Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Heimerziehung

Entschädigung für ehemalige Heimkinder

Von einigen ist meine Arbeit hochgeschätzt; von anderen nicht.

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Am Donnerstag, 16. November 2016, um 21:37 Uhr, vom »admin« des CHEFDUZEN-FORUM.DE (unaufgefordert und höchst persönlich), im »Heimkinder« Thema, diese Stellungnahme @ www.chefduzen.de/index.php?topic=10331.msg324221#msg324221 :

Zitat:
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Ich möchte Martin Mitchell für sein kontinuierliches Engagement für die Sache der Heimkinder danken.
Dieses Forum ist dazu da, denjenigen eine Stimme zu verleihen, die gedemütigt werden und in der öffentlichen Diskussion viel zu wenig vorkommen.

Martin Mitchell hat zahlreiche Gegner, die versuchen ihn zu diffamieren und zu mobben. Ich mußte Leute sperren, die sich gegen die wichtige Aufklärungsarbeit stellten und Anti-Martin-Mitchel Websites betrieben und ihn hier im Forum angriffen und beleidigten.

Die Geschichte der Heimkinder ist ein dunkles und kaum aufgearbeitetes Kapitel Bundesdeutscher Nachkriegsgeschichte. Hier lebte der Faschismus weiter, autoritärer und menschenverachtender Umgang mit jungen Menschen in Institutionen der Kirche und des jungen "demokratischen" Staates.

Ich wünsche Hernn Mitchell Durchhaltevermögen, viele Leser und viel Wirkung seiner Beiträge.
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Und unmittelbar darauffolgend, wenig später, Freitag, 18. November 2016, um 00:37 Uhr, von einem Boardnutzer dort im CHEFDUZEN-FORUM.DE, der sich »Onkel Tom« nennt, ebenso im »Heimkinder« Thema, diese Stellungnahme @ www.chefduzen.de/index.php?topic=10331.msg324221#msg324221 :

Zitat:
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Ich finde es auch sehr gut, dass er hartnäckig an der Sache bleibt.
Mittlerweile glaube ich, das die Thematik Heimkinder-Misshandlungen längst unter dem Teppich geraten wären, wenn Martin nicht so fleißig wäre.
Die Behörden und Landschaftsverbände tun sich schwer damit und der Zugang zu Entschädigung und Entschädigungshöhe ist der 2. Punkt, wo sich erkennen lässt, dass die Verantwortlichen des Geschehen [sich] am liebsten so dazu verhalten alles wie eine Laus vom Pelz zu bekommen.

(Typisch D)

Glücklicherweise lebt Martin außerhalb der Greifbarkeit dieses Landes, was garantiert, nicht auf mysteriöse Weise plötzlich mundtot zu sein..

Viel Glück und Kraft zum Weitermachen
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Worauf ich dann auch sogleich, nachdem ich diese ihre jeweiligen Beiträge im CHEFDUZEN-FORUM.DE endeckt hatte, meinen persönlichen Dank ihnen gegenüber ausprach; am Freitag, 18. November 2016, um 05:47 Uhr @ www.chefduzen.de/index.php?topic=10331.msg324290#msg324290 :

Zitat:
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Im Gegenzug dem mir gegenüber von »admin« in seinem Beitrag (Beitrag 1116 hier in diesem Thread ^^^) vom Do. 17.011.2016 um 21:37 Uhr und »Onkel Tom« in seinem Beitrag (Beitrag 1117 hier in diesem Thread ^^^) vom Fr. 18.011.2016 um 00:37 Uhr ausgesprochenen DANK und BESTEN WÜNSCHE, möchte auch ich mich bei ihnen beiden für ihre langjährige Unterstützung in dieser Sache bedanken!!

Mit freundlichen Grüßen aus Australien

Martin MITCHELL
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EXTREM WICHTIGES URTEIL !!

Zitiert wird hier von mir ein schon im Jahre 2014 (Anfang des Jahres 2014) formulierter und vielfach von mir im Internet veröffentlichter Beitrag bezüglich einem extrem wichtigen Bundessozialgerichtsurteil aus dem Jahre 1963 :

Zitat:
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Ein für die gesamte Bundesrepublik Deutschland ausserordentlich wichtiges Gerichtsurteil bezüglich den Fürsorgezöglingen in der "HERZOGSÄGMÜHLE" in Schongau/Peiting, in Oberbayern, im „Pfaffenwinkel“

… ein Gerichtsverfahren, dass durch alle Instanzen ging und dass sich über acht lange Jahre dahinzog …

Zitat:
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Nach 1945: - "Fürsorgeerziehung" soll keinen Strafcharakter haben und bedeutet weder "Freiheitsentziehung", noch "Anstaltsunterbringung" oder "Zwangsarbeit".


Der folgende, hier geschilderte Rechtsstreit nahm seinen Anfang am 19. Januar 1955 und wurde erst entgültig entschieden am 30. Januar 1963.

Bundessozialgericht @ www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?chosenIndex=69312nv&templateID=printpreview&printTyp=document&xid=456313&print_mode=true

Zitat:
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[ Bundessolzialgericht-Gerichtsurteil vom 30. Januar 1963 ]

BSG, 30.01.1963 - 3 RK 36/59

In dem Rechtsstreit
hat der 3. Senat des Bundessozialgerichts
auf die mündliche Verhandlung vom 30. Januar 1963,
an der mitgewirkt haben
Senatspräsident Prof. Dr. Bogs als Vorsitzender,
die Bundesrichter Dr. Schraft und Dr. Langkeit sowie
die Bundessozialrichter Blum und Dr. Engels als ehrenamtliche Beisitzer,
für Recht erkannt:

Tenor:

Die Revision des Klägers [ DIE INNERE MISSION / DIE DIAKONIE / DIE EVANGELISCHE KIRCHE ] gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 3. Dezember 1958 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.

Gründe

1 – I.

Der klagende Verein für Innere Mission e.V. [ DIE INNERE MISSION / DIE DIAKONIE / DIE EVANGELISCHE KIRCHE ] unterhält ein Jugenderziehungsheim, den Fürsorgehof H. [ Herzogsägmühle ] in Schongau/Obb. [ Oberbayern ]. Die beigeladenen 91 Jugendlichen waren dort im Jahre 1955 untergebracht. Sie wurden in den staatlich anerkannten Lehrwerkstätten des Heims für die verschiedensten Berufe als Lehrlinge ausgebildet. 19 von ihnen (die Beigeladenen zu IV. Nr. 1 bis 19) waren durch einen Beschluß des Vormundschaftsgerichts nach § 63 des Reichsgesetzes für Jugendwohlfahrt vom 9. Juli 1922 (RGBl I S. 633) i.d.F. des Änderungsgesetzes vom 28. August 1953 (BGBl I S. 1035) - JWG - der Fürsorgeerziehung überwiesen worden. Die weiteren 72 Lehrlinge befanden sich in der Anstalt in freiwilliger Fürsorgeerziehung (Erziehungsfürsorge). 50 von ihnen (die Beigeladenen Nr. 20 bis 69) waren mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten auf Veranlassung behördlicher oder caritativer Einrichtungen (Jugendamt, Gesundheitsamt, Pfarramt, Evangelischer Jugenddienst e.V.), die restlichen 22 (die Beigeladenen Nr. 70 bis 91) nur auf Grund einer Vereinbarung mit den Erziehungsberechtigten im Fürsorgehof [ in Oberbayern ] aufgenommen worden. Den Lehrverhältnissen lag jeweils ein "Anstaltslehrvertrag" zugrunde, in dem die Dauer der Lehrzeit unter Berücksichtigung bereits nachgewiesener Lehrzeiten festgesetzt war. Im übrigen galten nach dem Lehrvertrag für die Lehrverhältnisse folgende Bestimmungen:

[ ……… ]

44

[ ……… ]

Wären die beigeladenen Jugendlichen den Insassen von Strafanstalten und Arbeitshäusern gleichzusetzen, die kraft ihrer Unterworfenheit durch die Anstaltsgewalt Arbeiten verrichten müssen, so wäre für ein freies Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis kein Raum. Eine solche Parallele besteht jedoch selbst bei den Jugendlichen nicht, die - wie im vorliegenden Streitfall - nach § 63 JWG a.F. (= § 64 JWG i.d.F. vom 11. August 1961, BGBl I S. 1206) durch Beschluß des Vormundschaftsgerichts der Fürsorgeerziehung überwiesen sind. Der Beschluß des Vormundschaftsgerichts hat keinen Strafcharakter und stellt auch keine Maßnahme der Sicherungsverwahrung dar. Er weist auch nicht den Jugendlichen in eine Fürsorgeanstalt ein, wie oft irrtümlich angenommen wird; würde er eine solche konkrete Regelung treffen, wäre er rechtswidrig (vgl. Bayer. Oberstes Landesgericht zu § 70 RJWG in Samml. von Entscheid des BayObLG in Zivilsachen Bd. 34 S. 426; Potrykus, JWG § 65 Anm. 8 ). Der vormundschaftsgerichtliche Beschluß beschränkt sich vielmehr auf die Anordnung der Fürsorgeerziehung und hat zur Folge, daß das Recht und die Pflicht der Eltern zum Unterhalt, zur Erziehung und zur Beaufsichtigung des Minderjährigen als Teil des den Eltern zustehenden Gesamtpersonensorgerechts kraft öffentlichen Rechts auf die Organe der öffentlichen Jugendhilfe übergeht (vgl. Potrykus aaO § 63 Anm. 19). Mit Recht bezeichnet das LSG den mit der Anordnung der Fürsorgeerziehung verbundenen staatlichen Zwang als in erster Linie gegen die Eltern – nicht gegen den Jugendlichen – gerichtet (vgl. auch Teitge, BABl 1958, 67, 69). Elterliche Rechte werden nach Erlaß des vormundschaftsgerichtlichen Beschlusses weitgehend von der Fürsorgerziehungsbehörde wahrgenommen. Entscheidet sich diese Behörde dafür, die Fürsorgeerziehung in einer "Erziehungsanstalt" (§ 62 JWG a.F. – jetzt "Heim", § 69 Abs. 3 Satz 1 JWG n.F. –) durchführen zu lassen – es kann auch eine "geeignete Familie" (§ 62 JWG a.F., § 69 Abs. 3 Satz 1 JWG n.F.), u.U. sogar die eigene Familie des Minderjährigen (§ 69 Abs. 4 JWG a.F., § 69 Abs. 3 Satz 2 JWG n.F) sein –, so kann allerdings damit für den Jugendlichen ein Öffentlich-rechtliches Gewaltverhältnis begründet werden, sofern er nämlich in eine mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattete Anstalt eingewiesen wird. Er ist in diesem Falle der Anstaltsgewalt unterworfen – im Grundsatz nicht anders als der Schüler gegenüber der Schule, der Student gegenüber der Universität – und hat den zwingenden Ge- und Verboten der Anstaltsordnung, die auch bestimmte Arbeiten betreffen können, nachzukommen.

[ Die in der Einrichtung untergebrachten Zöglinge, die „einer Lehre nachgehen“ oder anderweitig „einen Angestelltenberuf anstreben“ stehen in einem gewöhnlichen Arbeitsverhältnis; Versicherungspflicht besteht !; vollumfängliche Krankenversicherung / Sozialversicherung ist daher vom Arbeitgeber, der INNEREN MISSION / DIAKONIE / EVANGELISCHEN KIRCHE zu zahlen ! ]

Von Rechts wegen.

veröffentlicht am 30.01.1963

Direkter Link zu diesem Dokument
www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?chosenIndex=UAN_nv_1005&xid=456313
. Bezüglich dem damals von der INNEREN MISSION / DIAKONIE / EVANGELISCHEN KIRCHE betriebenen Jugenderziehungsheim, dem Fürsorgehof Herzogsägmühle in Schongau, Oberbayern, siehe WIKIPEDIA @ de.wikipedia.org/wiki/Herzogs%C3%A4gm%C3%BChle
.QUELLE: Ein Beitrag (vom Do. 27.03 2014 um 02:59 Uhr) im Diskussionsfaden/Thread zum Thema: »Die 3. Reichs-Zwangsarbeit-Tradition fortgesetzt in der BRD.« im EHEMALIGE-HEIMKINDER-TATSACHEN.COM-Forum @ www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/phpBB3/viewtopic.php?p=572#p572
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Ehemaliges Heimkind-WEST Boardnutzer »brötchen« (Rainer), im HEIMKINDER-FORUM.DE, im dortigen gleichlautenden Thread » »SCHLARAFFIA MATRATZEN« / »RECTICEL SCHLAFKOMFORT GMBH« – viele männliche Ehemalige Heimkinder West haben DEREN Bekanntschaft machen müssen…«, am 17. Januar 2017, um 21:38 Uhr, weist uns alle dann auch sogleich darauf hin :

( Zur eigenen Überprüfung, diesen Link bitte manuell in ein neues Browser-Fenster eingeben: http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/17120-»SCHLARAFFIA-MATRATZEN«-»RECTICEL-SCHLAFKOMFORT-GMBH«-–-viele-männliche-Ehemalig/?postID=434335#post434335 )

Zitat:
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Konkret bedeutet das, dass die Diakonie gegen ein Urteil mit gleichem Tenor einer unteren Instanz geklagt hat, die ihnen bereits Zwangsarbeit von Jugendlichen verboten hatte. Daran erkennt man schon, aus welchem Jahrhundert die Strukturen der Diakonie aufgebaut waren, nämlich aus dem wilhelminischen, 19. Jahrhundert.

Nun wird dieses Urteil, Anfang 1963, ja überall herum gereicht worden sein, bei der katholischen und evangelischen Kirche, beim LWL, bei der Inneren Mission und den angeschlossenen Unterabteilungen. Im Klartext heißt das, dass all diese Organisationen bewusst gegen geltendes Recht verstoßen haben, das gleiche gilt für diese Firmen, wie Schlaraffia, Bosch, Hella, etc. [ , etc., etc., etc., etc. ]

Sie haben uns bewusst als rechtlose Kindersklaven ausgebeutet und sie zahlen bis heute keinen einzigen Cent als Wiedergutmachung dafür.

Ich glaube sicher, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen ist!
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Belege für nachkriegsdeutsche Heimkinder-Zwangsarbeit

… für all diejenigen, die es noch immer bezweifeln …

Ein Boardnutzer im CHEFDUZEN-FORUM.DE, »Fritz Linow«, fragte gestern, Montag, 30. Januar 2017, um 22:37 Uhr @ www.chefduzen.de/index.php?topic=10331.msg325876#msg325876

Zitat:
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Wenn ich das richtig herausgelesen habe, hat u.a. die Hella KGaA Hueck & Co., - laut Wikipedia unter den Top 40 der weltweiten Automobilzulieferer - , die Tradition der Zwangsarbeit der Nazis fortgesetzt. Gibt es dazu konkrete Berichte oder Dokumentationen?
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Richtig herausgelesen !!

Ich verweise jetzt einfach mal, zum Beispiel, auf

(2013) dierkschaefer.wordpress.com/2013/09/29/zwangsarbeit-ost-und-zwangsarbeit-west/#comment-6467

und

(2014) dierkschaefer.wordpress.com/2014/06/30/heimkinder-systematisch-geschlagen-vergewaltigt-und-zur-zwangsarbeit-verdonnert/#comment-6478

oder einfach auch mal mit folgendem Suchstrang GOOGLEn

"Heimkinder"+"Zwangsarbeit"+"Hella"

Und siehe, dann, zum Beispiel, auch

(2011) www.dielinke-nrw.de/nc/politik/nachrichten/nachrichten_artikel/detail_ll/browse/78/zurueck/linksletter-aktuell-2/artikel/unrecht-und-leid-zum-abschlussbericht-des-runden-tisch-heimerziehung-teil-ii/

und

(2008) www.afet-ev.de/aktuell/AFET_intern/2009/Expertenges-50er-60er.pdf (S. 3)

und

(2007 - REPORT MAINZ) www.swr.de/forum/read.php?2,20750

Und siehe auch, zum Beispiel, folgende IMAGES / BILDER @ www.google.de/search?q=%22Heimkinder%22%2B%22Zwangsarbeit%22%2B%22Hella%22&biw=1024&bih=600&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0ahUKEwixj_7SvOnRAhVJsJQKHdi0CQ84ChD8BQgGKAE#tbm=isch&q=%22Heimkinder%22%2B%22Zwangsarbeit%22

Insbesondere: Hella Fertigungshalle in einem westdeutschen Heim: „Salvator-Kolleg, Klausheide (Hövelhof)“



www.heimkinder-ueberlebende.org/In-einem-Heim-internierte-Jungendliche-zur-unentlohnten-industriellen-Fliessbandarbeit_-_Zwangsarbeit_-_gezwungen_-_Muenster,-NRW,-BRD.jpg
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Real investigativer Journalismus: CORRECTIV.ORG (in Deutsch)

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Ehemaliges Heimkind-WEST, Ludwig Adorf, unter seinem Realnamen, schrieb am Mittwoch, 16. September 2015 um 20:54 Uhr, auf der Internetplattform NEWS4TEACHERS @ www.news4teachers.de/2012/12/schwarze-padagogik-das-schicksal-der-heimkinder-bis-1975/#comment-204730 ( und dies ist nicht sein einziger Beitrag auf dieser Internetplattform )

Zitat:
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Hallo ihr Ehemaligen

Vielleicht habe ich Glück und irgend jemand liest diesen Eintrag, denn ich habe diese Seite erst jetzt entdeckt.

Bin ebenfalls Betroffener und war [ in den 1960er Jahren ] einige Jahre in Klausheide [ „Salvator Kolleg, Klausheide (Hövelhof)“ ] und ca. 3-4 Monate in Appelhülsen [ „Martini-Stift, Appelhülsen“ / „Martinistift in Nottuln Appelhülsen“ ].

Eine tolle Botschaft erreichte mich vor einigen Jahren über einen Anruf eines ehemaligen Heimkindes aus Klausheide, der mich auf die Geschichte der „Wiedergutmachung“ [ d.h. auf den »Fonds Heimerziehung-WEST« ] aufmerksam machte.

So habe ich dann im laufe von ca. 4-5 Jahren Bearbeitungszeit eine sogenannte Entschädigung von ca 19 000 Euro erhalten, wovon 9 000,- Euro für meine Arbeit und Rentenbeitrag als Kind und Jugendlicher am Fließband der Firma Hella aus Lippstadt [ „Rentenersatzleistung“ ] berechnet wurden.

Weitere 10 000 Euro [ „Sachleistungen“ ] habe ich für Möbel, Umzug usw. ausgegeben.

An der [Fonds]Beratungsstelle in Münster wurde ich gut beraten und die Sachbearbeiterin war kompetent und tat auch nur ihre Pflicht im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

Wenn ich jedoch zurückdenke an die Akkordarbeit die wir als Kinder an diesem extra für Klausheide errichteten Fließband/Halle geleistet haben, sind 9000 Euro viel zu wenig.

Diese Jahre haben sich mir unvergessen in meinem Gedächnis eingebrannt und auch die Prügel die wir als Kinder von einigen „Erziehern“ besonders von einem Behinderten mir Klumpfuß bezogen haben, werde unvergessen sein.

Ein chinesischer Priester, ebenfalls als „Erzieher“ in unserer Gruppe eingesetzt, auch mit Klumpfuß trat sofort zu, auch wenn man schon halbtot am Boden lag.

Ich werde heute manchmal nachts noch wach und fühle mich verprügelt und mißbraucht.

Mißbrauch war auch eine der Dinge die so ganz „nebenher“ passierten, die aber so gut wie immer totgeschwiegen wurden.

Da nehme ich auch die Nonnen die uns Kinder betreuten NICHT aus.

Ich kann mich entsinnen wie einige meiner Mitschüler ganz verstört aus dem Zimmer de Nonne kamen und sich nicht trauten auch nur den Mund aufzumachen weil die Nonne mit der Strafe Gottes gedroht hatte.

Geglaubt hat uns damals niemand , die Eltern nicht, das Jugendamt nicht und sonst auch niemand.

Wir waren einfach nicht glaubwürdig, wir waren doch die sogenanntenKriegskinder oder auch Bastarde genannt.

Heute nach mehr als 50 Jahren habe ich immer noch teilweise Albträume, und ich werde nie vergessen und verzeihen kann ich diesen Typen erst recht nicht.
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Real investigativer Journalismus: CORRECTIV.ORG (in Deutsch)

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Bezüglich der »STUDIE - Heimerziehung in Nordrhein Westfalen 1945-1972«

Meiner Meinung nach, ist diese »Studie« viel zu kurz gehalten und völlig unzureichend; ich würde sogar behaupten, in vielen Aspekten – wenn man die Aussagen von damaligen Zeitzeugen hinzuzieht und berücksichtigt – tut sich diese »Studie« besonders hervor durch zweifelhafte Ehrlichkeit und fragwürdige Vollständigkeit.

Anstatt darin die Namen aller nachkriegsdeutschen Heimkinder-Zwangsarbeit-Firmen aufzuführen, fast man es einfach nur mit den Worten „zum Beispiel“ zusammen, und nennt nur einige wenige.

Siehe die offizielle »Zusammenfassung der Studienergebnisse« www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/hilfezurerziehung/dokumente_65/verspaetete_ModernisierungKurzfassung_barrierefrei.pdf (eine „Zusammenfassung“ von insgesamt 11 Seiten)

»Kurzfassung«

meinerseitiger kurzer Auszug aus dieser offiziellen „Zusammenfassung“ :

Zitat:
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[ Seite 1 ]

Verspätete Modernisierung
Öffentliche Erziehung im Rheinland – Geschichte der Heimerziehung in Verantwortung des Landesjugendamtes (1945-1972)
von Andreas Henkelmann
Judith Pierlings
Uwe Kaminsky
Thomas Swiderek
Sarah Banach

Das vorliegende Projekt hat erstmals die Geschichte der Heimerziehung in der Zuständigkeit eines bundesdeutschen Landesjugendamtes in den Fokus genommen. Da das Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Rheinland eines der größten Landesjugendämter und Fürsorgeerziehungsbehörden in der Bundesrepublik war1, können die Ergebnisse eine hohe Aussagekraft für die Heimerziehung [in „Westdeutschland“] insgesamt beanspruchen.

[ Seite 8 ]

Die Arbeit innerhalb des Heims war in einen Berufsausbildungsbereich und den der Hilfsarbeiten organisiert. Die große Mehrheit der Jugendlichen führte heimintern Hilfsarbeiten aus, die als „Arbeitsertüchtigungen“ sowie als berufliche Erprobung verstanden wurden. Häufig waren dies einfachste Tätigkeiten, die der bloßen Beschäftigung und damit verbunden auch der Kontrolle der Jugendlichen dienten. Externe Arbeiten wurden ab 1962 in Form einer „Außenarbeitsordnung“ geregelt. Arbeitsgruppen von Minderjährigen aus den Heimen des Landschaftsverbandes waren demnach auch über sogenannte „Arbeitsverschaffungsverträge“ u.a. auch bei bzw. für Unternehmen wie Tipon, Maddaus, Gebra Plast, Backhaus & Graas, Wanderer-Werke, Escho-Plast etc. tätig. Viele dieser Betriebe belieferten auch heimeigene Werkstätten, so dass die Jugendlichen auch innerhalb der Heime Industriearbeit zu leisten hatten.

Die Minderjährigen galten dabei, anders als bei regulären Lehr- und Arbeitsverträgen außerhalb der Heimeinrichtungen, nicht als sozialversicherungsrechtliche Beschäftigte. Erst ein Urteil des Bundessozialgerichts von 1963 [ bezüglich einem jahrelang anhaltenden Rechtsstreit einer Gruppe von Heiminsassen mit DIAKONIE und KIRCHE, der Anfang des Jahres 1955 begonnen hatte ! ] änderte dies und führte zumindest für einen - allerdings zunächst nur kleineren - Teil (bis 1969 nur rund ein Viertel) von ihnen zu einer Versicherungspflicht. Versichert wurden ab 1963 alle regulären Lehr- und Anlernlinge, die innerhalb der Heime beschäftigt waren. Die Rückversicherung griff bis zum Jahr 1958. Überwiegend blieben die Jugendlichen – besonders häufig betraf dies Mädchen – aber auch weiterhin in den Heimen in nicht sozialversicherungspflichtigen Anlern- oder vermeintlichen Arbeitserprobungsverhältnissen beschäftigt. Erst seit 1972 wurde die Lücke im Versicherungsschutz der im Heim beschäftigten Jugendlichen durch neue Richtlinien geschlossen, und die Arbeitsformen wurden an die Maßgaben des Berufsbildungsgesetzes angeglichen. Seitdem erst galten die Heime auch als Arbeitgeber ihrer „Zöglinge“. Bis dahin erhielten die Jugendlichen Taschengelder und Prämien als finanzielle Zuwendungen, deren Höhe in verschiedenen Verordnungen festgelegt wurde. Diese galten als Erziehungsmittel, über das die Heime bzw. die Erzieher gegenüber den Jugendlichen als letzte Instanz zu bestimmen hatten. Auch extern im Rahmen eines Ausbildungsverhältnis oder Arbeitsvertrags erzielte Vergütungen wurden den Jugendlichen nicht ausbezahlt, sondern für die Heimkosten gegengerechnet und nur in Höhe eines Taschengelds bzw. eines Selbstbehalts ausbezahlt. Überschüssiges Geld sollte auf ein Sparkonto eingezahlt werden, worüber die Minderjährigen erst bei Volljährigkeit verfügen konnten. Damit erfuhren die Jugendlichen gerade nicht die Verbindung zwischen dem, was sie an Arbeit leisteten, und dem, was sie an Geld erhielten. Diese Diskrepanz macht das Erleben von Ausbeutung und dem Zwang zur Arbeit nachvollziehbar, vor allem, wenn in der Arbeit tatsächlich produziert wurde.

1So nach dem Auszug aus Niederschrift über die 63. Sitzung des Landeswohlfahrtsausschusses v. 23.10.1962, in: ALVR, 38877, Bl. 27.
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Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.

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QUELLE: Frankfurter Rundschau

Hier ist alles noch einmal schön säuberlich chronologisch indexiert @ www.fr-online.de/medikamententests/34956678,34956678.html

Zitat:
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MEDIKAMENTENTESTS

Uni sucht nach Hinweisen auf Arzneitests

Von Pitt von Bebenburg |

Die Universität Gießen sichtet alte Patientenakten, um herauszufinden, ob ein Psychiater vor 50 Jahren eine noch nicht marktreife Arznei an Patienten erprobt hat. MEHR... [ (15.12.2016) @ www.fr-online.de/medikamententests/medikamententests-uni-sucht-nach-hinweisen-auf-arzneitests,34956678,35015246,view,asFirstTeaser.html ]
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MEDIKAMENTENTESTS

HESSEN

Ex-Heimkind hegt keinen Groll

Von Pitt von Bebenburg | Kommentieren Sie mit!

Schluckimpfung ist süß, Kinderlähmung ist grausam - mit diesem Slogan wurden die Massenimpfungen gegen Polio seit den 1960er Jahren beworben.
Norbert nahm 1962 an einer Impf-Studie in Marburg teil und sieht sich heute nicht als Opfer. MEHR... [ (12.12.2016) @ www.fr-online.de/medikamententests/hessen-ex-heimkind-hegt-keinen-groll,34956678,35007674.html ]
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MEDIKAMENTENTESTS

VERSUCHE IN HEIMEN

Politik will Arzneitests aufklären

Von Pitt von Bebenburg | 2 Kommentare

Der hessische Landtag beschließt eine Anhörung zu möglichen Medikamententests in Kinderheimen vor 50 Jahren. Ehemalige Heimkinder werden gebeten, sich bei der Hephata-Diakonie zu melden. MEHR... [ (29.11.2016) @ www.fr-online.de/medikamententests/versuche-in-heimen-politik-will-arzneitests-aufklaeren,34956678,34975542.html ]
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MEDIKAMENTENTESTS

TREYSA

Heim-Ärztin orderte Test-Arznei

Von Pitt von Bebenburg |

Recherche in Treysa: Eine Ärztin der Hephata-Diakonie hat im Dezember 1957 bei der Firma Merck das umstrittene Medikament Decentan bestellt. Mutmaßlich wurde es an Bewohnern des Heims getestet. MEHR... [ (16.11.2016) @ www.fr-online.de/medikamententests/treysa-heim-aerztin-orderte-test-arznei,34956678,34942536.html ]
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MEDIKAMENTENTESTS

Arzneitest-Spur führt nach Gießen

Von Pitt von Bebenburg |

Neue Erkenntnisse über Medikamententest an Kindern: Das Merck-Präparat „H 502“ soll 1959 von einem Psychiater der Uni Gießen für Versuche bestellt worden sein. MEHR... [ (15.11.2016) @ www.fr-online.de/medikamententests/medikamententests-arzneitest-spur-fuehrt-nach-giessen,34956678,34939862.html ]
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MEDIKAMENTENTESTS

Bundesregierung verspricht Aufklärung

Von Pitt von Bebenburg |

Das Pharmaunternehmen Merck soll an Bewohnern eines Kinderheims auf dem Gelände des Hephata-Diakoniezentrums in Treysa bis in die 1970er Jahre hinein Medikamentenversuche unternommen haben.
Die Arzneimittel-Tests an Heimkindern in Deutschland sollen lückenlos aufgeklärt werden, so Gesundheits-Staatssekretärin Fischbach. Die Grünen fordern einen Forschungsauftrag der Regierung, um die Aufklärung voranzutreiben. MEHR... [ (10.11.2016) @ www.fr-online.de/medikamententests/medikamententests-bundesregierung-verspricht-aufklaerung,34956678,34928350.html ]
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MEDIKAMENTENTESTS

KOMMENTAR

Licht ins Dunkel

Von Pitt von Bebenburg |

Es ist entsetzlich, was über die Arzneimittelversuche bislang bekannt ist. Auch vor Säuglingen als Probanden wurde nicht zurückgeschreckt. Eine umfassende Aufklärung ist dringend geboten. MEHR... [ (10.11.2016) @ www.fr-online.de/medikamententests/kommentar-licht-ins-dunkel,34956678,34926952.html ]
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MEDIKAMENTENTESTS

POLIO-IMPFSTOFF

„Studie war kein Arzneitest“

Von Pitt von Bebenburg |

Schluckimpfung heute in Indien. (Symbolbild)
Neueste Erkenntnisse im Skandal um Medikamenten-Versuche an Heimkindern: Die Jugendbehörde erlaubte in den 60-er Jahren einem Marburger Heim die Beteiligung an Impfstoff-Untersuchung. MEHR... [ (11.11.2016) @ www.fr-online.de/medikamententests/polio-impfstoff--studie-war-kein-arzneitest-,34956678,34930914.html ]
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MEDIKAMENTENTESTS

TESTS AUCH AN SÄUGLINGEN[/color]

Medizin-Skandal weitet sich aus

Von Pitt von Bebenburg |

Das Hephata-Heim aus der Vogelperspektive.
Der Skandal um Medizin-Tests an Minderjährigen zieht weitere Kreise: Ein Impfstoff wurde 1962 in zwei Einrichtungen in Marburg an 30 Kindern und Säuglingen erprobt. MEHR... [ (10.11.2016) @ www.fr-online.de/medikamententests/polio-impfstoff--studie-war-kein-arzneitest-,34956678,34930914.html ]
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MEDIKAMENTENTESTS

HEPHATA-HEIM TREYSA

Regierung verurteilt Arzneitests

Von Pitt von Bebenburg |

Ein Schild weist den Weg zum Hephata-Diakoniezentrum in Treysa.
Sozialminister Grüttner nennt die Arzneiversuche an Heimkindern im Hephata-Heim in Treysa „verwerflich“. Die Grünen wollen die Legalität klären. MEHR... [ (09.11.2016) @ www.fr-online.de/medikamententests/hephata-heim-in-treysa-regierung-verurteilt-arzneitests,34956678,34923864.html ]
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MEDIKAMENTENTESTS

INTERVIEW

„Verantwortung tragen alle“

Von Pitt von Bebenburg |

Die Krefelderin Sylvia Wagner forscht für ihre Doktorarbeit über Medikamentenversuche an Heimkindern. Mit der FR spricht sie im Interview über die skandalösen Vorgänge, die erst nach Jahrzehnten bekannt werden. MEHR... [ (10.11.2016) @ www.fr-online.de/medikamententests/interview--verantwortung-tragen-alle-,34956678,34924616.html ]
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Zitat:
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MEDIKAMENTENTESTS

HEPHATA-HEIM IN TREYSA

Medikament an Heimkindern getestet

Von Pitt von Bebenburg |

Im Hephata-Heim in Treysa sind offenbar Medikamente an Heimkindern getestet worden. Eine Forscherin berichtet über Versuche in den 50er Jahren. Das Heim sucht nun Betroffene. MEHR... [ (07.11.2016) @ www.fr-online.de/medikamententests/hephata-heim-in-treysa-medikament-an-heimkindern-getestet,34956678,34920042.html ]
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Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.

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QUELLE: »Verein ehemaliger Heimkinder e.V« (»VEH e.V.«) auf der Vereinswebseite @ www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/?p=1977

Zitat:
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Veröffentlicht am 4. Februar 2017

In eigener Sache

Heute war ein ereignisreicher Tag der eine Menge Kraft und Konzentration gekostet hat!

Ein ZDF-Kamerateam der Sendung “mona lisa” zeichnete bei mir Zuhause auf. Das Thema war der Skandal um die Menschenrechtsverletzungen durch Medikamententests und der Missbrauch von Psychopharmaka in der Behindertenhilfe, wie auch in den Einrichtungen der Psychiatrien und der “normalen” Kinderheimen. Die sträfliche Ignoranz des RUNDEN TISCH-HEIMERZIEHUNG unter Frau Vollmer, der diese Verbrechen an der Menschenwürde großzügig unter den RT kehrte. Die Ergebnisse der Aufzeichnungen werden demnächst in einer Sendung von “mona lisa” öffentlich.

Ich kann nur hoffen, das diese Sendung den betroffenen Ehemaligen, ein wenig Genugtuung bringen wird!

Das wir, der VEH, am Thema bleiben und unser möglichstes tun, um Licht in diese Verbrechen zu bringen, steht außer Zweifel. Wir wollen Ergebnisse sehen!

Tatsächlich, dessen sollte man sich aber bewusst sein, stehen wir erst am Anfang der Aufklärung und Aufarbeitung. Viele Unterlagen sind noch nicht gesichtet und eingeordnet.

Die Pharmaindustrie, die Nachfolger der Organisationen und Heiminstitutionen sind aufgefordert die Verantwortung für diese Verbrechen zu übernehmen! Noch wird “verniedlicht” und “klein gehalten”. Doch damit werden wir uns nicht zufrieden geben!

Das schlimme Kapitel, das ungebremst aus der verbrecherischen Nazizeit in den damaligen Neuanfang der entstehenden Bundesrepublik übernommen wurde, muss von allen Seiten beleuchtet werden. Zu fragen ist, wie es möglich war, das keine Kontrolle und/oder Heimaufsicht tätig geworden ist. Das noch Jahrzehnte nach dem Naziregime die Pharmaindustrie und die verantwortlichen Ärzte und Heimleitungen diese Verbrechen an wehrlosen Babys, Kleinkindern und Heranwachsenden verüben durften. – Punktum! – Wir bleiben am Thema!

Dirk Friedrich – VEH-Vorsitzender
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Unabhängige Kommission z. Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs

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Zitat:
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UNABHÄNGIGE KOMMISSION ZUR AUFARBEITUNG SEXUELLEN MISSBRAUCHS

[ WEBSEITE: www.aufarbeitungskommission.de/ ]

Was machen wir?

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs untersucht sämtliche Formen von sexuellem Kindesmissbrauch in Deutschland. Darunter fällt zum Beispiel Missbrauch in Institutionen, in Familien, im sozialen Umfeld, durch Fremdtäter oder im Rahmen von organisierter sexueller Ausbeutung.

Die Kommission soll Strukturen aufdecken, die sexuelle Gewalt in der Kindheit und Jugend ermöglicht haben und herausfinden, warum Aufarbeitung in der Vergangenheit verhindert wurde. Dabei wird die Kommission vor allem Menschen anhören, die in ihrer Kindheit von sexuellem Missbrauch betroffen waren und somit die Möglichkeit schaffen, auch verjährtes Unrecht mitzuteilen.

Ihre Geschichte ist wichtig

Wir möchten Sie ermutigen, uns von Ihren Erfahrungen zu berichten. Sie können mit Ihrer Geschichte dazu beitragen, dass sich etwas in unserer Gesellschaft verändert. Mit Ihrer Hilfe wollen wir Tatsachen offenlegen und dadurch erkennen, welche Fehler in der Vergangenheit gemacht wurden. Wir wollen herausfinden, was Politik und Gesellschaft verändern müssen, damit Kinder in Zukunft besser vor Missbrauch geschützt sind. Melden Sie sich, wenn Sie in Ihrer Kindheit von Missbrauch betroffen waren oder als Zeitzeugin und Zeitzeuge hiervon berichten wollen. Dabei zählt jede Geschichte.
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Die Webseite ist natürlich viel umfangreicher als das bisher hier von mir Zitierte.
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Unabhängige Kommission z. Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs

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Der Verein ehemaliger Heimkinder e.V. (VEH e.V.) auf seiner Facebookseite @ de-de.facebook.com/VEHeV bzw. @ de-de.facebook.com/VEHeV/posts/945791108854711 verkündet am Freitag, 27. Januar 2017, um 15:28 Uhr, als eine vereinseigene Stellungnahme zu dem Artikel von ANDREAS HUCKELE in der Freitag, Ausgabe 0417 | 08.02.2017 | 06:00 Uhr, betitelt »Ein Kätzchen, kein Tiger --- Missbrauch Eine nationale Kommission hört erstmals Betroffene an. Aber was kann sie bewirken? Ein Opfer sexueller Gewalt ist skeptisch« ( aufrufbar @ www.freitag.de/autoren/der-freitag/ein-kaetzchen-kein-tiger ) :

Zitat:
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Hallo

In aller Kürze!

Auch wir sind skeptisch! - Zulang hat man uns nach Strich und Faden verarscht! Uns stigmatisiert und uns als LügnerInnen bezeichnet. Außerdem wird niemand der TäterInnen jemals zur Verantwortung gezogen und wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt werden. Lapidar wird uns mit dem Hinweis auf Verjährung jede Gerechtigkeit und Wiedergutmachung unmöglich gemacht. Die Täterinstitutionen in Ost und West, die kirchlichen und staatlichen Organisationen, die involvierten Firmen (denen es heute sehr gut geht) die mit unserer Zwangsarbeit sehr wohl gute Kasse gemacht haben, die landwirtschaftlichen Betriebe = Bauern, sind alle fein raus. -

Die vor kurzen bekannt gewordenen unmenschlichen Verbrechen der Medikamentenversuche (eine Aufklärung steht erst ganz am Anfang), die die Menschenwürde von Babys, Kleinkindern und Kindern bis zu den Heranwachsenden, skrupellos mit Füssen getreten haben, werden - kaum das sie bekannt geworden sind - gleich von der Pharmaindustrie "verniedlicht" und möglichst klein gehalten. -

Die jämmerlichen Hilfsgelder = Almosen, die ausgeschüttet worden sind, waren nur ein "Tropfen auf dem heißen Stein". Damit die Ehemaligen endlich ihr Schweigegeld bekommen und die politische wie auch kirchliche Elite beruhigt weiter machen können. -

Unglaublich ist immer noch, das die NachfolgerInnen der TäterInnen diejenigen waren, die ihren Opfern oktroyiert haben, was sie als "Anerkennung" ihres furchtbaren Leidens anzunehmen hatten. -

Zum fremdschämen, ist die ausgebliebene Entschuldigung der Bundeskanzlerin an alle ehemaligen Heimkinder gerichtet. Immerhin waren laut Schätzung in West wie Ost fast 1 Millionen Menschen betroffen. Eine Schande für dieses Land! -

Die Pharmaindustrie, wie auch die Zwangsarbeitsfirmen haben ihren finanziellen Beitrag zu leisten! Was denn sonst! -

Uns geht es um eine wahrhaftige einklagbare Entschädigung, die den Namen verdient. Dafür stehen und kämpfen wir!

LG Dirk Friedrich
2. Vorsitzender
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Unabhängige Kommission z. Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs

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Zitat:
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[ QUELLE: www.freitag.de/autoren/der-freitag/ein-kaetzchen-kein-tiger ]

der Freitag

Politik

Ausgabe 0417 | 08.02.2017

ANDREAS HUCKELE

Ein Kätzchen, kein Tiger

Missbrauch Eine nationale Kommission hört erstmals Betroffene an. Aber was kann sie bewirken? Ein Opfer sexueller Gewalt ist skeptisch.

Große unabhängige Aufklärungen sexualisierter Gewalt haben in den USA, in Irland und Großbritannien stattgefunden. Man wollte herausfinden, wie weit Gesellschaft und Politik verstrickt sind – etwa in die ungeheuerlichen Taten des BBC-Moderators Jimmy Savile. Rundfunk, Polizei und Kinderheime wurden dafür unter die Lupe genommen. Nach diesem Vorbild beschloss der Bundestag die Einrichtung einer gleichnamigen Kommission in Deutschland, kommende Woche sollen zum ersten Mal Opfer angehört werden.

In den angelsächsischen Ländern haben ganze Gesellschaftszweige gewackelt, als die Kommissionen die Aufarbeitung durchsetzten – gegen den Widerstand der Täternetzwerke. Beim deutschen Modell handelt es sich um eine Aufarbeitungskommission light. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich, die Kommission hat kein Mandat, sie empfiehlt. Aufarbeitung als Feierabendjob. Wie geht das?

Dass man ihnen endlich zuhört, dass man ihnen endlich glaubt – für viele Betroffene sexualisierter Gewalt ist das eine wichtige Erfahrung. Täter haben die Schamgrenze von Kindern mit dem Missbrauch extrem überschritten, aber hinterher hat das den Kindern niemand geglaubt – oder man sie sogar zum Schweigen gebracht. Nun stellt also der Staat das Angebot des Zuhörens und Glaubens bereit. Eigentlich müsste im Hintergrund die Deutschlandflagge aufgehängt werden.

Die „Aufarbeitungskommission“, berufen von Johannes-Wilhelm Rörig, dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, soll also „aufarbeiten“. Was die Mitglieder seit 2016 im Wesentlichen machen, ist: Sie hören zu. So berichteten es mir Menschen, die dieses Angebot angenommen haben. „Aufarbeitung ist auf Zeugenschaft angewiesen“, sagt die Vorsitzende der Kommission, die Frankfurter Erziehungswissenschaftlerin Sabine Andresen. „Dafür sind Anhörungen mit Betroffenen zentral. Aufarbeitung zielt auf vertiefte Erkenntnisse, auf Anerkennung erlittenen Unrechts, auf Prävention und auf politische Schlussfolgerungen. Diese richten sich an Verantwortungsträger in der Politik.“ Das stimmt. Aber das allein ist eben nicht Aufarbeiten, nicht Aufklären und schon gar nicht Aufdecken. Das Entscheidende ist der Sprung, nicht der Anlauf.

Blick durchs Mikroskop

Die Kommission hat keine Möglichkeiten, Verantwortliche aus Institutionen einzubestellen, in denen Übergriffe stattgefunden haben. Sie kann auch nicht die Tatorte aufsuchen, bei denen sexualisierte Gewalt an Kindern gemeldet wird, um dort aufzudecken und aufzuklären. Das wären Momente, in denen es noch Kinder zu retten gibt und nicht nur die Daten der Vergangenheit eingesammelt werden. Die deutsche Kommission verhält sich zu den ausländischen Vorbildern etwa wie die Hauskatze zum Tiger: Beide gehören zur Gruppe der Katzen.

Am 31. Januar findet nun die erste öffentliche Anhörung von Betroffenen aus dem familiären Umfeld statt. Bei der Anhörung wird das Kind, das diese Erwachsenen einmal waren, gesehen und mit seinen Verletzungen wahrgenommen. Der Erwachsene hat das Gefühl, einen Beitrag zum Schutz der nächsten Generation zu leisten, indem er die eigene Biografie der Wissenschaft zur Verfügung stellt.

Der Staat stellt die Mittel zur Verfügung, damit diese Anhörungen stattfinden können. So können die Betroffenen einen Genesungsschritt machen. Das ist bemerkenswert, weil der gleiche Staat genau den gleichen Betroffenen die Gelder verweigert, um eine psychotraumatologische Behandlung durchzuführen. Das gilt für die von den Krankenkassen nur unzureichend erstattete Anzahl der Therapiestunden genauso wie für die über das Opferentschädigungsgesetz (OEG) bereitgestellten Mittel oder die Hilfeleistungen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch, dessen Bearbeitungszeit derzeit bei 1,5 Jahren liegt. Was wird hier gespielt?

Wird hier öffentlichkeitswirksam und kostengünstig etwas für die öffentliche Wahrnehmung getan? So dass der Eindruck entsteht, hier würde Betroffenen sexualisierter Gewalt geholfen?

Was hier passiert, ist, dass den inneren Kindern in den Erwachsenen von heute einmalig eine Chance zur Neuverhandlung der traumatischen Erfahrung ermöglicht wird (indem ihnen zugehört und geglaubt wird). Aber weder wird den Erwachsenen von heute ein langfristiges Hilfsangebot gemacht – noch wird den Kindern geholfen, die jetzt in diesem Moment von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Das ist eine Groteske!

Die Aufarbeitungskommission hat 1,4 Millionen Euro zur Verfügung und kann damit laut ihrer Vorsitzenden Andresen fünfhundert Anhörungen durchführen. Eine Anhörung kostet so viel wie 34 Therapiesitzungen. Ist das ein guter Deal für die Betroffenen?

Die zweite Begründung für die Anhörung stimmt umso nachdenklicher. Es sollen Erkenntnisse gewonnen werden, „die eine zentrale Grundlage für einen verbesserten Schutz vor sexuellem Missbrauch bilden“. So ist es in der Einladung zur öffentlichen Anhörung zu lesen. Das würde bedeuten, dass die gegenwärtigen Erkenntnisse zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt nicht ausreichen würden, um strukturelle Veränderungen herbeizuführen. Das gilt spätestens seit 2010 nicht mehr, dem Jahr, in dem die Debatte über sexualisierte Gewalt gegen Kinder die breite Öffentlichkeit erreichte. Was hier passiert, ist ein Mechanismus, der im Kontext sexualisierte Gewalt bereits bekannt ist: Der Blick richtet sich in die Vergangenheit, das heißt, es wird in diesem Fall den Opfern von gestern exemplarisch in einer quantitativ überschaubaren Zahl die Möglichkeit gegeben, sich gesehen und gehört zu fühlen. Und der Blick richtet sich in die Zukunft, die Erkenntnisse der Vergangenheit sollen die Kindergeneration der Zukunft besser vor Gewalt schützen.

Zeichen von Integrität

Die Zahlen der Gegenwart aber sprechen eine brutale Sprache. Die Anzahl der misshandelten Kinder nimmt nicht ab. Kindern wird immer noch oft nicht geglaubt. Die Strukturen in pädagogischen Einrichtungen haben sich praktisch nicht verändert. Kein Beschwerdemanagement, keine entsprechende Ausbildung für Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Und schon gar nicht ein Interventionsteam, das bei Fällen von sexualisierter Gewalt die Übergriffe beendet. Bei den Familien ist hier das Jugendamt zuständig. Die Erfahrungen sind unbefriedigend.

Es ist heute leichter, über sexualisierte Gewalt zu sprechen. Für die Erwachsenen. Nicht mehr und nicht weniger. Das ist der Erfolg der gebündelten Anstrengungen seit 2010. Es war anstrengend. Ich war dabei.

Dann sind sie wieder da, diese Ohnmacht, dieser Zorn und wieder dieses dumpfe Gefühl, das alles immer so weitergeht.

Aber was machen eigentlich die Gestalter der Gegenwart, die Gesetzgeber, die Politik? Die haben das unangenehme, brennende Thema sexualisierter Gewalt einfach an den Unabhängigen Beauftragten ausgelagert, eine Arbeitsstelle ohne Mandat und politische Kraft. Etwas mehr als zwanzig hauptamtliche Mitarbeiter sind in Johannes-Wilhelm Rörigs Team. Auch ein Fachbeirat liefert Expertise. Ehrenamtlich. Und der Betroffenenrat stellt seine Erfahrungen zur Verfügung. Ehrenamtlich. Abschätziger könnte die Politik die Leistungen der hier Beteiligten kaum würdigen.

Albert Einstein hat die Politik die Unterhaltungsabteilung des militärisch-industriellen Komplexes genannt. Wenn Rörig und sein Team mehr sein wollen als die Spaßabteilung des regierenden Berlins, dann müssen sie das genau sagen – und für ein Mandat der Regierung einstehen. Das würde ich als ein Zeichen von Integrität werten. Und das ist es, was uns Betroffenen als Kindern so oft gefehlt hat. Integrität. In Wahrheit findet eine Akkumulation von viel Ehre ohne Entscheidungskompetenz statt. Empfehlungen an die Politik sollen gemacht werden. Und was macht die Politik mit den Empfehlungen? Richtig, die pfeift drauf.

Mir würde es viel besser gefallen, wenn anstelle der Kommissionsmitglieder der Bundesjustizminister die Anhörungen der Betroffenen durchführen würde. Und zwar so lange, bis er vor Albträumen nicht mehr schlafen kann und die Verjährungsfristen abschafft – und vor allem die überfällige Reform des Opferentschädigungsgesetz endlich durchsetzt. Die Sozialminister der Länder sollen sich so lange die Berichte von vergewaltigten Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern anhören, bis sie die Heime neu strukturieren. Nur so könnten sie ihre teils völlig wehrlosen, weil schwer behinderten Bewohner und Bewohnerinnen schützen. Und die Kultusminister sollen sich die Berichte der missbrauchten Schülerinnen und Schüler anhören, bis sie das Thema sexualisierte Gewalt in die Ausbildung von Lehrkräften aufnehmen und Schutzkonzepte für die Schulen entwickeln. Nur so lassen sich Übergriffe frühzeitig erkennen, und Profis können fachgerecht intervenieren.

Wäre ich Täter, ich würde mich über den gegenwärtigen Diskurs und die politische Ignoranz beim Thema sexualisierte Gewalt an Kindern kaputtlachen. Und das, nachdem ich 2010 richtig Angst hatte, dass es mir an den Kragen geht. Aber das ist ja zum Glück vorbei.

Aber ich bin kein Täter. Und das bedeutet, hilflos zusehen zu müssen, wie die jetzige Kindergeneration Ähnliches erleben muss wie ich. Obwohl wir heute wissen, wie es anders gehen könnte.

Andreas Huckele hat 1998 begonnen, den systematischen Missbrauch an der Odenwaldschule anzuklagen. Erst 2010 glaubte man ihm und über 100 anderen Betroffenen. andreas-huckele.de
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Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.

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ZDF - 2DF

ML – monalisa

Medikamentenversuche an Heimkindern

QUELLE: www.zdf.de/gesellschaft/ml-mona-lisa/videos/medikamentenversuche-an-heimkindern-100.html

Zitat:
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Gesellschaft | ML mona lisa

Medikamentenversuche an Heimkindern

Heidelore Rampp gehörte in den 60er Jahren zu den Kindern, die in deutschen Heimen Medikamente erhielten. Sie ist überzeugt, dass an ihnen Medikamente ohne ihr Wissen getestet wurden.

VIDEO - Beitragslänge: 5 min

aus: ML mona lisa vom 11. Februar 2017

Verfügbarkeit: Video verfügbar bis 11.02.2018, 18:00 Uhr

Datum: 11.02.2017

Laut Studien waren hunderte Heimkinder Opfer von Medikamentenmissbrauch in ganz Deutschland. Ein dunkles Kapitel der deutschen Nachkriegszeit. Sie wurden betäubt, ruhig gestellt, weggesperrt, in den meisten Fällen ohne Einwilligung der Betroffenen oder ihrer Familien. Ob Impfungen oder Medikamente zur Beruhigung oder Unterdrückung sexueller Bedürfnisse, die Bandbreite war groß. ML mona lisa sprach mit Professor Gerd Glaeske über die Auswirkungen solcher Medikamentenversuche.

ZDF: Herr Professor Glaeske, können Sie sich erinnern, wann Sie das erste Mal mit dem Thema Medikamentenversuche bei Heimkindern konfrontiert wurden?

Prof. Gerd Glaeske: Das war eigentlich erst 2016, als uns jemand eine Dokumentation vorlegte. Unterlagen, die zeigten, dass bestimmte Arzneimittel aus einem sehr starken Psychopharmaka-Bereich Kindern im Alter von sechs bis acht Jahren in Dosierungen verordnet wurden, jenseits dessen, was man medizinisch oder pharmakologisch verantworten kann. Insofern musste man den Eindruck gewinnen, dass es nicht um Therapie ging, sondern es war chemische Gewalt an Kindern.

ZDF: Sylvia Wagner konnte in ihrer pharmazeutischen Doktorarbeit nachweisen, dass es keine Einzelfälle sind, sie spricht von fünfzig bis sechzig Studien. Sehen Sie da eine Systematik?

Glaeske: Es war einerseits vielleicht ein systematisches Fortführen bestimmter Ärzte, die möglicherweise auch in der Zeit des Faschismus medizinisch tätig waren und das Empfinden hatten, weiterhin Versuche durchführen zu können. Es war damals auch eine schlecht regulierte Zeit, noch vor dem ersten Arzneimittelgesetz in Deutschland, das erst 1961 in Kraft trat. Und die pharmazeutischen Hersteller wussten Bescheid darüber, welche Mittel in welcher Dosierung eingesetzt wurden und waren selber ganz erschrocken darüber, dass Ärzte auch in viel zu hoher Dosierung solche Neuroleptika bei Kindern eingesetzt haben. Sie hatten aber nichts unternommen.

ZDF: Wo bleibt dabei die Ethik der Ärzte?

Glaeske: Die Ethik ist überhaupt nicht zu erkennen. Es ging, wenn ich das wirklich drastisch interpretiere, um die Lust daran, zu erkennen, wie ein Mensch auf hohe Dosierungen eines sehr stark wirkenden Arzneimittels reagiert. Die Kommentare in den Unterlagen zeigen, dass die Kinder schrien, starrten, in einer ganz bestimmten Weise schauten, die jenseits alle Natürlichkeit war. Man hatte das Gefühl, es war eine Beschreibung von Situationen, in die man Kinder hineingetrieben hat. Man konnte gar keine Beziehung mehr dazu ziehen, was man medizinisch wissen wollte, sondern im Vordergrund stand, wie ein menschlicher Organismus auf diese Arzneimittel reagiert. Man im Grunde genommen die Unterlagen der Kinder gesammelt. Man hätte die Unterlagen auch auswerten können, aber es hat sich niemand darum gekümmert, weder die Pharmaindustrie noch die jeweiligen Hersteller.

ZDF: Also waren diese Säuglinge menschliche Versuchskaninchen?

Glaeske: Sie waren Versuchskaninchen und sie wurden im Prinzip durch diese Arzneimittel zu Monstern gemacht. Es ging aus meiner Sicht darum, dass man in einem geschützten Raum alles mit den Kindern machen konnte, was man wollte. Man gab hohe Dosierungen, man gab bestimmte Arzneimittel, die damals für Kinder nicht zugelassen waren, man hatte überhaupt keine Erfahrungen damit, welche Dosierung man bei Kindern verwenden sollte. Man hat einfach herumprobiert und letzten Endes Grenzen überschritten, die aus meiner Sicht die Ethik geboten hätte.

ZDF: Wenn man mit betroffenen Heimkindern spricht, stellen diese sich häufig die Frage, was die Arzneimittel mit ihnen gemacht haben. Auch an Säuglingen wurden ja zum Beispiel Impfstoffe ausprobiert. Welche Auswirkungen kann das haben?

Glaeske: Es kann natürlich ganz unterschiedliche Auswirkungen haben, wenn ich einem Kind ein Arzneimittel in viel zu hohen Dosierungen gebe oder gar nicht darauf achte, ob das Kind solche Arzneimittel verträgt. Es gab bislang offensichtlich zu wenige Studien an Kindern. Man hatte den Kindern die drei-, vier-, fünffache Dosierung eines Erwachsenen gegeben. Natürlich hat das unerwünschte Auswirkungen und Spätfolgen. Was Psychopharmaka oder Neuroleptika betrifft, wissen wir, dass auch in normalen Dosierungen schon Bewegungsstörungen vorkommen, die auch bleiben können. Selbst wenn ich die Arzneimittel absetzte, bleiben diese Bewegungsstörungen. Man weiß auch, dass die Mittel auf bestimmte Herz- Kreislauf- Systeme wirken oder es kommt zu Spätfolgen in bestimmten Organen, etwa Schädigungen von Leber oder Niere. Und bei Kindern, bei denen sich gerade alles erst entwickelt, betrifft es insbesondere das zentrale Nervensystem, das Gehirn. Das ist mit fünf Jahren einfach nicht fertig und das heranwachsende Kind mit seinem heranwachsenden Gehirn kann auf Dauer geschädigt werden.

ZDF: Was würden Sie den Betroffenen raten?

Glaeske: würde den Betroffenen auf alle Fälle raten, einerseits ihren Fällen nachzugehen, welche Dokumente es gibt. Und zum zweiten auch zu prüfen, ob man nicht tatsächlich auch mit den Pharmaunternehmen, die ja solche Tests letztendlich bewilligt oder zumindest geduldet haben, eine Diskussion führt. Diese Pharmaunternehmen haben, wie man an den Darstellungen von Frau Wagner erkennen kann, auch noch die Archive, in denen man das nachlesen kann. Ich glaube, dass man hier auch die Pharmafirmen zur Verantwortung ziehen sollte. Eine Form von Entschuldigung wäre das mindeste, aber möglicherweise sollte es auch einen Schmerzensgeldausgleich für diese Zeit geben. Denn ich bin überzeugt, dass viele dieser Menschen auch derzeit noch die Folgen dieser frühen Arzneimittelversuche zu spüren bekommen.

ZDF: Herzlichen Dank für das Gespräch.

Zur Person Gerd Gaeske

Prof. Dr. Gerd Glaeske ist Pharmakologe und Professor für Arzneimittelanwendungsforschung am Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen und Leiter der Forschungseinheit "Arzneimittelberatung und Arzneimittelinformation".
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