Donnerstag, 5. Juni 2008 Tod des kleinen Kevin Ziehvater verurteilt
Wegen der tödlichen Misshandlung des zweijährigen Kevin hat das Landgericht Bremen den Ziehvater zu zehn Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Es blieb damit erheblich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 13 Jahre Gefängnis wegen Mordes gefordert hatte. Die Richter folgten der Verteidigung, die eine Verurteilung des 43-jährigen Bernd K. wegen Körperverletzung beantragt hatte. Die Deutsche Kinderhilfe kritisierte das Urteil und forderte die Staatsanwaltschaft auf, Revision einzulegen.
Die Strafkammer sprach den Angeklagten auch wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, aber erst nach drei Jahren verbüßter Haft. Bernd K. hatte dem zweijährigen Kind immer wieder Knochen gebrochen, was am Ende zu einer tödlichen Embolie führte. Die Leiche wurde im Oktober 2006 in seinem Kühlschrank entdeckt. Der Ziehvater hatte mit dem Kind, nachdem dessen Mutter gestorben war, allein gelebt. Das Jugendamt hatte die Amtsvormundschaft übernommen.
Mitschuld der Behörden
Wann Kevin starb, ließ sich nicht mehr klären. Sozialarbeiter hatten ihn zuletzt im April 2006 gesehen. Schon lange vorher hatten die Behörden und Politiker immer wieder Hinweise auf Gewalttätigkeit des drogenabhängigen Vaters erhalten. Doch erst im Oktober 2006 suchte das Jugendamt Kevin mit Hilfe der Polizei und fand die Leiche. Sozialsenatorin Karin Röpke übernahm die politische Verantwortung und trat zurück.
Die Bremer Bürgerschaft setzte einen Untersuchungsausschuss ein, der später eine Mitschuld der Behörden an Kevins Tod feststellte. Der zuständige Sachbearbeiter und der Amtsvormund von Kevin sind wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt. Der Prozess steht noch aus.
Wenige Stunden vor der Verkündung des Urteils gegen den Ziehvater räumte der Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen ein, der Staat habe bei seiner Fürsorgepflicht für Kevin versagt. "Wir haben uns alle in der Stadt, die Politik, die Bürgerinnen und Bürger, vorgenommen, alles Menschenmögliche zu tun, damit sich so etwas, nach Menschenmöglichkeit jedenfalls, nicht mehr wiederholen kann", betonte der SPD-Politiker. Eine ganze Reihe von Maßnahmen sei auf den Weg gebracht worden.
Urteil "ist fatales Signal"
Der Verein Deutsche Kinderhilfe kritisierte das Urteil des Bremer Landgerichts. Die Einstufung des Verbrechens als Körperverletzung mit Todesfolge sei ein fatales Signal an die Öffentlichkeit und schaffe einen Präzedenzfall für ähnliche Verbrechen. Der Verein forderte die Staatsanwaltschaft auf, Revision einzulegen. "Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesgerichtshof dieses Urteil aufhebt", meinte die Kinderhilfe.
Der Vorstandsvorsitzende, Rechtsanwalt Georg Ehrmann, habe den Prozess beobachtet. Er sagte: "Nach der ausgezeichneten Prozessführung des Vorsitzenden ... ist dieser Abschluss des Verfahrens vollkommen überraschend und nicht nachvollziehbar." Die Staatsanwaltschaft habe völlig zu Recht auf Mord plädiert. Der kleine Kevin habe ein unfassbares und lang andauerndes Martyrium erlitten und sei nach 24 Knochenbrüchen schließlich an der vollständigen Durchtrennung seines Oberschenkels qualvoll gestorben. http://www.n-tv.de/975085.html
Re: Jugendamt Bremen: Fall Kevin
Urteil im Fall Kevin
Bremen (ddp). Der Vorsitzende Richter am Landgericht Bremen, Helmut Kellermann, wandte sich am Ende direkt dem Angeklagten zu: «Kevin hätte Besseres verdient gehabt.» Der Ziehvater des Zweijährigen müsse mit der Schuld leben, die er selbst auf sich geladen habe. Der 43-jährige Bernd K. nickt. Er muss wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung Schutzbefohlener für zehn Jahre hinter Gitter. Das Urteil nahm er am Donnerstag äußerlich regungslos auf. Die Leiche von Kevin war am 10. Oktober 2006 in seinem Kühlschrank entdeckt worden. Sie wies zahlreiche Spuren schwerer Misshandlungen auf. Eine Zuschauerin rief bei der Urteilsverkündung: «Wir werden Kevin nie vergessen.» Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollen nun eine Revision prüfen.
Strafmildernd wertete das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit wegen des Drogenkonsums des Angeklagten. Jedoch habe es bei diesem «viele lichte Momente gegeben», betonte Kellermann. Insgesamt sei der Angeklagte aber in einem «desolatem Zustand» wegen der Totgeburt seines Sohnes Joshua und des Todes von Kevins Mutter gewesen. Mit dem Urteil blieben die Richter unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 13 Jahre Haft wegen Mordes verlangt hatte. Die Verteidigung hatte kein konkretes Strafmaß gefordert. Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung des drogenabhängigen Mannes in einer Entziehungsanstalt an.
Der Vorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Georg Ehrmann, kritisierte das Urteil scharf. Kevins Martyrium als Körperverletzung mit Todesfolge zu werten sei ein «fatales Signal». Der Vorsitzende Richter betonte dagegen, einen auch nur bedingten Tötungsvorsatz habe das Gericht nicht erkennen können. Lange habe es darüber beraten. Doch der Ziehvater habe nicht wissen können, dass durch die Knochenbrüche Fettgewebe in den Blutkreislauf gelangten und durch die dadurch ausgelöste Embolie das Herz versagen würde. Dies gehöre nicht zum Allgemeinwissen. Auch Tötung durch unterlassene Hilfeleistung komme nicht in Frage, da K. die ernste Lage nicht erkannt haben muss.
Richter Kellermann betonte, wie schwierig insgesamt die Wahrheitsfindung gewesen sei. Am Ende gebe es nur ein «undeutliches Profil» der Taten. «Die Aufklärung hält sich sehr in Grenzen», sagte er. Grund dafür sei, dass K. während des gesamten Prozesses geschwiegen habe. Der Angeklagte hatte am letzten Verhandlungstag lediglich behauptet, er könne sich an das Geschehene nicht erinnern. «Da bin ich ganz ehrlich: Das glauben wir Ihnen nicht», betonte Kellermann.
Kevin sei vermutlich Ende Juni, Anfang Juli 2006 an den Folgen der Misshandlungen gestorben. Der Ziehvater habe dem Jungen mit stumpfer Gewalt schmerzhafte Knochenbrüche und Verletzungen zugefügt. Die Rechtsmediziner hatten fünf frische Brüche festgestellt, von denen einer tödlich war. Dafür dürfte nach Einschätzung des Gerichts eine Einwirkung allein nicht ausgereicht haben. «Der Rest ist Spekulation», sagte Kellermann.
Der Angeklagte habe konsequent staatliche Hilfeleistungen abgelehnt. «Er täuschte das System, um letztlich seine eigene Welt aufrechtzuerhalten«, sagte der Richter. Dies sei nicht im Sinne Kevins gewesen. Zugunsten des Ziehvaters spreche eine gewisse Mitschuld der Behörden. »Es gab mehrere Situationen, wo der Zug hätte aufgehalten werden können», fügte der Richter hinzu.
Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss hatte erhebliche strukturelle Mängel im Jugendamt festgestellt, die zum Tod des Jungen geführt hätten. Bremen ist seither darum bemüht, seine Sozial- und Jugendpolitik zu verbessern. Demnächst müssen sich zwei Mitarbeiter des Jugendamtes wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen vor Gericht verantworten. Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) sagte: «Der Staat war zur Fürsorge für Kevin verpflichtet, und er hat versagt.»
06.06.2008 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=88345
Re: Jugendamt Bremen: Fall Kevin
Haft für Kevins Misshandlungstod Beschreibung: 05.06.2008. Zehn Jahre Haft für Kevins Peiniger, seinen Ziehvater. Vertreter der Bremer Sozialbehörden noch nicht strafrechtlich belangt. Stichwörter: Jugendamt, Bremen, Misshandlung, Ignoranz Kategorien: News & Politik
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Re: Jugendamt Bremen: Fall Kevin
Kevins Leiden bekannt
Beschreibung: 05.06.2008. Kevins Leiden war bekannt. Eklatantes Versagen der Bremer Sozialbehörden. Misshandlungstod des zweijährigen Kevin durch Missachtung konkreter Warnhinweise der Kindeswohlgefährdung. Stichwörter: Jugendamt, Bremen, Misshandlung, Ignoranz Kategorien: News & Politik
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Re: Jugendamt Bremen: Fall Kevin
Ich glaube Ihnen nicht... http://www.myvideo.de/watch/4716673/Ich_glaube_Ihnen_nicht Beschreibung: 05.06.2008. Fall Kevin. Strafrechtliche Ermittlungen gegen Vertreter der Bremer Sozialbehörden wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung in der Amtsvormundschaft. Stichwörter: Jugendamt, Bremen, Misshandlung, Ignoranz, Behörde, Schuld, Familie, Kinder Kategorien: News & Politik http://www.myvideo.de/watch/4716673/Ich_glaube_Ihnen_nicht
Re: Jugendamt Bremen: Fall Kevin
Fall Kevin http://www.myvideo.de/watch/4715196/Fall_Kevin Beschreibung: 05.06.2008. Fall Kevin. Strafrechtliche Ermittlungen gegen Vertreter der Bremer Sozialbehörden. Stichwörter: Jugendamt, Bremen, Misshandlung, Ignoranz, Behörde, Schuld Kategorien: News & Politik http://www.myvideo.de/watch/4715196/Fall_Kevin
Re: Jugendamt Bremen: Fall Kevin
30.07.2008 10:25 Uhr Drucken | Versenden | Kontakt Trennlinie Kinder in Deutschland Chronologie einer Verwahrlosung
Bremen, Stadtteil Gröpelingen: Wie Sozialarbeiter versuchten, zwei Kinder aus einer Problemfamilie zu schützen. Von Felix Berth
Eine Wohnung wie eine Müllhalde: In dieser Kellerwohnung lebten die beiden Mädchen, die vor zwei Wochen von der Bremer Polizei aufgegriffen wurden. Foto: dpa
Vor zwei Wochen wurden im Bremer Stadtteil Gröpelingen zwei verwahrloste Kinder gefunden. Die Polizei holte die Mädchen, die fünf und acht Jahre alt sind, aus einer vermüllten Kellerwohnung, nachdem sie Beamten auf der Straße aufgefallen waren. Sie leben mittlerweile in einem Kinderheim. Ungewöhnlich war weniger der Fall - mehr als 3000 vernachlässigte Kinder werden pro Jahr aus ihren Familien geholt -, als vielmehr die Informationspolitik der Behörden: Die Polizei informierte sofort die Öffentlichkeit. Seitdem diskutiert in Bremen auch die Politik, ob es Parallelen zum Fall Kevin gibt, der im Jahr 2006 im selben Stadtteil gestorben war.
Gestern nun präsentierte die Bremer Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter ihre Chronologie der Ereignisse. Das Dokument spiegelt zwar die Sicht der Behörde wider, doch es eignet sich durchaus, um einen Fall zu beschreiben, in dem diverse Institutionen offenbar passabel zusammengearbeitet haben.
Mehr zum Thema Bremen Zehn Jahre Haft für Kevins Ziehvater Fall Lea-Sophie Hohe Haftstrafen für die Eltern
Juni 2004: Polizisten sehen bei einer Verkehrskontrolle ein Mädchen, das äußerst ungepflegt aussieht. Sie informieren das Jugendamt. Sozialarbeiter besuchen die Familie wenige Tage später. Sie sehen, dass die Wohnung zu vermüllen droht. Ihr Angebot: Die Behörde schickt eine "sozialpädagogische Familienhilfe". Mehrere Stunden pro Woche kommt ein Sozialarbeiter vorbei und versucht, die Eltern zu unterstützen: Welche Kleider für die Kinder sind angemessen, welche Hygieneregeln sind sinnvoll? Die Eltern akzeptieren das Angebot, haben aber, wie ein Familienrichter später feststellt, "wenig Problembewusstsein".
In den nächsten vier Jahren bleibt die Familie Thema im Jugendamt. Zwei Mitarbeiter bearbeiten den Fall, damit keine Lücken entstehen. Mit dem Kindergarten und der Schule vereinbaren sie, dass sie informiert werden, wenn die Kinder fehlen oder auffallen. Zehn solche Meldungen - aus der Kita, der Schule, vom Vermieter und von Nachbarn - wird es in den nächsten Jahren geben; meist geht es um mangelnde Hygiene.
In den vier Jahren wird die Familie engmaschig betreut. Die Familienhelfer sind präsent, soweit die Eltern dies zulassen. Psychologen eines Krisendienstes werden eingesetzt; die Mitarbeiter der Sozialbehörde schauen insgesamt fünf Mal in der Wohnung vorbei. Beim letzten Mal im Oktober 2007 erteilt ihnen der Vater allerdings Hausverbot und lehnt weitere Hilfen ab.
Eine Woche später versuchen die Beamten, die Kinder aus der Familie herauszuholen. Das Gericht lehnt den Antrag ab: Das Kindeswohl sei nicht gefährdet. Die Mädchen, die im Sportverein seien und Flötenunterricht bekämen, seien "interessiert, aufgeschlossen, selbstbewusst und sozial adäquat handelnd", so das Urteil. Abgesehen von Äußerlichkeiten bestehe kein Anlass zu Sorge.
Die Polizei greift die Kinder auf
Drei Monate später, nach weiteren Meldungen von Polizei und Nachbarn, versuchen es die Sozialarbeiter erneut. Als die Richter wieder kein Urteil erlassen, gibt die Behörde den juristischen Weg auf. Gleichzeitig versuchen die Behörden, die Familie weiterzubetreuen. Das gelingt nur kurzzeitig, denn im März 2008 weisen die Eltern alle Hilfen zurück. Das Amt findet sich damit ab, versucht aber, durch Kindergarten und Schule weiter über mögliche Probleme der Kinder informiert zu werden.
Bis zur letzten Schulwoche scheint die Lage unverändert zu sein. In den Ferien, in denen die Kontrolle durch Kita und Schule entfällt, stellen Polizisten bei einem Routineeinsatz fest, dass das ältere Mädchen mit seinen verfilzten Haaren und der übelriechenden Kleidung verwahrlost aussieht: Am 16. Juli um 10.48 Uhr greifen sie die Kinder auf.
(SZ vom 30.07.2008/imm) http://www.sueddeutsche.de/panorama/143/304120/text/
Re: Jugendamt Bremen: Fall Kevin
In der Bremischen Bürgerschaft herrschte am Donnerstag richtig dicke Luft. Die CDU schoss gegen Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD). Hintergrund ist der Fall Kevin.
Vor zwei Jahren wurde die Leiche des kleinen Jungen im Kühlschrank seines drogensüchtigen Ziehvaters gefunden. Wir haben berichtet. Der Tod des Jungen hätte von den zuständigen Behörden verhindert werden können, da Kevin unter Vormundschaft des Jugendamtes stand. Was hat sich seitdem im Bremer Jugendschutz getan? Zu wenig sagt die CDU und wirft Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter Versagen vor. Die Bürgerschaft stimmte heute über einen Missbilligungsantrag gegen sie ab.
Wie der ausgegangen ist, sehen Sie im Video. http://www.rtlregional.de/player.php?id=4032&r=16&seite=1
Re: Jugendamt Bremen: Fall Kevin
hib-Meldung 181/2007 Datum: 02.07.2007 [ zurück ] [ Übersicht ] [ weiter ] heute im Bundestag - 02.07.2007 Regierung: Keine Verbindung zwischen Kevins Tod und Alg-II-Zahlungsstopp
Arbeit und Soziales/Antwort Berlin: (hib/NCB) Die Bundesregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen dem Tod des kleinen Jungen Kevin K. aus Bremen und der zwischenzeitlichen Einstellung der Zahlung von Arbeitslosengeld II (Alg II) an dessen Vater. Das geht aus ihrer Antwort (16/5719) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/5354) hervor. Der Vater sei nach mehrmaliger Aufforderung nicht zu ärztlichen Untersuchungen erschienen. Daraufhin habe die Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales ihm im April 2006 kein Alg II mehr überwiesen. Der Lebensunterhalt von Vater und Kind sei aber immer noch gesichert gewesen, so die Regierung. Durch Nachzahlungen des Kindergeldes habe Vater und Sohn genug Geld zur Verfügung gestanden. Es habe zudem gereicht, um dem abhängigen Vater den Drogenkonsum zu finanzieren. Zusätzlich habe die Arbeitsgemeinschaft der Familie Ende April und Anfang Mai 1.300 Euro in bar gegeben. Im Mai sei dann auch die Zahlung von Alg II wieder aufgenommen worden. Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Steffi Menzenbach, Johanna Metz, Annette Sach, Alexander Weinlein http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_181/04.html
Re: Jugendamt Bremen: Fall Kevin
Fall Kevin: Gericht prüft Anklage gegen Jugendamts-Mitarbeiter
München (ddp-nrd). Knapp drei Jahre nach dem gewaltsamen Tod des zweijährigen Kevin in Bremen beschäftigt sich das Bremer Landgericht noch einmal mit dem Fall. Nach Angaben der «Süddeutschen Zeitung» (Wochenendausgabe) hat das Gericht jetzt eine Richterin mit der Prüfung der Anklage gegen zwei Jugendamts-Mitarbeiter betraut. Die Staatsanwaltschaft Bremen hatte bereits im Dezember 2007 gegen den damaligen Fall-Manager und den Amtvormund Kevins Anklage wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen erhoben, die seitdem jedoch nicht bearbeitet worden war. Nun soll die Richterin innerhalb von drei Monaten entscheiden, ob die Hauptverhandlung gegen die beiden Männer eröffnet wird oder nicht, sagte ein Sprecher des Gerichts.
Der Stiefvater des Kindes war im Oktober 2008 zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der drogensüchtige Mann hatte Kevin nach Auffassung des Gerichts zu Tode gerprügelt und die Leiche monatelang im Kühlschrank versteckt. Das Jugendamt hatte zwar die Vormundschaft über den Jungen und war auch immer wieder über Misshandlungen informiert worden. Dennoch beließ es Kevin in der Obhut seines als gewalttätig bekannten Vaters. Sowohl ein Untersuchungsausschuss des Bremischen Parlaments als auch ein von Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) eingesetzter Sonderermittler hatten dem Jugendamt schwere Versäumnisse vorgeworfen.
16.05.2009 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=95488