DLF-Opfer - Money Talks - Stimmen zum Allstarteam

§89

Re: §89

ex bb präsident nölling

statement zur lv ab min. 16:

http://www.youtube.com/watch?v=sODzH2GDADI&feature=youtu.be
http://www.youtube.com/watch?v=eKxzGTwAqOQ&feature=youtu.be

vg

Re: §89

Auch zu den Garantieversprechen der Versicherer fand Hufeld klare Worte: Im Fall eines Falles, wenn also eine Gesellschaft kurz vor der Insolvenz steht, sind Senkungen möglich. So sehe es Paragraf 89 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vor.

Allerdings will Hufeld dies nicht als Notausstieg für die Branche verstanden wissen, um sich von hochverzinsten Verträgen zu trennen. Der Paragraf könne keine "Generalklausel für die ganze Branche sein", sagte er.


http://www.welt.de/finanzen/altersvorsorge/article124604375/Den-Lebensversicherungen-droht-der-Ausverkauf.html

wer hätte gedacht das auch in der welt mal vom §89 berichtet wird...

vg

Re: §89

Hallo,

die klassische Altersvorsorge "Lebensversicherung" ist gestorben. Es gibt heute andere Alternativen wie z.B. das Betongold.

Die Imobilie als eigene vier Wände (im Alter keine Miete) bringt aus meiner Sicht die meisten Vorteile!

Ausserdem ist bei den niedrigen Bauzinsen im Gegensatz zu den Anlagezinsen der Vorteil offensichtlich.

Da auch nicht alle bauen können aber auch nicht wollen, muss jeder für sich das Optimale heraus holen.

Gruß
reinfall

Re: §89

Betongold an falschen Ort kann auch zú empfindlichen Verlusten führen.

Bei Immobilien ist:
die Lage entscheident
der Preis muss angemessen sein

Bei DLF war der Preis nicht angemessen.

Bewohnt man es selber ist der Wertverfall solange man darin wohnt nicht so schlimm.

Was ist sonst noch zu sagen:
Man muss auch Rücklagen bilden für Instandhaltung, Renovierung, Sanierung (auch kann durch staatliche auflagen kommen).

Immobilie ist nicht gleich Immobilie.
Betongold ist ein Unwort!

Also prüfe wer sich (ewig) bindet.

Gruß
Woodruff


Re: §89

richtig!

dazu ein guter "ja, aber" artikel

http://www.manager-magazin.de/immobilien/artikel/hauskauf-oder-wohnungskauf-interessenten-steigern-risiko-a-952569.html

die ek-quote sollte invers an einkommen & vermögen gekoppelt sein,
und vollfinanzierung ein äußerst seltenes tabu bleiben...


vg

rest

Re: §89

Hallo,

So war es doch auch bei der Immobilienblase in den USA.
Die Häuser wurden auf Pump gekauft und von den Banken finanziert, da ja die Werte stiegen und man Sie mit Gewinn wieder verkaufen konnte ... bis die Blase platzte.

Im Übrigen (gilt gerade Für Hamburg):
Verdopplung der Preis = Halbierung des Eigenkapitals (bei gleichem Eienkapüital).


Grüße
Woodruff

Re: §89

das grokodil

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/geplantes-gesetzespaket-bundesregierung-will-lebensversicherer-unterstuetzen-1.1908126

schnappt zu

vg

Re: §89

wer wird wohl der gekniffene sein???

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/03/28/bundesbank-warnt-lebensversicherer-koennen-leistungen-nicht-auszahlen/

Re: §89

das groko kabinett hat anfang juni die nächste einschnitte beschlossen:

(lebensversicherung + reform googeln bringt dazu viele ergebnisse)

dwn...

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zur Sicherung der Ansprüche von Lebensversicherungskunden auf den Gesetzesweg gebracht. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch nach Angaben von Teilnehmern den Entwurf eines Lebensversicherungs-Reformgesetzes. Es soll verhindern, dass Unternehmen wegen der historisch niedrigen Zinsen für Staatsanleihen in die Pleite rutschen. Denn wegen der zur Entschuldung der Staaten herbeigeführten niedrigen Zinsen können die großen Versicherer ihre Renditezusagen an die Versicherten nicht mehr erfüllen. Unter anderem ist vorgehen, dass die Aufsichtsbehörde BaFin eine Ausschüttung von Dividenden verbieten kann, bevor alle Kundenzusagen erfüllt sind. Aus dem Grund soll die BaFin auch die Ausschüttung von Buchgewinnen an ausscheidende Versicherte einschränken können.

Die Versicherer legen ihre milliardenschweren Beitragseinnahmen am Kapitalmarkt an, zum großen Teil in Staatsanleihen. Da diese aber seit der Schuldenkrise in Europa von der EZB für risikolos erklärt wurden und daher keine echten Wertpapiere mehr sind, sondern praktisch wie Monopoly-Geld funktionieren, fällt es den Versicherern immer schwerer, genug Geld einzuspielen, um den Kunden die zugesagten Renditen auf Lebensversicherungspolicen auch zukommen zu lassen.

Für Kunden, deren Verträge enden, können Beschränkungen bei der Ausschüttung von Bewertungsreserven empfindliche finanzielle Folgen haben. Die Reserven entstehen, weil alte Wertpapiere, die höher verzinst sind, in der Niedrigzinsphase vorübergehend an Wert gewinnen. Diese Buchgewinne müssen die Unternehmen zur Hälfte an ausscheidende Kunden ausschütten. Dies sind etwa 6,6 Millionen im Jahr. Für die Inhaber der übrigen fast 90 Millionen Policen bleibt damit allerdings weniger Geld zur Verfügung. Die Ausschüttungs-Beschränkung soll verhindern, dass es in der Finanz-Industrie zum Crash kommt.

Das trifft jene Kunden, deren Verträge jetzt enden und die von derzeit hohen Bewertungsreserven profitieren würden. Für manche geht es dabei um Tausende Euro. Es soll den Versicherungsunternehmen praktisch erlaubt werden, ihre Garantieversprechen eben nicht einzuhalten, weil dies aufgrund des Niedrigzinses auch mathematisch nicht möglich wäre.

Versicherer wie die Allianz oder die Münchener Rück legen ihre milliardenschweren Beitragseinnahmen am Kapitalmarkt an, zum großen Teil in Staatsanleihen. Diese werfen jedoch im Fall Europas wegen der Zins-Entscheidungen der EZB keine attraktive Rendite ab oder sind, wie in einigen Schwellenländern, zu riskant und dürfen daher nicht erworben werden.

Daher fällt es den Versicherern immer schwerer, mit ihren Investments das Geld einzuspielen, um den Kunden die zugesagten Renditen auf Lebensversicherungspolicen auch zukommen zu lassen. So lag die Durchschnittsrendite von Bundesanleihen 2013 lediglich bei 1,6 Prozent. Genau doppelt so hoch war allerdings der von der Branche im Schnitt zugesagte Zins.

Je mehr Altanleihen auslaufen, die durch weniger attraktivere Papiere ersetzt werden müssen, desto gravierender wird das Problem. Die Bundesbank hat deshalb schon gewarnt, bis 2023 drohe ein Drittel der Versicherer, die Eigenkapital-Hürden zu reißen.

Damit es erst gar nicht so weit kommt und das beliebteste Finanzprodukt der Deutschen keinen Schaden nimmt, setzt die große Koalition auf ein ganzes Bündel von Einzelmaßnahmen. So wird der Garantiezins, den die Unternehmen ihren Kunden maximal für die gesamte Vertragslaufzeit zusagen dürfen, zum Januar 2015 auf 1,25 von 1,75 Prozent abgesenkt. Das macht den Abschluss neuer Lebensversicherungen unattraktiver.

Sind die Garantiezusagen einer Versicherung in Gefahr, erhält die Aufsichtsbehörde BaFin nun weitreichende Eingriffsrechte. So kann sie festlegen, dass zunächst alle Renditezusagen an die Versicherten abgesichert sein müssen, bevor Dividenden an die Aktionäre gezahlt werden dürfen.

Zudem werden die Kunden künftig zu 90 Prozent am sogenannten Risikogewinn ihres Versicherers beteiligt. Bisher durften die Unternehmen ein Viertel dieses Ergebnisanteils ausschütten oder zurücklegen.

Der Risikogewinn entsteht zum Beispiel dadurch, dass Kunden früher sterben als gedacht und dann weniger Rente beziehen. Schließlich dürfen die Unternehmen die Abschlusskosten nur noch zu einem geringeren Teil zulasten der Versicherten bilanzieren.

Damit alle Versicherten ihre Renditen bekommen, müssen künftig im Zweifel auch ausscheidende Kunden zurückstehen. Bisher bekommen Versicherte, deren Verträge enden, die Hälfte der Bewertungsreserven von festverzinslichen Anlagen ausbezahlt.

sozusagen ein §89 light !?!

Re: §89

http://www.wdr.de/tv/monitor//sendungen/2014/0710/versicherte.php5