FJ 1100/ 1200 Forum - Der perfekte Umbau

17" Hinterradfelge R62 Eintragung in der Schweiz

17" Hinterradfelge R62 Eintragung in der Schweiz

Hallo liebe Gemeinde

Nach 3 Jahren Arbeit, einigen Behördengängen, einigen Resignationsanfällen, jede Menge Telefonate, jeder Menge Hilfe hier aus dem Forum, einem deutschen "wertlosen" TÜV-Gutachten (danke nochmals bestens an Kruno) einem Gutachten des Dynamic Test Centers in Vauffelin und einem leergeräumten Geldbeutel, nun der langersehnte und glückliche Tag, der 30. September 2008, welcher auf dem meinigen Kalender in die FJ-Geschichte eingehen wird.

HEUTE HABE ICH MEINEN 17"-HINTERRADUMBAU BEI DER SCHWEIZER BEHÖRDE VORGEFÜHRT UND EINGETRAGEN ERHALTEN.

Die ganzen Aufwendungen sind mit ca. EUR. 1'200.- (Umbau und Eintrag) zu beziffern.

Der wahrliche Genuss (Witz) war eine ursprüngliche, von der Zulassungsstelle erhaltene Aussage, dass der TüV in Deutschland eben "nur ein technischer Überwachungsverein" sei, und dieser würde eben nur "Überwachen", nicht aber "Prüfen", wie dies die schweizerische Motorfahrzeugkontrolle (kurz MFK) tun würde.

Dazu kann ich nur sagen, denkste Röschen, die auf der MFK prüfen auch nicht!! Die überwachen nicht einmal, die vergleichen nur .

Der "Gutachter" von Dynamic Test Center (DTC) hat von Motorrädern KEINE AHNUNG!!!, hat er eingangs selber bestätigt. Hat nur angeschaut, fotografiert, festgehalten, Zahlen und Buschstaben verglichen und geschrieben. Zwischendurch mal wieder eine Frage gestellt, zum Beispiel: Ist das ein Zweiplätzer?? -- Mich hat's fast aus den Socken gerissen, am liebsten hätte ich ihn gefragt, ob es wie ein Vierplätzer aussehen würde. Das einzige, für mich sinnvolle, was er gemacht hat ist, eine Waage unters Vorderrad, eine andere unters Hinterrad. Radbelastung unbeladen gemessen, beladen mit Fahrer und dann noch mit Sozius. Zum Schluss hat er festgestellt, dass bis zum maximal zulässigen Gesamtgewicht ja noch einige Kilos fehlen würden und somit ja auch noch Platz für Gepäck vorhanden sei. Der Typ ist keinen Meter gefahren, hat auch nichts nachgemessen. Zum Schluss hat er gegen Bezahlung von ca. EUR. 600.00 ein Gutachten erstellt, welches nur gültig ist, nachdem es von zwei Personen vom DTC unterschrieben wurde, den roten Originalstempel vom DTC aufweist und auch noch vom Umbauer unterzeichent wurde. Der Umbauer bin dann ich.

Somit Schlussfolgerung: --> Keine Prüfung stattgefunden, nur angeschaut.

Heute bei der MFK vorgefahren, Mopped hingestellt. Der Prüfer hat das Gutachten angeschaut, alle Nummern verglichen, die Felgengrösse notiert, die Umbauten notiert (benötigt er zur Eintragung in die Fahrzeugpapiere), das Rad kurz von Hand gedreht, wieder ein Schwazchen mit mir gehalten, wieder einige Stellen angeschaut und zum Schluss noch eine Runde gefahren. Zu guter Letzt hat er auch noch das "wertlose" TüV-Gutachten eingepackt, er möchte dies gleichwohl zu seinen Unterlagen legen. Mich hat's zu dem Zeitpunkt fast verrissen vor lauter Grinsen auf den Stockzähnen. Mit den Worten "alles in Ordnung, er werde die Änderungen und Umbauten eintragen und mir die Papiere zusenden" (habe auch noch Stahlflex und SB-Lenker eintragen lassen) hat er sich von mir verabschiedet.

Somit Schlussfolgerung: --> Keine Prüfung stattgefunden, nur angeschaut und verglichen.

Vor einiger Zeit habe ich den Umbau zurückgebaut auf Original, weil ich die Funktion des ABS in Originalzustand prüfen wollte. Dabei habe ich mir den Spass gemacht, die Abstände von der Schwinge aufs Rad, sowie mittels Senklot die Radmitte zur Mitte des Hecks zu überprüfen. Eines muss ich dazu noch sagen ich habe keine Buchse unter dem vorderen Kettenritzel verbaut.

Festgestellt habe ich dabei, dass die Kettenflucht nach dem Umbau um ca. 12mm besser ist als im Originalzustand. Die Radmitte stimmt perfekt mit der Heckmitte überein, im Gegensatz zum Originalrad, welches ca. 20mm ausserhalb der Mitte steht.

Das wäre für meine Begriffe zum Beispiel eine "Prüfung" gewesen, aber nichts wurde ausgemessen und "geprüft". Darüber bin ich doch richtig erstaunt ob der erst gemachten Aussage über das "Prüfen" der MFK gegenüber dem "Überwachen" des deutschen TüV's. Weit geirrt, liebe Eidgenossen, haltet Euch lieber an die EU-Richtlinien, dann wird eine solche Vetternwirtschaft (wir pflegen dazu auch zu sagen: Säuhäfeli, Säudecheli - zu deutsch, Schweinehafen, Schweinedeckel) weniger gefördert. Dieses Beamtentum und "Geldeintreiben", der eine macht nichts ohne den anderen, und der lässt es sich dann vergolden, ist an diesem Beispiel wieder einmal mehr deutlich rübergekommen.

Aber sei's drum, ich wollte dies ja tun, also reibeissen in den sauren Apfel und Augen zu und durch.

Meine Beruhigung:

Nebst einer bereits geprüften umgeschweissten Deget 17"-Felge von Driver 12 (gelle Heinz) gibt es jetzt noch meine FJ mit 17"-Hinterrad, einer Originalfelge aus der XJR mit der Kennung R62. In der Schwiz somit die beiden einzigen FJ mit 17"-Hinterrad und beide in ihrer Art eine Einzelausführung. Das darf dann auch was kosten und die Freude ist sehr gross, das Fahrverhalten sehr gut, das Handling hervorragend, ich möchte es nicht mehr missen.

So Jungs (und Mädels?) dies war meine Geschichte zur 17"-Hinterradfelge.

Nochmals besten Dank an alle, die mir geholfen haben. Wünsche weiterhin interessante Beiträge und unfallfreie Fahrt.

Nachsatz:

Mein ABS hinten funktioniert nicht mehr, vorne habe ich die R1-Bremssättel montiert, eine Heckhöherlegung wurde auch montiert, ebenso einen Chromstahl-Kettenschutz.

Von diesen Änderungen habe ich den Prüfern nichts gesagt, und kein Schwein hat was bemängelt, ob's jemandem aufgefallen ist, weiss ich nicht.

Re: 17" Hinterradfelge R62 Eintragung in der Schweiz

Meinen allerherzlichsten Glückwunsch!

tschö
christian



Re: 17" Hinterradfelge R62 Eintragung in der Schweiz

Tja, auch von mir Glückwünsche.

Da mir schon nur beim Gedanken an einen Umbau bösese Ahnungen vorschweben auch meine Skepsis dazu.

Hast du denn jetzt eine originale 17" Yamaha Felge eingetragen bekommen oder die umgeschweisste? Und hast du die Umgeschweisste bei der Durchmesseranpassung auch verbreitert? Was kostet sowas?

Könnte ich z.b. grundsätzlich von deiner Zulassung in irgend einer Form profitieren oder müsste ich die ganze Übung nochmals selbst durchführen?

Gruss marcel

Re: 17" Hinterradfelge R62 Eintragung in der Schweiz

Hallo

Hab grad gesehen dass meine letzte Frage im anderen Thread schon beantwortet wurde.... also vergessen..;)

Re: 17" Hinterradfelge R62 Eintragung in der Schweiz

Hallo Meister Trauma,

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!





Gruß / icebeard

...und nur die Harten kommen in den Garten!

Re: 17" Hinterradfelge R62 Eintragung in der Schweiz

GLÜCKWUNSCH !!!!!!!!!!!

Tja,was soll ich sagen.........einfach nochmals GLÜCKWUNSCH.......!!!!!!!!!!!!!

Nun muss ich halt wieder Umbauen auf Orginal....aber nur hinten....vorn lass ichs mal sein (3.50) mal schauen,wie genau unsere"Herren" arbeiten...der Winter steht vor der Tür,so montiere ich halt die 16er" Winterfinken wieder...

Ob jemand in Deutschland mein 17" Umbau kaufen will.......so wechsle ich halt auch zum Deget-Felgen.....mal schauen....sonst baue ich halt alle 4-5 Jahre um...

Padino




Re: 17" Hinterradfelge R62 Eintragung in der Schweiz

Salü Padino

Erlaube mir den kleinen Hinweis, dass auch nach dem Umschweissen von Deget (habe meine bei Georg Deget machen lassen, sehr saubere Arbeit) kommt der Weg wie von Markus beschrieben.  Der Georg stellt für die Bremsankerstrebe und die Felge eine Konformitätsbestätigung aus. Auf dem Gutachten wird aber als Umbauer trotzdem der Besitzer des Töff's aufgeführt.

Gruss Heinz




Re: 17" Hinterradfelge R62 Eintragung in der Schweiz

Hallo Padino,

hast ne PN.

                       Gruss FJ-Hajo



FJ 1200 Der Wolf im Schafspelz.
Einmal FJ immer FJ.

Re: 17" Hinterradfelge R62 Eintragung in der Schweiz

Zitat: aurian

Tja, auch von mir Glückwünsche.

Da mir schon nur beim Gedanken an einen Umbau bösese Ahnungen vorschweben auch meine Skepsis dazu.

Hast du denn jetzt eine originale 17" Yamaha Felge eingetragen bekommen oder die umgeschweisste? Und hast du die Umgeschweisste bei der Durchmesseranpassung auch verbreitert? Was kostet sowas?

Könnte ich z.b. grundsätzlich von deiner Zulassung in irgend einer Form profitieren oder müsste ich die ganze Übung nochmals selbst durchführen?

Gruss marcel

Hallo Marcel

Ja, es ist eine Originalfelge aus der XJR, die hat die Abmessungen 5.5" x 17" und sie muss die Kennung R62 (Tragzahlfaktor) aufweisen. Die Felgen aus der FZR weisen einen kleineren Faktor auf (ich glaube R58?), diese können nicht geprüft werden, da das Gesamtgewicht der FJ zu hoch ist, bzw. die Tragfähigkeit der FZR-Felge zu klein. Bei der XJR-Felge mit R62 fehlen nur ca. 13kg (am Hinterrad), dies scheint den Gutachtern noch gerade innerhalb der Toleranz zu sein.

Noch ein Wort zur Deget Felge:

Hier werden die beiden Felgenbetten abgedreht und neu aufgeschweisst, die Abmessungen sind danach ebenfalls 5.5" x 17". Der Vorteil hierbei ist halt, wenn Du ABS hast, brauchst Du die Felge nicht zusätzlich zu bearbeiten, dies muss bei der XJR-Felge halt dann noch gemacht werden (für den ABS-Kranz).

Re: 17" Hinterradfelge R62 Eintragung in der Schweiz

Hi Driver12 ! Hallo Heinz !!

Du sagtest gleicher weg wie Markus,mit denn Deget-Felgen....heisst das,dass Du auch im Dynamic Test Center warst ?

Oder mit dem "Gutachten" von Deget gleich zum "TüV" (MFK) ???? Und alles o.K?

Gruss Hans alias Padino