Absender: "Britta Grell" Betreff: Berliner Sozialforum
Berliner Sozialforum 2005 - Ein neuer Versuch
Liebe Leute,
hiermit möchten wir Euch recht herzlich zu einem ersten Vorbereitungstreffen einladen, das sich der Diskussion und Planung eines "Berliner Sozialforums - Strategien gegen die Produktion von Armut" im Herbst 2005 widmen soll.
Das Treffen findet am Donnerstag, den 16.6.2005, um 19.00 Uhr im Familiengarten, Oranienstraße 4, Berlin-Kreuzberg statt (siehe die Einladung im Anhang).
Alle - ob nun Vertreterinnen von Gruppen, Projekten oder Initiativen oder Einzelpersonen - sind willkommen, sofern sie Interesse an einer konstruktiven und solidarischen Diskussion über die wachsenden Armutsprobleme in Berlin und mögliche kollektive Gegenstrategien haben. Wir würden uns freuen, wenn Ihr die Einladung auch noch an andere Interessierte weiterleitet.
Britta Grell ("Initiative für ein Berliner Sozialforum" - AG Probierstein)
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Re: Termine und Infos
Betr. Kriegsverbrechen der Bundeswehr / 60 Jahre CDU Liebe Freunde von Dr.Seltsams Wochenschau! Der unten stehendeArtikel erscheint am Samstag in der JUNGEN WELT, was uns natürlich sehr freut. Ergänzen möchte ich noch, daß am kommenden Sonntag zum Thema "Kriegsverbrechen der Bundeswehr" auch Harald Kampffmeyer interviewt wird, der Inspirator der Prozesse gegen die Bundeswehr wegen der Ermordung unschuldiger Zvilisten auf der BRÜCKE VON VARVARIN im Jugoslawienkrieg durch Bomben und Raketen am 30.5.1999. Die meisten Deutschen wissen gar nicht, daß in ihrem Namen und von ihren Steuern bezahlt schon wieder Kriegsverbrechen in der weiten Welt verübt werden. Bitte reichen Sie diese Information in ihren Kreisen weiter und kommen Sie am Sonntag, um sich genauer darüber zu informieren. Wie üblich mit Gesang, Dichtkunst und gemeinsamem Zechen. Im Anschluß an diese Mail folgt noch eine Vorschau über die nächsten Termine. Danke sehr für die Beachtung und Weiterleitung.
ACHTUNG: LETZTE GELEGENHEIT! Wie Sie wissen, können Sie die JUNGE WELT drei Wochen umsonst abonnieren und verschenken, automatisch endend und ohne weitere Verpflichtung, das garantiere ich! Senden Sie mir einfach die Daten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail) an mich, ich kümmere mich um alles weitere. Für Ihr Interesse dankt Dr.Seltsam aus Berlin. (tel 030-6919922).
*60 Jahre CDU / 50 Jahre Bundeswehr * Jeden Sonntag lädt Dr. Seltsam, Urgestein der Berliner Lesebühnen und Autor dieser Zeitung, nach Berlin-Kreuzberg zur »Wochenschau«. Isabel Neunefeldt macht Musik, und Dr. Seltsam unterhält sich mit illustren Gästen in der letzten Zeit zum Thema »60 Jahre CDU«. So erzählte am 5. Juni etwa Altkader Till Meyer von der Entführung des Berliner CDU-Vorsitzenden Peter Lorenz (im März 1975) durch die Bewegung 2. Juni. Eine Woche später war dann der nicht entführte ehemalige hauptstädtische CDU-Vorsitzende und amtierende Bürgermeister von Berlin-Mitte Joachim Zeller, angekündigt, und zur allgemeinen Überraschung auch erschienen. Willig und freundlich ließ er sich von Dr. Seltsam verhören. Es ging um die Tatsache, daß er in Berlin Mitte Neonazis in Sichtweite der Synagoge aufmarschieren ließ. Wortreich erklärte er, keine Handhabe dagegen gehabt zu haben. Es war aber auch Professor Günter Fischer, DDR-CDU, anwesend, der den Bürgermeister auf Artikel 139 des Grundgesetzes hinwies, nach dem ein einfacher Befehl der ehemaligen Besatzungsmächte genügen würde, die Nazis zu unterdrücken. Am kommenden Sonntag stehen »50 Jahre Bundeswehr« zur Debatte. Unter anderem kommt Rechtsanwalt H.-Eberhard Schultz, um die Frage »Menschenrechte nur noch für rechte Menschen?« zu erörtern. * Sonntag, 19.6., 13 Uhr, Max & Moritz, Berlin Kreuzberg, Oranienstraße 162
* DR.SELTSAMS WOCHENSCHAU * 26.6. "Hartz 4 Pleite" mit Mag Wompel und Betroffenen 3.7. "USA:Revolution und Todesstrafe" Irak und Mumia 10.7. "Erich Mühsams Todesnacht" Lesung und Lieder. 17.7. "Frankreichs NON und 216 Jahre Revolution" Club Ex Revival 24.7. "Genua: Carlo Giuliani ungerächt." mit Attac. 31.7. "In der ZONE" Rückblick auf die Höhnende Wochenschau, die "Mutter aller Lesebühnen" 7.8. Revival Höhn.Wochenschau, diesmal "Danke, Hiroshima, Deine Bombe war für Berlin bestimmt!" 14.8. "Die Mauer muß wieder her!" und Thomas-Mann-Todestag: "Antikommunismus die Grundtorheit der Epoche" 21.8. "La dépression a raison. Rimbaud" oder: Positives Denken? Alles Quatsch! 28.8. "Kinder, Tiere und andere mobile Hindernisse" mit Michael Jackson (angefragt) 4.9. "Stalin in Berlin" zum Potsdamer Abkommen 11.9. WTC-Feier mit Ekki-"W"-Busch-Terzett 18.9. "Solo Sunny" mit dem bekannten DDR-Liedermacher "Malcolm Y"
Alle Themen ohne Gewähr, aktuelle Änderungen unter 030-691 99 22.
DR. SELTSAMS WOCHENSCHAU immer mit Dr.Seltsam, Isabel Neuenfeldt, Rudi Schwerdtfeger, Interview-Gästen aus Pop und Politik. "Lachen, Musik und Geheimnisse" Jeden Sonntag 13-15 Uhr im Max & Moritz in Berlin Kreuzberg, Tischbestellung 695 15 911. U-Bahn "Moritzplatz". Kinderbetreuung. Rauchfrei. Eintritt frei, Spenden erwünscht. Im Anschluß große Zech- und Speisetafel mit den Künstlern. Bitte mailen Sie dieses Programm an ihre Freunde weiter. Newsletter bestellen auf www.drseltsam.net
Viele Grüße von Dr. Seltsam,. Möchten Sie im Wahlkampf auch mal bei mir in Kreuzberg "in der Höhle des Löwen" auftreten? Tel. 030-691 99 22. Besuchen sie mich in Berlin. *SABINE CHRISTIANSEN ABSCHALTEN! Ende.*
Re: Termine und Infos
Unvorteilhafte Bewerbung erlaubt
Ein Arbeitsloser darf sich bei einer Bewerbung unvorteilhaft und für die angebotene Stelle ungeeignet darstellen, ohne dass ihm das Arbeitslosengeld gesperrt wird. Er sei nicht verpflichtet, in einem Bewerbungsschreiben mit dem Herausstellen positiver Gesichtspunkte für sich zu werben, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
Der Arbeitslose könne sich auf eine wahrheitsgemäße Darstellung seiner bisherigen Berufstätigkeit beschränken, heißt es in dem bekannt gewordenen Urteil. (AZ.: B 7 AL 106/02 R). Das BSG hob damit eine Entscheidung des Landessozialgerichts Hamburg auf, das einer Sperrzeit wegen der abschreckenden Wirkung des Bewerbungsschreibens zugestimmt hatte. Das Verhalten stehe dem eines Arbeitslosen gleich, der sich überhaupt nicht bewerbe, lautete die Argumentation. Diese Ansicht teilten die Bundesrichter nicht. (Letzte Änderung 06.05.2005)
http://www.beamte4u.de/
Re: Termine und Infos
Vor Gericht und auf hoher See sind alle in Gottes Hand!
Morgen ist vor dem Arbeitsgericht Weiden eine weitere Feststellungsklage terminiert, die ich über unseren AK-Erwerbslose ver.di Weiden mit auf den Weg gebracht habe! Es geht darum feststellen zu lassen, ob der 1€Job, den eine Altenpflegehelferin in einem Altenheim zu leisten hatte, eine Regelarbeit des 1. Arbeitsmarktes, oder eine "zusätzliche" Arbeitsgelegenheit war. Außerdem haben wir gleich eine Lohnnachzahlungsklage mit angehängt. Der Streitfall wurde schon vor einem Monat von mir näher erläutert auf unserer verdi Landeshomepage.
Mal sehen wie es ausgeht? - hoffentlich bekommen wir Recht, dann wirds wohl keine 1€-Jobs als legalisierte Schwarzarbeit mehr geben. Leider haben bisher keine anderen Organisationen solche Klagen auf die Reihe gebracht, so daß ein positives Urteil präjudizierend ist, das wissen natürlich auch die Richter in unserer Provinz, - da werden die allen Mut zusammen nehmen müssen. Also haltet uns die Daumen für morgen!
Gruß Baba Yaga
Re: Termine und Infos
gerade per Rundmail erhalten:
Hallo Gleichgesinnte,
hier ein Beispiel einer Eingliederungsvereinbarung der hiesigen ArGe in Bielefeld.
Viele Grüße
Detlef Spandau Postfach 6081 D - 32732 Detmold Tel.: +49 175-2039627 Fax: +49 1212-5-784-96-890 Voice over IP: 032222121000
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: var m = String.fromCharCode(109,97,105,108,116,111)+':';var e = 'javafan'+String.fromCharCode(64)+'web'+String.fromCharCode(46)+'de';document.writeln(''+e+'');javafan@webde [mailto:javafan@web.de] Gesendet: Samstag, 2. Juli 2005 00:28 An: Andre Betreff: Eingliederungsvereinbarung - gut festhalten beim lesen
Hallo OWLer , hallo 1-Euro-Job-AK,
neulich bei einer ArGe(n)tour ist mir eine blanko Eingliederungsvereinbarung in die Hände gefallen. Im Anhang ist einmal diese und die Rechtfolgenbelehrung zur Sache. * würfelhust-schüttel *
Bitte lesen - ich möchte mit Euch darüber sprechen. Insbesondere die Möglichkeiten zur Umformulierung zur Vorbeugung von untragbaren Zuständen. z.B.:
Frau xxx verpflichtet sich, alle Möglichkeiten zu nutzen, um den eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten und an allen Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken.
könnte das Prostitution oder so was mit einschließen? und wollte man (die Jungs in Berlin) nicht an Dingen arbeiten, wo man über das Ziel hinausgeschossen habe? DAS ist so ein Ding ! ! !
Zu überlegen ist auch, ob man noch das Recht auf Qualifizierung oder ähnliches mit einbauen kann. Hierüber könnte man die ArGe(n)tour z.B. dazu bekommen, einen Führerschein zu bezahlen, wenn es der Arbeitsaufnahme beschleunigt.
------------------------------------------------ mfg. Andre Brandt ------------------------------------------------
Gehts, oder noch Gates?
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Kundennummer:
Telefon: Org.‑Zeichen: Name: Telefon:
Eingliederungsvereinbarung
zwischen erwerbsfähige(r) Hilfeempfänger(in) (nichterwerbsfähige(r) Hilfebedürftige(r) in BG)
und
Arbeitplus In Bieleld gGmbH Rege Niederwall
im Einvernehmen mit
kommunaler Träger
1 . Leistungen und Ptlichten der Vortragspartelen
Frau verpflichtet sich, alle Möglichkeiten zu nutzen, um den eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten und an allen Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken. Sofern Sie länger als 2 Werktage von Ihrem Wohnort abwesend sind, setzen Sie sich im Vorfeld mit Ihrem/Ihrer Vermittlungs‑ oder Fallmanager/in in Verbindung. Beachten Sie bitte, dass Ihrle Vermittlungs‑ oder Fallmanager/in vor einer Ortsabwesenheit zustimmen muss. Eine Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn dadurch einer beruflichen Eingliederung nichts im Wege steht. Die Dauer der maximal möglichen Ortsabwesenheit soll im Regelfall nur bis zu 3 Wochen (21 Kalendertage) im Kalenderjahr genehmigt werden. Ein Verstoß gegen diese Regelungen stellt einen Sanktionstatbestand nach §31 Abs. 1 Nr. 1 b SGB II dar.
Aufgrund der besprochenen Chanceneinschätzung werden folgende Aktivitäten zur beruflichen Eingliederung für sowie für nicht erwerbsfähige Personen, die mit ihm/ihr in einer Bedarfsgemeinschaft leben, für die Zeit bis verbindlich vereinbart, soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird. a.ARGE, Agentur, Kommune
.....
b.eHb
......
c.Leistungen und Pflichten an die/den nicht erwerbsfähige(n) Hilfebedürftige(n), die/der mit der/dem eHb in einer Bedarfsgemeinschaft wohnt.
2. Rechtsfolgen bei Nichterfüllung der Rechte und PflIchten:
a.Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass sich Frau gegenüber dem zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende darauf berufen kann, dass sie/er die in der EinV festgelegten Rechte einfordern kann. Sollte der entsprechende Träger seiner in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflicht nicht nachkommen, ist ihm innerhalb einer Frist von . . . das Recht der Nacherfüllung einzuräumen. Sollte eine Nachbesserung tatsächlich nicht möglich sein, muss er folgende Ersatzmaßnahme anbieten:.......
b.erwerbsfähige(r) Hilfebedailtige(r)
Sollte Frau die in dieser Eingliederungsvereinbarung vereinbarten Pflichten nicht erfüllen, insbesondere keine Eigenbemühungen in dem hier festgelegten Umfang nachweisen, treten die gesetzlich vorgeschriebenen ‑Rechtsfolgen ein, sofern die/der erwerbsfähige Hiffebedürftige/n keinen wichtigen Grund für sein Verhaften nachweist (Hinweise zu den Rechtsfolgen befinden sich im Anhang ).
c.nicht erwerbsfähige(r) Hiffebedürftige(r)
Auch für die/den nicht erwerbsfähige(r)In Hilfebedürftige(r)/n können gesetzlich vorgeschriebene Rechtsfolgen eintreten, die Leistungskürzungen zur Folge haben. Hinweise zu den Rechtsfolgen befinden sich im Anhang.
3.Schadensersatzpflicht bei Abbruch einer Bildungsmaßnahme
Frau verpflichtet sich zur Zahlung von Schadensersatz, wenn sie/er die Maßnahme aus einem von ihr/ihm zu vertretenden Grund nicht zu Ende führt. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt 30 % der Lehrgangskosten, es sei denn der tatsächlich eingetretene Schaden ist niedriger.
Das Einvernehmen des kommunalen Trägers liegt vor (siehe Anlage) bzw. gilt durch übergreifende Regelungen der Grundsicherungsträger als erteilt. Ich habe eine Ausfertigung der Eingliederungsvereinbarung erhalten. Unklare Punkte wurden erläutert, die möglichen Rechtsfolgen verdeutlicht. Mit den Inhalten der Eingliederungsvereinbarung bin ich einverstanden.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ ggf. Datum/Unterschrift nichterwerbsfähige(r) Hilfebedürftigeffl, dielder mit der /dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft lebt
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Datum/Unterschrift Vertreter(in) Agentur für Arbeit / ARGE
===============================================
Rechtsfolgenbelehrung
1 . Wenn Sie nicht bereit sind, die in diesem Bescheid festgelegten Pflichten zu erfüllen, insbesondere in ausreichendem Maße Eigenbemühungen nachzuweisen, oder eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit aufzunehmen oder fortzuführen, oder zumutbare Arbeit nach § 16 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (nachfolgend SGB II genannt) auszuführen (eine im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeit), oder wenn Sie eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit abbrechen oder Anlass für den Abbruch geben, wird das Arbeitslosengeld II in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der für Sie maßgebenden Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes (§ 20 SGB II) abgesenkt; darüber hinaus entfällt der Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld im Sinne des § 24 SGB II. Dies gilt nicht, wenn Sie einen wichtigen Grund für Ihr Verhalten nachweisen (§ 31 Absatz 1 SGB II).
2. Bei wiederholter Pflichtverletzung innerhalb des Sanktionszeitraums (siehe Ziffer 5) im Sinne der Ziffer 1 wird das Arbeitslosengeld II zusätzlich um 30 vom Hundert der für Sie maßgebenden Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes gemindert. Ist die Minderung höher als Ihr Anspruch auf Leistung zum Lebensunterhalt nach § 20 SGB II, so können auch die Leistungen des § 21 SGB II (Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt), des § 22 SGB II (Leistungen für Unterkunft und Heizung) und des § 23 Abs. 3 SGB II (Sachleistungen) gemindert werden. Bei einer Minderung der Regelleistung im Sinne des § 20 SGB II um mehr als 30% kann der zuständige Träger in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Vorteile erbringen; diese Leistungen werden im Regelfall erbracht, wenn Sie mit minderjährigen Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
3. Kommen Sie einer Aufforderung, sich bei der Arbeitsgemeinschaft/ Agentur zu meiden, oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach und weisen Sie keinen wichtigen Grund hierfür nach, wird das Arbeitslosengeld II in einer ersten Stufe um 10% der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach § 20 SGB II gekürzt und der Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld im Sinne des § 24 SGB II fällt weg.
4. Bei wiederholter Pflichtverletzung im Sinne der Ziffer 3 wird das Arbeitslosengeld II zusätzlich um 10% der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes gemindert. Ist die Minderung höher als Ihr Anspruch auf Leistung zum Lebensunterhalt nach § 20 SGB 11, so können auch die Leistungen des § 21 SGB II (Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt), des § 22 SGB II (Leistungen für Unterkunft und Heizung) und des § 23 Abs. 3 SGB II (Sachleistungen) gemindert werden. Bei einer Minderung der Regelleistung im Sinne des § 20 SGB II um mehr als 30% kann der zuständige Träger in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder
geldwerte Vorteile erbringen; diese Leistungen werden im Regelfall erbracht, wenn Sie mit minderjährigen Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
5. Absenkung oder Wegfall der Leistung dauern jeweils drei Monate. Während der Absenkung oder des Wegfalls der Leistung besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß der Vorschriften des Zwölftes Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Der Sanktionszeitraum beginnt mit Wirkung des Kalendermonats, der auf das Wirksamwerden des Bescheides über die Absenkung oder den Wegfall der Leistung folgt.
6. Abweichende Rechtsfolgen bei 16‑ bis 24‑ Jährigen
Haben Sie das 15. Lebensjahr, jedoch noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet und die in Ziffer 1 genannten Voraussetzungen für eine Absenkung des Arbeitslosengeldes II erfüllt, Wird das Arbeitslosengeld II auf die Leistungen nach § 22 SGB II (Unterkunft und Heizung) beschränkt‑, dann werden im Regelfall die nach § 22 Abs. 1 SGB II angemessenen Kosten für Heizung und Unterkunft an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte ausgezahlt. Trotz der eigentlich eingetretenen Kürzung können in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Vorteile erbracht werden (§ 31 Abs. 3 Satz 3 SGB II).
Die Ziffern 3 bis 5 gelten entsprechend.
7. Abweichende Rechtsfolgen bei nicht erwerbsfähig« Hilfebedürftigen, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen In einer Bedarfsgemeinschaft leben Sofern Sie nicht erwerbsfähig sind und mit einer/m erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und für Sie Leistungen in der Eingliederungsvereinbarung vereinbart worden sind, können auch Sie Rechtsfolgen treffen.
Die Ziffern 3 bis 5 gelten für Sie entsprechend.
Re: Termine und Infos
1. Solidaritätsaufruf labournet
Liebe Leute,
bei labournet wurden am 5.7.2005 mehrere Rechner in Bochum von der Polizei beschlagnahmt. Labournet.de (http://www.labournet.de) kann jede mögliche breite und solidarische Unterstützung gebrauchen. Weitere Infos hierzu folgen.
Aus der Selbstdarstellung:
"LabourNet Germany ist der Treffpunkt der gewerkschaftlichen Linken mit und ohne Job im weitesten Sinne. Wir sind Teil jener weltweiten Labournet-Initiativen, die die positiven Seiten der neuen Technologien für emanzipative Bestrebungen nutzen - in unserem Fall Schnelligkeit, Umfang und Kontinuität von gesellschaftlicher Information, Diskussion und Aktion ermöglichen.
Unser Themenspektrum: Die Wirklichkeit der Arbeitswelt und der Gesellschaft und die Versuche, beide zu verändern. Debatten und Aktionen innerhalb und ausserhalb der Gewerkschaften, Arbeitskämpfe, betrieblicher und sozialer Aktivitäten. (...)."
http://www.labournet.de (basisnah und gesellschaftskritisch)
2. Treffen in Kassel am 9.7.
Bei Labournet einsehbar ist übrigens auch eine Einladung zu einem "bundesweiten Treffen der Sozialbündnisse, Organisatoren der Montagsdemonstrationen, Organisationen der sozialen Bewegung, Vertreter der Gewerkschaften" am 9. Juli 2005 in Kassel.
Zur Einladung für das Treffen in Kassel einige Anmerkungen:
Im Protokoll des Arbeitstreffens vom 11.6., bei dem Menschen aus drei Städten, Berlin sowie jeweils eine Person aus Göttingen und Kassel, anwesend waren, werden mehrere Beschlüsse beschrieben. Es fanden jedoch keine Abstimmungen statt, und dementsprechend konnte es keine Beschlüsse geben.
Mit der Darstellung von Beschlüssen werden unterschiedliche Meinungen, die beim Treffen geäußert wurden, zu wenig deutlich. Beispielsweise wurde von mehreren Personen starke Kritik an der Idee geäussert, anläßlich des SPD-Parteitages im August demonstrieren zu wollen.
Vom 21. bis 24. Juli findet in Erfurt das Sozialforum statt, bei dem auch Diskussionen zur Strategie von Erwerbslosenprotesten vorgesehen sind. Es liegen bereits sehr viele Anmeldungen vor, daher dürfte dies ein breiterer Rahmen sein (da weitaus mehr Menschen sich an der Diskussion beteiligen können) um gemeinsam über mögliche bundesweite Aktionen zu beraten.
Quoting Soziale Bewegung Büro Kassel :
>> * >> Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, liebe Kolleginnen und Kollegen, * >> >> wie bereits angekündigt, findet am *9. Juli, nächster Samstag, um 11:00 >> Uhr in Kassel das 7. bundesweite Treffen* der Sozialbündnisse, >> Organisatoren der Montagsdemonstrationen, Erwerbsloseninitiativen, >> Organisationen der sozialen Bewegung und Vertreter der Gewerkschaften >> statt. Zwar ist in der Republik politisch einiges in Bewegung geraten, >> werden einige der größten Ungerechtigkeiten der Hartz-Gesetze >> retuschiert, gerade deshalb ist es wichtig, dass sich die sozialen >> Protestinitiativen in der öffentlichen Auseinandersetzung zurückmelden. >> *Das wird aber ohne eine übergreifende Abstimmung nicht möglich werden.* >> >> Aus diversen Rückmeldungen auf unsere Einladung und bei Gesprächen am >> Rande der Regionaldemonstration Berlin/Brandenburg an diesem Samstag, 2. >> Juli, in Jüterbog, wurde deutlich, dass die Anreisekosten nach Kassel >> für viele Leute ein Problem darstellen. >> >> Damit das Treffen in Kassel ein Erfolg werden kann, haben wir uns bemüht >> aus einem Spendentopf finanzielle Mittel bereit zu stellen. >> >> *Wir möchten allen Leuten, für die die Anreisekosten nach und von Kassel >> ein Problem darstellen, anbieten, dass aus einem Finanztopf 50 % >> erstattet werden.* >> >> >> Der von den rot/grünen Noch-Regierungsparteien berufene Ombuds-Rat hat >> sich das erste Mal öffentlich geäußert. Aus dem Bereich der >> Sozialverbände gibt es die Forderung nach einer Erhöhung des Alg II. Die >> Kanzler-SPD will vorgezogene Wahlen zu einer Volksentscheidung über ihre >> "Reformen" einer Umverteilung zugunsten der Wohlhabenden in diesem Land >> auf Kosten der prekär Beschäftigten, der Menschen ohne Erwerbsarbeit und >> derjenigen, die auf Sozialtransfers dieser Gesellschaft angewiesen >> sind. Wir müssen uns klar und öffentlich zu diesem politischen Theater >> äußern und jede der Hartz-Parteien mit unserer Forderung nach >> gesellschaftlicher Verantwortung konfrontieren. *Lasst uns das Treffen >> in Kassel dazu nutzen!* Dass sich die Kanzler-SPD mit ihrer Agenda 2010 >> überflüssig und unglaubwürdig gemacht hat, dass sie damit nicht nur >> regierungspolitisch gescheitert ist, sondern auch im Inneren zerfällt , >> das hat *viel mit unseren sozialen Protesten des letzten Jahres und der >> Arroganz der Macht zu tun.* >> >> Die Proteste haben sich gegen einen organisierten Sozialabbau von Oben >> gerichtet, sie beschränken sich aber nicht auf ein trotziges >> "Nein-Sagen". Deshalb müssen wir mit unseren Forderungen und unseren >> Antworten auf die gesellschaftliche Krise in die Öffentlichkeit gehen. >> Denn der Maßstab unseres Erfolges aus einem breiten sozialen >> Bewegungszusammenhang entscheidet sich daran, inwiefern es uns gelingt, >> *konkrete Verbesserungen durchzusetzen.* Deshalb wollen wir in Kassel >> endlich einen *gemeinsamen Forderungskatalog* mit kurzfristigen >> Forderungen und langfristigen Zielen beschließen, wollen mit Euch über >> den* Kampagnenvorschlag: "Sich selbst eine Arbeit geben, statt >> repressive ALG II-Ermittler" *diskutieren. >> >> In Wahlkampfzeiten ist es möglich, die Auftritte der Hartz-Parteien zu >> nutzen, um sie mit den konkreten Situationen der Betroffenen dieser >> Politik zu konfrontieren. Unter der neuen CDU-Bundeskanzlerin wird es >> kaum eine soziale Rücksichtnahme geben, denn sie hat nur maximal zwei >> Jahre Zeit für ihren marktradikalen Gesellschaftsum- und Sozialabbau, >> bevor Wahlen sie wieder stören könnten. >> >> Genau deshalb müssen die sozialen Bewegungsansätze sich so organisieren, >> dass sie als politischer Akteur auch in wahlfreien Zeiten auf der Straße >> ernst genommen werden müssen. Eine neue *Linkspartei* will die >> Interessen der "kleinen Leute" vertreten. Momentan hat dieses Projekt >> "nur" das Ziel, als erweiterte PDS-Fraktion in den Bundestag >> einzuziehen. Ob daraus eine neue politische Kraft entsteht, die sich für >> die sozialen Bewegungsansätze öffnet, diese wirklich unterstützt und >> umgekehrt die Proteste auf der Straße in die parlamentarische >> Auseinandersetzung hineingetragen werden können, diese Frage ist noch >> lange nicht beantwortet. Wir sollten uns aber diese Fragen stellen, ohne >> uns parteipolitisch einbinden zu lassen. >> >> Um in den Wahlkampf einzugreifen, gab es auf dem letzten Arbeitstreffen >> in Berlin die Überlegung, den Tag des Wahlparteitages der SPD am 28. >> August für eine Aktion im Rahmen der Kampagne* "Sich selbst eine Arbeit >> geben, statt repressive ALG II-Ermittler" *zu nutzen. Wir wollen ein >> mediales Bild herstellen, bei dem der Einzelne seine Vorstellung von >> Erwerbsarbeit verbindet mit den generellen Forderungen nach >> abgesicherten Rahmenbedingungen entsprechend unserer Programmatik und >> damit gleichzeitig die regierende Phantasielosigkeit und >> "Alternativlosigkeit" in Frage stellen. Wenn Euch diese Idee gefällt, >> wollen wir die weiteren Planungen gemeinsam mit Euch in Angriff nehmen. >> Wir wollen in der Öffentlichkeit durch Aktionen und Pressearbeit >> deutlich machen, welche Schritte bei der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik >> notwendig sind, um die fortwährende Umverteilung, die auf Kosten der >> Erwerbstätigen und Erwerbslosen geht, zu stoppen. >> >> Es wird jedoch selbstverständlich die Möglichkeit von Veränderungen und >> Gegenvorschlägen geben. Diese werden wir ebenfalls gemeinsam bei dem >> Treffen besprechen können. >> >> *Die vorläufige Tagesordnung:* >> >> 1. Lösung bestehender Probleme und wie weiter >> - Arbeit Büro Leipzig >> - Einladungspolitik >> - Wahl eines neuen Koordinierungsgremiums >> >> 2. Berichte über vergangene Aktionen >> - Erfolge von Aktionen in bezug auf Verbesserung von ALG II >> - 1 Euro-Job-Kampagne >> - Stand Lidl-Kampagne >> >> 3. Vorschlag zu einem Aktionstag und Kampagne im September >> - Vorstellung und Diskussion der Kampagnenidee (erstmals in >> Grundzügen vorgestellt beim bundesweiten Treffen in Leipzig am 7. Mai) >> - Vorschlag, diese oder andere Kampagnenideen beim Arbeitstreffen >> beim Sozialforum in Erfurt weiter zu diskutieren >> >> 4. Interventionsvorschläge in Bezug auf die Bundestagswahlen >> - Entwicklung des Bundestagswahlkampfes / Schmutzkampagne der "großen >> neoliberalen Koalition" >> - Intervention und Konzepte zur Vorstellung von eigenen Inhalten >> >> 5. Weitere Kampagnenideen >> >> 6. Aktuelles >> >> Die vorgeschlagene Tagesordnung ist selbstverständlich nicht endgültig. >> Wir freuen uns über weitere Vorschläge und Kritiken. Wir bitten euch >> Anregungen/Änderungen, aber auch Rückmeldungen, ob und mit wieviel >> Personen Ihr am 9. Juli nach Kassel kommen werdet, an die Email-Adresse >> des Büros Kassel zu schicken: >> var m = String.fromCharCode(109,97,105,108,116,111)+':';var e = 'Soziale-Bewegung-Buero-Kassel'+String.fromCharCode(64)+'web'+String.fromCharCode(46)+'de';document.writeln(''+e+'');Soziale-Bewegung-Buero-Kassel@webde >> Für telefonische Rückfragen steht außerdem Renate Gass in Kassel gerne >> zur Verfügung: >> Email: var m = String.fromCharCode(109,97,105,108,116,111)+':';var e = 'R.Gass1'+String.fromCharCode(64)+'gmx'+String.fromCharCode(46)+'de';document.writeln(''+e+'');R.Gass1@gmxde, Tel.: 0561 86 18 571 oder 0151 1539 0382 >> >> Alle Dokumente aus der Einladung für das 7. bundesweite Treffen, >> verschickt am 28. Juni 2005, sind freundlicherweise von Mag Wompel von >> Labournet ins Netz gestellt worden. Ihr findet sie im Internet auf den >> Seiten: >> >> 1) die Einladung (pdf) >> http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/aktionen/mon_bw7.pdf >> >> 2) Anfahrtsplan (pdf) >> http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/aktionen/mon_bw7_anf.pdf >> >> 3) Sich selbst eine Arbeit geben, statt repressive ALG II-Ermittler. >> Kampagnenvorschlag (pdf) >> http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/aktionen/mon_bw7_vorschl.pdf >> >> 4) Protokoll vom Arbeitstreffen am 11.6. in Berlin (pdf) >> http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/aktionen/mon_bprot.pdf >> >> Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für Eure Arbeit bis zum >> 9. Juli >> >> Peter Grottian, Roland Klautke, Rainer Wahls (Berlin), Renate Gass >> (Kassel) und Edgar Schu (Göttingen) >> >> >> P.S.: Schickt bitte auch diese Erinnerung innerhalb Eurer regionalen >> Bündnisse weiter. >> >>
Re: Termine und Infos
Aufruf an Arbeitslose
FINANZtest wills wissen
Der Anspruch ist hoch: Fordern und fördern haben Regierung und Bundestag als Motto für die Reform der Arbeitslosenhilfe ausgegeben. Mit einer großen Untersuchung prüft die STIFTUNG WARENTEST, ob die fürs Arbeitslosengeld II, kurz ALG II, zuständigen Behörden dem Anspruch gerecht werden. Wichtiger Bestandteil der Untersuchung: eine Umfrage unter Betroffenen. Per Online-Fragebogen sammelt FINANZtest Daten zur Arbeit der Behörden. Überprüft werden soll nicht nur, ob und wie schnell Arbeitslose die Leistungen erhalten, die ihnen von Gesetzes wegen zustehen. Thema ist auch die Qualität von Betreuung und Beratung und die Bemühung um Vermittlung.
Hoffnung auf zahlreiche Antworten Je mehr Betroffene sich zehn bis 15 Minuten Zeit nehmen und an der Online-Umfrage teilnehmen, um so aussagekräftiger werden die Ergebnisse der Untersuchung sein. Selbstverständlich speichert FINANZtest die Daten anonym. Auch bei der Auswertung ist kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich. Zusätzlich haben Arbeitslose im Rahmen der Umfrage die Möglichkeit, die FINANZtest-Redaktion gezielt und mit Namensnennung auf Besonderheiten ihres Falls hinzuweisen.
Ergebnisse im Herbst Die Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse ist für den Herbst geplant. STIFTUNG WARENTEST online bittet: Weisen Sie auch Bekannte und Verwandte auf die Umfrage hin. Gefragt sind alle Menschen, die in diesem oder vergangenem Jahr Arbeitslosengeld II beantragt haben.
Diese Seite ist unter www.finanztest.de/alg2umfrage zu erreichen. Die Online-Umfrage selbst hat die Adresse: www.umfrage-arbeitslosengeld.de.
Re: Termine und Infos
Liebe Mitstreiter,
folgende Mail von Sascha Kimpel ist soeben über die Mail-Adresse der AG-Kommunikation eingegangen. Zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Andreas AG-Kommunikation http://www.montags-gegen-2010.de
wir glauben, dass es notwendig ist dem neuen Linksbündnisse friedenspolitische Mindeststandards mit auf den Weg zu geben. Bitte mailt und möglichst schnell, wenn ihr diesen Text mitunterzeichnen wollt. Wir planen diesen Text am Freitag an die
Auf die Inhalte kommt es an! - Für ein klares friedenspolitisches Profil des neuen Linksbündnisses
Markenzeichen der verfehlten rot-grünen "Friedenspolitik" in den letzten Jahren waren der NATO-Angriffskrieg gegen Jugoslawien (1999), der Krieg in Afghanistan mit dem Einsatz der Elitetruppe Kommando Spezialkräfte (KSK) (seit 2001), die deutsche Unterstützung der Invasion gegen den Irak (seit 2003) sowie die immer häufigeren anderen Militäreinsätze der Bundeswehr im Ausland. Auch Liberale und Konservative setzten und setzen auf eine Politik der weltweiten militärischen Intervention. Friedenspolitik sieht völlig anders aus.
Wir wollen eine echte Friedenspolitik. So fordern wir für den Bereich der Außen- und Militärpolitik mindestens folgendes:
1. Angriffskriege müssen geächtet werden, Deutschland und die Bundeswehr dürfen sich daran nicht mehr beteiligen,
2. Die bisherigen Kriege mit deutscher Beteiligung und Unterstützung müssen ernsthaft diskutiert und aufgearbeitet werden
3. Keine Militäreinsätze der Bundeswehr im Ausland
4. Rücknahme der Verteidigungspolitischen Richtlinien von 2003 und 1992
5. Sofortige Auflösung des Kommando Spezialkräfte (KSK) als ersten Schritt einer qualitativen Abrüstung. Auflösung der so genannten "Einsatzkräfte" der Bundeswehr mit dem Ziel der strukturellen Angriffsunfähigkeit
6. Gegen die Militarisierung der EU, d.h. u.a. keine European Rapid Reaction Corps und keine EU-Battle Groups und Rücknahme der "Europäischen Sicherheitsstrategie" und des European Defense
Paper,
7. Gegen diesen EU-Verfassungsvertrag und auch keine Umsetzung (auch insbesondere der militärischen Teilbereiche) dieses Vertrags durch die Hintertür
8. Beendigung der gefährlichen NATO-Militärpolitik wie sie z.B. in der NATO-Strategie von 1999 festgelegt wurde
9. Keine deutsche Beteiligung an UN-mandatierten Kampfeinsätzen nach Kapitel VII der UN-Charta
10. die UN-Charta mit dem Verbot der Anwendung von Gewalt in den internationalen Beziehungen muss geachtet werden, jede UN-Reform, mit der Präventivkriege mandatiert durch den Sicherheitsrat ermöglicht werden, muss abgelehnt werden;
11. Deutschland muss - auch aufgrund seiner Geschichte - ein Kriegsdienstverweigerer in der internationalen Politik werden
12. Statt auf Aufrüstung und Rüstungsmodernisierung muss auf Konversion und Abrüstung gesetzt werden
13. Grundsätzliches Recht auf Kriegsdienstverweigerung
14. Verbot von Landminen und Anti-Panzer-Minen
15. Abschaffung von allen Atomwaffen (auch derer von verbündeten Staaten, wie der EU-Staaten Großbritannien und Frankreich und der USA) und Ablehnung jeglicher Versuche über Plutoniumswirtschaft an deutsche Atomwaffen zu kommen
16. Rüstungsexporte von Klein- und Großwaffen müssen als friedens- und sicherheitsgefährdend geächtet werden und es muss eine Institutionen für effektive Rüstungsexportverbotskontrolle geschaffen werden;
17. Die erhebliche Reduzierung und Konversion des Militärhaushaltes muss unverzüglich in Angriff genommen werden.
18. Die für die Umwandlung der Bundeswehr in eine Interventionsarmee wesentlichen Rüstungsbeschaffungsprojekte müssen als erstes gestoppt werden.
Wir drängen darauf, dass zumindest diese Forderungen auch vom neuen Linksbündnis vertreten werden.
Mit diesen friedenspolitischen Punkten sollte das neue Linksbündnis in die Bundestagswahlen 2005 gehen. ------------------------------------------------------------------- Erstunterzeichner/inn/en:
Tobias Pflüger (MdEP, parteilos gewählt auf der Liste der PDS) Judith Demba (Projektmanagerin, ver.di-Mitglied Berlin)
Re: Termine und Infos
Hier Auszüge aus dem Tacheles
Seltsame Anrufe: Clement (Zitat)
Re: Termine und Infos
Hannoversche Zeitung gegen Sozialabbau
Fax an den Alptraum: Verwechslungsgefahr!
Im Logo-Streit zwischen einer kleinen Erwerbslosenzeitung aus Hannover und der Agentur für Arbeit greift die Nürnberger Behörde zur Keule und droht mit Klagen. Es bestehe Verwechslungsgefahr. "Alptraum" heißt treffend das Magazin aus Hannover, das seit Anfang Januar monatlich über die Sorgen und Nöte Arbeitsloser in der Region berichtet. Man könnte nun meinen, die Alpträumer hätten bereits genug Scherereien mit den Arbeitsämtlern. Ausgerechnet von der Nürnberger Zentrale der Agentur für Arbeit flatterte aber jüngst ein Fax in die Redaktion, das für weiteren Gram sorgte. Der Inhalt: Die Justiz-Abteilung der Agentur schrieb, das Blatt, das in einer Auflage von höchstens 2.500 Stück umsonst verteilt wird, müsse umgehend sein Logo ändern. Durch die Verwendung des dreieckigen Agentur-A werde "in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, Sie stünden mit uns in Verbindung". Anbei auch die Drohung: Wenn die Alpträumer nicht umgehend eine Unterlassungserklärung unterzeichneten, stehe der Gang vors Gericht bevor - und eine Strafe von zunächst 5.000 Euro.
Artikel von Kai Schöneberg in der taz vom 2.7.2005 http://www.taz.de/pt/2005/07/02/a0353.nf/text
Siehe dazu auch den Bericht in "Alptraum" vom Juli 2005 (pdf) http://www.gegen-sozialabbau.de/downloads/072005.pdf
(Quelle: http://www.labournet.de)
Re: Termine und Infos
http://www.bag-shi.de/sozialpolitik/arbeitslosengeld2/datenabgleich (12.07.2005) *Verordnung zum Grundsicherungsdatenabgleich* *schließt "Überwachungslücke" beim Alg II* Unter der Überschrift "Dem Leistungsmissbrauch keine Chance" hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) bekannt gegeben, dass der im April in Kraft getretene automatische Datenabgleich nun auch bei Alg-II-BezieherInnen möglich ist. Die am 8. Juli vom Bundesrat verab- schiedete Verordnung, schafft für Behörden die gesetzliche Grundlage einen umfassenden Abgleich von Stammdaten der Sozialversicherungs- und Sozialleistungsträger sowie der Finanzämter (Kontenstammdaten sind hier mit eingeschlossen). Beim Alg II war dies bislang nicht geregelt. Pressemitteilung des BMWA vom 08.07.2005.
*Dem Leistungsmissbrauch keine Chance* *Bundesrat stimmt Verordnung zum Grundsicherungsdatenabgleich zu*
Berlin, 8. Juli 2005 Der Bundesrat hat heute der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zu erlassenden Verordnung zur Regelung des Grundsicherungsdaten- abgleichs zugestimmt. Die Verordnung dient der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch. Ab jetzt können Angaben, die Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeit- suchende zur Hilfebedürftigkeit gemacht haben, automatisch mit den Daten anderer Behörden abgeglichen werden. Auf diese Weise können Fälle aufgedeckt werden, in denen eine versiche- rungspflichtige Tätigkeit, Leistungen der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung, Leistungen der Sozialhilfe oder zu berücksichtigendes Vermögen verschwiegen wurden. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement: "Wer Arbeitslosengeld II beantragt, muss dies selbstverständlich nach bestem Wissen und Gewissen mit korrekten Angaben tun. Und klar sollte allüberall sein: Leistungsmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt." Pressemitteilung des BMWA --------------- Zur Erinnerung: BAG-SHI Presseinformation 23.03.2005: *Gesetz zur Steuerehrlichkeit:* *Keine Kontenabfrage bei Arbeitslosengeld II-Beziehenden* Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiati- ven e.V. (BAG-SHI) weist darauf hin, dass Behörden bei Arbeitslosengeld II-Bezieher/innen keine Kontendaten abrufen dürfen. Dies wird durch den "Anwendungserlass" des Bundesministeriums der Finanzen (BMdF) vom 10.3. eindeutig geregelt. Bei Beziehern/innen von Sozialhilfe wird der Abruf von Kontendaten jedoch möglich sein. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am 23.3. mehrere Anträge auf vorläufi- gen Stopp der automatischen Kontenabfrage ab, durch die Finanzämter und andere Behörden auf Kontenstammdaten von Bürgern zugreifen können. Diese Entscheidung wurde nur durch den Anwendungserlass des BMdF möglich, da dieser viele Mängel des Gesetzes zur Steuerehrlichkeit nachbessert. Darin wurde u.a. festgestellt, dass Abfragen im Rahmen des Arbeitslosengeld II- Leistungssystems nicht möglich sind. Nach den ersten Erfahrungen mit der Verwaltungspraxis beim neuen Arbeitslosengeld II äußerte sich der Geschäftsführer der BAG-SHI, Frank Jäger erleichtert über den Anwendungserlass. Fraglich sei aber, ob die dort ausgeführten Schutzregelungen von den Sachbearbeitern/innen beachtet würden. Teilweise würden heute bereits bei Antragstellung - ohne jegliche Hinweise auf Falschangaben oder andere Besonderheiten - die Vorlage unge- schwärzter Kontoauszüge rückwirkend für bis zu sechs Monate verlangt. Dies ist rechtswidrig, da die meisten Daten auf Kontoauszügen für den Antrag auf Leistungen nicht relevant sind. Angesichts dieser verbreiteten Praxis sei eine missbräuchliche Anwendung der automatischen Kontenabfrage sehr wahrscheinlich, auch wenn dabei keine Kontobewegungen aufgeführt würden. Im Rahmen der Sozialhilfe ist er Abruf von Kontendaten allerdings vorgesehen. Dabei stehen Sozialhilfe-Bezieher/innen seit langem unter dem gleichen Druck, ihre Kontoauszüge offen zu legen. Das einzig positive an der neuen Regelung ist nach Ansicht von Frank Jäger, dass beim Kontenabruf keine Mitteilung an die Bank erfolgt. "Wir haben häufig mit Betroffenen zu tun, die grundlos dazu genötigt werden, Fragebögen von Vermietern, Arbeitgebern oder Banken ausfüllen zu lassen, obwohl der Behörde bereits ausreichende Unterlagen vorliegen" beklagt er. Dass sich Menschen als Leistungsbezieher/innen "outen" müssen, könne zu erheblichen Nachteilen führen. Beispielsweise besteht die Gefahr, dass eine Wohnung doch an jemand anderen vermietet wird, oder der Arbeitsplatz verloren geht. Insgesamt seien die im Gesetz und im Anwendungserlass aufgeführten Voraussetzungen für einen Kontenabruf und die Möglichkeiten des Rechtsschutzes besonders für die derzeitige Verwaltungspraxis an Sozialämtern nicht geeignet. Ein weiteres Problem ist die Überschneidung der Kompetenzen der Landkreise und Kommunen, die einerseits für Sozialhilfe, andererseits auch für Arbeitslosengeld II zuständig sind. Die unterschiedlichen Leistungen werden hier häufig unter der Obhut der gleichen Behörden verwaltet. Ob eine unterschiedliche Handhabung der Kontenabfrage bei Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe gelingt, muss die Verwaltungspraxis erst zeigen. Carsten Senger
Rückfragen am 25.3.2005 unter (0611) 5 32 41 76 oder an var m = String.fromCharCode(109,97,105,108,116,111)+':';var e = 'senger'+String.fromCharCode(64)+'bag-shi'+String.fromCharCode(46)+'de';document.writeln(''+e+'');senger@bag-shide
Anwendungserlass des Bundesministeriums für Finanzen http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_54/DE/Aktuelles/ BMF__Schreiben/30154.html dort insbesondere Punkt 3.2
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: http://www.bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link.pl?entscheidungen