziffer 1 SGB VII (Unfallversicherung) sind »Beschäftigte« unfallversichert. Die spannende Frage: Ist ein Mensch in einer Arbeitsgelegenheit »Beschäftigter« im Sinne der Unfallversicherung? Das wäre doch eine Frage, die wir leicht thematisieren können, aber die zugleich für die weitere Debatte nicht unwichtig ist. Die Nicht-Schlechterstellung der Ein-Euro-Jobber gegenüber Personen, die sich im Freiheitsentzug befinden, sollte doch zu thematisieren sein. Schauen wir genauer hin: Strafgefangene auf Freigang haben einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, ortsübliche Bezahlung, Urlaubsgeld usw. Wo in Behörden und Trägern Personalräte existieren, sollte sich diese auch für diese Fragen für zuständig erklären, gemeinsam mit den Gewerkschaften, damit die Jobber nicht wie Insassen psychiatrischer Anstalten behandelt werden. Auch bei der Frage der Entlohnung kann verschiedenes diskutiert werden: Die Kombination aus ALG II, Mehraufwandsentschädigung und Leistungen für die Unterkunft sollte mit ortsüblichen Löhnen verglichen werden. Den Rest das wäre eine konkrete Forderung soll die Kommune oder der jeweilige Träger bezahlen! Immer wieder sollte auch auf die Verfassungswidrigkeit unfreiwilliger Arbeit aufmerksam gemacht werden, wie sie sich aus Artikel 12, Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes ergibt.
Gesetzliche Mindestlöhne
Das dritte, vielleicht zentrale Element einer Gegenstrategie kann in der erwähnten Thematisierung gesamtgesellschaftlicher Einkommensstrukturen liegen. Dabei geht es um Grundsicherung, gesetzlich zu regelnde Mindestlöhne, Einkommenssicherheit und um die Macht über die Einkommensverteilung. Die Diskussion um einen gesetzlichen Mindestlohn ist dabei vordringlich. Franz Müntefering hat auf dem Höhepunkt der Bewegung gegen »Hartz IV« einen gesetzlichen Mindestlohn ins Gespräch gebracht, um damit der Bewegung die Spitze zu nehmen. Die kurze und heftige öffentliche Debatte, die folgte, zeigt, wie empfindlich das Kapital darauf reagiert, selbst wenn Müntefering wohl eher an Bruttolöhne weit unter 1000 Euro dachte. Gesetzliche Mindestlöhne gibt es in neun von 15 der alten EU-Länder. Die europäische Sozialcharta von 1961 besagt, daß 60 Prozent des nationalen Durchschnittslohnes als untere Grenze für den Mindestlohn anzusehen sind. IG Metall und die IG Bergbau-Chemie-Energie lehnen diese Debatte ab, weil sie glauben, besser bezahlte Kernbelegschaften zu vertreten, Mitgliederschwund und einen Bedeutungsverlust für die Tarifautonomie befürchten. Tatsächlich ist aber der Druck der Niedriglohnbereiche schon jetzt erheblich und setzt der Verhandlungsmacht der Gewerkschaften Grenzen. In 130 Tarifverträgen sind Entgelte von weniger als sechs Euro Stundenlohn vorgesehen. Mit der EU-Norm im Rücken läge die Forderung für einen gesetzlichen Mindestlohn bei mindestens 1500 Euro Brutto. Das ist schon jetzt die Forderung der Gewerkschaft NGG (Nahrung-Genuß-Gaststätten). Wenngleich die praktischen, politischen und juristischen Probleme eines gesetzlichen Mindestlohns gewaltig sind, muß um ihre Lösung gerungen werden. So könnten Abwehrkämpfe mit Perspektive verbunden werden.
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greetz Pegus
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