nicht ärgern, nur wundern, aber ich hatte dieses Jahr die selbe Idee gehabt und bin nach Recklinghausen zum TÜV gefahren. Ein wirklich sehr netter und auch Mopederfahrener Prüfer hat sich meiner Dicken angenommen, ne Hu/Au gemacht, FZR Schwinge, R1 Sättel und die Pirellis eingetragen, aber auch nur die Pirellis eine Markenfreigabe wollte er mir mit folgender, durchaus plausiblen Erklärung so ohneweiteres nicht geben, weil 180 Reifen sehr unterschiedlich breit bauen. Das kann zur Folge haben, das der Reifen zur Schwinge so wenig Luft hat, das der möglicherweise dann im Soziusbetrieb oder mit Gepäck an der Schwinge schleift und das kann, wenns unbemerkt bleibt, unangenehme Folgen haben, nicht nur für den Mopedfahrer, sondern auch für den Tüvler, der die Pauschalfreigabe erteilt hat. Daher erteilt dieser Tüvler keine Pauschalfreigabe. Meines erachtens, durchaus zu verstehen. Grüße FJ Fan Dirk
Grüße FJ Fan Dirk
immer nen Daumenbreit Asphalt unterm Hintern (nach einem Fahrertraining in Papenburg, maßlos überschätzte Einstellung)
Hi Dirk..
ich war damals auch in Recklinghausen beim Herrn Bö..nn und er hat mir keine Reifenbindung eingetragen mit der Begründung. Er könne nicht beurteilen, welcher Hersteller der geeignetster Reifen ist für den Räderumbau..
Grüßle Jürgen
Re: Briefkopie ??
Zitat: wwke2
Ich hab auch keinen Schwingenumbau, hab auch den MPR 2CT drauf mit nem 180er.
Bei mir ist bis zur Schwinge auf beiden Seiten noch ca. 8mm.
Was fahrt ihr denn für Moppeds.
Hey Klaus,
das sind bauartbedingte Toleranzen. a) bei der Schwinge b) beim Reifen (meine jetziger MPR 2CT ist etwas schmaller als mein derzeitiger MPR ohne 2CT)
Gruß Michael
Re: Briefkopie ??
Zitat: wwke2
Ich hab auch keinen Schwingenumbau, hab auch den MPR 2CT drauf mit nem 180er.
Bei mir ist bis zur Schwinge auf beiden Seiten noch ca. 8mm.
Was fahrt ihr denn für Moppeds.
Also ich fahr eine 3CW. Da brauch ich keine Schwinge umbauen-die hat gleich die Gute Drin!
Re: Briefkopie ??
Nur abschließend, einen Tod muß man halt immer sterben und wenn der Tod bei mir die Reifenbindung ist, shit happens. Aber dafür habe ich ein schweinegeiles Fahrgefühl und möchte keinesfalls die FZR Schwinge in Verbindung mit dem 180 Pirelli und dem auf meinem Arsch abgestimmten Wilbersbein missen. Apropros Wilbers Bein, da ist noch ein Tod den ich in kauf nehmen muß, die haben seinerzeit gefragt, was denn so der Fahrer wiegt- naja sagte ich, je nach Saison zw. 77 (Sommer) und max in der Spitze 82 Kg im Winter, gut mit Toleranz, stellen wir das Federbein auf 80 KG ein. Also, Tod Nr. 2, Gewicht halten. @ Jürgen: ich werde im nächsten Jahr wieder nach RE fahren, zum Einen um mein Effe Winterprojekt abnehmen zu lassen und um meine alte RD einer H Prüfung zu unterziehen. mfg dirk
Grüße FJ Fan Dirk
immer nen Daumenbreit Asphalt unterm Hintern (nach einem Fahrertraining in Papenburg, maßlos überschätzte Einstellung)
Re: Briefkopie ??
Was ist eigentlich in dem Fall wenn man, wie ich, an den Pilot Road 2 gebunden ist, den es jetzt aber nicht mehr geben wird (wird durch den Road 3 ersetzt). Kann man dann den Nachfolger einfach benutzen oder muss man den beim nächsten TÜV eintragen lassen?
Beste Grüsse. Christoph
Ich fahre nur FJ ... te gusta conducir?
Re: Briefkopie ??
Dem Pilot Road 2 wird es schon noch ein paar Tage geben. Aber wenn er irgendwann mal ausläuft müsstest du dir einen anderen Reifen eintragen lassen wenn du nur den Pilot Road 2 eingetragen hast. Das Beste wäre natürlich du lässt dir die Reifenbindung gleich ganz austragen. Dann hast du die Probleme nicht mehr.
Gruß Henry
Re: Briefkopie ??
Es ist amtlich, es gibt für die 17" Umbauten keine Reifenbindung mehr. Ich weiß das, weil ich letzte Woche bei der Zulassungsstelle war und die Reifenbindung ohne Frage ausgetragen wurde.
Die Reifenbindung gibt es nicht mehr und das ist inzwischen beim TÜV und bei den Zulassungsstellen angekommen
Gruß Gerhard
Re: Briefkopie ??
Also mir, bzw. FJ-Erich wurde damals gesagt dass Reifenbindung austragen unmöglich ist, hängt das denn immer noch vom Prüfer ab?
Beste Grüsse. Christoph
Ich fahre nur FJ ... te gusta conducir?
Re: Briefkopie ??
Hallo,
bis vor kurzem war das in den Regionen unterschiedlich, weil es NOCH keine Abstimmung untereinander gab.
Jetzt ist es amtlich, Grundlage ist
§ 21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften (1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt.
(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.
(2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzeahl oder die kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".
(3) Mit einem Prüfzeichen der in den Absätzen 1 bis 2 erwähnten Art darf ein Ausrüstungsgegenstand oder ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn er der Genehmigung in jeder Hinsicht entspricht. Zeichen, die zu Verwechselungen mit einem solchen Prüfzeichen Anlaß geben können, dürfen an Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugteilen nicht angebracht sein.
Das alles heißt im Klartext
Es gibt keine Reifenbindung mehr!
Jeder kann fahren was er will unter Berücksichtigung folgender Punkte!
Es muss die in den Papieren vorgegebene Größe gefahren werden.
Es muss der in den Papieren vorgegebene Geschwindigkeitsindex gefahren werden. Oder größer.
Es muss der in den Papieren vorgegebene Tragfähigkeitsindex gefahren werden. Oder größer.
Der Reifen muss ein e Prüfzeichen haben. Nur dann ist er in der EU im Straßenverkehr zugelassen und setzt die in den Papieren Eingetragen Markenbindung außer Kraft!!!!!!