SchornsteinFegerRechts-Reform - ARCHIV (ADM)

Verjährung

Re: Verjährung

Irgendwann?

Re: Verjährung

Hallo Admin,

so manche Vorkriegsgesetze sind gar nicht so schlecht. Da Deutschland immer noch keinen Friedensvertrag in der Tasche hat, kann man wahrscheinlich diese Frage gar nicht beantworten.

Als gutes Vor-Vor-Kriegsgesetz fällt mir spontan die Rentenversicherung (RV), Krankenversicherung und Unfallversicherung ein.
Die Verabschiedung des Gesetzes zur Alters- und Invaliditätsversicherung
am 22. Mai 1889 durch den Reichstag des Deutschen Reiches war nach den
Gesetzen zur Regelung der Krankenversicherung (1883) und der
Unfallversicherung (1884) die letzte Sozialversicherung Otto von
Bismarcks. Im Rahmen dieser Sozialgesetzgebung wurde die
Rentenversicherung (RV) zum 1. Januar 1891 erstmals eingeführt. Was man bis dato daraus gemacht hat, steht auf einem anderen Blatt. Früher konnte man oft sagen, dass gut gemeint, häufig auch gut gelungen war. Früher!
In diesem Sinne

Rotzfrech


Re: Verjährung

Entschuldigung !!!

Ich meinte natürlich nicht, dass ALLE Rechtsnormen, die vor dem Zweiten Weltkrieg entstanden, automatisch schlecht sind. Ich denke da an unser BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Die Sozialgesetze sind vom Ansatz her sicher ebenfalls positiv zu werten. Aber alle Regelungen müssen sich auch mit der Gesellschaft weiterentwickeln.

Im Grunde sind die "alten" Gesetze sogar oft viel besser als "neue". Sie wurden noch mit Sachverstand entwickelt, kurz und treffend formuliert und auf Widersprüche überprüft. Vielleicht war die Zeit noch nicht so hektisch und man hatte noch die Geduld, ein "gutes" Werk abzuliefern. Vielleicht haben aber auch noch nicht so viele Lobby- und Interessengruppen direkten Einfluss auf Formulierungen genommen. "Moderne" Rechtsnormen sind meist leicht erkennbar: Viel Text für viele Einzelfallregelungen. Der Regelungszweck wird leider hinter den Interessen der Betroffenen oft zweitrangig. Es geht nicht mehr darum, ein rational sinnvolles und optimal ausgearbeitetes Gesetz zu formulieren. Die Öffentlichkeitswirkung und die Selbstdarstellung der Partei oder Koalition haben Vorrang vor GUTEN Lösungen.

Leider gehört das Schornsteinfeger-(Un)-Recht nicht zu den Gesetzen aus der guten, alten Zeit. Als das Schornsteinfegergesetz mit dem Bezirksmonopol entstand, war Deutschland nicht gerade ein Rechtsstaat. Auf Zuständigkeiten (Bund oder Länder) mußte nicht geachtet werden, die Grundrechte unseres Grundgesetzes waren noch in weiter Ferne. Schlimm genug, dass dieses Konstrukt später wieder in Kraft gesetzt wurde. Noch schlimmer aber, dass 2008 nach Ermahnungen der EU ein Reformverhinderungsgesetz verabschiedet wurde. Ziel unserer Politiker war es ja nicht, einen hohen Sicherheitsstandard bei möglichst geringer Belastung der Bevölkerung zu entwickeln, es ging darum, dem Berufsstand der Schornsteinfeger deren Privilegien möchlichst weitgehend zu erhalten. Bis hin zum verwirrenden Begriff des "beauftragten Bezirksschornsteinfegers". Man traute sich gegen die Fegerlobby noch nicht einmal, zur Abgrenzung, wie anfangs vorgeschlagen, von einem "Beauftragten" zu sprechen. Wo also liegen die Interessen unsere Parlamentarier ???