SchornsteinFegerRechts-Reform - FRAGEN UND PROBLEME (MG)

von Angry: Fehlerhafter Feuerstättenbescheid

von Angry: Fehlerhafter Feuerstättenbescheid

{Angry} hatte den folgenen Beitrag in einem Thread zum Hauptthema "Zensur" angefügt. Damit sich der Thematik entsprechend eine Disussion in einer Rubrik entwickeln kann, in der auch nach "Problemen mit einem fehlerhaften Feuerstättenbescheid" gesucht wird, habe ich ein entsprechendes Thema neu eröffnet und den Beitrag nebst erster Antwort kopiert. Ein TEILEN eines Threads, mit Verschieben eines Teils der Beiträge in eine passendere Rubrik, ist in dieser Forensoftware leider nicht vorgesehen.

Zitat: Angry
Da ich meine Beiträge im Kontra-Schornsteinfeger-Forum NICHT
weiterführen möchte - aus Solidarität zu Herrn Müller - werde ich in
meiner Sache hier weiter schreiben. In der Hoffnung auch weitere
Meinungen und Ratschläge zu erhalten.
Dank Herrn Müllers Unterstützung (Vorlage für ein Schreiben ans LRA), habe ich heute eine Antwort bekommen.Folgendes:Es wurde festgestellt, dass der Feuerstättenbescheid mehrere erhebliche
Fehler hat, deshalb wurde der Bezirksfeger verpflichtet einen NEUEN,
KORREKTEN auszustellen.Leider ist das LRA nicht auf meine Vorwürfe, dass im Jahr 2012 gar keine Feuerstättenschau und keine
Überprüfungen erfolgt sind, weiter eingegangen.Für das LRA ist damit die Sache erledigt. Sie wollen sich wohl nicht mit den
Fälschungen im F-Bescheid befassen. Und auch nicht mit der
Gebührenrechnung für die nicht ausgeführten hoheitlichen Tätigkeiten.Dann hat sich wohl der Bezirkskehrer mit seinen Lügen und Fälschungen aus der Affäre gezogen!!!Ich bin wirklich am überlegen, ob ich Strafantrag stelle. Es kann doch nicht sein, dass er ungeschoren davon kommt.Ich warte erst einmal ab, wie der neue F-Bescheid aussieht. Vielleicht ist
der auch wieder am Gesetz vorbei und ich muss dann doch Klage
einreichen.
Bitte teilt mir eure Meinung dazu mit.
GrußAngry

Hierauf folgte folgender Beitrag:


Zitat: HPB
Hallo Angry,
Ich weiß natürlich nicht, was Sie denen geschrieben haben, aber Grundsatzdebatten sind bei
einer unteren Aufsichtsbehörde fehl am Platz. Damit tut man sich keinen
Gefallen, denn die handeln auch nur nach Anweisung. Und bei der
darüberliegenden Aufsichtsbehörde ist das nicht anders. Die halten sich
an die geltenden Spielregeln.
Nach meiner Einschätzung und Erfahrung können Sie nur mit Augenhöhe punkten und
wenn Sie sich auf deren Ordnungspflichten berufen. Das ist deren
Tagesgeschäft und dann spuren die auch.
Da muss man natürlich emotional zurückstecken. Das betrifft auch Ihre Idee
mit der Anzeige. Unrecht empfinden und eine echte Straftat sind zwei
verschiedene Dinge. Unter den geschilderten Bedingungen werden Sie
bestenfalls nach 3 Monaten einen Brief bekommen in dem steht:
Ermittlungen eingestellt.
Viel Erfolg!

Der ursprüngliche Text wurde nicht verändert. Es wurde lediglich ein Verweis auf diese NEUE POSITIONIERUNG angefügt.

Admin - TWMueller


Re: von Angry: Fehlerhafter Feuerstättenbescheid

Alles, was VOR 2013 passiert ist, sollte man möglichst (wenn es keine Auswirkungen auf AKTUELLE und ZUKÜNFTIGE Rechte und Pflichten hat, möglichst gedanklich abhaken.

Seit dem 01.01.2013 ist das ALTE "Schornsteinfegergesetz" (SchFG) endgültig und vollständig AUSSER KRAFT. Das NEUE "Schornsteinfeger-Handwerksgesetz" (SchfHwG) ist zeitgleich VOLL IN KRAFT getreten. Selbst wenn man nur das neue Gesetz als Grundlage für Rechte und Pflichten nimmt, stößt man bereits an vielen Stellen auf UNKLARHEITEN, WIDERSPRÜCHLICHEITEN und REGELUNGSLÜCKEN.

Noch komplizierter wird es jedoch, wenn es um einen Zeitraum zwischen 2008 und Ende 2012 geht. Da galt zum Teil noch das ALTE Recht, aber in anderen Teilen bereits das NEUE Gesetz. Insbesondere die "FEUERSTÄTTENSCHAU" erfolgte noch nach ALTEM SchFG (5 Jahres Turnus - nicht nur der bBSF persönlich), hatte aber Auswirkungen nach dem NEUEN SchfHwG (Feuerstättenbescheid). Sogar der für die Feuerstättenschau und den Feuerstättenbescheid grundlegende § 14 SchfHwG trat genau genommen erst zum 01.01.2013 IN KRAFT. Er wurde nur (Urteil des OVG Lüneburg) vorher schon berücksichtigt (und angewendet).

Kein Richter eines Verwaltungsgerichts (oder ein Amtsrichter bei einem Straf- bzw. einem Ordnungswidrigeitsverfahren) wird sich die Mühe machen, juristische Finessen eines als ERLEDIGT zu betrachtenden ÜBERGANGSRECHTS intensiver zu untersuchen. Es dürfte somit (noch wahrscheinlicher als sowieso) damit zu rechnen sein, dass entsprechende Verfahren mit ALLGEMEINPLÄTZEN ad acta gelegt werden.

Statt also unnötig ENERGIE in die VERGANGENHEIT zu investieren, erscheint es MIR eher sinnvoll, die eigenen Nerven zu schonen und einen Haken an die Vergangenheit zu machen. Was NOCH GÜLTIGKEIT hat (z.B. alte Feuerstättenbescheide) muss natürlich berücksichtigt werden, aber z.B. alte Rechnungen sollte man vielleicht IN UNGERECHTIGKEIT RUHEN lassen.

Wichtiger ist doch die GEGENWART und vor Allem die ZUKUNFT.

Nutzen wir daher die Erkenntnisse der Vergangenheit zur BESSERSTELLUNG im JETZT und zur ATIVEN MITGESTALTUG der ZUKUNFT.

Re: von Angry: Fehlerhafter Feuerstättenbescheid

Heute ist der NEUE Feuerstättenbescheid zugegangen!!!
Wieder wird auf die Feuerstättenschau vom 10.09.2012 Bezug genommen und die nächsten Überprüfungen wurden für - 01.08.2015 bis 31.10.2015 - festgesetzt.
Jetzt werde ich doch dagegen klagen müssen. Allein schon deshalb, weil der Feger bei seiner Behauptung bleibt, dass er 2012 eine Feuerstättenschau durchgeführt hat. Gut, dass ich meinen Mieter als Zeugen habe!
Habe auch mit meinem Anwalt über eine Strafanzeige gesprochen. Er hält es auf jeden Fall für sinnvoll, da sich das auch auf einen Prozess auswirken könnte.Gut das ich Rechtsschutz versichert bin.
Das Landratsamt hat von mir eine E-Mail bekommen, dass die ganze Sache noch nicht beendet ist und dass ich klagen, sowie Anzeige erstatten werde.Darauf die Antwort, dass sie dann auch weiter ermitteln.
Schau´n wir ´mal, wie es weitergeht.
GrußAngry

Re: von Angry: Fehlerhafter Feuerstättenbescheid

Eigentlich unglaublich. Der manifestiert seinen Falschbescheid auch noch. Von einem Irrtum kann jetzt kaum noch ausgegangen werden. 
Ihr Kehrer muss wohl mit unserem vorherigen (der musste seinen Bezirk nach 2 Jahren abgeben) oder unserem jetzigen verwandt sein. Die gingen ähnlich "strukturiert" vor.
Viel Erfolg!

Re: von Angry: Fehlerhafter Feuerstättenbescheid

Jetzt noch eine "Horrornachricht"!!!
Habe heute Abend im Lottogeschäft erfahren, dass das "schwarze Schaf" für die nächsten 7 Jahre im "Amt" bleibt.Ich hatte gehofft, dass er zu 31.12.14 ausgemustert wird.
Wie war das noch mit dem Hausverbot erteilen ???
Gruß Angry

Re: von Angry: Fehlerhafter Feuerstättenbescheid

Das mit dem Hausverbot wird nicht, bzw. nur bedingt funktionieren.
Bedingt daher, das der Russfangkehrer zu den Handwerklichen Tätigkeiten ein Betretungsverbot befolgen muss, jedoch für die Hoheitlichen Tätigkeiten (z.B. Feuerstättenschau) Betretungsrecht genießt.
Leider!
Es bleibt also nix anderes übrig, als dem Russfangkehrer bei der Hoheitlichen Tätigkeit (z.B. Feuerstättenschau) aufzuzeigen, das er nicht willkommen ist. Wie sich das dann zeigt, ist jedem selbst überlassen.
Und immer wieder die gleiche Leier:
Zu den normalen Wartungsarbeiten welche im Feuerstättenbescheid auferlegt wurden, bitte einen FREIEN beauftragen. Denn DEN darf man sich selbst suchen!


Mit den besten Grüßen ausm Saarland

Michael

Re: von Angry: Fehlerhafter Feuerstättenbescheid

Zitat: Angry
Jetzt noch eine "Horrornachricht"!!!
Habe heute Abend im Lottogeschäft erfahren, dass das "schwarze Schaf" für die nächsten 7 Jahre im "Amt" bleibt.Ich hatte gehofft, dass er zu 31.12.14 ausgemustert wird.
Wie war das noch mit dem Hausverbot erteilen 
Ich habe diesbezüglich Erfahrung. Der Bezirkskehrer hat eine falsche und verunglimpfende Aussage gemacht. Ich habe das - neben der schwachsinnigen Mängelliste - ans LRA kommuniziert, eine Strafanzeige erstellt und ihm Hausverbot erteilt. Letzteres wurde dann nicht vom LRA, da zierte man sich etwas, aber von der Bezirksregierung bestätigt. Man folgte meiner Argumentation, dass ich keinen Kehrer ins Haus  lassen muss, gegen den ein Verfahren anhängig ist. Ich habe ihn nie wieder gesehen. Allerdings verlor er 1 Jahr darauf ohnehin seinen Bezirk nach Ablauf der 2-Jahres-Frist.
Nachtrag: Das mit dem freien Kehrer ist ungefähr so einfach, wie ein 6er im Lotto. Also vorher suchen. Vielleicht gibt's einen vernünftigen Bezirkskehrer in der Nähe. Viel Erfolg!

Re: von Angry: Fehlerhafter Feuerstättenbescheid

Zitat: Angry

Wieder wird auf die Feuerstättenschau vom 10.09.2012 Bezug genommen ...
Jetzt werde ich doch dagegen klagen müssen. Allein schon deshalb, weil der Feger bei seiner Behauptung bleibt, dass er 2012 eine Feuerstättenschau durchgeführt hat. Gut, dass ich meinen Mieter als Zeugen habe!

Zu den strafrechtlichen Aspekten habe ich einen gesonderten BEITRAG in die Rubrik "RECHT INFORMATIONEN" eingestellt.

Entgegen meines ersten Eindrucks war auch 2012 im alten SchFG vorgeschrieben, dass eine FEUERSTÄTTENSCHAU durch den "Bezirsschornsteinfegermeister" PERSÖNLICH durchzuführen war (§ 13 (1) Nr. 2 SchFG).

Siehe:
http://www.carookee.com/forum/sfr-reform/3/FEUERST_TTENSCHAU_durch_Gesellen_strafrechtliche_Aspekte.31013004.0.01105.html

Re: von Angry: Fehlerhafter Feuerstättenbescheid

Hallo Angry,

was steht denn in Deinem "Neuen" FSB zur Häufigkeit der Prüfungen, immer noch die 2 Jahre ?

Nachdem Du Deinen Mieter als Zeugen für die nichtdurchgeführte Feuerstättenbegehung hast, sehe ich gute Chancen den Bevollmächtigten nicht weitere 7 Jahre ertragen zu müssen. 

WE




Re: von Angry: Fehlerhafter Feuerstättenbescheid

Es wurde wieder der falsche Überprüfungszeitpunkt festgesetzt.
2007 = Bauabnahme und 1. Überprüfung2010 = 2. Überprüfung2013 = 3. Überprüfung (nicht erfolgt, kein F-Bescheid, keine Verpflichtung) Bezirksfeger behauptet: Feuerstättenschau und Überprüfung 2012  durchgeführt.2016 = 4. Überprüfung (Im NEUEN FSB 2015 festgesetzt)
Er hat sich wieder nicht an die KÜO gehalten. (Anlage 1: Nr. 3.5, einmal alle 3 Jahre)
Die nicht durchgeführte Überprüfung im Jahr 2013, lasse ich mir nicht als Pflichtverletzung anrechnen. 
" Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem schwarzen Mann nicht gefällt".
GrußAngry