Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Heimerziehung

Entschädigung für ehemalige Heimkinder

Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.

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Unbestätigte Nachrichten / Unconfirmed News

Zitat: Martin MITCHELL
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re nachkriegsdeutsche „Medikamentenversuche“, „Medikamententests“, „Arzneimittelversuche“, „Medikamentenstudien“, „Menschenversuche“ an Heimkindern und Psychiatriepatienten et al und die anscheinend seitens Bund und Ländern geplante gemeinsame „wissenschaftliche Aufarbeitung“ dieser „Geschehen“ über die nächsten drei Jahre :

ok – DIES SIND DIE UNS PRÄSENTIERTEN DIESBEZÜGLICHEN FAKTEN, die uns bisher vorgelegt worden sind, und damit müssen wir uns erst einmal begnügen (weiteres gibt es nicht!) :

ERSTENS:

Information vom Donnerstag, 14. Februar 2017, um 11:52 Uhr :

Zitat:
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»Alleine der Aufarbeitungstopf von 1 Mio für das gesamte Bundesgebiet sollte doch mal zum Nachdenken anregen. Wer rechnen kann weiß Bescheid; für die die die es nicht können:
1 Mio: 16 Bundesländer = 62.500 Euro pro Bundesland für die Aufarbeitung.«
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QUELLE: Ein engagierter Schleswig-Holstein Bürger, der sich als »Ralf B.« ausgibt ( Siehe @ http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/18400-Medikamententests-an-Heimkindern-in-WESTDEUTSCHLAND/?postID=542264#post542264\" target="_blank"> http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/18400-Medikamententests-an-Heimkindern-in-WESTDEUTSCHLAND/?postID=542264#post542264 ).

ZWEITENS:

Information vom Donnerstag, 23. Februar 2017, um 16:59 Uhr :

Zitat:
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Bund und Länder haben sich auf ein gemeinsames Forschungsprojekt zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der Geschehnisse in deutschen Heimen und Kliniken verständigt.«
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QUELLE: Julia Schumacher, Eike Lüthje, Stefan Eilts vom NDR ( Siehe @ www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Medikamentenversuche-Der-Skandal-weitet-sich-aus,medikamentenversuche116.html ).

DRITTENS:

Information vom Dienstag, 28. Februar 2017, um 10:04 Uhr :

Zitat:
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»Bundesweit 1 Mio für die gesamte Aufarbeitung^^ 1 Mio : 16 Bundesländer = 62500 für die "Aufarbeitung"«
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QUELLE: Ein engagierter Schleswig-Holstein Bürger, der sich als »Ralf B.« ausgibt ( Siehe @ heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/18400-Medikamententests-an-Heimkindern-in-WESTDEUTSCHLAND/?postID=542264#post542264 ).
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DEUTSCH: "FAKT" = "(EINE VERBÜRGTE) TATSACHE"
[ oder auch eine noch nicht bewiesene Tatsache; momentan noch nicht bestätigt ]
ENGLISCH: "FACT" = "A MATTER OF RECORDS"
[ not necessarily a proven fact; the certainty of the fact is still in doubt; unconfirmed ]
QUELLE: dict.cc Deutsch Englisch Wörterbuch @ www.dict.cc/?s=Tatsache
(insgesamt 104 Erklärungen / Übersetzungen zu "FAKT" / "FACT")

Die von mir (mit Quellenangabe) oben zitierte diesbezügliche Aussage vom NDR vom 23.02.2017 ist ein "Fakt". Es besteht kein Zweifel, dass NDR diese Aussage gemacht hat. NDR ist die QUELLE. --- Ob das von NDR Gesagte den Tatsachen entspricht, habe ich bisher noch nicht feststellen können; weiß ich also nicht (noch nicht!).

Die von mir (mit Quellenangabe) oben zitierte diesbezügliche Aussage von »Ralf B.« vom 14.02.2017 ist ein "Fakt". Es besteht kein Zweifel, dass »Ralf B.« diese Aussage gemacht hat. »Ralf B.« ist die QUELLE. --- Ob das von »Ralf B.« Gesagte den Tatsachen entspricht, habe ich bisher noch nicht feststellen können; weiß ich also nicht (noch nicht!).

Die von mir (mit Quellenangabe) oben zitierte diesbezügliche Aussage von »Ralf B.« vom 28.02.2017 ist ein "Fakt". Es besteht kein Zweifel, dass »Ralf B.« diese Aussage gemacht hat. »Ralf B.« ist die QUELLE. --- Ob das von »Ralf B.« Gesagte den Tatsachen entspricht, habe ich bisher noch nicht feststellen können; weiß ich also nicht (noch nicht!).

DIES SIND DIE "FAKTEN" DIE UNS BISHER ZUR VERFÜGUNG STEHEN. OB DAS ALLERSEITS GESAGTE ABER AUCH HUNDERTPROZENTIG DEN TATSACHEN ENTSPRICHT WISSEN WIR NICHT (MÜSSEN WIR ALSO NOCH HERAUSFINDEN; MUSS ERST NOCH BESTÄTIGT WERDEN).

Das ist unleugbar der aktuelle Stand der Dinge !!

Kein Grund zur Aufregung !!
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Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.

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QUELLE: medstra - Zeitschrift für Medizinstrafrecht @ www.medstra-online.de/news/medikamentenversuche-an-heimkindern-politik-verspricht-aufarbeitung :

Zitat:
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[ Das hierfür dort angegebene Datum ist: ] 05.12.2016

Medikamentenversuche an Heimkindern: Politik verspricht Aufarbeitung

Mitte Oktober [2016] hatte der NDR über zahlreiche Medikamentenversuche in den 50er und 60er Jahren an Kindern im damaligen Landeskrankenhaus Schleswig berichtet. Insgesamt fanden sich Belege für bundesweit rund 50 vergleichbare Versuchsreihen an Heimkindern ohne ersichtliche Zustimmung. Während die Landesregierung von Nordrhein-Westphalen eine sorgfältige Prüfung zusagte, verwies das Schleswig-Holsteinische Sozialministerium auf eine Untersuchung auf bundesweiter Ebene, die in den kommenden drei Jahren die Vorfälle untersuchen solle.
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Dies könnte, möglicherweise, ein längerer diesbezüglicher Artikel sein, wo man ein Abonnement haben muss um die längere Version lesen zu können. Da ich aber kein Abonement habe, kann ich nichts weiter dazu sagen.
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Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.

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… sowohl wie auch, wie jetzt ebenso belegt, an einer großen Anzahl an einwilligungsunfähigen Erwachsenen !!

Begriffserklärung für den nachfolgenden Artikel vom 24.11.2016, ein Artikel der sich weitgehend nur auf die diesbezügliche Situation in Schleswig-Holstein bezieht:
„Schleswig-Holstein“ - eins der 16 Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland, im Norden Deutschlands gelegen, das eine Grenze mit Dänemark teilt;
„Landespolitik“ - in Schleswig-Holstein;
„Sozialministerium“ - Sozialministerium Schleswig-Holstein;
„Sozialministerin“ - Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) Schleswig-Holstein;
„SPD-Fraktion“ - in Schleswig-Holstein;
„Sozialausschuss“ - der Sozialausschuss Schleswig-Holsteins;
„Peter Eichstädt“ - (SPD) Vorsitzender des Sozialausschusses Schleswig-Holstein;
„Grünen sozialpolitische Sprecherin Marret Bohn“ - Schleswig-Holstein;
„SSW“ - Der Südschleswigsche Wählerverband ( Siehe @ de.wikipedia.org/wiki/S%C3%BCdschleswigscher_W%C3%A4hlerverband );
„Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Heiner Garg“ - Schleswig-Holstein;
„Piraten“ - die Piratenpartei in Schleswig-Holstein;
„Wolfgang Dudda“ - Vorsitzender der Piratenpartei in Schleswig-Holstein;
„sozialpolitische Sprecherin der CDU, Katja Rathje-Hoffmann“ - Schleswig-Holstein.

NRD.de - Nachrichten / Berichterstattung

Zitat:
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[ QUELLE: www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Medikamentenversuche-Der-Skandal-weitet-sich-aus,medikamentenversuche116.html ]

Stand: 24.11.2016 19:02 Uhr - Lesezeit: ca. 3 Min.

Medikamentenversuche: Kritik an Sozialministerium [ in Schleswig-Holstein ]

von Stefan Eilts [ siehe sein Profil @ http://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Medikamentenversuche-Kritik-an-Sozialministerium,heimkinder208.html\" target="_blank"> http://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Medikamentenversuche-Kritik-an-Sozialministerium,heimkinder208.html ]

Was ist genau in den 50er- und 60er-Jahren im damaligen Landeskrankenhaus Schleswig [in Schleswig-Holstein] passiert? Nach Berichten von NDR 1 Welle Nord und Schleswig-Holstein Magazin über weitere Medikamentenversuche an Kindern in der Jugendpsychiatrie wird auch in der Landespolitik der Ruf nach Aufarbeitung lauter. Das Sozialministerium hatte in diesem Zusammenhang auf eine bundesweite Studie verwiesen, die in den kommenden drei Jahren ähnliche Vorfälle in ganz Deutschland unter die Lupe nehmen soll. Das reicht vielen Politikern aber nicht. Für die SPD-Fraktion erklärte der Vorsitzende des Sozialausschusses Peter Eichstädt, die Berichte über umfangreiche Medikamententests würden betroffen machen. "Es kann keine Wiedergutmachung für die Opfer geben, ohne zu versuchen, auch die Täter zu stellen", sagte Eichstädt.

Alheit: "Bundesweite Aufklärung"

Für Eichstädt ist auch eine umfassende Aufarbeitung durch das Land sinnvoll: "Auch wenn anscheinend solche Arzneimittelversuche an jungen Menschen ohne deren Einwilligung oder die ihrer Erziehungsberechtigten bundesweit durchgeführt wurden, so sehen wir das Land in der Verantwortung, soweit es um Handlungen in der Schleswiger Einrichtung geht, da diese in der Trägerschaft des Landes war." Eine solche Aufarbeitung könne die Aktivitäten der Landesregierung auf Bundesebene ergänzen. Sozialministerin Kristin Alheit, ebenfalls SPD, plädiert bislang für Aufklärung ausschließlich auf bundesweiter Ebene.

Die Grünen fordern ebenfalls eine lückenlose Aufklärung über die Medikamentenversuche, erklärte deren sozialpolitische Sprecherin Marret Bohn. Sie hält aber, wie das Sozialministerium, eine Lösung auf Bundesebene für sinnvoll. Dabei müsse auch ein Augenmerk auf den Einfluss der Pharmaindustrie gelegt werden. Vom SSW heißt es, es sei selbstverständlich, dass das Land bei der Aufarbeitung helfe.

Garg: "Menschenunwürdige Versuchspraxis"

Deutliche Kritik an Alheit kommt aus der Opposition. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Heiner Garg, erklärte, die NDR-Berichte würden ein erschreckendes Ausmaß an menschenunwürdiger Versuchspraxis offenbaren: "Vor dem Hintergrund der bisher offenbar nur sehr halbherzig betriebenen Aufklärung durch die Landesregierung fordern wir Ministerin Alheit auf, in dieser Frage endlich engagierter zu Werke zu gehen."

Piraten: Land soll selbst recherchieren

Wolfgang Dudda (Piraten) forderte das Land auf, nicht nur auf die geplante bundesweite Aufarbeitung zu warten, sondern eigene Recherche zu betreiben. Es sei beschämend, dass das Problem ausgelagert werde. Das Land werde "in keinster Weise seiner moralischen Verantwortung gerecht".

Für die CDU reagierte die sozialpolitische Sprecherin Katja Rathje-Hoffmann. Die Opfer hätten ein Recht auf eine lückenlose Aufklärung: "Darum erwarte ich von der Landesregierung, dass sie mit Nachdruck dafür sorgt, dass die Opfer zu ihrem Recht kommen. Die Sozialministerin muss jetzt schnell handeln und eine umfassende Aufklärung der Missstände vorantreiben."

Fonds soll nächste Woche beschlossen werden [ Was hat der „Behinderten Fonds“ mit der notwendigen „Aufarbeitung der Medikamentenversuche“ zu tun ?? – Rein garnichts! - MM ]

Das Sozialministerium hatte erklärt, eine bundesweite Aufklärung sei sinnvoller – auch, um die mögliche Beteiligung von Pharmafirmen besser untersuchen zu können. Das Land habe sich massiv dafür eingesetzt, dass Medikamentenversuche und auch die Rolle der Pharmaunternehmen aufgearbeitet werden, so ein Sprecher. Man halte auch deswegen eine bundesweite Untersuchung für sinnvoller. Natürlich würden aber auch Fälle aus Schleswig-Holstein untersucht. Der Fonds, aus dem Betroffene entschädigt werden können, soll kommende Woche in Lübeck endgültig besiegelt werden.
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Die Bundesregierung scheint sich bisher überhaupt nicht öffentlich zu irgend etwas DIESBEZÜGLICHEM (d.h. ZUR AUFARBEITUNG VON DIESEN „MEDIKAMENTENVERSUCHEN IN WESTDEUTSCHLAND“!) geäußert zu haben. Das Internet, was den Bund betrifft, gibt überhaupt nichts DIESBEZÜGLICHES (d.h. ZUR AUFARBEITUNG VON DIESEN „MEDIKAMENTENVERSUCHEN IN WESTDEUTSCHLAND“!) her !!
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Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.

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… sowohl wie auch, wie jetzt ebenso belegt, an einer großen Anzahl an einwilligungsunfähigen Erwachsenen !!

Weiterführend zu meinen heutigen Beitrag hier in diesem Thread (Mo. 04.03.20117, um 04:20 Uhr) zu diesem Thema: »Medikamententests …«

Bezüglich dieser angeblichen »Untersuchung seitens des Bundes der „nachkriegsdeutschen Medikamentenversuche an Minderheiten in WESTDEUTSCHLAND“ (d.h. „Medikamentenversuche an einwilligungsunfähigen Personen jeglichen Alters“)«, wird das aus dem Bundeshaushaltsplan 2016 oder dem Bundeshaushaltsplan 2017 finanziert ??

Wenn der Bund dies finanzieren will kann dies nur gemäß dem Bundeshaushaltsgesetz geschehen, und alle Bundestagsfraktionen müssen erst einmal im Bundestag darüber abstimmen !!

Und all das wird auch ganz genau protokolliert und im Plenarprotokoll festgehalten; und wobei auch der Verwendungszweck genau festgeschrieben werden muss !!

Wenn dazu nichts im Internet zu finden ist, dann ist es – meiner Meinung nach – weder „vereinbart“, noch „entschieden“ !!
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Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.

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… sowohl wie auch, wie jetzt ebenso belegt, an einer großen Anzahl an einwilligungsunfähigen Erwachsenen !!

Nach weitere meinerseitigen Recherchen im Internet, bin ich auf Folgendes gestoßen, das vielleicht etwas Licht ins Dunkel bringt, oder auch nur weitere – neue – Fragen aufwirft:

Niemand unter den Betroffenen hat bisher irgendwo im Internet darauf verwiesen:

Unterzeichnung seitens der *Errichter der Stiftung "Anerkennung und Hilfe"* des diesbezüglichen Stiftungsvertrags, für „ehemalige Heimkinder“, die damals „Insassen“ in „Behinderteneinrichtungen“ und „Psychiatrien“ waren.

QUELLE: www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2016/unterzeichnung-der-verwaltungsvereinbarung-stiftung-anerkennung-und-hilfe.html

Zitat:
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Unterzeichnung des Stiftungsvertrags

1. Dezember 2016

[ Foto / Gruppenenbild ]
[ Gruppenbild der Errichter der Stiftung am Rande der 93. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2016. – ] Quelle: BMAS / Sonja Paar

Bund, Länder und Kirchen haben heute am Rande der 93. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) in Lübeck die *Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung der Stiftung "Anerkennung und Hilfe"* unterzeichnet. Die Stiftung soll das Leid und Unrecht anerkennen, das Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie erfahren haben.

Bundessozialministerin Andrea Nahle sagte bei der Unterzeichnung:

Zitat:
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»Ich freue mich sehr, dass wir heute nach mehr als dreijährigen Verhandlungen endlich die Gründungsurkunde für die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" unterschreiben. Die Betroffenen haben lange beharrlich dafür gekämpft, die Stiftung zu errichten. Menschen, die als Kinder und Jugendliche in unserem Land in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe beziehungsweise der Psychiatrie unsägliches Leid erlitten haben, bekommen durch die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" nicht nur endlich die Anerkennung und die finanzielle Unterstützung, die ihnen zusteht. Wir werden das Geschehene nun auch endlich einer breiteren Öffentlichkeit bekannt machen können.«
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Sozialministerin Kristin Alheit [Schleswig-Holstein] betont als Vorsitzende der ASMK und Ländervertreterin:

Zitat:
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»Ich freue mich, dass es heute gelungen ist, diese Einigung im Sinne der Betroffenen zu erzielen. Mir ist wichtig, dass wir sie in den weiteren Aufarbeitungsprozess eng mit einbeziehen und dabei neben dem Thema Gewalt und Missbrauch auch das Thema Medikamentenversuche beleuchten. Kinder und Jugendliche haben in dieser Zeit Leid und Unrecht in Einrichtungen erfahren. Darüber möchte ich von Herzen mein ausdrückliches Bedauern ausdrücken. Wir werden jetzt dazu beitragen, dieses Unrecht aufzuarbeiten, öffentlich anzuerkennen und Betroffenen konkrete Hilfestellung leisten.«
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Die stellvertretende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Frau Präses Annette Kurschus, sagte:

Zitat:
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»Leid und Unrecht, erlitten von vielen hilfebedürftigen Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. stationären psychiatrischen Einrichtungen in Deutschland nach 1949, sind der Anlass für die Errichtung der Stiftung "Anerkennung und Hilfe". Mit Scham sehen Evangelische Kirche und Diakonie auf die Verhältnisse und die Verantwortung auch kirchlicher Einrichtungen für die Ereignisse in dieser Zeit. Wir bedauern das Geschehene zutiefst und bitten die Betroffenen dafür um Vergebung. Es ist uns wichtig, dass nun endlich auch für den Kreis dieser Betroffenen ein Hilfesystem entsteht, um den heute noch vorhandenen Folgewirkungen zu begegnen.«
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Erzbischof Dr. Stefan Heße (Hamburg), der in Vertretung für den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz in Lübeck teilnahm, erklärte:

Zitat:
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»Die Stiftung ist ein absolut notwendiger Schritt zur Anerkennung des Leids der Betroffenen. Das sind wir diesen Menschen schuldig! Als Erzbischof der katholischen Kirche bedauere ich die damals ausgeübte physische, psychische und sexuelle Gewalt zutiefst und bitte die Betroffenen dafür um Entschuldigung. Kirchliche Organisationen und Verantwortliche haben in diesen Fällen dem christlichen Auftrag, Menschen mit Behinderung und psychiatrisch Erkrankten in ihrer Entwicklung zu fördern und ihre Würde zu schützen, nicht entsprochen. Meine große Hoffnung ist, dass die Betroffenen durch die Anerkennung und die Hilfen ihren weiteren Lebensweg etwas unbeschwerter und mit einem größeren inneren Frieden gehen können.«
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Mit der Beteiligung am Hilfesystem kommen Bund, Länder und Kirchen ihrer Aufgabe nach, in der Vergangenheit erlebtes Leid und Unrecht transparent zu machen und ihren Beitrag zur Bewältigung und Aufarbeitung zu leisten.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird Träger der nichtrechtsfähigen Stiftung des Privatrechts, die von Bund, Ländern und Kirchen gemeinsam zum 1. Januar 2017 errichtet wird. Die Stiftung hat eine fünfjährige Laufzeit und soll für den Zeitraum 2017 bis 2021 bestehen. Betroffene können sich bis Ende 2019 in den Ländern anmelden. Dafür errichten die Länder regionale qualifizierte Anlauf- und Beratungsstellen.

Die Stiftung sieht neben einer individuellen Anerkennung des Erlebten durch persönliche Gespräche mit den Betroffenen und einer öffentlichen Anerkennung auch eine wissenschaftliche Aufarbeitung der seinerzeitigen Geschehnisse vor. Ferner sollen Betroffene, die heute noch unter Folgewirkungen leiden, eine einmalige pauschale Geldleistung von 9.000 Euro zur selbstbestimmten Verwendung erhalten. Darüber hinaus wird eine einmalige Rentenersatzleistung von bis zu 5.000 Euro gezahlt, sofern sie dem Grunde nach sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, ohne dass dafür Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden.
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Gleicherzeitig, gleichlautend, ebenso auf der Webseite der Evangelischen Kirche in Deutschland veröffentlicht @ QUELLE: www.ekd.de/presse/pm185_2016_unterzeichnung_der_verwaltungsvereinbarung.html
Und diese *Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung der Stiftung "Anerkennung und Hilfe"* wird auch gleichzeitig und gleichlautend an folgender Stelle wiedergegeben: QUELLE: www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de/DE/Infos/Meldungen/unterzeichnung-des-stiftungsvertrags.html
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Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.

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Frankfurter Rundschau

Rhein-Main und Hessen
Hessische Landespolitik und Berichte aus dem Rhein-Main Gebiet

QUELLE: www.fr.de/rhein-main/medikamententests-in-hessen-landtag-geht-arzneitests-nach-a-1125870 :

Zitat:
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Medikamententests in Hessen

Landtag geht Arzneitests nach

Heute beginnt im Hessischen Landtag die Anhörung des Sozialausschusses über mögliche Medikamentenversuche an Heimkindern in Hessen. Der Termin ist öffentlich.

08.03.2017 19:44 Uhr

Von Pitt von Bebenburg [ Für sein Profil siehe @ www.fr.de/autor.=pit/ ]

Der Hessische Landtag will sich Klarheit darüber verschaffen, inwieweit in früheren Jahrzehnten Medikamente an hessischen Heimkindern getestet wurden. Am heutigen Donnerstag stellen sich Vertreter von Einrichtungen, Pharmaindustrie, Ärzteschaft, Betroffenenverbänden und aus der Forschung im Sozialausschuss den Fragen der Abgeordneten.

Eingeladen wurde auch die Pharmakologin Sylvia Wagner aus Nordrhein-Westfalen. Sie hatte in einer bundesweiten Studie nachgewiesen, dass nicht zugelassene Medikamente an Kindern in Heimen ausprobiert wurden. Zugleich hatte sie über teilweise schwere gesundheitliche Folgen der jungen Probanden berichtet.

Dabei hatten sich Hinweise auf Tests in Hessen ergeben. So hatte eine Ärztin der Hephat-Diakonie im nordhessischen Treysa im Dezember 1957 bei der Firma Merck das umstrittene Medikament Decentan bestellt. Bisher seien keine Beweise dafür gefunden worden, dass es für Versuche benutzt worden sei, teilte der Verband mit.

Wagner hatte in den Archiven der hessischen Pharmaunternehmen Merck und Behring recherchieren können. Diese und weitere Medikamentenhersteller sind zu der Anhörung eingeladen. Ihr Kommen angekündigt haben Vertreter der Diakonie und der Caritas, die zu den Trägern von Kinderheimen zählen.

Mehrere Heime gehören dem Landeswohlfahrtsverband an. Dessen Sprecherin Elke Bockhorst sagte der FR, von 2011 bis 2013 hätten Wissenschaftlerinnen der Uni Kassel jede vierte vorliegende Heimkinder-Akte durchforstet und Zeitzeugen-Interviews mit ehemaligen Heimkindern und Beschäftigten geführt. „Einen Hinweis auf Tests mit nicht zugelassenen Medikamenten an den Kindern und Jugendlichen gab es nicht“, teilte die Sprecherin mit. Allerdings habe sich gezeigt, dass Eltern und Kinder nicht beteiligt worden seien, wenn es um erzieherische oder therapeutische Maßnahmen ging.

Bekannt sei dem Landeswohlfahrtsverband, dass Psychopharmaka als Beruhigungsmittel verabreicht worden seien. Eine frühere Bewohnerin des Idsteiner Kalmenhofs hatte berichtet, dass sie täglich 30 Milligramm Valium erhalten habe. Man müsse davon ausgehen, dass das kein Einzelfall gewesen sei, sagt Bockhorst.

Auch Betroffene sollen im hessischen Sozialausschuss zu Wort kommen. Eingeladen sind Heidi Dettinger, die Vorsitzende des bundesweiten Vereins ehemaliger Heimkinder, und Helfried Gareis von der Selbsthilfegruppe ehemaliger Heimkinder in Frankfurt.

Gareis geht höchst skeptisch in die Anhörung. „Die ehemaligen Heimkinder können gar kein Vertrauen in die Aufarbeitung des Skandals durch den Hessischen Landtag aufbringen“, lässt er wissen. „Das ergibt sich zwangsläufig aus der misslungenen Aufarbeitung am Runden Tisch in Berlin.“ Der Runde Tisch Heimerziehung unter Leitung der früheren Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer hatte 2010 seinen Bericht vorgestellt und Hilfszahlungen festgelegt.

Termin

Die Anhörung

Am Donnerstag [08.03.2017] um 14 Uhr beginnt die Anhörung des Sozialausschusses über Medikamententests. Sie ist öffentlich und findet im Raum 501 A des Hessischen Landtags, Schlossplatz 1–3, statt.
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MEHR: Lesen Sie mehr zum Thema im dortigen diesbezüglichen Dossier "Medikamententests": www.fr.de/Medikamententests./
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Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.

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Was das Bundesland Hessen betrifft --- Medikamententests in Hessen --- Anhörung im Landtag.

LandesPresseDienst

QUELLE: www.landespressedienst.de/anhoerung-zu-medikamententests-schweres-leid-der-heimkinder-wird-gemeinsam-weiter/

Zitat:
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Anhörung zu Medikamententests: Schweres Leid der Heimkinder wird gemeinsam weiter [ ………… ]

[ Von der Redaktion am 9. März 2017 www.landespressedienst.de/author/alexkrines/ ]

Die GRÜNEN im Landtag sind bestürzt über die Medikamententests an Kindern in Heimen in den 50er und 60 er Jahren. „Die in der heutigen Anhörung im Sozialausschuss des Landtages erneut vorgetragenen Erkenntnisse aus der Studie von Sylvia Wagner zeigen, dass Pharmafirmen und Ärzte den Kindern schweres Leid angetan haben“, so Marcus Bocklet, sozialpolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag. „Die Vorgänge sind dokumentarisch sehr schwer nachzuvollziehen; es lässt sich kaum noch beurteilen, wer Täter oder Mitwisser war und durch Fahrlässigkeit diese Menschenversuche ermöglicht hat. Es zeichnet sich aber ab, dass Aufsichts- und Kontrollmechanismen versagt haben müssen. Das bedauern wir zutiefst. Unser Mitgefühl gilt allen Opfern dieser Zeit.“

Die Anhörung zeigt auch, dass viele Quellen zu den Vorgängen, Informationen oder Dokumentationen heute nicht mehr existieren. Eine Aufarbeitung wird daher kaum lückenlos möglich sein. „Die durch die Forschung von Frau Wagner aufgedeckten Medikamententests lassen mit großer Sicherheit vermuten, dass auch in hessischen Heimen über die vorhandenen Hinweise hinaus solche Tests durchgeführt wurden“, so Bocklet. „Mit der heutigen Anhörung ist das Thema für uns in Hessen daher nicht abgeschlossen. Aus Sicht der Experten stehen wir sogar erst am Beginn der Aufarbeitung. Wir wollen den Spuren weiter nachgehen und versuchen, noch offene Fragen zu klären. In diesem Sinne werden wir nun über das weitere Vorgehen beraten, beispielweise über weitere aufarbeitende Recherchen.“

„Die Fragen der rechtlichen Verantwortung ist nach Jahrzehnten schwer zu klären. Klar ist: Impf- und Medikamententests an Kindern sind ethisch verwerflich. Der Hinweis auf eine angebliche Legalität in der Rechtssituation der damaligen Zeit entbindet die Täter daher nicht von ihrer moralischen Verantwortung. Und auch diese angebliche Legalität steht zumindest auf wackeligen Beinen, selbst angesichts der Rechtslage in den 50er und 60er Jahren.“

Quelle: BÜNDNIS 90/Die Grünen im Hessischen Landtag = www.gruene-hessen.de/landtag/
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Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.

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Was das Bundesland Hessen betrifft --- Medikamententests in Hessen --- Anhörung im Landtag.

Frankfurter Rundschau

Rhein-Main und Hessen
Hessische Landespolitik und Berichte aus dem Rhein-Main Gebiet

QUELLE: www.fr.de/rhein-main/arzneimitteltests-in-hessen-endlich-an-die-oeffentlichkeit-a-1138171 :

Zitat:
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Arzneimitteltests in Hessen

Endlich an die Öffentlichkeit

Ex-Heimkinder fordern im Landtag den Schutz vor einer Medikamentengabe und eine Aufklärung über frühere Tests.

09.03.2017 19:04 Uhr

Von Pitt von Bebenburg [ Für sein Profil siehe @ www.fr.de/autor.=pit/ ]

Nach zweieinhalb Stunden Anhörung im Landtag kamen am Donnerstagnachmittag die ehemaligen Heimkinder zu Wort, über die schon die ganze Zeit gesprochen worden war. Die Abgeordneten wollten Klarheit gewinnen, in welchem Ausmaß in den 50er und 60er Jahren mit Medikamenten an Kindern in Heimen experimentiert worden war.

Es habe in Kinderheimen früher „ein überbordendes Maß an Sedierung“, also Betäubung, gegeben, berichtete Helfried Gareis von der Frankfurter Selbsthilfegruppe ehemaliger Heimkinder. Betroffene könnten „nicht unterscheiden, was Forschung und was ein zugelassenes Medikament war. Das wurde ihnen nicht gesagt.“

Gareis äußerte die Sorge, dass diese Praxis bis heute nicht überwunden sei. „Wenn wir nichts tun, dann müssen wir uns in 20 Jahren wieder hier treffen“, machte er deutlich. Hans Kloos vom bundesweiten Verein ehemaliger Heimkinder zeigte sich erfreut, „dass dieses erschütternde Thema endlich an die Öffentlichkeit kommt“.

Es habe in den Heimen auch Lumbalpunktionen gegeben, also die Entnahme von Nervenwasser, obwohl die Kinder nicht krank gewesen seien. Das spreche dafür, dass es sich um Medikamententests gehandelt haben müsse. Bis heute litten ehemalige Heimkinder unter den Schäden, berichtete Kloos.

Forscher ahnt großes Ausmaß

Auch der Gießener Medizinhistoriker Volker Roelcke zeigte sich überzeugt, dass es „Erprobungen in einem ziemlich großen Umfang“ gegeben habe. Dabei sei es nicht nur um Tests an Kindern gegangen. Allein bei der Auswertung für die Gießener Psychiatrische Uni-Klinik sei er von 1957 bis 1963 auf Tests mit 15 Medikamenten im Rahmen klinischer Studien gestoßen. Dabei habe sich keine Einwilligungserklärung von Patienten oder ihren gesetzlichen Vertretern gefunden.

Es stellt sich jedoch als schwierig heraus, nach Jahrzehnten noch einzelne Fälle nachzuweisen. Das zeigt sich bei dem ersten hessischen Fall, auf den die Forscherin Sylvia Wagner im Merck-Archiv gestoßen war und der die Diskussion ins Rollen gebracht hatte.

Danach hatte das Pharmaunternehmen einer Ärztin des Kinderheims der Hephata-Diakonie im nordhessischen Treysa 1957 die Lieferung eines Psycho-Medikaments angekündigt, das sich noch in der Erprobungsphase befand. Weder Merck noch Hephata fanden aber bei ihren Recherchen Belege dafür, dass das Präparat wirklich geliefert und zu Tests verwendet wurde. Maik Dietrich-Gibhardt, Vorstand der Hephata Diakonie, schloss daraus: „Der Verdacht auf eine solche Studie konnte nicht bestätigt werden.“

In Marburg wurde 1962 ein neuer, aber zugelassener Polio-Impfstoff verabreicht und die Wirkung an geimpften und nicht geimpften Kindern des Elisabeth- und des Bethanien-Heims untersucht, wie Forscherin Wagner berichtete. Eine solche Impf-Untersuchung mit „Kontaktkindern“, die mit geimpften Kindern zusammenlebten, habe es „auch in einem Frankfurter Heim“ gegeben, berichtete Wagner.

Der Vorstand des Marburger Elisabeth-Vereins, Hans-Werner Künkel, beklagte, dass die Berichte zu Unrecht „einen Schatten über Marburg“ geworfen hätten. Immerhin sei die Polio-Impfung von den Behörden mit der Kampagne „Schluckimpfung ist süß – Kinderlähmung ist grausam“ gefördert worden. Aus seiner Sicht solle es bei der Aufarbeitung eher um Tests mit nicht zugelassenen Medikamenten gehen. „Die sollten so aufgearbeitet werden, dass sie beweisbar sind“, sagte Künkel.

Ex-Heimkind Gareis widersprach. Die Träger seien in der Pflicht: „Sie müssen ihre Unschuld beweisen.“
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MEHR: Lesen Sie mehr zum Thema in unserem Dossier "Medikamententests": www.fr.de/Medikamententests./
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Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.

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Was das Bundesland Hessen betrifft --- Medikamententests in Hessen --- Anhörung im Landtag.

BÜRSTÄDTER ZEITUNG / POLTIK / HESSEN

QUELLE: www.buerstaedter-zeitung.de/politik/hessen/verdacht-auf-medikamenten-tests-in-kinderheimen-ist-thema-im-landtag_17738109.htm

Zitat:
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Hessen - 09.03.2017

Verdacht auf Medikamenten-Tests in Kinderheimen ist Thema im Landtag

Von dpa

WIESBADEN - Der Verdacht auf umfangreiche Medikamententests an Heimkindern vor Jahrzehnten in Hessen hat am Donnerstag den Sozialausschuss des Landtags in Wiesbaden beschäftigt. Gehört wurde unter anderem die Pharmazeutin Sylvia Wagner, die bei ihren Forschungen auf entsprechende Hinweise gestoßen war. Sie fand Belege für bundesweit etwa 50 Versuchsreihen mit verschiedenen Medikamenten und Impfstoffen. Von dem Verdacht sind nach den Worten von Wagner unter anderem Einrichtungen in Marburg und Frankfurt in den Jahren 1950 bis 1970 betroffen.

Hinweise auf ein Heim im nordhessischen Schwalmstadt-Treysa hätten sich bislang nicht erhärtet, sagte der Vorstandssprecher des Trägers Hephata, Maik Dietrich-Gibhardt. Trotz intensiver Recherchen sei nichts Belastendes entdeckt worden. Bei dem Heim handelt es sich um eine Einrichtung der Diakonie. Pharmazeutin Wagner hatte im Archiv eines Arzneimittelherstellers einen Brief an eine damalige Heim-Ärztin in Schwalmstadt gefunden, in dem es um das Neuroleptikum Decentan ging.

Der Medizin-Historiker Volker Roelcke von der Universität Gießen nannte die Hinweise auf die Tests "nicht wirklich eine Überraschung". Immer wieder hätten sich Ärzte besonders verwundbare Gruppen gesucht, um gesetzliche Regeln zu umgehen, sagte der Professor. Roelcke will nach eigenen Worten der Frage nachgehen, ob es in einem größeren Heim in der Region Gießen Medikamententests gab. Die Akten aus der Einrichtung lägen ihm seit wenigen Tagen vor.
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Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.

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Was das Bundesland Hessen betrifft --- Medikamententests in Hessen --- Anhörung im Landtag.

Frankfurter Rundschau

Rhein-Main und Hessen
Hessische Landespolitik und Berichte aus dem Rhein-Main Gebiet

QUELLE: www.fr.de/rhein-main/medikamententests-in-hessen-test-an-kindern-in-frankfurt-a-1154453 :

Zitat:
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Medikamententests in Hessen

Test an Kindern in Frankfurt

10.03.2017 15:04 Uhr

Von Pitt von Bebenburg [ Für sein Profil siehe @ www.fr.de/autor.=pit/ ]

Bei der Erforschung von Medikamentenversuchen an Heimkindern führt erstmals eine Spur nach Frankfurt. „Das war tatsächlich neu“, sagte die Pharmakologin Sylvia Wagner der Frankfurter Rundschau am Freitag.

Wagner hatte tags zuvor im Sozialausschuss des Landtags berichtet, dass es Begleituntersuchungen zur damals neuen Polio-Impfung 1962 nicht nur in zwei Marburger Heimen gegeben habe, sondern auch in einem Frankfurter Heim. Dabei seien die Kinder geteilt worden in eine Gruppe mit Geimpften und eine Gruppe mit nicht Geimpften, um eine mögliche Wirkung der Impfung auf nicht geimpfte „Kontaktkinder“ zu untersuchen.

Nach Einschätzung der Wissenschaftlerin Wagner handelte es sich damit nicht bloß um die Vergabe eines zugelassenen Impfstoffs, sondern um eine Studie, für die eine Zustimmung der Kinder oder ihrer Erziehungsberechtigten notwendig gewesen wäre. Aus ihrer Sicht ist fraglich, ob diese eingeholt worden sei.

Um welches Frankfurter Heim es sich handelte, gehe aus ihren Unterlagen nicht hervor, sagte die Forscherin der FR. Den Hinweis hatte Wagner nach eigenen Angaben im Bundesarchiv Koblenz gefunden. Dort sei das Protokoll einer „Sitzung der Leiter der virologischen Untersuchungsstellen“ erhalten, die am 28. Dezember 1962 „auf Einladung des Vereins zur Bekämpfung der Kinderlähmung“ in Frankfurt stattgefunden habe. Bei dieser Zusammenkunft habe der Leiter des Hygiene-Instituts Frankfurt, Professor May, von der Untersuchung in einem Frankfurter Heim berichtet.

Neue Hinweise über Medikamententests in Kinderheimen in früheren Jahrzehnten sind möglicherweise auch aus Gießen zu erwarten. Dort erhofft sich Professor Volker Roelcke Erkenntnisse bei der Durchsicht von Patientenakten eines „relativ großen Heims für Gießen und Umgebung“, in die er seit wenigen Tagen Einsicht nehmen könne. Der Medizinhistoriker war von der Gießener Universität mit den Recherchen beauftragt worden. Zuvor war bekannt geworden, dass 1959 ein Test-Medikament der Firma Merck für einen Arzt der Uniklinik bestellt worden war.

Die Landtagsfraktionen denken darüber nach, wie die Aufklärung fortgesetzt werden kann. In der Anhörung hatte sich gezeigt, dass viele Akten nach fünf bis sechs Jahrzehnten nicht mehr erhalten sind. Abgeordnete wie Experten regten an, dass der Umgang der staatlichen Heimaufsicht mit Medikamententests ergründet werden könnte. „Ich glaube, dem müssten wir nachgehen“, sagte Gerhard Merz (SPD). Sozial-Staatssekretär Wolfgang Dippel (CDU) kündigte an: „Das nehmen wir als Anregung mit.“

Der Grüne Marcus Bocklet verkündete: „Mit der heutigen Anhörung ist das Thema für uns in Hessen nicht abgeschlossen.“ Unabhängig von der Rechtslage seien Impf- und Medikamententests an Kindern „ethisch verwerflich“.

Der Verein „Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen“, hinter dem unter anderem die Wohlfahrtsverbände stehen, betonte, nicht nur Pharmaunternehmen, Ärzte und Einrichtungen müssten zur Rechenschaft gezogen werden. „Auch die Verantwortlichkeiten bei Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene müssen untersucht und offen benannt werden“, sagte Vorstandsmitglied Stefan Hißnauer. „Wir verurteilen das Vorgehen der damaligen Beteiligten aufs Schärfste und fordern eine umfassende Aufklärung der Geschehnisse“, fügte er hinzu.
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MEHR: Lesen Sie mehr zum Thema im dortigen diesbezüglichen Dossier "Medikamententests": www.fr.de/Medikamententests./
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Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.

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ZUR INFORMATION

(Zum Zwecke der jetzigen hiesigen meinerseitiger Veröffentlichung:) Dokument-Name: *Vorschläge der zuständigen Arbeitsgruppe in Bezug auf die geplante »Stiftung „Anerkennung und Hilfe“« (Stand: 31.08.2015)*

URL / QUELLE: www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/wp-content/uploads/2015/10/31.08.2015_Vorschlag-an-die-CdS-Konferenz.pdf (Umfang: 807.74 KB; Länge: insgesamt 27 Seiten)

Begriffserklärung für dieses offizielle Dokument:
ASMK = Arbeits- und Sozialministerkonferenz (der Länder);
GMK = Gesundheitsministerkonferenz (der Länder);
JFMK = Jugend- und Familienministerkonferenz (der Länder);
BMAS = Bundesministerium für Arbeit und Soziales;
BMG = Bundesministerium für Gesundheit;
BMFSFJ = Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend;
Kirchen = die Evangelische Kirche in Deutschland und die Katholische Kirche in Deutschland.

Zitat:
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[ Offizielles Datum: ] „Stand 31 August 2015“

[ Seite 1 ]

Die Arbeitsgruppe besteht aus:
ASMK, GMK, JFMK, BMAS, BMG, BMFSFJ und Kirchen

Vorschlag an die Chefin und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder und den Chef des Bundeskanzleramtes (CdS-Konferenz), übermittelt durch das [derzeitige] Vorsitzland der ASMK, Thüringen und an die Evangelische Kirche sowie die Katholische Kirche in Deutschland, übermittelt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, für ein Hilfesystem für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. stationären psychiatrischen Einrichtungen Unrecht und Leid erfahren haben. Stiftung „Anerkennung und Hilfe“

[ Die Begriffe „Medikamentenversuche“, „Medikamententests“, „Arzneimittelversuche“, „Medikamentenstudien“, „Menschenversuche“ werden nirgendwo in diesem Dokument aus dem Jahre 2015 erwähnt !! --- kommen nirgens darin vor !! ]

[ Seite 13 ]

3. Arten der Anerkennung

3.1. Öffentliche Anerkennung

Die Erfahrungen z.B. aus Gesprächen mit Betroffenen aus dem Fonds „Heimerziehung West“ haben gezeigt, dass insbesondere der öffentlichen Anerkennung, dass Unrecht und Leid erfahren wurde, überragende Bedeutung zukommt, die manchmal sogar die materielle Anerkennung überwiegt. Die öffentliche Thematisierung – das „Sichtbar machen“ und „darüber reden können“ – wurden als wesentliche Aspekte der Aufarbeitung und der damit einhergehenden Befriedung empfunden.

Gerade für die Gruppe der Kinder und Jugendlichen aus stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie in den Jahren 1945 bis 1975 [im WESTEN] bzw. bis 1990 [im OSTEN] ist eine derartige öffentliche Anerkennung um so wichtiger, als hier die Kenntnis der damaligen tatsächlichen Situation und der Datenlage noch ausgesprochen unbefriedigend und eine gesellschaftliche, politische und historische Aufarbeitung daher zwingend geboten ist.

Dies gilt gleichermaßen für die Gruppe der Menschen, die als Kinder und im Jugendalter auf Grund falscher Diagnosen oder Fehleinweisungen fälschlich in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. stationären psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren und dort Leid und Unrecht erfahren haben. Auch dieses Leid und Unrecht soll öffentlich gewürdigt und anerkannt werden.

[ Seite 14 ]

Besonderheiten wie das Engagement der Kirchen in der DDR aber auch die Entwicklungen in Diagnostik und therapeutischen Möglichkeiten müssen differenziert betrachtet werden.

Daher schlägt die Arbeitsgruppe vor, neben der unter Punkt 3.2. aufgeführten wissenschaftlichen Anerkennung diese zu gewinnenden Erkenntnisse und damit die Bedeutung des im Einzelfall erfahrenen Unrechts und Leids auch einer breiten Öffentlichkeit und hierbei insbesondere den Betroffenen selbst vorzustellen.

Eine entsprechende politisch hochkarätig besetzte Veranstaltung auf Bundesebene unter Einbindung der Betroffenen würde einen wichtigen Akzent setzen. Das Format einer derartigen Veranstaltung sollte auf die Bedürfnisse und Empfindungen der Betroffenen abgestimmt werden; daher konnten konkrete Vorschläge noch nicht erarbeitet werden.

Zudem sind in den Ländern ähnliche öffentliche Veranstaltungen der Anerkennung von Leid und Unrecht sinnvoll und auch angedacht. Auch seitens der Kirchen wird ein solches Ins-Bewusstsein-bringen als für die Betroffenen sehr hilfreich und befriedend angesehen. Es werden bereits entsprechende Überlegungen zu dieser Art der Anerkennung angestellt.

Federführend für die Veranstaltung auf Bundesebene ist das BMAS in Abstimmung mit der ASMK und den Kirchen; die Länder und Kirchen können ihrerseits geplante Veranstaltungen in Eigenregie durchführen.

Ein Vorschlag von Teilen der Arbeitsgruppe ist, für die Finanzierung der Veranstaltungen einen Gesamtbetrag von 260.000,- Euro aus dem Hilfesystem sicherzustellen.

3.2. Anerkennung durch wissenschaftliche Aufarbeitung

Die Arbeitsgruppe ist sich einig, dass eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung der damaligen Verhältnisse in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und stationären psychiatrischen Einrichtungen für die Anerkennung des dort geschehenen Unrechts und Leids notwendig ist.

Einige Einrichtungen haben ihre konkrete Heimgeschichte, d. h. die damaligen Verhältnisse und den seinerzeitigen Heimalltag, aufgearbeitet, zum Beispiel das Franz Sales Haus, die Diakonische Stiftung Wittekindshof, die Stiftung kreuznacher diakonie, das Evangelische Johannesstift, das Johanna-Helenen-Heim, die Evangelische Stiftung Volmarstein, die Evangelische Stiftung Alsterdorf, die Nieder-Ramstädter Diakonie, die Diakonie Neuendettelsau, die Gustav Werner Stiftung zum Bruderhaus und der Haus am Berg gGmbH (Bruderhaus Diakonie), die Stiftung Liebenau, das St. Vincenzstift Aulhausen sowie das Jugendheim Marienhausen. Damit liegen Einblicke in Teilbereiche vor. Ein Gesamtbild der damaligen Ge-schehnisse fehlt jedoch bislang.

Daher soll eine längerfristig angelegte wissenschaftliche Aufarbeitung erfolgen, die umfassend die Vorgänge in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und stationären psychiatrischen Einrichtungen in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland und von 1949 bis 1990 in der DDR untersucht. Diese Studie soll auch die Situation der Menschen beleuchten, die fälschlich in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und stationären Einrichtungen der Psychiatrie untergebracht waren.

[ Seite 15 ]

Die für wissenschaftliche Aufarbeitung anfallenden Kosten sollen von allen Beteiligten im Rahmen des Hilfesystems getragen werden.

Erste Ansätze einer wissenschaftlichen Aufarbeitung haben sich aus einer Kurzstudie ergeben, die der Bund auf Veranlassung der Arbeitsgruppe in Auftrag gegeben hat, um in dem durch die CdS-Konferenz vorgegebenen Zeitrahmen bis Ende August [2015] eine möglichst valide Schätzung der Anzahl potentiell Betroffener zu erhalten.

Darüber hinaus wird den Betroffenen wie bei den bestehenden Fonds „Heimerziehung“ die Möglichkeit eröffnet, erlebtes Leid und Unrecht individuell aufzuarbeiten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Ein Vorschlag von Teilen der Arbeitsgruppe ist, für wissenschaftliche und individuelle Aufarbeitung aus dem Hilfesystem einen Gesamtbetrag von 1 Million Euro zur Verfügung zu stellen.
.Das jetzige (2016/2017) festgelegte aktuelle Stiftungsvermögen / der „Topf“ / „die zur Verfügung stehende Gesamtsumme“ beträgt momentan 288.000.000 Euro !!

QUELLE: www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/55347/errichtung-der-%e2%80%9estiftung-anerkennung-und-hilfe%e2%80%9c-zur-einrichtung-eines-hilfesystems-f%c3%bcr-menschen-die-als-kinder-und-jugendliche-in-station%c3%a4ren.pdf (vom 22.11.2016) – wo alles Finanzielle genau erklärt ist !!)

Zitat:
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Finanzielle Auswirkungen

Das von den Errichtern einzuzahlende Stiftungsvermögen beträgt insgesamt bis zu 288.000.000 Euro. Aus dem Stiftungsvermögen sollen die Kosten für die Anerkennung, für die Unterstützungsleistungen, für die Anlauf- und Beratungsstellen, für die Geschäftsstelle, für die wissenschaftliche Aufarbeitung [1 Million Euro] und für sonstige Aufwendungen finanziert werden.
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Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.

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Martin MITCHELL zitiert sich selbst kurz aus dem vorhergehenden Beitrag:

Zitat:
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ZUR INFORMATION

(Zum Zwecke der jetzigen hiesigen meinerseitiger Veröffentlichung:) Dokument-Name: *Vorschläge der zuständigen Arbeitsgruppe in Bezug auf die geplante »Stiftung „Anerkennung und Hilfe“« (Stand: 31.08.2015)*

Zitat:
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Erste Ansätze einer wissenschaftlichen Aufarbeitung haben sich aus einer Kurzstudie ergeben, die der Bund auf Veranlassung der Arbeitsgruppe in Auftrag gegeben hat, um in dem durch die CdS-Konferenz vorgegebenen Zeitrahmen bis Ende August [2015] eine möglichst valide Schätzung der Anzahl potentiell Betroffener zu erhalten.
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales

FORSCHUNGSBERICHT 466
Mai 2016 – ISSN 0174-4992

QUELLE: bvkm.de/wp-content/uploads/Forschungsbericht-Leid-und-Unrecht.pdf (Umfang: 977.39 KB; Länge: 127 Seiten)

Zitat:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales

FORSCHUNGSBERICHT 466
Mai 2016 – ISSN 0174-4992
Ermittlung der Anzahl von Kindern und Jugendlichen, die in den Jahren 1949-1975 in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Jahren 1949-1990 in der Deutschen Demokratischen Republik in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben.

Machbarkeitsstudie

BMAS Forschungsbericht
Abschlussbericht

Dr. Joachim Jungman

Flein

Februar 2016

Auftraggeberschaft / Inhaltliche Verantwortung / Copyright

Erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Durchführung der Untersuchungen sowie die Schlussfolgerungen aus den Untersuchungen sind von dem Auftragnehmer in eigener wissenschaftlicher Verantwortung vorgenommen worden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übernimmt insbesondere keine Gewähr für die Richtigkeit, Genauigkeit und Vollständigkeit der Untersuchungen.
Alle Rechte einschließlich der fotomechanischen Wiedergabe und des auszugsweisen Nachdrucks vorbehalten.
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JEDER BEGEBE SICH SELBST ZU DEM ORIGINAL DIESES BMAS FORSCHUNGSBERICHTS UND STUDIERE IHN DORT @ bvkm.de/wp-content/uploads/Forschungsbericht-Leid-und-Unrecht.pdf (Umfang: 977.39 KB; Länge: 127 Seiten)
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Auf Seite 127 dieser Veröffentlichung – dieser Kurzstudie – heist es als eine Art NACHTRAG abschließend:

Zitat:
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Diese Publikation wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kostenlos herausgegeben. [ ……… ] Außerdem ist diese kostenlose Publikation – gleichgültig wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Publikation dem Empfänger zugegangen ist – nicht zum Weiterverkauf bestimmt.
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