Abschlussbericht dokumentiert Versagen Kevins Ziehvater steht unter Mordanklage
"Kevin könnte heute noch leben, wenn man gehandelt hätte" , so lautet das Fazit des Ausschusses. Schuld am Tod des kleinen Kevin aus Bremen-Gröpelingen sind eine Vielzahl individueller Fehler und falsche Strukturen in den zuständigen Behörden. Zu diesem Ergebnis kommt der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses "Kindeswohl", der am 20. April 2007 vorgestellt wurde. Seit dem 2. November 2006 wurden 267 Akten studiert und 73 Zeugen vernommen. Der Abschlussbericht umfasst 336 Seiten. Er soll in der 26. April 2007 in der Bremer Bürgerschaft diskutiert werden. Die knappe Arbeitszeit des Ausschusses ist bedingt durch das Ende der Legislaturperiode in Bremen, die mit den Wahlen am 13. Mai 2007 endet.
Jede Seite dokumentiert ein Versagen, [3'01] Von Roland Kloos. 20. April 2007 | Bremen Eins
Feature: Fall Kevin und die Folgen Von Jens Schellhass und Roland Kloos. Samstag, 21. April, 17.05 - 18 Uhr | Nordwestradio
Fazit des Untersuchungsausschusses Der Zweijährige könnte heute noch leben , wenn der Fall-Manager, dessen Vorgesetzter, der Amtsvormund und der behandelnde Arzt nicht versagt hätten . "Es ist erschreckend, wie viele Sozialpädagogen, Ärzte und andere mit dem Fall befasst waren, ohne dass Kevin aus dem Umfeld seines aggressiven Ziehvaters gerettet wurde", sagte der Ausschussvorsitzende Helmut Pflugradt (CDU).
Der Fall-Manager habe das Risiko die ganze Zeit über falsch eingeschätzt, seine Vorgesetzten hätten sich auf die Angaben des Mitarbeiters verlassen. Auch die Aktenaufsicht im Amt sei oft mangelhaft gewesen. Sparvorgaben des Jugendamtes haben nach den Worten des Ausschussvorsitzenden Pflugradt beim Tod Kevins keine Rolle gespielt. Vielmehr seien dem Ziehvater immer wieder Hilfen angeboten worden, der aber habe sie nicht angenommen. Damit sich Fälle wie der Tod von Kevin nicht wiederholen forderte der Ausschuss, die Ausbildung der Fall-Manager und die Dienstaufsicht zu verbessern. Außerdem brauche das Jugendamt mehr Mitarbeiter.
Ausschuss-Mitglieder: Helmut Pflugradt (2.v.r.), neben Hermann Kleen (2.v.l.) und Rita Lüllmann. (Ende Dezember 2006)
Abschlussbericht, [2,8 MB, PDF] Zeugenbefragung im Ausschuss
Kevins Ziehvater unter Mordanklage Die Bremer Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den Ziehvater des zweijährigen Kevin. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte, muss sich der drogensüchtige Mann wegen Mordes, Misshandlung und Körperverletzung verantworten. Der Prozess soll noch vor den Sommerferien beginnen. Die Anklageschrift werde noch am 20. April 2007 beim Landgericht eingereicht, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Sie will Einzelheiten der Anklage erst in der kommenden Woche nennen, wenn den Beteiligten die Anklageschrift vorliegt.
Nachdem Kevins Leiche gefunden wurde, saß der 42-jährige Bernd Kk. zunächst in Untersuchungshaft und wurde später in die geschlossene Psychiatrie des Klinikums Bremen-Ost eingewiesen. Ende März 2007 weigerte er sich, an einem psychiatrischen Gutachten der Staatsanwaltschaft mitzuarbeiten. Es sollte seine Schuldfähigkeit klären.
Bernd Kk. füttert Kevin. Der Untersuchungsbericht von Staatsrat Mäurer stellt per DNA-Analyse fest, dass er nicht Kevins Vater ist. Der Ziehvater gab an, dass Kevin bei einer Vergewaltigung von Sandra K. gezeugt wurde.
Todesursache: Körperliche Gewalt Der zweijährige Kevin ist mit hoher Wahrscheinlichkeit an den Folgen körperlicher Gewalt gestorben. Das teilte der Bremer Senatspressesprecher Klaus Schloesser mit, nachdem die Untersuchungen in der Bremer und der Hamburger Gerichtsmedizin abgeschlossen waren. Es sei unter anderem eine offene Oberschenkelfraktur festgestellt worden, die dem Kind über einen längeren Zeitraum hinweg Qualen bereitet haben müssen.
Obduktionsbericht
Der Fall Kevin Der zwei Jahre alte Junge war am 10. Oktober 2006 tot im Haus seines Ziehvaters Bernd Kk. gefunden worden. Das Bremer Jugendamt hatte die Amtsvormundschaft für Kevin. Trotz zahlreicher Hinweise von Pädagogen und einer Familienrichterin hatte die Jugendbehörde den Jungen nach zwei Heimaufenthalten jeweils wieder zu seinem Ziehvater gegeben. Als Folge des Falles Kevin war die Bremer Sozialsenatorin Karin Röpke zurück getreten. Der Leiter des Amtes für soziale Dienste, Jürgen Hartwig, wurde suspendiert, gegen zwei Mitarbeiter des Amtes wird ermittelt. Ein Untersuchungsbericht des Justizstaatsrates Ulrich Mäurer ergab, dass Kevin noch hätte leben können, wenn die Jugendbehörde nicht gravierende Fehler begangen hätte.
Nach dem Tod seiner Mutter Sandra K. im November 2005 stand der Zweijährige unter Amtsvormundschaft des Bremer Jugendamtes. Sozialarbeiter hatten ihn zuletzt im April 2006 gesehen. Warum die Beamten dem Drogenabhängigen nicht früher das Kind entzogen haben, bleibt unklar. Laut DNA-Analyse ist er nämlich nicht der leibliche Vater von Kevin. Zu diesem Ergebnis kommt der Ermittlungsbericht von Justizstaatsrat Ulrich Mäurer im Oktober 2006.
Mäurer findet klare Worte für das Versagen des Sozialamtes: "Der Maßstab aller Dinge sind die Wünsche und Interessen der Eltern. Das Kindeswohl, muss ich leider feststellen, kommt in dieser Akte nicht vor." Der Tod des Zweijährigen hätte verhindert werden können. Die Hauptverantwortung sieht der Staatsrat im Jugendamt - nicht allein beim zuständigen Sozialarbeiter, sondern auch der Beamtenapparat an sich hat versagt.
Aber auch die Ärzte: So hat der Hausarzt des Ziehvaters geduldet, dass dieser neben Methadon noch andere Drogen und Medikamente genommen hat. Gutachten der Kassenärztlichen Vereinigung belegen, dass solch ein Cocktail erst richtig aggressiv machen kann.
Untersuchungsbericht, [383 KB, PDF] Dokumentation über die Abläufe und Zusammenhänge im Todesfall Kevin K.
Staat hat Mitschuld an Kevins Tod Bremer Untersuchungsausschuss: Individuelles Versagen führte zum Tod des Kleinkinds. Der Sachbearbeiter beim Jugendamt beteuerte stets, Kevin gehe es gut
BREMEN taz Der Ziehvater des qualvoll zu Tode gekommenen Kevin aus Bremen kommt wegen Mordes vor Gericht. Außerdem wird Bernd K. wegen Misshandlung Schutzbefohlener und gefährlicher Köperverletzung angeklagt. Dies sagte gestern ein Sprecher der Bremer Staatsanwaltschaft. Die Leiche des Zweijährigen war im Oktober 2006 im Kühlschrank des drogensüchtigen K. gefunden worden. Zu diesem Zeitpunkt war Kevin nach Überzeugung der Gerichtsmediziner seit Monaten tot.
Der parlamentarische Untersuchungsausschuss "Kindeswohl" kommt in seinem Abschlussbericht, der gestern vorgestellt wurde, zu dem Ergebnis, dass der Tod ein Einzelfall war. "In hohem Maße" heißt es darin, sei der Tod Kevins "auf individuelles Fehlverhalten mehrerer beteiligter Personen zurückzuführen". Dazu zählt der Ausschuss an erster Stelle den Sachbearbeiter beim Jugendamt, der Kevin von Geburt an kannte und trotz überdeutlicher Hinweise auf Drogenmissbrauch durch den Ziehvater und schwere Kindesmisshandlung das Kind bei ihm ließ - auch nachdem die Mutter unter ungeklärten Umständen in der gemeinsamen Wohnung ums Leben gekommen war.
Verantwortlich seien aber auch die Vorgesetzten des Sachbearbeiters, stellt der Ausschuss fest. Diese waren bis hin zum Leiter des Amtes für Soziale Dienste informiert gewesen. Der Leiter des Kinderheims, in dem Kevin zeitweise untergebracht war, hatte die Sozialsenatorin um Hilfe gebeten, weil er sich um das Wohl des Jungen sorgte. Sie alle hätten sich nicht auf die Aussagen des Sachbearbeiters verlassen dürfen, der stets beteuerte, Kevin gehe es gut, auch dann noch, als der Junge vermutlich längst tot war. Die Leiche wurde entdeckt, als das Jugendamt ihn mit Polizeihilfe aus der elterlichen Wohnung holen wollte.
Bernd K. soll Kevin zu Tode geprügelt haben. Ob er schuldfähig ist, muss im Prozess geklärt werden, eine psychiatrische Untersuchung lehnt er ab. Ermittlungen laufen außerdem gegen den Sachbearbeiter sowie den Amtsvormund, der das Sorgerecht hatte. Politische Verantwortung hatte die damalige Sozialsenatorin Karin Röpke übernommen, die einen Tag nach dem Fund der Leiche zurückgetreten war. Durch Kevins Tod sind Missstände im Bremer Jugendhilfesystem deutlich geworden. Aufgrund hohen Spardrucks sei Sozialarbeit zunehmend von Kosten und nicht fachlichen Überlegungen bestimmt worden, sagte der Ausschussvorsitzende Helmut Pflugradt (CDU). "Dafür sind wir Politiker verantwortlich", ergänzte SPD-Obmann Hermann Kleen. EIKEN BRUHN
taz vom 21.4.2007, S. 6, 86 Z. (TAZ-Bericht), EIKEN BRUHN
Bremen (ddp-nrd). Der Prozess gegen den Ziehvater des im Oktober 2006 tot in einem Kühlschrank gefundenen zweijährigen Kevin beginnt möglicherweise im Herbst. Ins Auge gefasst sei der 24. Oktober, sagte der Sprecher des Landgerichts Bremen, Helmut Kellermann. Es fehlten jedoch noch Stellungnahmen und Gutachten. Sobald diese vorlägen, entscheide das zuständige Schwurgericht II über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Das Schwurgericht habe aber bereits vorsorglich mit den Verfahrensbeteiligten 18 Prozesstermine bis zum 18. Januar vereinbart. Eine genaue Zahl an Zeugen und Gutachtern gebe es noch nicht, sagte Kellermann.
Die Staatsanwaltschaft hatte im April gegen den Ziehvater Anklage wegen Mordes erhoben. Kevin war im Oktober 2006 tot im Kühlschrank seines Ziehvaters gefunden worden. Er war vermutlich schon Ende April oder Anfang Mai 2006 an den Folgen schwerster Misshandlungen gestorben. Bei der Obduktion waren 25 Knochenbrüche entdeckt worden. Das Kind stand nach dem Tod der Mutter unter der Obhut des Jugendamtes. Ein Untersuchungsausschuss hatte erhebliche strukturelle Mängel im Jugendamt festgestellt, die neben individuellen Fehlern mit zum Tod des Jungen geführt hätten.
02.08.07 wel http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=83093
Re: Jugendamt Bremen: Fall Kevin
Kevins Tod erschütterte Bremen Leiche des Zweijährigen vor einem Jahr im Kühlschrank gefunden
Bremen (ddp). Auf dem Grabstein in Bremen-Walle steht schlicht «Kevin 2006». Eine kurze Inschrift, hinter der sich ein grausames Schicksal verbirgt. Eingerahmt ist der Stein von roten Blumen und Kuscheltieren sowie von einem Brief: «Wir hätten besser auf dich aufpassen müssen», ist zu lesen. Vor einem Jahr fanden Polizeibeamte den zweijährigen Kevin tot im Kühlschrank in der Wohnung des Ziehvaters. Der Junge sollte am 10. Oktober 2006 ins Heim gebracht werden. Die Beamten kamen Monate zu spät. Der tragische Tod des Jungen, der von seinem drogenabhängigen Ziehvater auf schwerste Weise misshandelt worden war, erschütterte Bremen.
Das Kind erlitt vor seinem Tod schwere Qualen. Ihm wurden fast alle Knochen gebrochen. Die Leiche lag, eingewickelt in Plastiksäcke, bereits mehrere Monate im Kühlschrank. Das Jugendamt hatte das Verschwinden des Jungen nicht bemerkt. Am 11. Oktober 2006 trat Sozialsenatorin Karin Röpke (SPD) zurück. Sie übernahm die politische Verantwortung.
Strukturelle Mängel im Jugendamt Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss stellte später erhebliche strukturelle Mängel im Jugendamt fest, die neben dem persönlichen Versagen von Mitarbeitern zum Tod des Jungen geführt hätten. Im Fokus der Kritik standen der Fallmanager und der Amtsvormund des Kleinkindes. «Kevin könnte heute noch leben, wenn man gehandelt hätte», sagte der Ausschuss-Vorsitzende Helmut Pflugrath (CDU) bei der Vorstellung des Abschlussberichtes. Der Junge war Ende April 2006 von Jugendamtsmitarbeitern zuletzt lebend gesehen worden.
Viel wurde darüber diskutiert, ob die eingeleiteten Sparmaßnahmen im Sozialressort mit zum Tod des Kindes beigetragen hätten. Das konnte der Ausschuss jedoch nicht erkennen. «Kevin war nicht Opfer von Sparmaßnahmen», hatte Pflugrath betont. Es sei ständig Geld für Hilfsmaßnahmen bereitgestellt worden, die der vorbestrafte Ziehvater aber verweigert hätte. Dieser hatte das Jugendamt mit immer neuen Lügengeschichten hingehalten.
Keine Entscheidungen nach Aktenlage «Wir müssen die Sozial- und Jugendpolitik neu erfinden», sagte Ausschussmitglied Hermann Kleen (SPD) zum Abschluss des Untersuchungsausschusses. Diese Forderung wurde in Bremen Ernst genommen und inzwischen umzusetzen versucht. Kinder in problematischen Familien werden nun öfter als bisher persönlich von Betreuern besucht. Entscheidungen nur nach Aktenlage sollen der Vergangenheit angehören. Es wurde mehr Personal eingestellt, ein rund um die Uhr besetztes Kinderschutztelefon eingerichtet und ein Kindeswohlgesetz verabschiedet. Vor allem hat Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD) eine höhere Sensibilität in Bremen beobachtet. «Wir haben einen neuen Stellenwert im politischen und gesellschaftlichen Bewusstsein für das Kindeswohl erhalten.»
Am 24. Oktober beginnt der Mord-Prozess gegen den Ziehvater Kevins. Bis zuletzt fehlten dem Gericht noch Stellungnahmen sowie ein Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten. Aufgrund des zeitweise beeinträchtigten Gesundheitszustands des Angeklagten konnte dieses lange nicht erstellt werden. Das Schwurgericht hat 16 Prozesstermine bis zum Januar vereinbart. Trotz der umfangreichen Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe schließt Rosenkötter nicht aus, dass sich ein Fall wie der von Kevin wiederholen kann. «Es wird keine 100-prozentige Sicherheit geben können.»
10.10.2007 Sab http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=84330
Re: Jugendamt Bremen: Fall Kevin
uletzt aktualisiert: 19.10.2007 - 16:02 Zu Tode gequälter Kevin aus Bremen "Wir können das Martyrium erahnen" Das Grab des zu Tode gequälten Kevin aus Bremen. Foto: ddp
Die Schlacht um MAN
Bremen (RPO). In seinem kurzen Leben musste der zweijährige Kevin aus Bremen unsagbares Leid erfahren: Seit seiner Geburt wurde er schwer misshandelt und gequält - obwohl er unter der Vormundschaft des Jugendamts stand. Als die Sozialarbeiter endlich einschritten, war Kevin bereits tot. Ab Mittwoch muss sich der 42-jährige Ziehvater vor Gericht verantworten.
Das Schicksal des kleinen Kevin aus Bremen erschütterte ganz Deutschland: Betreuer vom Jugendamt gingen Hinweisen auf Misshandlungen durch den drogensüchtigen Ziehvater Bernd K. nicht nach. Erst Monate nachdem das Kind an den Folgen zahlreicher Knochenbrüche gestorben war, fand man die Leiche im Kühlschrank. Die Strafkammer hat die Mordanklage gegen Bernd K. nicht zugelassen, so dass wegen Totschlags, Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener verhandelt wird. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass der Angeklagte trotzdem wegen Mordes verurteilt wird.
Wenn er nicht aussagt oder das Verbrechen wie bisher bestreitet, dürfte es ein Indizienprozess werden. Bernd K. hatte am Tag seiner Verhaftung zunächst einen Unfall angedeutet; seither schweigt er zu den Vorwürfen. Das Gericht hat zunächst 16 Verhandlungstage bis Mitte Januar 2008 angesetzt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben mehr als 40 Zeugen benannt, außerdem werden viele Sachverständige aussagen.
Mord beweisen
Die Staatsanwaltschaft ist sicher, dass sie einen Mord beweisen kann, wie ihr Sprecher Jörn Hauschild sagte. Dabei geht sie von dem Mordmerkmal der Grausamkeit aus. Denn die zahlreichen Knochenbrüche hätten Kevin große Schmerzen verursacht. Laut Gutachten wurden 24 Brüche an 19 verschiedenen Stellen festgestellt. In Verbindung mit einer Fettembolie in der Lunge führten die Verletzungen zum Tod im April oder Mai. Kevins Lebensweg hatte schon früh unter keinem guten Stern gestanden.
Wenige Tage nach seiner Geburt musste er mit der drogensüchtige Mutter Sandra K. zur Entziehung in eine Spezialklinik. Acht Monate später entdeckte ein Kinderarzt Knochenbrüche und auch Schädelfrakturen, dennoch durfte der kleinen Jungen wieder zu den Eltern. MEHR ZUM THEMA Nach dem Mord an Kevin Bremer Jugendamt gerät immer mehr unter Druck
Im November 2005 starb Sandra K. unter nicht restlos geklärten Umständen. Gegen ihren mehrfach vorbestraften und auch drogensüchtigen Lebenspartner begannen Ermittlungen wegen Totschlagsverdacht, die aber zu nichts führten. Kevin erhielt einen Vormund vom Jugendamt und kam in ein Kinderheim. Gegen den eindringlichen Rat des Heimes und eines Kinderarztes ließen die Sozialbearbeiter den kleinen Jungen wieder zu Bernd K. Zuletzt sahen die Jugendamtsmitarbeiter Kevin Ende April 2006 bei einer Besprechung im Jugendamt, danach konnte der Ziehvater Treffen mit Ausflüchten vermeiden. MEHR ZUM THEMA Untersuchungen dauern an Kevin aus Bremen wird beerdigt
Erst am 10. Oktober 2006 schritten die Sozialarbeiter ein. In Begleitung von Polizisten ging die Behörde zur Wohnung von Bernd K., um nach Kevin zu suchen. Zu spät! In der Wohnung wies Bernd K. den Beamten den Weg zu seinem Kühlschrank. Darin fanden sie die Leiche des Zweijährigen. Der Ziehvater wurde unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Die Ermittlungen gegen den zuständigen Sozialarbeiter und den Amtsvormund wegen Verdachts auf Vernachlässigung der Fürsorgepflicht stehen kurz vor dem Abschluss.
Todeszeitpunkt nicht mehr zu klären
Seit wann Kevin schon in dem Kühlschrank lag, konnten Pathologen nicht mehr klären. Auf Grund von Zeugenaussagen glaubt die Staatsanwaltschaft, dass er nicht lange nach der letzten Fallkonferenz im Frühjahr starb, weil ihn später niemand mehr mit Gewissheit lebend gesehen hatte. MEHR ZUM THEMA Tod des kleinen Kevins Bremer Behörden tragen Mitschuld
Hinsichtlich der schweren Misshandlungen sind sich die Rechtsmediziner aber sicher. Danach hatte Kevin in seinem kurzen Leben allein 24 Knochenbrüche erlitten, zum Teil an derselben Stelle. Fünf Brüche waren zum Zeitpunkt seines Todes allenfalls einen Tag alt. Eine Oberschenkelfraktur führte letztlich zum Tod: Nach dem Bruch gelangte Knochenmarkfett in die Lunge und löste nach den Erkenntnissen der Pathologen eine Embolie aus, an der Kevin starb. "Wir können jetzt erahnen, welches Martyrium das Kind durchgemacht hat", sagte der Chef der Bremer Staatsanwaltschaft, Dietrich Klein, bei Vorstellung der Obduktionsergebnisse. http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/panorama/deutschland/491658
Re: Jugendamt Bremen: Fall Kevin
«Synonym für Kindesmisshandlung» Ziehvater von Kevin wegen Totschlags vor Gericht
Bremen (ddp). Gut ein Jahr ist es her, dass Polizisten den zweijährigen Kevin tot im Kühlschrank seines Ziehvaters fanden. Unter großem Medieninteresse beginnt nun am Mittwoch der Prozess gegen Bernd B. vor der IV. Großen Strafkammer des Landgerichts Bremen. Die Staatsanwaltschaft hat den 42-Jährigen zwar wegen Mordes angeklagt. Das Landgericht verhandelt zunächst allerdings lediglich wegen Totschlag, Körperverletzung und Misshandlung eines Schutzbefohlenen. «Nach Aktenlage fehlen für ein Mordmerkmal die Hinweise», sagt ein Gerichtssprecher. Das Problem sei, dass das Gericht überhaupt sehr wenig über die Tat wisse.
Denn der seit dem Auffinden von Kevins Leiche in Untersuchungshaft sitzende Bernd K. hat bislang nicht viel zur Aufklärung der Tat beigetragen. Die Anwälte des Angeklagten haben nach Angaben des Sprechers zudem signalisiert, dass ihr Mandant zumindest am ersten Verhandlungstag nichts sagen werde. Sollte sich während der Verhandlung dennoch eine neue Beweislage ergeben, könne Bernd K. immer noch wegen Mordes verurteilt werden. Um die Umstände des Todes von Kevin zu erhellen, hat das Gericht zahlreiche Sachverständige und Zeugen geladen.
Der Junge, der unter der Obhut des Jugendamtes stand, ist vermutlich an den Folgen der brutalen Misshandlungen durch seinen drogenabhängigen Ziehvater gestorben. Mittlerweile sei der Name Kevin bundesweit zu einem Synonym für misshandelte Kinder geworden, stellte die Bremer Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD) vor kurzem fest. Der Junge sollte am 10. Oktober 2006 in ein Heim gebracht werden. Zu diesem Zeitpunkt war er aber bereits seit Monaten tot.
Unvorstellbare Qualen und Leiden Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Kind zwischen Ende April und Juni 2006 starb. Kevin muss unvorstellbare Qualen erlitten haben, sein in Plastiksäcke gewickelter toter Körper wies zahllose Knochenbrüche auf. Das Jugendamt, das nach dem Tod der Mutter im November 2005 die Vormundschaft übernommen hatte, bemerkte das Verschwinden des Jungen nicht. Er war zuletzt im April 2006 von Mitarbeitern der Behörde lebend gesehen worden.
Vor Prozessbeginn hatte es Kritik daran gegeben, dass die Verhandlung erst ein Jahr nach der Verhaftung von Bernd K. beginnt. Der Gerichtssprecher nennt als Grund für die Verzögerung den zwischenzeitlich schlechten Gesundheitszustand des drogenabhängigen Angeklagten. Erst als sich sein Zustand besserte, konnte das psychiatrische Gutachten erstellt werden.
Der Gutachter kam zu dem vorläufigen Schluss, dass der 42-Jährige schuldfähig sei. Möglich sei jedoch, dass das Gericht feststellt, dass der Angeklagte wegen seiner Drogensucht schuldunfähig war. Das Schwurgericht hat 16 Prozesstermine bis zum Januar angesetzt.
23.10.2007 Sab http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=84553
Re: Jugendamt Bremen: Fall Kevin
23. Oktober 2007, 10:56 Uhr Kindesmisshandlung Fall Kevin Prozess gegen Ziehvater beginnt Der Fund war ein Schock: Vor einem Jahr fanden Polizisten im Kühlschrank eines Drogenabhängigen in Bremen die Leiche seines kleinen Ziehsohnes. Der zwei Jahre alte Junge war unentdeckt zu Tode gequält worden, obwohl das Jugendamt die Vormundschaft für ihn hatte. Jetzt muss sich der Mann vor Gericht verantworten. Kindesmisshandlung: Fall Kevin in Bremen Foto: AP Versagen der Behörden: Blumen vor dem Haus in bremen-Gröpelingen, in dem Kevin starb Click here to find out more! Nach dem gewaltsamen Tod des zweieinhalbjährigen Kevin in Bremen beginnt an diesem Mittwoch vor dem Landgericht der Weiterführende links
* Bremer Sozialamt trifft Mitschuld an Kevins Tod * Kevins Ziehvater wird wegen Mordes angeklagt * Zeugin schildert unter Tränen Fall Kevin * Kevins Vater zeigte beim Arzt anderes Kind vor * Fassungslosigkeit im Fall Kevin wird immer größer
Prozess gegen den Ziehvater des Jungen. Im Kühlschrank seiner Wohnung war im Oktober 2006 die Leiche des gequälten und misshandelten Kindes gefunden worden.
Der drogensüchtige 43-Jährige muss sich in dem Prozess wegen der Vorwürfe des Totschlags und der Misshandlung Schutzbefohlener verantworten. In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft war ihm noch Mord vorgeworfen worden. Mit einem Urteil wird erst für das kommende Jahr gerechnet. Vater voll schuldfähig
Einen früheren Termin für die Hauptverhandlung gegen Kevins Ziehvater war aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht möglich. Nach Angaben des Gerichtes musste noch vor dem Verfahren ein Gutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten eingeholt werden. Wäre der Gutachter zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Taten möglicherweise schuldunfähig gewesen sei, hätte das Gericht die Anklage aus rechtlichen Gründen nicht zulassen dürfen. Schlagworte Kevin Bremen Kühlschrank Jugendamt Misshandlung Vernachlässigung Ziehvater Drogensucht Der Fall des kleinen Jungen sorgte für Entsetzen und Fassungslosigkeit. Das Kind war mit rund zwei Dutzend Brüchen zusammengepfercht in einer Tüte in dem Kühlschrank gefunden worden. In der Hansestadt waren schnell massive Fehler der zuständigen Sozialbehörde bekannt geworden. Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss befasste sich mit dem tragischen Schicksal des kleinen Jungen und stellte eine Reihe von Fehlentscheidungen fest. Trotz zahlreicher Hinweise über die Leiden des Kindes, sollte der Junge erst am 10. Oktober 2006 aus der Wohnung des Ziehvaters geholt werden. Zu diesem Zeitpunkt war Kevin wohl schon Wochen tot. Der Junge stand unter der Obhut des Staates. Sein Schicksal wurde zum Synonym für Behördenschlamperei und Staatsversagen: Die verantwortliche Sozialsenatorin Karin Röpke (SPD) musste gehen, die Arbeit der Ämter wurde völlig neu organisiert. dpa/mim http://www.welt.de/hamburg/article1290555/Fall_Kevin__Prozess_gegen_Ziehvater_beginnt.html
Re: Jugendamt Bremen: Fall Kevin
23.10.2007
Prozessbeginn in Bremen Spätes Recht für Kevin
Vor einem Jahr wurde der zweijährige Junge tot und brutal zugerichtet im Kühlschrank einer Bremer Wohnung gefunden. Jetzt kommt sein Vater vor Gericht. VON EIKEN BRUHN
Blumen vor dem Hauseingang in Bremen-Gröpelingen, dem Fundort Kevins. Foto: dpa
BREMEN taz Das Todesdatum fehlt. "Kevin 2006" steht auf dem schlichten Grabstein, gestiftet von einem Bremer Beerdigungsinstitut. Wann genau das Kleinkind, dessen Tod eine heftige Debatte über die staatliche Jugendfürsorge in Deutschland angestoßen hatte, starb, konnten Gerichtsmediziner nicht sagen. Zu stark war die Verwesung fortgeschritten. Weiterhelfen könnte eine Aussage des Ziehvaters, der sich ab Mittwoch vor dem Bremer Landgericht wegen Totschlags und Misshandlung Schutzbefohlener verantworten muss.
Doch Bernd K. hat bisher zu den Vorwürfen geschwiegen, nur einmal sagte er etwas von einem Unfall. Das war kurz nachdem Polizisten am 10. Oktober vergangenen Jahres die Leiche des Jungen in Bernd K.s Kühlschrank entdeckt hatten. Sie sollten Kevin abholen und in ein Heim bringen - nachdem auch der zuständige Mitarbeiter beim Jugendamt endlich zu der Überzeugung gekommen war, dass Kevin bei seinem drogenabhängigen Vater nicht richtig aufgehoben war. Der nicht einmal das Sorgerecht für den Jungen hatte.
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Deutliche Hinweise auf Misshandlungen hatte es seit Kevins Geburt am 23. Januar 2004 immer wieder gegeben. Als Kevin neun Monate alt war, stellten Ärzte im Krankenhaus Schädel- und Rippenfrakturen fest. Zweimal wurde er in ein Kinderheim eingeliefert, beide Male hielt es der zuständige Sachbearbeiter für richtig, dass Kevin nach Hause zurückkam. Gegenüber der Staatsanwaltschaft begründete er dies damit, dass das Heim zu anonym sei. Außerdem teilte er offenbar die Auffassung von Bernd K.s Methadon-Arzt, das Kind sei geeignet, seine Eltern zu "stabilisieren".
Doch nicht nur der Sachbearbeiter versäumte es zu handeln. "Individuelles Fehlverhalten" erkannte ein kurzfristig eingesetzter parlamentarischer Untersuchungsausschuss auch bei dessen Vorgesetzten, die alle über den Fall informiert waren. Sogar der Bürgermeister und die Sozialsenatorin wussten von Kevin, Letztere trat unmittelbar nach dem Leichenfund zurück.
Strafrechtliche Ermittlungen laufen allerdings nur gegen den Sachbearbeiter und den Amtsvormund, der seit dem Tod von Kevins Mutter im November 2005 das Sorgerecht hatte. Ob gegen die beiden Verfahren eröffnet werden, ist noch offen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte gestern nur, dass die Ermittlungen unmittelbar vor dem Abschluss stünden.
Schwerer als mit den Schuldzuweisungen an Einzelne hatte sich der Untersuchungsausschuss mit der Frage getan, inwiefern die Unterfinanzierung der Bremer Sozialdienste für Kevins Tod verantwortlich ist. Obwohl der Ausschuss anerkannte, dass die MitarbeiterInnen unter enormem Spardruck arbeiteten, konnte sich die Politik im Fall Kevin von dem Verdacht reinwaschen, am falschen Ende gespart zu haben. In diesem Jahr wurden offene Stellen besetzt und teilweise neu geschaffen. Die Arbeitsbelastung ist jedoch kaum gesunken. Der Grund: Seitdem Kevin gefunden wurde, achtet die Bevölkerung stärker auf das Leiden von Kindern und Jugendlichen, das Amt betreut mehr von ihnen als früher.
Im Prozess werden diese Fragen keine Rolle spielen. Es wird einzig darum gehen, wie Kevin zu Tode kam. Einen Unfall haben Gerichtsmediziner nach der Obduktion ausgeschlossen. Nach ihrer Einschätzung starb Kevin an den Folgen körperlicher Misshandlungen. 24 Knochenbrüche zählten die Gutachter bei der Obduktion. Zum Tode geführt haben sollen die letzten fünf Brüche, die eine sogenannte Fettembolie auslösten. Dabei gelangen Fetttröpfchen in die Blutbahn, bei Kevin kam es zu einem Herzstillstand. Während das Gericht nur eine Anklage auf Totschlag zugelassen hat, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, einen Mord nachweisen zu können.
Sollte Bernd K. weiter schweigen, werden Zeugenaussagen zur Klärung des Falls beitragen müssen. SozialarbeiterInnen wollen Kevin das letzte Mal Ende April 2006 lebend gesehen haben. Es dauerte ein halbes Jahr, bis wieder jemand einen ernsthaften Versuch unternahm, ihn zu Gesicht zu bekommen. Zu spät. http://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/spaetes-recht-fuer-kevin/?src=HL&cHash=6b7b49a0bb
Re: Jugendamt Bremen: Fall Kevin
ZEUGEN: KIND HATTE VERLETZUNGEN AM GANZEN KÖRPER Kevin: Vom Stiefvater zu Tode gequält
Der grausame Tod des kleinen Kevin (Foto) im vergangenen Herbst bewegte und entsetzte ganz Deutschland. Morgen beginnt in Bremen der Prozess gegen den Stiefvater (Foto) von Kevin, der den zweieinhalb Jahre alten Jungen zu Tode geprügelt haben soll und die Leiche dann im Kühlschrank versteckte.
Kevins Mutter war 2005 unter mysteriösen Umständen gestorben. Gegen Bernd K. wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge eingeleitet.
Mitschuldig am Tod des Jungen fühlt sich Jennifer R. Die 22-jährige Kellnerin fragt sich, ob sie Kevins Tod hätte verhindern können. Ihr waren die schweren Verletzungen des Jungen aufgefallen - doch als sie das Jugendamt alarmierte, ließ sie sich abwimmeln. Was sie heute bedauert.
"Als ich erfahren habe, dass Kevin tot ist, war ich schockiert, weil ich ihn und seinen Zustand gesehen hatte. Und dann habe ich mich gefragt, hättest du an dem Tag irgendwas tun können, was seinen Tod vielleicht hätte verhindern können.
Das Jugendamt reagierte nicht Der Tag, an dem Jennifer den kleinen Kevin vielleicht hätte retten können ist im März 2006. Jennifer hilft bei der Tagesmutter ihrer Tochter Rasheeda aus. Auch Kevin ist an diesem Tag in der Gruppe. Dabei fällt den zwei Frauen auf, dass Kevin am ganzen Körper schwere Verletzungen aufweist. Besorgt alarmieren sie das Jugendamt.
Aber das Jugendamt kümmert sich nicht - wie schon zuvor überlässt es Kevin seinem drogenkranken, gewalttätigen Stiefvater Bernd K. Er quälte das Kind über Monate hinweg. Als Kevin stirbt, wickelt er ihn in einen Abfallsack. Die Polizei findet Kevins Leiche im Kühlschrank. Dabei hatte das Jugendamt die Vormundschaft für Kevin.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen Kevins Amtsvormund. Ab Morgen aber muss sich erstmal Kevins Stiefvater vor Gericht verantworten. Bisher schweigt er zu den Vorwürfen. Jennifer hofft, dass er nie wieder frei kommt. http://www.rtl.de/news/rtl_aktuell_artikel.php?article=12599&pos=9