Re: ICD geplant und neuer Job
disela
den musst du bei einstellung nicht angeben, wenn die probezeit vorbei ist - einfach einreichen - fertig
wenn sie dich dann kündigen wollen, haben sie nen großes Problem
disela
den musst du bei einstellung nicht angeben, wenn die probezeit vorbei ist - einfach einreichen - fertig
wenn sie dich dann kündigen wollen, haben sie nen großes Problem
Birgitt, das ist so nicht richtig:
Fragt der AG vor der Einstellung nach einer Behinderung MUSST Du eine vorhandene Behinderung wahrheitsgemäss angeben. Die Frage nach der Behinderung ist immer erlaubt und darf NICHT falsch beantwortet werden, da ansonsten die fristlose Kündigung wegen arglistiger Täuschung trotz Behinderung möglich ist.
Desweiteren MUSS man seine Behinderung von sich aus angeben, wenn sie Einfluß auf die angestrebte Tätigkeit hat. So ist bei einem Arbeitsplatz als E-Schweisser davon auszugehen, dass der Defi auch mal Zicken machen könnte, ebenso ist z.B. eine Herzerkrankung anzugeben, wenn ich z.B. einen Job auf dem Bau mache, meine körperliche Belasbarkeit aufgrund der Behinderung aber gar nicht gegeben ist.
Verschweigt man z.b. bei einem Bürojob ohne körperliche Belastung die Behinderung, die sich nicht oder nur in geringem Masse auf diese Tätigkeit auswirkt, dann hast Du recht. Allerdings entgehen einem die 5 Tage Urlaub.
Dazu gibt es entsprechende Urteile.
Zitat: joe100
...
Um ehrlich zu sein, warum soll man mit Defi nicht fahren können, ohne aber ja....
...
Denn das Entscheidende ist ja die Grunderkrankung. Die macht Probleme. Nicht der Defi. Und damit habe ich mich auseinandergesetzt, vieles einfach anders zu sehen, meine Reisen - auch die beruflichen - anders zu organiseren, mit größeren Pausen, weniger Zeitdruck...
...Moin Joe,
wie ausgeführt und von Dir selbst beantwortet. Als Herzkranker mit einer Diagnose zur Defi-Implantation darfst Du überhaupt kein Auto mehr fahren - das sagt der Gesetzgeber, Ursache dafür ist eben die Grunderkrankung. Das ändert sich auch nicht, wenn Du Dich gegen den Defi entscheidest.
Erst wenn Du Dich für den Defi entscheidest und Du nach Implantation und erster Pause durch die regelmäßige, halbjährliche Defi-Kontrolle nachweisen kannst, dass Dein Herz das letzte halbe Jahr keine "Zicken" gemacht hat, darfst Du das nächste halbe Jahr wieder fahren - bis zur nächsten Kontrolle. Und eben nur bestimmte Fahrzeuge im privaten Bereich.
Und nochmal: Auch wenn die Ärzte es nicht sagen, weil sie es vielleicht selbst nicht wissen - Du bist ein mündiger Bürger, für Dich selbst verantwortlich und damit verpflichtet, Dich über Deine Krankheit und deren rechtliche und soziale Einschränkungen selbst zu informieren. "Das hat mir keiner gesagt" ist ein Argument, das vor Gericht wenig bis gar keinen Bestand hat.
Und weil es angesprochen wurde: Auch Schlaganfallpatienten haben ein mehrmonatiges Fahrverbot ...
Gruß
Thorsten
Hallo Thorsten,
jetzt widersprichst Du Dir aber selber !
Weiter oben (Mittwoch um 10,40 Uhr) hast Du geschrieben:
Zitat: Thorsten
Auch das ist leider falsch. Die "Gruppe 1" betrifft alle PKW, Motorräder, Roller etc. und Lieferwagen bis 3,5 Tonnen. Diese darfst Du fahren, ob privat oder beruflich ist egal. Einzige Ausnahme ist der berufsmäßige Transport von Personen wie z.B. in Kleinbussen oder Taxi fahren. Das ist jedem Defi-Träger - egal ob prophylaktisch oder nicht - genauso untersagt wie das Fahren von Fahrzeugen der Gruppe 2, also LKW über 3,5 Tonnen, Bussen o.ä. und das unabhängig davon, ob privat oder beruflich.
Und dann, gestern oder heute:
Zitat: Thorsten
Moin Joe,
....
Erst wenn Du Dich für den Defi entscheidest und Du nach Implantation und erster Pause durch die regelmäßige, halbjährliche Defi-Kontrolle nachweisen kannst, dass Dein Herz das letzte halbe Jahr keine "Zicken" gemacht hat, darfst Du das nächste halbe Jahr wieder fahren - bis zur nächsten Kontrolle. Und eben nur bestimmte Fahrzeuge im privaten Bereich.
Gruß
Thorsten
Also erst unabhängig ob privat oder beruflich, auf einmal geht nur noch privat ???
Bei diesem sensiblen Thema sollten nicht so wilde Thesen in die Welt gesetzt werden, wenn man sich selber gar nicht sicher ist.
Gruß
Skipper
Zitat: Skipper
Also erst unabhängig ob privat oder beruflich, auf einmal geht nur noch privat ???
Es geht um bestimmte Fahrzeuge,die man nur noch privat fahren darf.
Berufliche Personenbeförderung=verboten.Die Angelfreunde aus dem Verein zur Ostsee fahren=erlaubt.
Für mich heißt das jetzt: Nie mehr LKW fahren dürfen,auch nicht privat :-(
Zitat: enigmo
Birgitt, das ist so nicht richtig:
Fragt der AG vor der Einstellung nach einer Behinderung MUSST Du eine vorhandene Behinderung wahrheitsgemäss angeben. Die Frage nach der Behinderung ist immer erlaubt und darf NICHT falsch beantwortet werden, da ansonsten die fristlose Kündigung wegen arglistiger Täuschung trotz Behinderung möglich ist.
Desweiteren MUSS man seine Behinderung von sich aus angeben, wenn sie Einfluß auf die angestrebte Tätigkeit hat. So ist bei einem Arbeitsplatz als E-Schweisser davon auszugehen, dass der Defi auch mal Zicken machen könnte, ebenso ist z.B. eine Herzerkrankung anzugeben, wenn ich z.B. einen Job auf dem Bau mache, meine körperliche Belastbarkeit aufgrund der Behinderung aber gar nicht gegeben ist.die Diskussion hatten wir hier schon mehr als oft, genauso wie die Führerscheineignung FEV !!
Einem HSM-Defi-Träger sieht man die Behinderung NICHT an und danach gefragt wird sehr sehr selten, es sei denn, ICH stoße den AG drauf.
i.d.R. bewirbt man sich auf Berufe, die durch den HSM-Defi NICHT beeinträchtigt werden, also muss ich es nicht angeben.
Ich kenne die Urteile, ich komme aus dem juristischen Bereich und JEDER Richter legt es anders aus ENIGMO.
Ich wollte eigentlich nur Arbeiten und nicht in den Krieg ziehen...
Wenn ich schon mit der Unterschlagung von Fakten irgendwo neu Anfange
und egal ob man mir da nachträglich noch einen Strick raus drehen kann oder
auch nicht-es gibt auch für einen Arbeitgeber noch genug Möglichkeiten einen
ungeliebten Mitarbeiter loszuwerden.Sabine
Birgitt: die Einschränkung Deinerseits auf Arbeitgeber, die nicht nach einer Behinderung Fragen weil man sie dem Behinderten nicht ansieht, und Jobs, die durch den Defi nicht tangiert werden (wer beurteilt das im Streitfall?) macht Deine Aussagen nicht richtiger.
Die Rechtslage ist eindeutig. Werde ich gefragt, muss ich wahrheitsgemäß antworten. Werde ich nicht gefragt, dann muss ich die Behinderung dann angeben wenn sie meinen Job tangiert. Das ist die Rechtslage, und diese Rechtslage lässt wenig Interpretationsspielraum.
Habe ich das Glück, einen Job zu finden, in dem meine Herzerkrankung/mein Defi keine Relevanz hat und das Glück, dass ich nicht nach einer Behinderung gefragt werde, dann hast Du natürlich recht.
Aber wir sollten das nicht so darstellen, als sei das die Regel.... dafür gibt es zu viele Jobs, die eben massgeblich beeinträchtigt werden.
Zitat: Skipper
jetzt widersprichst Du Dir aber selber !
Also erst unabhängig ob privat oder beruflich, auf einmal geht nur noch privat ???Hallo Skipper,
sorry für das Missverständnis, hab mich in dem von Dir bemängelten, späteren Beitrag tatsächlich falsch ausgedrückt: Es gilt Ersteres. Fahrzeuge der Gruppe 1 (also bis 3,5T) darf ein Defiträger fahren. Auch beruflich, also sprich Außendienst, Medikamente ausfahren oder ähnliches. In dieser Gruppe nicht erlaubt: berufliche Personenbeförderung wie Taxi, Senioren, Behinderte oder Kinder fahren.
Gruß
Thorsten
Hallo Thorsten,
na dann sind wir uns ja wieder einig.
Gruß Skipper