SchornsteinFegerRechts-Reform - FRAGEN UND PROBLEME (MG)

von Angry: Fehlerhafter Feuerstättenbescheid

Re: von Angry: Fehlerhafter Feuerstättenbescheid

An diesem Beispiel wird auch ein Konstruktionsfehler von GESETZ und VERORDNUNG sichtbar. Fristen werden ABSOLUT und nicht RELATIV bestimmt.

Die Kontrollen der Feuerungsanlagen werden ja gerne mit der Hauptuntersuchung eines KFZ verglichen. Ungeachtet dessen, dass die PRÜFORGANISATIONEN beim KFZ vom Handwerk sauber und strikt GETRENNT organisiert sind, werden die FRISTEN RELATIV zur LETZTEN ÜBERPRÜFUNG bestimmt. Ist bei einem normalen Fahrzeug ein 2-Jahres-Turnus vorgeschrieben, ergibt sich der Ablauf der nächsten Prüfungsfrist ABHÄNGIG vom DATUM der LETZTEN Untersuchung. Wurde das KFZ z.B. im Nov. 2014 geprüft, erhält es einen Stempel mit dem Ende der Frist für die nächste Prüfung mit Nov. 2016. Wer jedoch z.B. sein Auto verkaufen will, kann dieses durchaus auch schon FRÜHER erneut prüfen lassen. Wird somit vielleicht im Juni 2015 eine vorgezogene Hauptuntersuchung erledigt, bekommt das Fahreug einen neuen Stempel Juni 2017. Also immer RELATIV zur letzten Untersuchung.

Dies RELATIVE Terminierung macht ja auch TECHNISCH durchaus Sinn, da durchschnittliche Verschleißzeiträume und Fahrleistungen berücksichtigt werden.

Anders jedoch bei unseren Feuerungsanlagen. Hier sollen die FRISTEN fest nach KALENDER, also ABSOLUT bestimmt werden. Warum? Weil es primär nicht um die TECHNISCHE SICHERHEIT geht, sondern um die AUSLASTUNG der Schornsteinfegerbetriebe. Man denkt halt immer noch in alten BEZIRKS-MONOPOLEN bei denen EIN zuständiger Schein-Handwerker eine GENAU DEFINIERTE Arbeitsmenge zu erledigen hatte. Kein Wettbewerb, keine Verteilung der Arbeiten auf MEHRERE Anbieter durch einen sich selbst regulierenden MARKT.

Warum werden also z.B. in FEUERSTÄTTENBESCHEIDEN auch ANFANGSDATEN festgelegt? Warum darf z.B. ein Hausbesitzer, der eine längere Abwesenheit plant, seine Anlage nicht auch schon VOR der angegebenen Zeit prüfen lassen? Warum kommt das gewählte System ins Stottern, wenn sich mal etwas verschiebt?

Organisatorisch, wie auch rechtlich wäre es überhaupt KEIN PROBLEM auch die Prüfabstände bei Feuerungsanlagen RELATIV auszugestalten. Im FEUERSTÄTTENBESCHEID dürften halt nur, statt FESTER ZEITRÄUME, ZEITABSTÄNDE vorgeschrieben werden. Also statt "01.10. bis 30.11." einfach "innerhalb von 2 Jahren seit der letzten Prüfung".

Höre ich da den Einwand der Schornsteinfeger, da könne man die EINHALTUNG der Fristen ja gar nicht mehr kontrollieren? Absoluter QUATSCH! Der ausführende (prüfende) Schornsteinfeger bescheinigt die Arbeiten doch sowieso per FORMBLATT. Der "bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger" muss dieses dann doch ins KEHRBUCH (in den Computer) eintragen. Und schwupps, schon steht der NÄCHSTE TERMIN fest. In o.a. Beispiel Ausführungsmonat plus 2 Jahre = Ende Nov. 2016. Und wenn 14 Tage nach diesem Termin die nächste Bescheinigung nicht vorliegt, folgen die vorgesehenen Aufsichtsmaßnahmen. Einem COMPUTER ist es doch völlig egal, ob Fristen ABSOLUT oder RELATIV berechnet werden. Er vergleicht einfach nur das Datum mit einer gespeicherten Frsit und spuckt dann all die Datensäte aus, bei denen die Ausführungsbescheinigung überfällig ist.

Und der Bürger, der Hausbesitzer? Woher weiß dieser, wann die NÄCHSTE FRIST endet? Ganz einfach, er hat ja das vorhergehende PRÜFPROTOKOLL / FORMBLATT. Und wenn man es ganz komfortabel machen will, braucht der Prüfer ja nur einen TERMIN-Merker an die Anlage zu hängen: "Nächste Prüfung bis spätestens Nov. 2016". Solche Anhänger befestigt jede gute Tankstelle oder Werkstatt bei einem Ölwechsel im Motorraum des Fahrzeugs. Minimaler Aufwand und fast keine Kosten.

Und der FEUERSTÄTTENBESCHEID? Auch hier könnte es einfacher werden. Solange die Anlage technisch NICHT GEÄNDERT wird, bleibt der letzte Bescheid IN KRAFT. Darin wird ja sowieso dann nur festgelegt, dass z.B. eine Gastherme jeweils (RELATIV) innerhalb 1 Jahres nach der vorhergehenden Prüfung wieder zu untersuchen ist. Und hieran ändert sich ja zunächst nichts. Eine FEUERSTÄTTENSCHAU mit dem Ziel, einen Bescheid unverändert NEU ausstellen zu können, bedarf es NICHT.

Es ginge (sogar wenn man an den völlig überzogenen Kontrollen festgehalten würde) also deutlich einfacher, vor Allem jedoch KLARER und NACHVOLLZIEHBARER. Einzig die BEZIRS-Schornsteinfeger könnten am 1. Januar noch nicht so genau abschätzen, welche AUFTRÄGE denn im Laufe des Jahres genau herein kommen und wie sich die Arbeit so über das Jahr verteilt. Aber welcher ANDERE Handwerker kann schon zu Jahresbeginn vorhersagen, welchen Umsatz er wann machen wird?

Re: von Angry: Fehlerhafter Feuerstättenbescheid

Wenn denn aber dieses ganze System aus Absolutismus besteht, dann kann ICH auch darauf pochen.Denn darauf setzt der Bezirkskehrer ja auch. Wehe, wenn mann diese kurze Frist nicht eingehalten hat, die er im F-Bescheid bestimmt hat, dann schlägt die ganze Staatsgewalt zu. Bußgeldverfahren, Androhung von Zwangskehrung, Grundrechtseinschränkungen und hohe Kosten und Strafen.
Ich als Bürger kann aber genauso auf die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen pochen. Also müssen auch verordnete Zeitspannen, einmal alle 3 Jahre, eingehalten werden.
Alles Andere wäre WILLKÜR !!!
GrußAngry



Re: von Angry: Fehlerhafter Feuerstättenbescheid

Hallo Angry!

Herr Müller hat mit seinen Darstellungen völlig recht. Bekannterweise sind aber Recht haben und juristisches Recht bekommen zwei völlig verschiedene Dinge. Nicht ohne Grund weicht die Rechtsprechung oft von einer Paragraphenbetrachtung ab und interpretiert nach Erfahrung oder richterlichem Dafürhalten.

Die untere Aufsichtsbehörde (in Bayern das LRA oder die kreisfreie Stadt) lebt in der praktischen Handhabung der Vorgaben, die durch die Bezirksregierung herausgegeben werden. Allerhöchstens bei letzterer blickt man auch über den Tellerrand auf juristische Grundstandpunkte, eher noch in der oberen Aufsicht, also dem Innenministerium.

Um ein positives Resultat zu bekommen, sollte man:

1. diese Hierachien nicht überspringen und
2. den Vorgang schnörkelfrei und klar darlegen und
3. mit den zugehörigen(!) Verordnungen und Gesetzen reflektieren.

Grundsätze, höherliegende Gesetze oder das Grundgesetz gehören zweifelsfrei nicht zu den Dingen, mit denen man einem LRA oder Landes-Ministerium kommen sollte, das würde nicht einmal unserem Horst Seehofer einfallen. Zudem sollte nicht vergessen werden, dass uns Pflichtkehrer seit mehreren Generationen begleiteten und zur klassischen Berufsausübung der unteren Aufsicht gehören. Und die mögen sich schon grundsätzlich nicht in ihren Job reinreden lassen. Hier höhlt natürlich steter Tropfen den Stein und so manchem Zuständigen schwillt angesichts mancher Kehrerleistung der Kamm. Das bekommt man im persönlichen Telefonat mit selbigem raus und Frauen können doch sehr gut zwischen den Zeilen lesen.

Ihr Vorgang bietet m.E. eine ganze Reihe klarer Angriffspunkte, die Ihren Bezirkskehrer in die Schranken verweisen oder zum KO führen.

Ich würde mit dem Leiter der Kehrerverwaltung im LRA ganz ruhig telefonieren und ihn fragen, wie er sich zu einem Testat eines Kehrers verhält, das nachweislich und selbsterklärend falsch ist und was er als Aufsicht dazu meint. An seiner Reaktion würde ich die nächsten Schritte festmachen und ihm das Gespräch protokollieren. Wer protokolliert, der führt.

Und ob staatsanwaltschaftliche Untersuchungen zu einer Verurteilung (wegen was eigentlich?) führen steht auf einem anderen Blatt und hat mit der Aufsicht gar nichts zu tun, denn Strafrecht richtet sich nach Personen und nicht nach Organisationen. Insofern helfen Androhungen einer Strafanzeige gar nichts.

Viel Erfolg und halten Sie uns auf dem Laufenden.

Re: von Angry: Fehlerhafter Feuerstättenbescheid

Beharrlichkeit und Durchsetzungsvermögen führen zum Erfolg
Nach mehrmaligem E-mailverkehr ist das Landratsamt, nach "eingehender Überprüfung", meiner Darlegung des Sachverhalts gefolgt und ist davon überzeugt, dass im Jahr 2012 keine Feuerstättenschau und keine Überprüfungen erfolgt sind.
Der Bezirksfeger wurde angewiesen, nächste Woche eine Feuerstättenschau durchzuführen und auf dieser Grundlage einen korrekten F-Bescheid zu erlassen.Die turnusmäßigen Überprüfungen müssen, nach meiner Forderung, richtig (absolut) angesetzt werden. Das Kehrbuch muss koregiert werden.Der Bezirksfeger wird sich für einen Termin mit mir tel. in Verbindung setzen.Das ALLES kostenlos für mich, da mich ja keine Schuld trifft.
Wenn das alles so abläuft, werde ich von einer Strafanzeige wegen FALSCHBEURKUNDUNG und RECHNUNGSBETRUG absehen.
Zumindest ist seine Verfehlung in den Akten vom LRA. Weitere wird er sich dann nicht erlauben können.
Schau´n wir ´mal .......
Gruß Angry


Re: von Angry: Fehlerhafter Feuerstättenbescheid

Mmh Angry,

So wie das aussieht, hat die Aufsichtsbehörde das Fehlverhalten ( Falschbeurkundung, falsche Rechnung..) eingestanden.

Es ist bekannt, man hält hin, es kommt zur neuen Vergabe für die nächsten 7 Jahre.

Mit dieser Sachlage müßte er von Amtswegen ohne Dein Zutun den Bezirk verlieren.

Jetzt sitzt Du zwischen den Stühlen, zu Deinem Recht bist Du gekommen, aber wird er es nur bei Dir so angestellt haben, eine Klage wird er nicht überstehen. 

WE




Re: von Angry: Fehlerhafter Feuerstättenbescheid

Welche Klage dürfte er nicht überstehen? Strafbare Handlungen setzen den VORSATZ voraus und das dürfte niemals nachweisbar sein. Der ist einfach nur dumm und das ist nicht strafbar. 

Re: von Angry: Fehlerhafter Feuerstättenbescheid

Zitat: HPB
Strafbare Handlungen setzen den VORSATZ voraus und das dürfte niemals nachweisbar sein.

Hier liegt tatsächlich häufig ein Problem. Nicht jeder Fehler ist folglich auch gleich VORSATZ und somit strafbar (ausser, es wird auch FAHRLÄSSIGKEIT bestraft).

Wenn jedoch jemand auf einen FEHLER AUFMERSAM gemacht wurde und er dann TROTZDEM an seinem (FALSCHEN) VERHALTEN festhält, dann kann man von VORSATZ ausgehen. GEWUSST und GEWOLLT als Vorsatz-Kriterien.

Praktisch jedoch sind die Staatsanwaltschaften (aus Erfahrung) eher zurüchaltend, wenn es um Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten von BEHÖRDEN oder HOHEITLICH TÄTIGEN geht. Zu schnell kommt dann oft das "fehlende öffentliche Interesse". Manchmal werden bei der Einstellung eines Verfahrens auch Ausführungen durch den STAATSANWALT gemacht, die man eigentlich nur von einem STRAFVERTEIDIGER erwarten würde. Mir kommt da manchmal das Sprichwort mit der Krähe in den Sinn.

Aber das STRAFRECHT sollte eigentlich bei Schornsteinfegern auch NICHT das Thema sein. Das Schornsteinfeger-SONDER-Recht serviert doch bereits so viele Möglicheiten zur Machtdemonstration und zum Abkassieren auf dem Silbertablett, dass ein Überschreiten strafrechtlicher Grenzen eigentlich völlig unnötig ist.

Wichtiger ist daher durch das EINSCHALTEN aller befassten Instanzen, UNBEQUEM zu werden. Sobald der Aufwand für die "Bezirksschornsteinfeger" für die Bearbeitung von Verwaltungsrechtsfällen mehr Zeit in Anspruch nimmt, als der eigentliche Aufgabenbereich, wird auch der SPASS daran vergehen, BEHÖRDE spielen zu wollen. Und je häufiger die AUFSICHTSBEHÖRDEN eingeschaltet werden und sich somit mit den DETAILS der SACH- und RECHTS-LAGE beschäftigen müssen, um so schneller und deutlicher werden auch die UNZULÄNGLICHKEITEN und WIDERSPRÜCHLICHEITEN der GESETZGEBUNG sichtbar und können nicht mehr so einfach geleugnet werden..

STETER TROPFEN HÖHLT DEN STEIN.
Das Schornsteinfeger-SONDER-Recht wird fallen, es ist nur die Frage: WANN?

Re: von Angry: Fehlerhafter Feuerstättenbescheid

Heute war bei mir die große Feuerstätten-show 
Eine show im wahrsten Sinne des Wortes. Der Bezirksfeger kam mit einem großen Koffer anmarschiert.Als ich fragte, wofür er den denn braucht, eine Überprüfung der Abgaswege sei doch heute nicht angesagt, meinte er, "doch, doch das gehört dazu".
Also machte er eine Überprüfung der Abgaswege. Nahm einen kleinen runden Besen (unten mit Kugel) und führte ihn in das 30 cm lange Abgaswegerohr.Dann erklärte er mir (dem blonden, dummen Frauchen) warum er das alles machen muss. "Ja der Abgasweg muss frei sein, da bauen schon `mal Insekten ihre Brutstätten". Dann wurde das Messgerät heraus geholt. "Die Sauerstoffzufuhr muss immer über 20 % liegen". Dann fuckelte er wieder oben an der Anlage herum. "Der Ringspalt muss auch immer überprüft werden, der muss frei sein."Dann wurde wieder mit dem Messgerät handtiert. "Ja die Messwerte sind in Ordnung".  Meine Antwort: "Natürlich, bei dieser hochmodernen Anlage mit Scotsonde, die die Verbrennung selbst kalibriert, würde es mich schon wundern, wenn die Werte nicht stimmen. Außerdem wurde die Anlage vor einem halben Jahr gewartet und auf die Überprüfungen vom Heizungstechniker kann man sich verlassen."Da war Ruhe. Mit hochrotem Kopf packte er seine Sachen zusammen und war ganz schnell weg.
Jetzt warte ich auf den Feuerstättenbescheid. Ob er sich diesmal (der Dritte) an die KÜO hält? So lernresistent kann man ja wohl nicht sein.
Schau`n wir ´mal
GrußAngry

Re: von Angry: Fehlerhafter Feuerstättenbescheid

It's Show-Time! Also wenn es der Bruder meines vorigen oder jetzigen Ober-Kehrers ist, dann hat er sein Fehlerpotential noch lange nicht ausgeschöpft ;-)

Re: von Angry: Fehlerhafter Feuerstättenbescheid

Also, irgendwelche MESSUNGEN sind bei einer FEUERSTÄTTENSCHAU normalerweise gar nicht vorgesehen.

Hier wollte der "Bezirks-Aufseher" wohl wirklich eine SHOW abziehen.

Im Prinzip hat er sich jedoch nur selbst geschadet. Denn die "GEBÜHREN" für diese HOHEITLICHE Tätigeit sind ja genau in der Anlage 3 zur KÜO festgelegt. D.h. er bekommt immer das Gleiche. Egal ob mit oder ohne SHOW.