Bauen mit Domizil - Für Gäste

Insolvenz

Re: Insolvenz

Und noch ein Geschäftsfeld von Domizil, Ambiente-Häuser, auf Franchising. Und wer sind die GF?

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Re: Insolvenz

Wenn man sich so die Strukturen von DZ anschaut, muss hier der IV sehr gute Arbeit leisten. Oder sind sämtliche Geschäftsfelder plötzlich wegen fehlender Liquidität auf Eis? Herr Wolfram wir sehen uns noch!

Re: Insolvenz

Hi Marcol,

habe mich mal schlauer gemacht.

Am besten Ihr schreibt DZ (Einscheiben/Rückschein). Schreib auch, dass du was von einer Insolvenz gehört hast und setzt DZ eine Frist von 1 Woche zur Sellungnahme. Frag an ob sie noch in der Lage sind das Bauvorhaben fertigzustellen und teilst mit, wenn Sie es nicht können, dass du den Vertrag kündigst.




Gruß

Songül

Re: Insolvenz

@de Fense

Domizil war ein Bauträger ! Er handelt auf eigene und fremde Rechnung. Ein Bauleiter prüft vielleicht noch Deine Rechnung, doch geht die Rechnung nicht über sein Konto. An wen bezahlst Du Deine Teilbeträge? Mit wem hast Du einen Vertrag? Mit einem Bauleiter? Unterscheiden muß man ganz klar nach den Leistungen. Ein Bauträgergeschäft kommt zu stande, wenn Grundstück und Bau aus einer Hand kommen. Dann muß der Vertrag notariell erfolgen und wird nach MaBV abgerechnet. Zu den Bauleitern von DZ oder jedem anderen BL in Deutschland sei gesagt, dass diese einen beruflichen Nachweis gegenüber dem Bauamt erbringen müssen, um als Bauleiter tätig zu sein. Das die Verkäufer vielleicht Frisöre oder Versicherungsvertreter von Beruf sind, ist durchaus möglich.

Re: Insolvenz

Hallo Dieter,
kann es sein das du unsere Beiträge nicht gelesen oder einfach nicht verstanden hast? Ein Bauträger baut Häuser in seinem Namen, ein Generalübernehmer tut das im Namen seiner Kunden.

Da auf den Baugenehmigungen immer die Kunden als Antragsteller drauf stehen, ist doch wohl klar in wessen Namen dort gebaut wird, oder?

Tschau, Uwe.

Re: Insolvenz

Hallo Sonngül heißt das, daß wenn wir eine Frist setzen auf nicht Erfüllung ;Bbvom Vertrag schneller raus sind? Bitte antworte

Re: Insolvenz

Die Gewerbeordnung definiert das Berufsbild des

Bauträgers wie folgt

Der Tätigkeitsbereich des Bauträgers umfasst die organisatorische und kommerzielle Abwicklung von Bauvorhaben(Neubauten, durchgreifende Sanierungen) auf eigene oder fremde Rechnung sowie die hinsichtlich des Bauaufwandes einem Neubau gleichkommende Sanierung von Gebäuden. Der Bauträger ist auch berechtigt, diese Gebäude zu verwerten .

Wäre schlimm nicht zu wissen was ich bin und tu. Das schon seit 12 Jahren.

§117(4)GewO

Re: Insolvenz

weiß man wie der IV heißt?

Re: Insolvenz

bitte den obigen Beitrag löschen. Habe versucht einen Auszug aus der Gewerbeordnung zu kopieren. Bin eben mehr auf meinen Baustellen, als am PC

Re: Insolvenz

Hallo Dieter,

ist schon richtig was du da kopiert hast (habs mal neu formatiert, damit es auch lesbar ist), aber das alles gilt nur wenn im Names des Bauträgers gebaut wird, und das ist eben bei DZ nicht der Fall. Aus genau diesem Grund ist es auch ein Generalübernehmer. Es lohnt sich aber eh nicht darüber zu streiten, da es nun eigentlich recht egal ist.

Aber glaubst du wirklich das Domizil so dumm gewesen wäre und sich nicht an die Bauträgerverordnung gehalten hätte wenn diese für Domizil gegolten hätte?

Achso, für den Gast: IV bedeutet einfach Insolvenzverwalter.

Tschau, Uwe.