Freies Politikforum für Demokraten und Anarchisten - Innenpolitik

... und es geht so weiter: Entfernungspauschale

... und es geht so weiter: Entfernungspauschale

Heute hat sich das rotgrüne Regierungskabinett darauf geeinigt, die Entfernungspauschale für nichtselbständige Pendler auf 15 Cent herunterzusetzen.
Eichel will an den Arbeitnehmern damit 3 Milliarden € einnehmen.
Bis jetzt betrug die Entfernungspauschale 36 Cent für die ersten 10 km Entfernung und für jeden weiteren 40 Cent.
Eine weitere Neuerung ist auch, daß nur noch über die Pauschale die Fahrtkosten in Ansatz gebracht werden können und keine Wahl mehr besteht, zwischen tatsächlicher Kostenabrechnung und Pauschalen,
...wohlgemerkt, für Arbeitnehmer!!!!!
Bezieht man mit ein, daß vom Arbeitnehmer erst die Werbungskostenpauschale von 1018 € (2000DM)mit Werbungskosten aufgefüllt werden muß, dann kann erst ab 28 km Entfernung jeder Doppelkilometer(=Entfernungskilometer) mit 15 Cent geltend gemacht werden.

Bei den Unternehmer- und Selbständigen- Einkünften können auch weiterhin die Fahrtkosten als "Reiskosten" in der gesamten anfallenden Höhe als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.
Das bedeutet: Die Fahrtkosten eines Unternehmers zwischen Wohnung und Betrieb, selbst mehrmals am Tag, die kann der samt Abschreibung, Reparaturen, Kundendienst, Waschen und Pflegen, Park- und Garagengebühren von seinem Einkommen abziehen.

Danke, rotgrüne Regierung!
Dafür wurdet ihr nicht gewählt!

Baba Yaga

Was genau kritisieren Sie

Hallo Baba Yaga,

was genau kritisieren Sie an der Entscheidung?

Ist es nur der Umstand, daß hier mit zweierlei Maß gemessen wird, weil zwar den Arbeitnehmern, nicht aber den Arbeitgebern Abschreibungsmöglichkeiten gestrichen wurden? Dann sind wir uns absolut einig.

Oder kritisieren Sie auch, daß überhaupt gestrichen wird? Dann muß ich widersprechen. Diese Maßnahme halte ich für absolut richtig, obgleich ich natürlich den Widerspruch zu der Entscheidung, Arbeitnehmern eine höhere Mobilität bei der Wahl eines Arbeitsplatzes abzuverlangen, sehr wohl sehe.


Lensman

________________________________________

Welch triste Epoche, in der es leichter ist, ein Atom zu zertrümmern, als ein Vorurteil.

Albert Einstein

Beides - das eine ist mit dem Anderen verbunden!

Zitat: Lensman
Hallo Baba Yaga,

was genau kritisieren Sie an der Entscheidung?

Ist es nur der Umstand, daß hier mit zweierlei Maß gemessen wird, weil zwar den Arbeitnehmern, nicht aber den Arbeitgebern Abschreibungsmöglichkeiten gestrichen wurden? Dann sind wir uns absolut einig.Genau das ist es!
...und das ist alles andere als ein Nur!
...aber das erkläre ich im Zusammenhang weiter unten ausführlicher!

Zitat: Lensman
Oder kritisieren Sie auch, daß überhaupt gestrichen wird? Dann muß ich widersprechen. Diese Maßnahme halte ich für absolut richtig, obgleich ich natürlich den Widerspruch zu der Entscheidung, Arbeitnehmern eine höhere Mobilität bei der Wahl eines Arbeitsplatzes abzuverlangen, sehr wohl sehe.

LensmanOberflächlich betrachtet, könnte man der Meinung sein, wenn steuerliche Gleichbehandlung sicher gestellt ist, dann könne man die "Streichung" als haushaltspolitische Sparmaßnahme vertreten.
Die Krux ist aber die, daß Steuergerechtigkeit in diesem Falle nur durch Fahrtkostenabsetzung in real anfallender Höhe zu gewährleisten ist.

Ein Unternehmer setzt seine gesamten Kzf-Kosten, einschl. Betriebskosten, zwischen 80-100% ab.
Das Finanzamt berechnet ihm also im Jahr maximal 20 % Eigennutzung des Autos, für Fahrten in den Urlaub, für die Familie, zur Kirche, zum Stammtisch und zur CSU-Versammlung usw.
Je höher er in der Steuerprogression ist, desto mehr rechnen sich seine Kfz-ausgaben.

Der Arbeitnehmer konnte früher entweder die tatsächlichen Kosten für die Hin- und Rückfahrten zur und von der Arbeit, oder die Entfernungspauschalen in Anspruch nehmen, die sich an den Kosten für Kleinwagen orientierten.
Dann wurde auch das geändert und es gab keine Wahlmöglichkeiten mehr, sodaß nur die gestaffelten Entfernungspauschalen blieben.
Betrachtet man den Anstieg des Benzinpreises, die Erhöhung der Versicherungssteuern und dann die zusätzliche Ökosteuer, dann muß man feststellen, daß sich die Situation des Arbeitnehmers im Vergleich zum Unternehmer (der alle Erhöhungen geltend machen kann) wesentlich verschlechtert hat.
Sie werden sicher zugeben, daß 18 Cent für den gefahrenen Kilometer (36 Cent für den Entfernungskilometer) zur Arbeit in keinster Weise alle Kfz-und Betriebs-Kosten für diese Strecke decken.

Beim Unternehmer sind die Kfz-Kosten für Fahrten zwischen Arbeit und Wohnung aber voll berücksichtigt und darüber hinaus auch noch die über 20% hinausgehende, private Nutzung des Autos,
...oder glauben Sie, daß ein Zahnarzt 80% seiner Kfz-Kosten dienstlich heruntergefahren ist?

So, und nun erzählen Sie mir einmal, wie das gehen soll, die Absetzbarkeit der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gerecht bei beiden Autonutzern zu streichen?
Nachdem der Unternehmer weiterhin seinen dienstlichen Kfz-Aufwand als Betriebsausgaben berücksichtigt bekommt, ist der Privatteil und der Teil, welcher auf die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb entfällt, auch mehrfache am Tag, nicht in zutreffender Weise zu erfassen und zu streichen, - jedenfalls nicht so, damit Gerechtigkeit hergestellt wird zwischen beiden Kfz-Nutzern?

Der Arbeitnehmer hat "ein gläsernes Portemonnaie", dem kann man beliebig viel wegnehmen oder selber zahlen lassen, weil man zuordnen und kontrollieren kann, beim Unternehmer können Sie das nicht.

Wenn also die oben von uns beiden gewollte "Steuergerechtigkeit" gewährleistet sein soll, dann darf man in diesem Bereich nicht zum Streichen beginnen, schon gar nicht einseitig auf Arbeitnehmer Seite.
Betrachtet man die Kostenlage im gegenwärtigen Zeitpunkt, müßten, der Steuergerechtigkeit wegen, die Entfernungspauschalen hochgesetzt werden, um mit den Unternehmern einigermaßen gleichzuziehen!

Die Mobilitätsforderungen an den Arbeitgeber habe ich bei meiner Gegenüberstellung noch gar nicht in Ansatz gebracht!

Ich hoffe, Sie verstehen nun, warum ich die Herabsetzung der Entfernungspauschalen als Umverteilung "von unten nach oben" betrachte!

Es ist schon klassisch:
Prinzipiell ist immer der Arbeitnehmer d´ran, wenn es um den Griff in den Geldbeutel geht!

Gruß
Baba Yaga

Re: ... und es geht so weiter: Entfernungspauschale

Hallo Baba Yaga.


"Genau das ist es!
...und das ist alles andere als ein Nur!
...aber das erkläre ich im Zusammenhang weiter unten ausführlicher!"


Das "nur" bitte ich im Zusammenhang mit meinem nachfolgenden Text zu verstehen. Es beschreibt lediglich den Gegensatz zu der anderen von mir beschriebenen Alternative und ist keinesfalls wertend gemeint.


Ich kenne mich in dem für mich relevanten Teil des Steuerrechtes ganz gut aus. Da ich meinen Dienstwagen aber nicht privat nutzen darf (;o) weiß ich über die Abschreibungsmöglichkeiten in diesem Fall nicht sehr viel. Mir ist aber in Erinnerung, daß der Unternehmer einen geldwerten Vorteil zu versteuern hat, mit dem die private Nutzung abgedeckt wird. Korrigieren Sie mich, wenn ich was falsches schreibe, ich kenne mich wie gesagt nicht sehr damit aus.

Ansonsten ist Ihren Feststellungen im Wesentlichen zuzustimmen. Machen wir uns also an mögliche Lösungen.

Daß eine Fahrtkostenabsetzung in real anfallender Höhe nicht zu bezahlen ist dürfte unstrittig sein. Wie also ist der gordische Knoten aufzulösen?

Ein Großverdiener erhält, wie Sie richtig schreiben, pro abgesetztem Euro mehr zurück als ein Kleinverdiener. Das liegt aber doch daran, daß er zuvor auch mehr Steuern von diesem Euro bezahlt hat. Daher kann ich in diesem Fall keine Ungerechtigkeit entdecken.

Richtig ist jedoch, daß natürlich nicht dem Arbeitnehmer die Fahrtkostenpauschale zusammengestrichen werden sollte, wenn der Unternehmer praktisch die gesamten Kosten absetzen darf. Wie wäre es dagegen mit einer Deckelung? Von den dem FA nachgewiesenen Kosten darf der Unternehmer z. B. nur noch max. 50% (oder weniger; je nachdem, welchem Anteil der Gesamtkosten die zukünftige Fahrkostenpauschale entspricht) absetzen. Sicher auch nicht 100%ig gerecht, aber doch schon ein brauchbarer Vorschlag, oder nicht?

Eine weitere Alternative wäre die komplette Streichung der Pauschale für beide. Dazu müßten allerdings die Benzinpreise deutlich sinken, was ich aus anderen Gründen ablehne.


"Ich hoffe, Sie verstehen nun, warum ich die Herabsetzung der Entfernungspauschalen als Umverteilung "von unten nach oben" betrachte!"

Das habe ich schon vorher verstanden und dem auch zugestimmt.

Eine Frage: wie weit fassen Sie den Begriff Arbeitnehmer? Sind Beamte inbegriffen (41 Stunden; Streichung Urlaubsgeld; Kürzung Weihnachtsgeld)?


Lensman

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Welch triste Epoche, in der es leichter ist, ein Atom zu zertrümmern, als ein Vorurteil.

Albert Einstein

Re: ... und es geht so weiter: Entfernungspauschale

Zitat: Lensman
Ich kenne mich in dem für mich relevanten Teil des Steuerrechtes ganz gut aus. Da ich meinen Dienstwagen aber nicht privat nutzen darf (;o) weiß ich über die Abschreibungsmöglichkeiten in diesem Fall nicht sehr viel. Mir ist aber in Erinnerung, daß der Unternehmer einen geldwerten Vorteil zu versteuern hat, mit dem die private Nutzung abgedeckt wird. Korrigieren Sie mich, wenn ich was falsches schreibe, ich kenne mich wie gesagt nicht sehr damit aus.Das, was Sie den "geldwerten Vorteil" nennen, ist die pauschale Unkosten-Reduzierung auf ein!!!!, als Betriebs-PKW gefahrenes Auto.
Ich schrieb ja schon, diese Unkostenreduzierung für private Nutzung eines Kfzs des Betriebsinhabers beträgt max. 20%.

Faktisch werden erst mal alle Ausgaben, welche mit dem/den PKW/s eines Betriebes (Abschreibung der Anschaffungskosten, Reparatur, Betriebskosten, Park- und Garagenkosten usw.) zusammenhängen, als Betriebsausgaben geltend gemacht.
Dann werden bis zu 20 % - je nach dem, wie viel das Finanzamt gelten läßt (bei manchen Unternehmern sind´s auch nur 10 %. -ist also individuell gestaltbar!!!) als Eigenverbrauch von den geltend gemachten Kfzkosten wieder abgezogen, also die Kosten reduziert.
Es ist dabei egal, wieviele Betriebs-PKW´s herumgefahren werden, nur bei einem wird dieser max. Privatnutzungs-Abschlag gemacht.
Es ist dabei auch egal, ob sich die Ehefrau oder Kinder, Freunde usw. die PKWs, für welche Zwecke auch immer schnappen, die Benzinrechnungen werden als Betriebsausgaben abgezogen!

Ich hoffe, Sie können meine Ausführungen nachvollziehen, - wenn nicht, fragen Sie ruhig zurück!

Zitat: Lensman
Ansonsten ist Ihren Feststellungen im Wesentlichen zuzustimmen. Machen wir uns also an mögliche Lösungen.

Daß eine Fahrtkostenabsetzung in real anfallender Höhe nicht zu bezahlen ist dürfte unstrittig sein. Wie also ist der gordische Knoten aufzulösen?Der Fiskus zahlt keine "real anfallende Kosten" (das wäre sonst als "Subvention" zu bezeichnen und hat mit Steuern nix zu tun)!
Aber es ist immer so, daß diese "real anfallenden Kosten" beim Unternehmer als Betriebsausgaben von den Einnahmen abgezogen werden können.
Diese Kosten verringern also den zu versteuernden Gewinn und zwar in Höhe der jeweiligen Steuerprogression.
Wenn also ein Gewinn mit 25% versteuert wird, dann erspart sich der Unternehmer von jedem €, der als Kosten abgesetzten werden kann 25 Cent!

Beim Arbeitnehmer ist es ähnlich. Wenn der seine Werbungskostenpauschale von 1017€ ausgenutzt hat (also mit Werbungskosten ausfüllte), dann macht sich auch bei ihm, entsprechend seinem Steuersatz, die Entfernungspauschale bemerkbar.
Wenn er also in der Steuerprogression bei 25 % läge, hätte er bisher am Entferungs-Kilometer 9 Cent Steuer gespart (1/4 von 36 Cent), in Zukunft werden es dann aber nur noch 3,75 Cent sein (1/4 von 15 Cent)!
Beachten Sie bitte den Unterschied zwischen Entfernungskilometer und einfachen Kilometer!!!!!
Die zukünftigen 3,75 Cent beim Arbeitnehmer betreffen also 2 gefahrene Kilometer (Hin- und Rückweg).

Also nochmals, der Fiskus zahlt nichts, er "verzichtet" nur in unterschiedlichem Maße auf Steuereinnahmen, weil er die Absetzung als Betriebsausgaben zuläßt, oder weil er Entfernungspauschalen gewährt!

Zitat: Lensman
Ein Großverdiener erhält, wie Sie richtig schreiben, pro abgesetztem Euro mehr zurück als ein Kleinverdiener. Das liegt aber doch daran, daß er zuvor auch mehr Steuern von diesem Euro bezahlt hat. Daher kann ich in diesem Fall keine Ungerechtigkeit entdecken.Ganz so geht das nicht, Lensman!
Der Großunternehmer erhält nichts zurück, das er vorher in irgend einer Progressionshöhe versteuerte.
Er hat vielmehr seinen Gewinn am Ende des Jahres zu versteuern (also nachdem er vorher seine Ausgaben abgezogen hat) und die Progression (also die Höhe des Steuersatzes) richtet sich erst dann nach der Höhe des errechneten (verbleibenden) Gewinns.
Die Ausgaben mindern also vorher nicht nur den Gewinn, sondern sie verringern auch die Progressionsstufe mit welcher nachher versteuert wird.
Ohne Abzüge wäre also der Unternehmer vielleicht bei 30% Steuerprogression, aber nach Abzug der Unkosten versteuert er den gesamten verringerten Gewinn dann vielleicht nur noch mit 25%!
Er spart also nicht nur die 25% Steuer aus den vorher abgesetzten Betriebskosten, sondern weitere 5%, die er ansonsten in der höheren Progressionsstufe hätte leisten müssen und zwar für den gesamten zu versteuernden Gewinn.

Beim Gros der Arbeitnehmer spielt die Progression keine Rolle. Sie verdienen nicht so viel, als daß sie da etwas herausholen könnten!

Zitat: Lensman
Richtig ist jedoch, daß natürlich nicht dem Arbeitnehmer die Fahrtkostenpauschale zusammengestrichen werden sollte, wenn der Unternehmer praktisch die gesamten Kosten absetzen darf. Wie wäre es dagegen mit einer Deckelung? Von den dem FA nachgewiesenen Kosten darf der Unternehmer z. B. nur noch max. 50% (oder weniger; je nachdem, welchem Anteil der Gesamtkosten die zukünftige Fahrkostenpauschale entspricht) absetzen. Sicher auch nicht 100%ig gerecht, aber doch schon ein brauchbarer Vorschlag, oder nicht?Ja, es sieht auf den ersten Blick so aus, als ob damit etwas mehr Gerechtigkeit erzielt würde, es scheitert aber an der Durchführung!
Betriebskosten sind ja generell abzugsfähig.
Dazu gehört auch der Fuhrpark des Unternehmers.
Wir sind uns doch einig, daß Unternehmer PKWs für ihre betrieblichen Zwecke benötigen, oder?
Die meisten Unternehmer haben mehr als ein Auto über den Betrieb laufen!
Dafür müssen sie die Unkosten auch als Abzug geltend machen können, oder?
Das Problem ist eben die von Betrieb zu Betrieb unterschiedliche private Nutzung der Fahrzeuge und die Abgrenzung.
Beim Arbeitnehmer werden alle Aufwendungen für Anschaffungen für den Beruf, die auch privat genutzt werden können und wo eine klare Abgrenzung und Trennung in Beruf und Privat nicht möglich ist, vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen!
Beim Unternehmer wird vorausgesetzt, daß alles erst mal betrieblich ist!
So kann ein Kriminalbeamter seinen Anzug nicht als Dienstanzug absetzen, aber z.B. ein Zahn-Arzt seine weißen Sandalen und auch das Auto zu 80% ohne Nachweis der Privatnutzung!

Zitat: Lensman
Eine weitere Alternative wäre die komplette Streichung der Pauschale für beide. Dazu müßten allerdings die Benzinpreise deutlich sinken, was ich aus anderen Gründen ablehne.Das verstehe ich nicht!
Man kann die Pauschale des Arbeitnehmers schon streichen, - hatten die ja vor -, aber der Unternehmer hat keine Pauschale zum Streichen!
Ihm werden nur bis max.20% seiner geltend gemachten Ausgaben für ein Kfz reduziert, alles andere setzt der doch ab, wie ich oben erläuterte!
So geht es also auch nicht!
Aber ich habe auch einen Vorschlag, den ich Ihnen morgen erläutern werde, wenn die obigen Darlegungen von Ihnen erkannt sind!

Zitat: Lensman
Eine Frage: wie weit fassen Sie den Begriff Arbeitnehmer? Sind Beamte inbegriffen (41 Stunden; Streichung Urlaubsgeld; Kürzung Weihnachtsgeld)?Warum fragen Sie das?
Natürlich sind Beamte Arbeitnehmer!
Leitende Angestellte sind auch Arbeitnehmer!
Die unterschiedliche Ausgestaltung von Arbeitsverträgen hat doch keinen Einfluß darauf, ob man Arbeitnehmer ist oder nicht.
Die Arbeitnehmermerkmale sind beim Arbeiter über den Angestellten, Beamten und leitenden Angestellten alle gleichermaßen vorhanden.
Bezweifeln Sie das?

Bis dann
Baba Yaga

Re: ... und es geht so weiter: Entfernungspauschale

Hallo Baba Yaga,

es ist freundlich von Ihnen, mir diese Details einzustellen. Die Mühe jedoch hätten Sie sich nicht machen brauchen, da ich mich wirklich gut im für mich relevanten Teil des Steuerrechtes auskenne. Seis drum, jetzt ist es zu spät.


Das, was Sie den "geldwerten Vorteil" nennen, ist die pauschale Unkosten-Reduzierung auf ein!!!!, als Betriebs-PKW gefahrenes Auto.
Ich schrieb ja schon, diese Unkostenreduzierung für private Nutzung eines Kfzs des Betriebsinhabers beträgt max. 20%.

Faktisch werden erst mal alle Ausgaben, welche mit dem/den PKW/s eines Betriebes (Abschreibung der Anschaffungskosten, Reparatur, Betriebskosten, Park- und Garagenkosten usw.) zusammenhängen, als Betriebsausgaben geltend gemacht.
Dann werden bis zu 20 % - je nach dem, wie viel das Finanzamt gelten läßt (bei manchen Unternehmern sind´s auch nur 10 %. -ist also individuell gestaltbar!!!) als Eigenverbrauch von den geltend gemachten Kfzkosten wieder abgezogen, also die Kosten reduziert.
Es ist dabei egal, wieviele Betriebs-PKW´s herumgefahren werden, nur bei einem wird dieser max. Privatnutzungs-Abschlag gemacht.
Es ist dabei auch egal, ob sich die Ehefrau oder Kinder, Freunde usw. die PKWs, für welche Zwecke auch immer schnappen, die Benzinrechnungen werden als Betriebsausgaben abgezogen!

Ich hoffe, Sie können meine Ausführungen nachvollziehen, - wenn nicht, fragen Sie ruhig zurück!


Das will ich tun. Meines Wissens ist doch 1% der Anschaffungspreises zu versteuern, und zwar monatlich. Gab es da nicht mal eine heiße Debatte, als rot-grün das verdoppeln wollte?


Der Fiskus zahlt keine "real anfallende Kosten" (das wäre sonst als "Subvention" zu bezeichnen und hat mit Steuern nix zu tun)!
Aber es ist immer so, daß diese "real anfallenden Kosten" beim Unternehmer als Betriebsausgaben von den Einnahmen abgezogen werden können.
Diese Kosten verringern also den zu versteuernden Gewinn und zwar in Höhe der jeweiligen Steuerprogression.
Wenn also ein Gewinn mit 25% versteuert wird, dann erspart sich der Unternehmer von jedem €, der als Kosten abgesetzten werden kann 25 Cent!

Beim Arbeitnehmer ist es ähnlich. Wenn der seine Werbungskostenpauschale von 1017€ ausgenutzt hat (also mit Werbungskosten ausfüllte), dann macht sich auch bei ihm, entsprechend seinem Steuersatz, die Entfernungspauschale bemerkbar.
Wenn er also in der Steuerprogression bei 25 % läge, hätte er bisher am Entferungs-Kilometer 9 Cent Steuer gespart (1/4 von 36 Cent), in Zukunft werden es dann aber nur noch 3,75 Cent sein (1/4 von 15 Cent)!
Beachten Sie bitte den Unterschied zwischen Entfernungskilometer und einfachen Kilometer!!!!!
Die zukünftigen 3,75 Cent beim Arbeitnehmer betreffen also 2 gefahrene Kilometer (Hin- und Rückweg).

Also nochmals, der Fiskus zahlt nichts, er "verzichtet" nur in unterschiedlichem Maße auf Steuereinnahmen, weil er die Absetzung als Betriebsausgaben zuläßt, oder weil er Entfernungspauschalen gewährt!


Das war jetzt alles bekannt. Als ich "nicht zu bezahlen" schrieb, meinte ich das haushaltspolitisch und nicht in dem Sinne, daß das FA tatsächlich etwas zahlt.
Der Unterschied zwischen Entfernungs- und tatsächlich gefahrenen Kilometern (z.B. Dienstreisen) für unterschiedliche Berufsgruppen ist mir bekannt.


Ganz so geht das nicht, Lensman!
Der Großunternehmer erhält nichts zurück, das er vorher in irgend einer Progressionshöhe versteuerte.
Er hat vielmehr seinen Gewinn am Ende des Jahres zu versteuern (also nachdem er vorher seine Ausgaben abgezogen hat) und die Progression (also die Höhe des Steuersatzes) richtet sich erst dann nach der Höhe des errechneten (verbleibenden) Gewinns.
Die Ausgaben mindern also vorher nicht nur den Gewinn, sondern sie verringern auch die Progressionsstufe mit welcher nachher versteuert wird.
Ohne Abzüge wäre also der Unternehmer vielleicht bei 30% Steuerprogression, aber nach Abzug der Unkosten versteuert er den gesamten verringerten Gewinn dann vielleicht nur noch mit 25%!
Er spart also nicht nur die 25% Steuer aus den vorher abgesetzten Betriebskosten, sondern weitere 5%, die er ansonsten in der höheren Progressionsstufe hätte leisten müssen und zwar für den gesamten zu versteuernden Gewinn.

Beim Gros der Arbeitnehmer spielt die Progression keine Rolle. Sie verdienen nicht so viel, als daß sie da etwas herausholen könnten!


Das ist in meinen Augen Haarspalterei. Ich war, bevor ich bei Vater Staat anheuerte, knapp drei Jahre lang freiberuflich tätig. Nach meiner ersten Gewinn- und Verlustrechnung hatte ich Vorsteuern zu zahlen. Ich ging davon aus, daß es bei Unternehmen auch so ist. Aber selbst wenn nicht: unter dem Strich bleibt es gleich.
Was die Steuerprogression angeht machen Sie m. E. einen Fehler. Sie verwechseln hier den Steuersatz, den man in der Spitze zahlt mit dem durchschnittlichen Steuersatz. Tatsächlich ist es so, daß ich bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 25% von jedem Euro, den ich absetze, über 30 Cent zurückerhalte.


Ja, es sieht auf den ersten Blick so aus, als ob damit etwas mehr Gerechtigkeit erzielt würde, es scheitert aber an der Durchführung!
Betriebskosten sind ja generell abzugsfähig.
Dazu gehört auch der Fuhrpark des Unternehmers.
Wir sind uns doch einig, daß Unternehmer PKWs für ihre betrieblichen Zwecke benötigen, oder?
Die meisten Unternehmer haben mehr als ein Auto über den Betrieb laufen!
Dafür müssen sie die Unkosten auch als Abzug geltend machen können, oder?
Das Problem ist eben die von Betrieb zu Betrieb unterschiedliche private Nutzung der Fahrzeuge und die Abgrenzung.
Beim Arbeitnehmer werden alle Aufwendungen für Anschaffungen für den Beruf, die auch privat genutzt werden können und wo eine klare Abgrenzung und Trennung in Beruf und Privat nicht möglich ist, vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen!
Beim Unternehmer wird vorausgesetzt, daß alles erst mal betrieblich ist!
So kann ein Kriminalbeamter seinen Anzug nicht als Dienstanzug absetzen, aber z.B. ein Zahn-Arzt seine weißen Sandalen und auch das Auto zu 80% ohne Nachweis der Privatnutzung!


In der Tat ein schwieriges Feld, das ohne Bruch der Steuersystematik nicht zu beackern zu sein scheint. Wie wäre es, wenn man die Spritkosten aus der Kostenrechnung nimmt und gesondert behandelt?


Das verstehe ich nicht!
Man kann die Pauschale des Arbeitnehmers schon streichen, - hatten die ja vor -, aber der Unternehmer hat keine Pauschale zum Streichen!
Ihm werden nur bis max.20% seiner geltend gemachten Ausgaben für ein Kfz reduziert, alles andere setzt der doch ab, wie ich oben erläuterte!
So geht es also auch nicht!
Aber ich habe auch einen Vorschlag, den ich Ihnen morgen erläutern werde, wenn die obigen Darlegungen von Ihnen erkannt sind!


Das meiste ist wie gesagt bekannt. Auf den Vorschlag aber bin ich ernsthaft gespannt.


Warum fragen Sie das?
Natürlich sind Beamte Arbeitnehmer!
Leitende Angestellte sind auch Arbeitnehmer!
Die unterschiedliche Ausgestaltung von Arbeitsverträgen hat doch keinen Einfluß darauf, ob man Arbeitnehmer ist oder nicht.
Die Arbeitnehmermerkmale sind beim Arbeiter über den Angestellten, Beamten und leitenden Angestellten alle gleichermaßen vorhanden.
Bezweifeln Sie das?


Nein, ich bezweifel das nicht. Allerdings kenne ich reichlich Leute, die da Unterschiede machen, deshalb die Frage zur besseren Verständigung.


Lensman

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Der eine sieht nur Bäume -
Probleme, dicht an dicht;
der andere Zwischenräume -
und das Licht !

Re: ... und es geht so weiter: Entfernungspauschale

Zitat: Lensman
Hallo Baba Yaga,

es ist freundlich von Ihnen, mir diese Details einzustellen. Die M?he jedoch h?tten Sie sich nicht machen brauchen, da ich mich wirklich gut im f?r mich relevanten Teil des Steuerrechtes auskenne. Seis drum, jetzt ist es zu sp?t.OK! Bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob Sie mir folgen k?nnen, wenn ich Ihnen meine Sicht entwickle!


Zitat: Lensman
Das will ich tun. Meines Wissens ist doch 1% der Anschaffungspreises zu versteuern, und zwar monatlich. Gab es da nicht mal eine hei?e Debatte, als rot-gr?n das verdoppeln wollte?Ich wei? nicht, wo 1% mtl. von Anschaffungspreisen zu versteuern sind.
Wir reden hier ?ber Einkommensversteuerung.
Sie scheinen hier vielleicht Diskussionen zur Gewerbesteuer , der l?ngst abgeschafften Verm?genssteuer, oder MWSt im Sinn zu haben,
das hat aber mit den Entfernungspauschalen oder den Betriebskosten der Unternehmer nix zutun!
(JessiKa mischt anscheinend ?pfel mit Birnen und Sie ?bernehmen das unreflektiert, - nehme ich mal an, wenn ich im "ohnesinn" nachlese und Ihre Argumentation vergleiche )

Zitat: Lensman
Das ist in meinen Augen Haarspalterei. Ich war, bevor ich bei Vater Staat anheuerte, knapp drei Jahre lang freiberuflich t?tig. Nach meiner ersten Gewinn- und Verlustrechnung hatte ich Vorsteuern zu zahlen. Ich ging davon aus, da? es bei Unternehmen auch so ist. Aber selbst wenn nicht: unter dem Strich bleibt es gleich.Der Begriff "Vorsteuern" ist nicht im Einkommensteuerrecht verankert, sondern im Umsatz-(Mehrwert)steuerrecht zuhause.
Sie meinen sicherlich "Vorauszahlungen" auf die ESt?
Diese Vorauszahlungen werden nach " p x Daumen" berechnet und haben f?r den Staat nur die Relevanz, da? er nicht auf seine Einnahmen zu warten hat, bis das Jahr um ist, - es sind Abschlagszahlungen auf eine prognostizierte Einnahme aus ESt.
Es hat mit der eigentlichen steuerlichen Rechtssetzung nichts zu tun!

Zitat: Lensman
Was die Steuerprogression angeht machen Sie m. E. einen Fehler. Sie verwechseln hier den Steuersatz, den man in der Spitze zahlt mit dem durchschnittlichen Steuersatz. Tatsächlich ist es so, daß ich bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 25% von jedem Euro, den ich absetze, über 30 Cent zurückerhalte Auch hier irren Sie, Lensman!
Natürlich ist mir bekannt, daß es sich bei der Diskussion um Progressionen immer um den "Spitensteuersatz" der letzten 1000 € des zu versteuernden Einkommen handelt.
Ich wollte aber die Sache nicht noch mehr verkomplizieren, als sie ohnehin schon ist und habe mich der üblichen argumentativen Darlegung angeschlossen.
Daß es verwirrend ist, zeigt dann ja auch Ihre unrichtige Folgerung.
Wenn nur die Spitze mit 25 % besteuert wird, erspare ich mir mit allem was unter dem Wert der "Spitze" liegt weniger als 25% oder 25 Cent!!!

Zitat: Lensman
In der Tat ein schwieriges Feld, das ohne Bruch der Steuersystematik nicht zu beackern zu sein scheint. Wie wäre es, wenn man die Spritkosten aus der Kostenrechnung nimmt und gesondert behandelt?Die Einkommensteuersystematik(seit weiti sein "Arbeitsbeschaffungsprogramm" Systematik nennt, habe ich Schwierigkeiten mit dem Begriff ) wurde von der rotgrünen Regierung insofern gebrochen, als die Betriebskosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der Arbeitnehmer zur freien Verfügungsmasse für Eichel wurden, ohne Rücksicht darauf, daß auch dies "Gesteheungskosten" des jeweiligen, produzierten Produktes oder der jeweiligen, gelieferten Dienstleistung sind!

Damit wurde das "Produkt" verbilligt, weil dem Arbeitnehmer ein Teil der Kosten zur Realisierung des Produktes nahezu ausgleichslos aufgebürdet wurden.
Ich beschreibe es mal an einem naheliegenden Beispiel, damit Sie verstehen, was ich meine:

Wenn ein Unternehmer eine Maschine benötigt, um ein Produkt herzustellen, dann schreibt er erst einmal die Maschine ab (der ratenweise Abschreibungszeitraum verteilt sich auf den Gesamtzeitraum der prognostizierten Nutzung der Maschine) und dann setzt er als Betriebsausgaben auch die Betriebskosten der Maschine ab, - als da z.B. sind:
Energieeinsatz, Wartung, Reparaturen und Schuldzinsen!

Ebenso müssen Sie es sich vorstellen mit der "Maschine" Arbeitnehmer!
Nur der Arbeitgeber berücksicht als Betriebsausgaben dafür nicht alle anfallenden Kosten, er setzt nur den Lohn und die versicherungsrelevanten Lohnnebenkosten ab.
Den Teil, der den Weg des Arbeitnehmers zur Arbeitsstätte betrifft, den bezahlte der Arbeitnehmer, bis auf die sich aus den Pauschalen errechnende Steuergutschrift, bisher selbst und wenn die Änderungen der Schröder-Regierung durchgehen, nahezu vollständig selbst.

Denken Sie mal nach, Lensman!

Das sind Geschenke des Gesetzgebers und der Gewerkschaften an die Unternehmer!
Damit verbilligen sich deren Produkte auf dem Weltmarkt und deshalb nimmt Deutschland eine vordere Position als Exporteur ein (soweit mir in Erinnerung ist 3. Position).
Das sind indirekte Subventionen der Arbeitnehmer, die nirgends bei der WTO thematisiert werden, die aber Deutschlands Konzernen und Industrie einen enormen Wettbewerbs-Vorteil bringen.

Haben Sie sich noch keine Gedanken darüber gemacht, daß die geforderte Mobilität der Arbeitnehmer, sowie die hohen Miet- und Infrastrukturkosten in den wirtschaftlichen Ballungsgebieten von den Unternehmen verursacht werden, aber von den Arbeitnehmern und zusätzlich aus deren Steuern finanziert werden (Straßen, Wohngeld, Schulen, Kindergärten, Erschließung für Infrastruktur usw.)?

Und jetzt kommen Eichel und Schröder und wollen dem Arbeitnehmer auch noch den kleinen Betrag streichen oder zur Marginalie kürzen, der die Pauschalen für die Entfernungskilometer betrifft (wobei den Löwenanteil ohnehin der Arbeitnehmer aus der eigenen Tasche bezahlt, s.o.)?

Zitat: Lensman
Das meiste ist wie gesagt bekannt. Auf den Vorschlag aber bin ich ernsthaft gespannt.Tja, schon,
...aber nicht die Vernetzung der bekannten Einzeldaten, oder?

Denn dann hätten Sie mich nicht mehr nach meinem Vorschlag gefragt, dann wäre Ihnen selbst die Einsicht gekommen, daß eine ehemals relativ gut funktionierende, soziale Marktwirtschaft von gerade jenen in Grund und Boden "reformiert" wurde, die mit dem Argument, die sozialen Interessen der Bevölkerung zu vertreten, an die Macht gekommen sind!

Zitat: Lensman
Meine vorherige Antwort auf Ihre Frage:

Warum fragen Sie das?
Natürlich sind Beamte Arbeitnehmer!
Leitende Angestellte sind auch Arbeitnehmer!
Die unterschiedliche Ausgestaltung von Arbeitsverträgen hat doch keinen Einfluß darauf, ob man Arbeitnehmer ist oder nicht.
Die Arbeitnehmermerkmale sind beim Arbeiter über den Angestellten, Beamten und leitenden Angestellten alle gleichermaßen vorhanden.
Bezweifeln Sie das?

Ihre Antwort darauf:
Nein, ich bezweifel das nicht. Allerdings kenne ich reichlich Leute, die da Unterschiede machen, deshalb die Frage zur besseren Verständigung.Ja, Lensman, es gibt Leute, die Unterschiede machen, aber die haben keine Argumente in der Sache, sondern deren Argumente diktiert alleine der Neid!

Zitat: Lensman
Der eine sieht nur Bäume -
Probleme, dicht an dicht;
der andere Zwischenräume -
und das Licht !Sie haben Ihre Signatur geändert?

Ich werde meine Sicht des Problems wie versprochen noch darlegen, denke aber, daß Sie bereits an unserem Disput erkennen kennen werden, wie meine "Vorschläge" aussehen werden.

Gute Nacht
Baba Yaga

Re: ... und es geht so weiter: Entfernungspauschale

Hallo Baba Yaga.


OK! Bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob Sie mir folgen können, wenn ich Ihnen meine Sicht entwickle!

Das mag durchaus sein. Es liegt aber daran, daß ich zum ein oder anderen Thema schlicht und ergreifend eine andere Sichtweise habe.



Ich weiß nicht, wo 1% mtl. von Anschaffungspreisen zu versteuern sind.
Wir reden hier über Einkommensversteuerung.
Sie scheinen hier vielleicht Diskussionen zur Gewerbesteuer , der längst abgeschafften Vermögenssteuer, oder MWSt im Sinn zu haben,
das hat aber mit den Entfernungspauschalen oder den Betriebskosten der Unternehmer nix zutun!
(JessiKa mischt anscheinend Äpfel mit Birnen und Sie übernehmen das unreflektiert, - nehme ich mal an, wenn ich im "ohnesinn" nachlese und Ihre Argumentation vergleiche )


Ich weiß nicht, genau, wo diese Steuer erhoben wird, ich weiß nur, daß sie erhoben wird.
Was meine Argumentation angeht hätten Sie vielleicht die Zeiten vergleichen sollen, an denen die Beiträge eingestellt wurden.


Der Begriff "Vorsteuern" ist nicht im Einkommensteuerrecht verankert, sondern im Umsatz-(Mehrwert)steuerrecht zuhause.
Sie meinen sicherlich "Vorauszahlungen" auf die ESt?
Diese Vorauszahlungen werden nach " p x Daumen" berechnet und haben für den Staat nur die Relevanz, daß er nicht auf seine Einnahmen zu warten hat, bis das Jahr um ist, - es sind Abschlagszahlungen auf eine prognostizierte Einnahme aus ESt.
Es hat mit der eigentlichen steuerlichen Rechtssetzung nichts zu tun!


Sie betreiben schon wieder Haarspalterei. Es ist unter dem Strich doch unerheblich, wie die Vorauszahlung heißt. Fakt ist jedenfalls, daß der Unternehmer diese Abschläge auf Basis seines letztjährigen Gewinnes zahlt. Hat er in einem Jahr höhere Investitionen, kann er die Gewinne runterrechnen, wodurch er einen Teil zurückerhält. Und je höher die Gewinne waren, d. h. je höher er in der Steuerprogression liegt, desto mehr erhält er pro abgesetztem Euro zurück.

Die monatlichen Steuerabschläge der Arbeitnehmer sind prinzipiell nichts anderes.

Lensman> Was die Steuerprogression angeht machen Sie m. E. einen Fehler. Sie verwechseln hier den Steuersatz, den man in der Spitze zahlt mit dem durchschnittlichen Steuersatz. Tatsächlich ist es so, daß ich bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 25% von jedem Euro, den ich absetze, über 30 Cent zurückerhalte

Auch hier irren Sie, Lensman!
Natürlich ist mir bekannt, daß es sich bei der Diskussion um Progressionen immer um den "Spitensteuersatz" der letzten 1000 € des zu versteuernden Einkommen handelt.
Ich wollte aber die Sache nicht noch mehr verkomplizieren, als sie ohnehin schon ist und habe mich der üblichen argumentativen Darlegung angeschlossen.
Daß es verwirrend ist, zeigt dann ja auch Ihre unrichtige Folgerung.
Wenn nur die Spitze mit 25 % besteuert wird, erspare ich mir mit allem was unter dem Wert der "Spitze" liegt weniger als 25% oder 25 Cent!!!


Hier irren Sie. Ich schrieb ausdrücklich vom Durchschnittssteuersatz. Liegt der bei 25% ist der Spitzensteuersatz deutlich höher.


Die Einkommensteuersystematik(seit weiti sein "Arbeitsbeschaffungsprogramm" Systematik nennt, habe ich Schwierigkeiten mit dem Begriff ) wurde von der rotgrünen Regierung insofern gebrochen, als die Betriebskosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der Arbeitnehmer zur freien Verfügungsmasse für Eichel wurden, ohne Rücksicht darauf, daß auch dies "Gesteheungskosten" des jeweiligen, produzierten Produktes oder der jeweiligen, gelieferten Dienstleistung sind!

Damit wurde das "Produkt" verbilligt, weil dem Arbeitnehmer ein Teil der Kosten zur Realisierung des Produktes nahezu ausgleichslos aufgebürdet wurden.
Ich beschreibe es mal an einem naheliegenden Beispiel, damit Sie verstehen, was ich meine:

Wenn ein Unternehmer eine Maschine benötigt, um ein Produkt herzustellen, dann schreibt er erst einmal die Maschine ab (der ratenweise Abschreibungszeitraum verteilt sich auf den Gesamtzeitraum der prognostizierten Nutzung der Maschine) und dann setzt er als Betriebsausgaben auch die Betriebskosten der Maschine ab, - als da z.B. sind:
Energieeinsatz, Wartung, Reparaturen und Schuldzinsen!

Ebenso müssen Sie es sich vorstellen mit der "Maschine" Arbeitnehmer!
Nur der Arbeitgeber berücksicht als Betriebsausgaben dafür nicht alle anfallenden Kosten, er setzt nur den Lohn und die versicherungsrelevanten Lohnnebenkosten ab.
Den Teil, der den Weg des Arbeitnehmers zur Arbeitsstätte betrifft, den bezahlte der Arbeitnehmer, bis auf die sich aus den Pauschalen errechnende Steuergutschrift, bisher selbst und wenn die Änderungen der Schröder-Regierung durchgehen, nahezu vollständig selbst.

Denken Sie mal nach, Lensman!

Das sind Geschenke des Gesetzgebers und der Gewerkschaften an die Unternehmer!
Damit verbilligen sich deren Produkte auf dem Weltmarkt und deshalb nimmt Deutschland eine vordere Position als Exporteur ein (soweit mir in Erinnerung ist 3. Position).
Das sind indirekte Subventionen der Arbeitnehmer, die nirgends bei der WTO thematisiert werden, die aber Deutschlands Konzernen und Industrie einen enormen Wettbewerbs-Vorteil bringen.


Formal ist diese Überlegung sicher richtig. Trotzdem muß ich widersprechen. Nennen Sie mir mal einen Staat der Erde, in dem der AN seine Fahrtkosten zur Arbeit in voller Höhe erstattet bekommt. Den gibt es nicht. Es ist im Gegenteil doch so, daß Deutschland mit der Möglichkeit, einen Teil dieser Kosten abzusetzen, beinahe alleine dasteht. So gesehen wäre es also ein Wettbewerbsnachteil, daß überhaupt eine Pauschale gestattet wird.


Haben Sie sich noch keine Gedanken darüber gemacht, daß die geforderte Mobilität der Arbeitnehmer, sowie die hohen Miet- und Infrastrukturkosten in den wirtschaftlichen Ballungsgebieten von den Unternehmen verursacht werden, aber von den Arbeitnehmern und zusätzlich aus deren Steuern finanziert werden (Straßen, Wohngeld, Schulen, Kindergärten, Erschließung für Infrastruktur usw.)?

Doch. Deshalb befürworte ich ausdrücklich die LKW-Maut als ein Mittel, dem entgegen zu wirken.
Dummerweise jedoch sitzen die Unternehmen am längeren Hebel: sie werden die Maut über eine Erhöhung der Preise wieder reinholen. Sie werden diesen Wettlauf niemals gewinnen können.


Und jetzt kommen Eichel und Schröder und wollen dem Arbeitnehmer auch noch den kleinen Betrag streichen oder zur Marginalie kürzen, der die Pauschalen für die Entfernungskilometer betrifft (wobei den Löwenanteil ohnehin der Arbeitnehmer aus der eigenen Tasche bezahlt, s.o.)?

M. E. liegt das tatsächliche Problem viel tiefer. Das gesamte Steuersystem ist Murks. Es gehört abgeschafft und durch ein einfacheres ersetzt. Modelle dazu gibts genug, eines ist ja aktuell wieder in der Diskussion.


Tja, schon,
...aber nicht die Vernetzung der bekannten Einzeldaten, oder?

Denn dann hätten Sie mich nicht mehr nach meinem Vorschlag gefragt, dann wäre Ihnen selbst die Einsicht gekommen, daß eine ehemals relativ gut funktionierende, soziale Marktwirtschaft von gerade jenen in Grund und Boden "reformiert" wurde, die mit dem Argument, die sozialen Interessen der Bevölkerung zu vertreten, an die Macht gekommen sind!


Die Erkenntnis ist nicht neu. Ich vermute bloß, daß wir aus unterschiedlichen Gründen zu dieser Erkenntnis kommen.


Ja, Lensman, es gibt Leute, die Unterschiede machen, aber die haben keine Argumente in der Sache, sondern deren Argumente diktiert alleine der Neid!

Ich weiß.


Sie haben Ihre Signatur geändert?

Ja. Es geschah in der Hoffnung, daß es mir trotz mancher Gewitter gelungen ist, ein Vorurteil zumindest teilweise zu abzubauen.


Ich werde meine Sicht des Problems wie versprochen noch darlegen, denke aber, daß Sie bereits an unserem Disput erkennen kennen werden, wie meine "Vorschläge" aussehen werden.

Ich vermute es fast, will jedoch nicht vorgreifen. M. E. funktioniert es nicht, wie Sie sich das vorstellen. Das werde ich aber erst später begründen.


Ein schönes Wochenende wünsche ich
Lensman

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Der eine sieht nur Bäume -
Probleme, dicht an dicht;
der andere Zwischenräume -
und das Licht !

Re: ... und es geht so weiter: Entfernungspauschale - Steue

Ohne mich in diese Diskussion selbst einzumischen möchte ich einige Kommentare zu den diversen Steuern abgeben:

1. Wer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung hat, muss monatlich 1% des Listenpreises plus eine Entfernungspauschale für die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück als geldwerten Vorteil versteuern. Bei der Berechnung dieses 1% wird generell vom Listenpreis des Neufahrzeuges ausgegangen, selbst dann, wenn das Fahrzeug als Uralt-Gebrauchtwagen zu einem Bruchteil des Listenpreises gekauft wurde.

2. Die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer werden durch das Finanzamt auf der Basis des letzten Einkommensteuerbescheids festgelegt. Hierbei geht das Finanzamt grundsätzlich davon aus, dass in etwa das gleiche Einkommen wie im Bescheid zu erwarten ist. Falls sich dieses Einkommen deutlich verringert, kann der Steuerpflichtige eine Herabsetzung der Vorauszahlungen mit der entsprechenden Begründung fordern.

3. Der Vorsteuerabzug betrifft ausschließlich die Mehrwertsteuer. Jedes Unternehmen erhält Rechnungen von seinen Lieferanten in denen die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Und jedes Unternehmen schreibt Rechnungen an seine Kunden in denen ebenfalls die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Das Unternehmen bzw. der Unternehmer muss dann die Differenz zwischen bezahlter Mehrwertsteuer an Lieferanten (=Vorsteuer) und eingenommener Mehrwersteuer an den Kunden an das Finanzamt bezahlen. Dies ist auch der Punkt, weshalb es für einen Unternehmer auch interessant ist Leistungen ohne Rechnung zu erbringen. Der Unternehmer kassiert das Geld schwarz, der Kunde spart die Mehrwertsteuer, und nur das Finanzamt bzw. der Staat geht leer aus.

So, jetzt wünsche ich weiterhin fröhliches Diskutieren.

Nörgler

Re: ... und es geht so weiter: Entfernungspauschale

Hallo, Nörgler,
hallo, Lensman!

Auch ich habe mich mich zwischenzeitlich wegen der 1-prozentigen Abschreibung eines PKWs, welche Lensman in die Argumentation einführte, "schlau" gemacht!

Es ist richtig, was Nörgler hier vorgetragen hat:
Zitat: Nörgler
1. Wer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung hat, muss monatlich 1% des Listenpreises plus eine Entfernungspauschale für die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück als geldwerten Vorteil versteuern. Bei der Berechnung dieses 1% wird generell vom Listenpreis des Neufahrzeuges ausgegangen, selbst dann, wenn das Fahrzeug als Uralt-Gebrauchtwagen zu einem Bruchteil des Listenpreises gekauft wurde.Es ist aber nicht alles, was die Änderung im Bereich der privaten Dienstwagennutzung durch Selbständige und Gewerbetreibende betrifft!
Diese Neuregelung ersetzt die Pauschalen für Eigennutzung betrieblicher PKWs, die ich in den vorhergehenden Beitragen erläuterte und welche max. 20% aller mit dem Kfz im Zusammenhang stehenden Kosten betraf.

Neben dem von Nörgler oben beschriebenem mtl.1% vom Listenpreis (also 12% p.a.) muß der Gewerbetreibende und Selbständige noch 0,03%des Listenpreises pro "Entfernungskilometer der Wohnung vom Betrieb mtl. als privaten Anteil an den Betriebskosten des Kfz´s berücksichtigen(das sind pro Entfernungskilometer p.a. 0.36% pro Kilometer im Jahr an Betriebskosten, wie Benzin, Wartung, Reparatur und Ersatzteile).
Bei einem Listenpreis von 20 000 € und einer Entfernung von 10 km
ergibt das für die private Nutzung des PKW´s:
(20 000€:100x12) + (20 000€:100x0,36)x10 =
2400€ + 720 € = 3120 €

Diesen Betrag von 3120€ hat der Unternehmer von den geltend zu machenden Pauschbeträgen mit 0.36€ an 240 Arbeitstagen abzuziehen.
Das sieht dann so aus:

0.36€ x 10 x 240 - 3120 = - 2256 €

Da sich nach Verrechnung mit den Kilometerpauschalen ein Negativbetrag ergibt, also der kostenmäßige Anteil der Privatnutzung höher ist, als die km-Pauschalen für Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte, bleibt der Minusbetrag von 2256 € ansatzlos und unberücksichtigt.
Oder anders gesagt: 840 € Pauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können nicht geltend gemacht werden.

Das sieht nur auf den ersten Blick so aus, als sei der Unternehmer gegenüber dem Arbeitnehmer benachteiligt.
In Wirklichkeit fallen mit dieser Berechnung die pauschalen Ansätze für die gesamte Privatnutzung des PKW weg.
Statt also 20% der Kosten des PKW nicht als Betriebsausgaben zuzulassen, ist es jetzt alleine mit dem Wegfall der km-Pauschalen für Fahrten zw. wohnung und Arbeitsstätte getan.
Je teurer das Auto und je weiter die Entfernung, desto minimaler fällt der absolute Eigenanteil aus!
Wem das nicht gefällt, der kann aber auch anhand eines Fahrtenbuches die tatsächlichen Kosten für Fahrten zw. Wohnung und Betrieb nachweisen und dann diese geltend machen (was ein Arbeitgeber nicht kann).
Die oben beschriebenen Regelungen gelten aber auch nur für "Gewerbetreibende und Selbständige", also die kleinen und mittleren Betriebsinhaber.
Na, ja, Schröder ist ein Freund der Autoindustrie und der Unternehmer.

Alle anderen Punkte der bisherigen Diskussion, die von mir aufgegriffen wurden, sind so auch von mir vorgetragen worden und nicht strittig.

Baba Yaga

Re: ... und es geht so weiter: Entfernungspauschale

Nachdem die Unterschiede bei den Fahrten zwischen Unternehmern und Arbeitnehmern geklärt sind und eine Verschiebung der gesetzlichen Regelungen bereits zum Nachteil der Arbeitnehmer stattgefunden hat und diese nun mit der Halbierung der Entfernungspauschale noch verschäft wird, möchte ich zur grundsätzlicheren Beleuchtung der Arbeitnehmersituation überleiten!

Man kann die Einkommensbesteuerung von Arbeitnehmern und Unternehmern eben nicht vergleichen, wie das so allgemein getan wird und was dann zu der Annahme führt, Arbeitnehmer bekämen mit den Pauschalen, z.B. für die Entferungskilometer irgend eine Subvention oder irgend einen "Förderbeitrag" des Staates!

Im Gegensatz zu Unternehmern, die über die Einnahmen aus ihren Produkten den Herstellungsaufwand "ersetzt" erhalten (setze als bekannt voraus, daß anhand der Kostenrechnung der Verkaufspreis errechnet wird),
bekommt der Arbeitnehmer den dienstlichen Aufwand für seinen Arbeitsplatz eben nicht bezahlt.
Der Arbeitnehmer zahlt also die Werbungskosten erst einmal zu 100% aus seiner Tasche (Lohntüte), der Fiskus erlaubt ihm aber am Ende des Jahres (oder als LSt-Vorwegbetrag)seine aufgewandten Werbungskosten bis zu einem gewissen Grad steuerfrei zu lassen.
Bei einem Durchschnittssteuersatz von 20% bekommt er dann von jedem €, den er für seine/n Arbeit/Dienst ausgibt 20 Cent zurück.
Er bezahlt aber die restlichen 80 Cent aus der eigenen Tasche.
Wenn nun die Entfernungspauschalen gekürzt werden, dann hat er in diesem Segment der Werbungskosten nicht einmal mehr 20% der entstandenen Kosten!

Ein Unternehmer "bekommt" erst einmal alle Unkosten mit den kalkulierten Gewinnanteilen herein, er kann alle Kosten steuerfrei stellen und muß nur von bestimmten "Gütern und Leistungen", die für private Zwecke aus dem Betrieb entnommen werden, den privaten Nutzungsanteil von den Unkosten abziehen.
Anders ausgedrückt:
Er muß nach Verrechnung aller betrieblichen Unkosten mit den Einnahmen, den Anteil der privat entnommenen Güter und Leistungen den Einnahmen wieder hinzurechnen und mit versteuern.
Der Unternehmer bekommt also, im Gegensatz zum Arbeitnehmer, alle betrieblich verursachten Aufwendungen über das abgesetzte Produkt bezahlt und er versteuert nur das, was als Gewinn übrig bleibt.

Der Arbeitnehmer bezahlt aber mit seinen Werbungskosten zusätzliche Betriebskosten und bekommt diese von niemanden ersetzt.
Die Geltendmachung dieser Kosten bei der ESt stellt lediglich diese Kosten, aber in einem vergleichsweise unzureichenden Umfang (s.Entfernungspauschalen, oder Telefonpauschalen usw.) einkommensteuerfrei.
Wie oben aufgezeigt, bleibt der Hauptanteil dieser Ausgaben beim Arbeitnehmer hängen!

Ich halte es deshalb für unzumutbar und für Betrug am nichtselbständigen Steuerzahler, wenn nun die Absetzbarkeit seiner "betriebsbedingten" Aufwendungen nicht mehr in einem vertretbaren Maß (zumindest in Höhe der Steuerprogression) geltend gemacht werden kann!

Wie die vorherigen Beiträge verdeutlichen, hat die Politik der letzten 20 Jahre in jeder Weise die Unternehmen/r begünstigt und die Situation der Arbeitnehmer verschlechtert. Während der rotgrünen Regierung wurden die Umverteilungsmaßnahmen von unten nach oben beschleunigt und verschärft.

In dem Maß, wie die Gewinne gestiegen sind, wurden Arbeitsplätze verringert und die Produktivität der verbliebenen Arbeitskräfte ohne Lohnausgleich hochgetrieben.

Vermögensteuer wurde abgeschafft, bei Erbschaftssteuer und Schenkungssteuern wurden die Freibeträge erhöht und bei den Kapitaleinkünften gibt´s den pauschalen Höchststeuersatz von nur 15%!
(Früher, unter Kohl, wurden die Kapitaleinkünfte noch zusammen mit allen anderen Einkünften gezählt und mit der sich daraus errechnenden Steuerprogression herangezogen)

Was wäre veranlaßt, um die Haushaltslöcher zu stopfen, die auch dadurch entstanden sind, daß Einkünfte aus Unternehmen, Landwirtschaft und Kapitalvermögen subventioniert und "entlastet" wurden, ohne daß aus diesen Einkunftsarten auch nur annähernd Einnahmen zur Deckung der "Wohltaten" hereinkamen?

Einnahmeerhöhungen:
-Vermögensteuereinführung
-Versteuerung der Kapitalerträge mit den Progressionssätzen, die sich aus dem Gesamtbetrag des zu versteuernden Einkommens nach den Steuertabellen ergeben.
-Besteuerung der Landwirtschaft nach tatsächlichen Erträgen

Ausgabenreduzierungen:
-Streichung der hohen landwirtschaftlichen Subventionen für´s Nichtstun oder für Garantie-Abnahmen;
-Stopp weiterer Miltärausgaben für Gerät und für Auslandseinsätze;
-Reduzierung der NATO-Mitgliedsbeiträge (heute rd. 24 Milliarden, = genau so hoch, wie der laufende Bundeswehr-Etat jährlich!!!!)

Das wäre doch schon mal was, oder?
Jedenfalls hätte das die Handschrift, was die Bevölkerung von einer rot-grünen Regierung erwartet hätte!

Baba Yaga