Freies Politikforum für Demokraten und Anarchisten - Außenpolitik

... die BRD am Hindukusch verteidigen ...

Re: ... die BRD am Hindukusch verteidigen ...

der Bürger wird eben verarscht und beschissen und beschissen und verarscht wos nur geht...
Aber was meinst du mit der Debatte von wegen die USA wolln in Pakistan bomben? hab ich da was nich mitgekriegt??


Es mejor morir de pie que vivir siempre de rodillas!

Re: ... die BRD am Hindukusch verteidigen ...

kopiert aus:  http://www.freitag.de/2008/24/08240601.php



Jürgen Rose

An die Front gerufen, zum Gefecht befohlen


QUICK REACTION FORCE" IN AFGHANISTAN Ab 1. Juli kann sich die Bundeswehr einmal mehr als Kombattant in Szene setzen


Sieben Jahre nun schon dauert der Krieg am Hindukusch, länger als der Zweite Weltkrieg. Die Chancen der NATO auf den Sieg schwinden, die Intensität des Widerstandes wächst. Nicht allein in den Ost- und Südprovinzen, wo seit Jahren gekämpft wird, auch im Nordwesten, wo sich NATO-Verbände bei der Operation Karez derzeit erbitterte Gefechte mit der Guerilla liefern. Auf Wunsch der Verbündeten hat Verteidigungsminister Jung auch 60 Bundeswehrsoldaten in die Kampfzone beordert. Immer lauter erschallt der Ruf: "Germans to the Front!". Die Bundesregierung folgt ihm ein weiteres Mal, wenn sie ab 1. Juli 250 deutsche Panzergrenadiere zusätzlich als Quick Reaction Force (QRF) zur Verfügung stellt. "Mission Creep", schleichende Ausweitung eines Einsatzes, nennt sich das in der Sprache der NATO.

Dass auch damit das Ende der Fahnenstange kaum erreicht sein dürfte, pfeifen die Spatzen in Berlin vom Dach des Bendlerblocks. Auf den nächsten Schub für das deutsche Afghanistan-Korps haben sich die Koalitionsparteien bereits geeinigt. Den parlamentarischen Beschluss dazu soll es im Herbst mit der fälligen Verlängerung des ISAF-Mandats geben. Wenn schon Regierung und Bundestagsmehrheit der NATO in Bündnistreue ergeben folgen, sollte man erwarten, dass wenigstens die militärischen Führung vernehmlich warnt. Doch glatte Fehlanzeige - allzu behaglich hat sich die Bundeswehrführung unter einem gründlich missverstandenen Primat der Politik eingerichtet. Dabei leuchten die Desaster der Amerikaner in Vietnam und der Sowjets in Afghanistan wie Menetekel überdeutlich von der Wand.

Die Sowohl-Als-Auch-Order

In zwei Wochen wird auf Wunsch der NATO die Quick Reaction Force als Eingreifverband für das Regionalkommando Nord - das deutsche Revier am Hindukusch - "combat ready" sein. Äußerlich kein spektakulärer Vorgang, wenn derartige Einheiten bereit gehalten werden, zumal die Dislozierung der 250 Panzergrenadiere für ein Territorium, das etwa halb so groß ist wie die Bundesrepublik, eher wie eine strategische Ersatzhandlung anmutet. Ihr wehrtechnisches Rückgrat bildet der Schützenpanzer Marder 1 A 5, ein altgedienter Stahlkoloss, über dessen Nutzwert selbst der künftige Befehlshaber in Mazar-i-Sharif, Brigadegeneral Jürgen Weigt, seine Zweifel hegt: "Es gibt sicherlich Bereiche in Nordafghanistan, wo ein 40-Tonnen-Fahrzeug große Schwierigkeiten hat, weil schlicht und einfach die Geografie den Einsatz dieser Systeme nicht vorsieht."

Abgesehen von solchen Misslichkeiten sorgen Auftrag und Legitimation der QRF für weitaus gravierendere Zweifel. Auf den Punkt gebracht hat die Brisanz der Abgeordnete Werner Hoyer (FDP), als er am 14. Februar während einer Aktuellen Stunde des Bundestages zu Protokoll gab: "Bei dem, was jetzt von der Bundeswehr mit übernommen werden muss - Quick Reaction Force -, kommt es sehr auf die präzise Definition des Auftrages an, um nicht unmittelbar in die OEF hinein zu rutschen. Hier zeigt sich, dass die Dinge sehr nahe beieinander liegen ..." Mit OEF ist die Operation Enduring Freedom gemeint und damit der von Präsident Bush 2001 ausgerufene Global War, in dem eine Koalition von Willigen unter US-Kommando weltweit den "internationalen Terrorismus" bekämpft.

Tatsächlich kann das, wovor Werner Hoyer warnt, auch eintreten, wie die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN vom 26. Februar zu "Aufgabe und Bedeutung der Quick Reaction Force für die Einsatzstrategie der ISAF und die Implikationen für den Bundeswehreinsatz in Afghanistan" zeigt. Zur Frage: "Können Quick Reaction Forces gemeinsam mit OEF-Einheiten eingesetzt werden, und wenn ja, unter welchen Bedingungen?", wird geantwortet, dass "Situationen möglich [sind], in denen die QRF in gemeinsamen Operationen mit der ANA (der Afghan National Army - J. R., s. unten) eingesetzt werden (sic!), die selbst ggf. durch integrierte Ausbilderteams begleitet werden (sic!), die nicht Teil von ISAF sind. Unbenommen davon ist die Möglichkeit der Unterstützung von OEF-Einheiten im Rahmen der Nothilfe."

Der durch die NATO definierte militärische Auftrag der QRF deckt gleichfalls Einsatzoptionen zur Hilfe für OEF voll und ganz ab, indem er "Evakuierungsoperationen" sowie "offensive Operationen gegen regierungsfeindliche Kräfte im Zusammenwirken mit den afghanischen Sicherheitskräften" einschließt. Das heißt, die QRF der Bundeswehr kann unter dem völkerrechtlich nicht substantiell zu beanstandenden ISAF-Mandat, aber genauso zur Unterstützung der OEF zum Einsatz kommen. Und deren völkerrechtliche Legitimität ist höchst umstritten. Während sich die Kriegsallianz, inklusive die Berliner Republik, gebetsmühlenhaft auf das in der UN-Charta verankerte Selbstverteidigungsrecht beruft, bestreiten ganze Legionen von Völkerrechtsprofessoren genau diese Argumentation und bezeichnen Operation Enduring Freedom schlicht als völkerrechtswidrig. Selbst Hans Rühle, ehemals Leiter des Planungsstabes beim Bundesverteidigungsminister, musste einräumen: "Die Beteiligung der Bundeswehr am Krieg in Afghanistan ist - die Klage der Linksfraktion und zweier Unionsabgeordneter vor dem Bundesverfassungsgericht belegt dies - verfassungsrechtlich und völkerrechtlich umstritten. Dabei ist die Völkerrechtswidrigkeit des Krieges in Afghanistan längst keine esoterische Mindermeinung vermeintlich konfuser deutscher Berufsquerulanten mehr, sondern eine in der internationalen Völkerrechtslehre durchaus verbreitete Sicht der Dinge."

Einsilbige Richter in Karlsruhe

Formal war es bei den von Rühle erwähnten Klagen der Abgeordneten Willy Wimmer (CDU) und Peter Gauweiler (CSU) sowie der LINKEN in Karlsruhe um die Verletzung von Beteiligungsrechten des Bundestages gegangen. Inhaltlich jedoch zielte ihre Intervention darauf, die parallel zu einer global entgrenzten NATO stetig erweiterte ISAF-Mission der Bundeswehr als verfassungs- und völkerrechtswidrig erklären zu lassen. Am 3. Juli 2007 wiesen das die Verfassungsrichter mit einer teilweise als skandalös zu bewertenden Begründung ab. Geradezu ins Auge springen musste jedoch, wie distanziert und einsilbig sie sich zur Operation Enduring Freedom äußerten.

Dreh- und Angelpunkt der höchstrichterlichen Argumentation war die Fiktion von der strikten Trennung der realiter eng verwobenen Militäreinsätze: "ISAF und die Operation Enduring Freedom richten sich nach getrennten Zwecksetzungen, unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und klar abgegrenzten Verantwortungssphären." Darauf rekurrierend lehnte das Gericht jedwede rechtliche Bewertung von OEF strikt ab, ließ aber durchaus Zweifel an der Rechtskonformität von OEF erkennen, wenn es erklärte: "Zwar mag, soweit die Operationen in der dargestellten begrenzten Weise zusammenwirken, eine Zurechnung völkerrechtswidrigen Handelns im Einzelfall nicht auszuschließen sein; soweit etwa eine Aktion der Operation Enduring Freedom mit dem Völkerrecht nicht im Einklang stünde ..., könnte dies möglicherweise die völkerrechtliche Verantwortlichkeit der NATO oder ihrer Mitgliedstaaten auslösen. Auf diese völkerrechtlichen Fragen ist hier jedoch nicht näher einzugehen." Trotz - oder vielleicht gerade wegen - des offenkundigen Unwillens, sich mit dem Thema Völkerrecht und OEF näher zu befassen, lassen diese Einlassungen darauf schließen, was das höchste deutsche Gericht von jenem "Kreuzzug gegen den Terror" hält, den George Bush einst ausgerufen hatte: nämlich rein gar nichts.

Wie würden die Hüter des Grundgesetzes urteilen, wenn sich einer der betroffenen Panzergrenadiere der Quick Reaction Force über den Umweg einer soldatischen Gehorsamsverweigerung mit einer Verfassungsbeschwerde an sie wenden und eine Überprüfung der Kriegsbeteiligung erzwingen würde?

- - -

Eine Langfassung dieses Textes erscheint am 26. Juni in den Blättern für deutsche und internationale Politik.

Jürgen Rose ist Oberstleutnant der Bundeswehr und aus disziplinarrechtlichen Gründen gezwungen, darauf hinzuweisen, dass er in diesem Text nur seine persönlichen Auffassungen vertritt.


Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!

Die BRD führt Krieg - der Kriegsminister lügt das in Friedenseinsätze um

kopiert aus: http://www.scharf-links.de/57.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=2229&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=bc21f1847b


Bundeswehrverband: "Wir befinden uns im Krieg"

Also wird auch "für Deutschland" gestorben


Friedensratschlag: Den Krieg beenden - damit das Sterben überhaupt aufhört


Kassel, 3. September 2008 - Am 2. September stattet Bundesverteidigungsminister Jung der Truppe in Afghanistan einen Besuch ab - einen Tag später kritisiert der Bundeswehrverband die Bundesregierung, weil sie das wahre Ausmaß des Krieges in Afghanistan verschweige. Der Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlag sieht das auch so, behauptet aber in einer Stellungnahme, dass Bundesregierung und Bundeswehrverband dennoch dasselbe wollen. Und genau das prangere die Friedensbewegung an.

Der überraschende Trip des Bundesverteidigungsministers Franz Josef Jung nach Afghanistan ist eine Reaktion auf jüngste "Vorfälle", die nicht ins Konzept der Krieg führenden Allianz passt. Da werden binnen weniger Tage zahlreiche Zivilpersonen bei einem NATO-Angriff massakriert, da eröffnen Bundeswehrsoldaten das Feuer auf ein Fahrzeug und töten eine Frau und zwei Kinder, da wiederholt sich ähnliches bei einem Angriff der NATO auf ein Wohnhaus. Ergebnis: drei Kinder werden getötet und sieben weitere Zivilisten verletzt. Minister Jung versicherte nun im nordafghanischen Kundus, "die Bundeswehr werde alles daran setzen, zivile Opfer zu vermeiden".

Das musste Jung auch sagen, weil er aufgrund der geschilderten "Vorfälle" mit dem Afghanistan-Einsatz großen Ärger im eigenen Land bekommt. Er mag die Kritik aus der Friedensbewegung, die derzeit eine bundesweite Demonstration am 20. September in Berlin und Stuttgart vorbereitet und am 1. September, dem Antikriegstag, überall im Land für die Beendigung des Krieges geworben hat, nicht besonders ernst nehmen. Gravierend ist aber aus seiner Sicht, was der Vorsitzende des Bundeswehrverbands, Oberst Bernhard Gertz, der "Neuen Osnabrücker Zeitung" gegenüber geäußert hat. Der vor wenigen Tagen bei Kundus getötete Bundeswehrsoldat aus Zweibrücken sei nicht "ums Leben gekommen", wie bei seiner Beisetzung erklärt worden sei, sondern er sei "für die Bundesrepublik Deutschland gefallen", sagte Gertz. Daher wäre die Regierung gut beraten, dies auch in aller Klarheit zu sagen. Sonst
dürfe man sich nicht wundern, "dass unsere Gesellschaft nicht versteht, was wir in Afghanistan wollen".

Oberst Gertz sagt das allerdings auch nicht. Kein Wort von ihm über die deutschen Interessen in Afghanistan, kein Wort über die Pipelinepläne des Westens, kein Wort über die geostrategische Bedeutung des Landes für "den Westen" in ihrer Einkreisungspolitik Russlands und Chinas, kein Wort auch über das ursprünglich behauptete Ziel, in Afghanistan den Terrorismus zu bekämpfen. Letzteres ist nicht mehr glaubwürdig, nachdem in sieben Jahren Krieg der "Terrorismus" so erfolgreich "bekämpft" wurde, dass er heute stärker als je zuvor dasteht. Und die beiden erstgenannten Interessen werden etwas verschämt verschwiegen (nicht nur von der Bundesregierung, sondern auch vom Bundeswehrverband), weil das doch zu sehr nach imperialer Raub- und Eroberungspolitik klingt. Dafür ist die Bevölkerung nicht zu haben.

Das Vorpreschen des heimlichen Verteidigungsministers Gertz richtet sich aber auch nach Innen. Nachdem in Deutschland die "Wehrpflicht"-Bereitschaft junger Männer immer weiter zurück geht und nun sogar der Bundeswehr reihenweise auch länger dienende Offiziere davonlaufen, muss wieder etwas für die Moral der Truppe und die "Wehrhaftigkeit" der Gesellschaft getan werden. Die bisherigen Werbekampagnen des Verteidigungsministeriums an Berufsschulen und Arbeitsagenturen reichen offenbar nicht aus. Gertzs Botschaft ist klar:
Deutschland befindet sich "in einem Krieg gegen einen zu allem entschlossenen, fanatischen Gegner". Also müssen die Anstrengungen verstärkt werden, diesen Gegner zu bekämpfen. Truppenaufstockung und eine bessere Bewaffnung fordert der Bundeswehrverband schon länger.

Was US-Präsident Bush soeben in seiner christlich-fundamentalistischen Manier zum Ausdruck brachte, als er seinem Land drei "Tage des Gebets und Gedenkens" mit folgenden Worten verordnete: "Während wir unser Land gegen seine Feinde verteidigen, beten wir um Hilfe beim Schutz der Gabe der Freiheit vor denen, die sie zerstören wollen, und wir bitten den Allmächtigen, all jene zu stärken, die die Freiheit in fernen Ländern schützen" - eben das will Gertz ohne religiöse Verbrämung auch in Deutschland erreichen: Die Gesellschaft soll sich bedingungslos hinter die "Armee im Einsatz" stellen.

Die Friedensbewegung stellt sich geschlossen gegen den Krieg in Afghanistan und kritisiert den unverhohlenen Rekurs auf unselige deutsche Traditionen von Heldenverehrung (ein Soldat "stirbt" nicht, er "fällt"). Damit soll einer Militarisierung der Gesellschaft Vorschub geleistet werden. Demgegenüber fordert die Friedensbewegung den Abzug der Truppen aus Afghanistan. Nur so, so heißt es in einem Aufruf der Friedensbewegung zur bundesweiten Demonstration am 20. September, werde Afghanistan eine Chance zu einer friedlichen Entwicklung eröffnet. Das Sterben kann nur aufhören, wenn der Krieg beendet wird.

Für den Bundesausschuss Friedensratschlag:
Peter Strutynski (Sprecher)


Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!

Re: Die BRD führt Krieg - der Kriegsminister lügt das in Friedenseinsätze um

Wer überwacht die Regierung?

Und ihre verfassungswidrige Kriegs-Politik?!


Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schränkt die Einsatzbefugnisse der Bundeswehr klar und eindeutig auf  reine Territorialverteidigung gem. Art. 87a, 115a GG ein. Volker Rühe (CDU), erließ als in 1992 amtierender Verteidigungsminister eine sog. "Neue Verteidigungs-Richtlinie" und trat damit das GG mit Füßen!

In dieser Richtlinie heißt es u. a.: "Dabei läßt sich die deutsche  Sicherheitspolitik von vitalen Sicherheitsinteressen leiten: (...) Aufrechterhaltung des freien Welthandels und des ungehinderten Zugangs zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt im Rahmen einer gerechten Weltwirtschaftsordnung."

Im Klartext heißt das nicht mehr und nicht weniger, als daß die Bundeswehr befugt sein soll, den Zugang zu Rohstoffen und Märkten in aller Welt aufrechtzuerhalten und  - wenn es sein muß - mit Waffengewalt. Ist also eine verbrecherische BRD-Regierung der Meinung, unser bzw. der Wohlstand der herrschenden Klasse in Politik und Wirtschaft sei gefährdet, weil ein Staat "uns" den Zugang zu seinen Rohstoffen verwehrt, so wird ab 5:45 Uhr zurückgeschossen! Das Dritte Deutsche Reich läßt grüßen.

Seit der sogenannten Wiedervereinigung, nämlich der Einverleibung der DDR, und dem Plattmachen der ostdeutschen Industrie, ist ein  ungezügeltes neues deutsches Großmachtdenken bei den unterbelichteten Polit-Knallchargen jeder Couleur, insbesondere aber der christlich-bürgerlichen, wieder salonfähig geworden. Die bundeswehrdeutsche Generalität darf endlich wieder ganz offen und nicht mehr nur in Sandkästen Schlachten schlagen.

Der Bundeswehrgeneralinspekteur, Wolfgang Schneiderhan, jubelte auf der Kommandeurstagung im März diesen Jahres: "Einsatz in der Verteidigung, aufgezwungen durch einen (...) Gegner, in vertrauter Umgebung (...) war lange unser konzeptioneller Dreh- und Angelpunkt. Nun ist es die souveräne aktive politische Entscheidung zum Einsatz militärischer Macht im Konzept weltweiter Sicherheitsvorsorge."

Nicht nur der Zugang zu Rohstoffen darf jetzt militärisch erzwungen werden, es dürfen unter dem Sammelbegriff "Terrorismusgefahr" brutalste Kriegseinsätze wie in Afghanistan und zuvor in Jugoslawien "legitimiert" werden, die dem Völkerrecht sowieso aber insbesondere jedem freiheitlichem Demokratieverständnis Hohn sprechen. Diese Kriegseinssätze werden zynisch zu "Friedenseinsätzen" umge-logen, so auch im Balkan, im Irak in Afghanistan - um nur einige zu nennen. Nirgends ist es trotz jahrelanger Kriege und Besatzung, ganz krass in Palästina, auch nur ansatzweise zu einer Befriedung in diesen Gebieten gekommen. Im Gegenteil, Zerstörung, Not und Gewalt nehmen rapide zu und werden immer brutaler.

Befreien wir uns von solch verbrecherischer Politik und kriegsgeilen Militärs!

Fangen wir an der BRD an!

bjk
Unterschichtler und Ungültigwähler



Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!

"christliche" Politiker (CDU/CSU) wollen die Friedenspflicht im GG in Kriegführung ändern!

per Rundmail erhalten:


Friedensratschlag: Nicht das Grundgesetz ändern, sondern die Politik


Pressemitteilung des Bundesausschusses Friedensratschlag

Kassel, 18. Dezember 2009 - Zu der heute (Freitag, 18. Dez.) von der
CDU/CSU losgetretenen Diskussion um eine Grundgesetzänderung zur
Erleichterung der Kriegführung erklärte der Sprecher des
Bundesausschusses Friedensratschlag in Kassel:

Wortführer der CDU/CSU scheinen von allen guten Geistern verlassen zu
sein, wenn sie den Streit um das Kundus-Massaker zu einer
Grundgesetzänderung nutzen wollen. Es ist lächerlich zu behaupten, da
das Grundgesetz "asymmetrische Konflikte" nicht kenne, müsse es an die
Kriegswirklichkeit "angepasst" werden. Erstens sind "asymmetrische
Kriege" nicht wirklich neu, sondern sind so alt wie die Kriege selbst.
Und zweitens gibt es allgemein verbindliche Regeln des
Kriegsvölkerrechts (Haager Landkriegsordnung und Genfer Konvention), an
die sich reguläre Armeen in Kriegs- und Bürgerkriegssituationen zu
halten haben. Diese Konventionen (die z.B. den Schutz der
Zivilbevölkerung vorschreiben) sind nach Artikel 25 GG unmittelbar
geltendes Recht auch für die Bundesrepublik Deutschland: "Die
allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes.
Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar
für die Bewohner des Bundesgebietes."

Der Vorstoß der Abgeordneten Ernst-Reinhard Beck (CDU) und Hans-Peter
Uhl (CSU) zielt außerdem darauf ab, das allgemeine Kriegsverbot des
Grundgesetzes, das dem allgemeinen Gewaltverbot der UN-Charta (Art. 2)
entspricht, aus den Angeln zu heben. Somit sollen nicht nur die
Kampfhandlungen im Krieg von humanitärem "Ballast" befreit werden, das
Kriegsverbot selbst steht plötzlich zur Disposition. Umgekehrt wird ein
Schuh daraus: Da das Grundgesetz Kriegshandlungen, die nicht der
Verteidigung Deutschlands dienen, verbietet, sollten diese
Kriegshandlungen eingestellt werden! Das strikte Friedensgebot des
Grundgesdetzes (Art. 26 GG) ist eine der wichtigsten Lehren aus den
beiden Weltkriegen des 20. Jahrhunderts, für die das Kaiserreich und das
faschistische Deutschland verantwortlich waren. Wer dieses Verbot
angreift, will zurück in die Zeit, als die Staaten noch ein "Recht auf
Krieg" für sich in Anspruch nahmen.

Die Friedensbewegung wendet sich entschieden dagegen, dass Krieg wieder
zum "normalen" Mittel der Politik gemacht wird. Wer immer die Axt an das
Grundgesetz legen möchte, um die Bundeswehr leichter in Kriege schicken
zu können oder den Soldaten das Kriegshandwerk zu erleichtern, stellt
sich gegen das Völkerrecht und das Gewissen der Menschheit. Statt das
Grundgesetz an die Kriegswirklichkeit anzupassen, soll sich die Politik
den Geboten des Grundgesetzes anpassen. Der beste Weg, das Völkerrecht
einzuhalten, besteht darin, die Kriege zu beenden. die erste und
wichtigste Konsequenz aus der Debatte um das Kundus-Massaker ist daher,
die Bundeswehr aus Afghanistan zurück zu holen - lieber heute als morgen!

Für den Bundesausschuss Friedensratschlag:
Peter Strutynski, Kassel

Bei Rückfragen:
Tel. P. Strutynski: 0561-804 2314; mobil: 0160-97628972




Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!

Bleibt der 142fache Mord in Kundus/Afghanistan ungesühnt?







Zeit-Online berichtet, daß der Bundeswehroberst Georg Klein gezielt gelogen habe, um am 4. September 2009 zwei US-Bomber zum Bombenabwurf auf zwei entführte Tanklaster nahe Kundus zu zwingen. Der angebliche Feindkontakt und die angebliche Bedrohung des Bundeswehr-Camps Kundus waren demnach bewußte Falschinformationen von Klein, um zu ermöglichen, 142 Afghanen als 
"Feinde des Wiederaufbaus zu vernichten" (O-Ton Klein)!

Die beiden US-Piloten wurden kurz darauf strafversetzt. Eine vom Isaf-Kommandeur Stanley McChrystal geforderte Abberufung Kleins hatte der damalige deutsche Kriegsminster Jung abgelehnt. Auch sollen mittlerweile die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen ihn durch die Bundesanwaltschaft eingestellt worden sein. Augenscheinlich ist es politischer Wille der Herrschenden, daß ein Bundeswehr-Kommandeur selbst bei 142fachem Mord straffrei auszugehen hat. Als verlogene "Begründung" muß das humanitäre Völkerrecht herhalten. In diesem stehe, daß in einem nicht-nationalen bewaffneten Konflikt Zivilisten ihren Schutzanspruch verlieren, wenn sie sich in eine Konfliktsituation begeben. Ein militärischer Schlag wäre in diesem Falle zulässig. 


Eine Kriegsverbrecher-Lizenz zum Morden also für die Bundeswehr-Söldnertruppe! Vom durch die Bundesanwaltschaft gedecktes Brechen des Kriegsverbots in Art. 26 GG durch die Bundesregierung ganz zu schweigen. Die Mörder sind nicht nur Uniform- und Talar-TrägerInnen sondern sitzen auch hinter Regierungs-Schreibtischen.



Bernd Kudanek alias bjk



Persiflage auf die rotrote Bödwerbung "bii Böörlinn (be berlin)"




... ich tue was Linke tun, Ungerechtigkeit bekämpfen!
von Yossi Wolfson

Online unterschreiben: Ramsteiner Appell gegen Angriffskriege



Der Anlaß ist immer noch hochaktuell





23 Milliarden Euro waren es in 2006,
im Jahr 2009 waren es schon 31,1 Milliarden Euro!






kopiert aus:  http://www.linkezeitung.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=8025&Itemid=314




Online unterschreiben: 

Ramsteiner Appell gegen Angriffskriege



von FB



Der Appell



Angriffskriege sind verfassungswidrig -



von deutschem Boden darf kein Krieg ausgehen!




Wir Bürgerinnen und Bürger fordern alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, die Nutzung von Militärbasen auf unserem Territorium und die Einbeziehung des Luftraums über der Bundesrepublik zur Vorbereitung und Führung von völkerrechts- und grundgesetzwidrigen Angriffskriegen sofort durch einen Beschluss unserer Volksvertretung zu verbieten, wie es der Artikel 26 unseres Grundgesetzes zwingend vorschreibt.


Unterstützen Sie diesen Appell, wie es bereits 7514 andere getan haben! Lesen Sie den Infotext, und unterzeichnen Sie online. Drucken Sie sich bitte auch Unterschriftenlisten aus, und sammeln Sie Unterschriften bei Verwandten, Freunden und Bekannten!


Hier online:  Ramsteiner Appell




... ich tue was Linke tun, Ungerechtigkeit bekämpfen!
von Yossi Wolfson

Re: ... die BRD am Hindukusch verteidigen ...

kopiert aus: http://www.hintergrund.de/index.php/20100129701/politik/inland/in-der-zentralen-dienstvorschrift-der-bundeswehr-kommt-das-verbot-von-angriffskriegen-nicht-mehr-vor.html


In der Zentralen Dienstvorschrift der Bundeswehr

kommt das Verbot von Angriffskriegen nicht mehr vor




Verteidigungsminister Guttenberg sollte mit seinem neuen Generalinspekteur die demokratische Grundausbildung nachholen!

Von WOLFGANG JUNG, 29. Januar 2010 -




Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hat General Volker Wieker zum neuen Generalinspekteur der Bundeswehr berufen. Der neue ranghöchste Soldat der Bundeswehr hat schon in seiner Antrittsrede gesagt, das er es nicht so mit den „Paragrafen“ hat, also eigentlich völlig ungeeignet für dieses verantwortungsvolle Amt ist.

Dabei hat der General wie jeder andere Berufssoldat folgenden Diensteid geleistet – wobei auf die Hilfe Gottes auch verzichtet werden kann.

„Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe.“ (1)

Außerdem kennt er seit seiner Grundausbildung die Zentrale Dienstvorschrift / ZDv 10/1 zur Inneren Führung der Bundeswehr, die einige Male geändert wurde, aber von Februar 1993 bis zum Januar 2008 noch folgende Passagen enthielt (2). (Die für die Stellung der Bundeswehr zum Völkerrecht und zum Grundgesetz wichtigen Formulierungen sind hier in blauer Schrift wiedergegeben.)

„1. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein souveräner, freiheitlich demokratisch verfasster Rechtsstaat, in dem das Grundgesetz und das Völkerrecht alle staatliche Gewalt legitimieren und binden.

Der Staat hat die grundlegenden Werte unserer Verfassungsordnung zu erhalten und ist verpflichtet,

• die Würde des Menschen zu wahren und zu schützen,
• die Freiheit der Person nur dann einzuschränken, wenn das Grundgesetz und das darauf basierende Recht dies ausdrücklich zulässt
• die Herrschaft des Rechts sicherzustellen.

Voraussetzung für die Gewährleistung der im Grundgesetz verbürgten Menschenrechte ist die Erhaltung des Friedens in Freiheit. Das ist der Zweck und der Auftrag der Streitkräfte und die Grundlage ihrer Legitimation.

2. Das Grundgesetz weist dem Bund die Aufgabe zu, Streitkräfte zur Verteidigung aufzustellen und ermöglicht die Einordnung Deutschlands in Systeme kollektiver Sicherheit; es verbietet ausdrücklich Handlungen, welche die Führung eines Angriffskrieges vorbereiten sollen.

Kernaufgabe ist und bleibt die Landes- und Bündnisverteidigung. Neu sind die Aufgaben im Zusammenhang mit der Krisenbewältigung. Die Bundeswehr wird sich künftig darauf einstellen, ihren Beitrag in der gesamten Bandbreite der Einsatzformen – von friedenserhaltenden Missionen über die Bewältigung von Konflikten unterschiedlicher Stärke bis hin zum heute unwahrscheinlichsten Fall der Abwehr einer großangelegten Aggression – zu leisten. Struktur, Ausstattung und Ausbildung der Streitkräfte erlauben es außerdem, humanitäre Unterstützung zu leisten, auch im Rahmen internationaler Hilfe.

3. Der Auftrag der Bundeswehr für die Zukunft lautet:

Die Bundeswehr

• schützt Deutschland und seine Staatsbürger gegen politische Erpressung und äußere Gefahr,
• fördert die militärische Stabilität und lntegrität Europas,
• verteidigt Deutschland und seine Verbündeten.
• dient dem Weltfrieden und der internationalen Sicherheit im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen und
• hilft bei Katastrophen, rettet aus Notlagen und unterstützt humanitäre Aktionen.

4. Dieser Auftrag, zusammengesetzt aus den Komponenten Schutz, Friedensbewahrung und -gestaltung sowie Hilfseinsätze vielfältiger Art, erfordert die Fähigkeit der Bundeswehr zur Erfüllung der Aufgaben der Bundeswehr:

• internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus,
• Unterstützung von Bündnispartnern.
• Schutz Deutschlands und seiner Bevölkerung.
• Rettung und Evakuierung,
• Partnerschaft und Kooperation.
• Subsidiäre Hilfeleistungen.

Auftrag und erforderliche Fähigkeiten bestimmen wesentlich Struktur und Ausbildung der Bundeswehr. ...“

In dieser alten ZDv 10/1 hatte die Bundeswehr noch hauptsächlich den Auftrag „die im Grundgesetz verbürgten Menschenrechte durch die Erhaltung des Friedens in Freiheit zu gewährleisten“. Das waren auch „der Zweck und der Auftrag der Streitkräfte und die Grundlage ihrer Legitimation“. Außerdem waren die Vorbereitungen auf einen Angriffskrieg noch ausdrücklich verboten, obwohl der Artikel 26 des Grundgesetzes, der solche Vorbereitungen sogar für „verfassungswidrig“ erklärt, nicht genannt wird. Die „Terrorismusbekämpfung“ und die nebulösen „subsidiären Hilfeleistungen“ muss schon SPD-Verteidigungsmister Peter Struck unter „die Aufgaben der Bundeswehr“ gemogelt haben, denn mit ihrem eigentlichen Auftrag, der Landesverteidigung nach Artikel 87a des Grundgesetzes, ist dies nicht zu rechtfertigen.

Während seiner ersten Amtszeit – im Januar 2008 – legte der gleich zu Beginn seiner zweiten Tour zurückgetretene CDU-Verteidigungsminister Franz Josef Jung eine neue, stark veränderte Zentrale Dienstvorschrift vor. Die bis dahin geltende wurde nicht nur außer Kraft gesetzt, sondern komplett beseitigt. Dazu heißt in der neuen ZDv 10/1 lapidar:

„Die ZDv 10/1 „Innere Führung“, Ausgabe Februar 1993, tritt hiermit außer Kraft und ist zu vernichten.“



Um die einschneidenden Veränderungen sichtbar zu machen, zitieren wir längere Passagen aus der neuen „Jung'schen“ Dienstvorschrift. (3)

„Kapitel 1: Selbstverständnis und Anspruch

101. Die Grundsätze der Inneren Führung bilden die Grundlage für den militärischen Dienst in der Bundeswehr und bestimmen das Selbstverständnis der Soldatinnen und Soldaten. Sie sind Leitlinie für die Führung von Menschen und den richtigen Umgang miteinander. Innere Führung gewährleistet, dass die Bundeswehr in der Mitte der Gesellschaft bleibt. Sie steht damit für die Einordnung der Bundeswehr in unseren freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat.
102. Die Konzeption der Inneren Führung ist für jede Soldatin und jeden Soldaten verbindlich. Dieser Anspruch richtet sich in besonderer Weise an Vorgesetzte, die ihnen anvertraute Menschen zu führen, auszubilden und zu erziehen haben.
103. Die Aufgaben der Bundeswehr leiten sich aus ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag sowie den Werten, Zielen und Interessen der deutschen Sicherheits- und Verteidigungspolitk ab.
104. »Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.(...) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.« Mit diesen Worten bestimmt Artikel 1 des Grundgesetzes Staatszweck und Staatsziel der Bundesrepublik Deutschland. Gemeinsam mit den im Grundgesetz folgenden Grundrechten binden sie Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
105. Die Grundrechte binden die Angehörigen der Bundeswehr an jedem Ort und zu jeder Zeit. Deshalb sind alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr »Staatsbürger in Uniform«. Sie sind den Werten und Normen des Grundgesetzes in besonderer Weise verpflichtet. Sie haben der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. Ihr militärischer Dienst schließt den Einsatz der eigenen Gesundheit und des eigenen Lebens mit ein und verlangt in letzter Konsequenz, im Kampf auch zu töten. Der Dienst in der Bundeswehr stellt deshalb hohe Anforderungen an die Persönlichkeit der Soldatinnen und Soldaten. Sie treffen vor allem im Einsatz Gewissensentscheidungen, die ihre ethische Bindung in den Grundwerten finden.
106. Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr erfüllen ihren Auftrag, wenn sie aus innerer Überzeugung für Menschenwürde, Freiheit, Frieden, Gerechtigkeit, Gleichheit, Solidarität und Demokratie als den leitenden Werten unseres Staates aktiv eintreten.
107. Durch die lebendige Gestaltung und Befolgung der Grundsätze der Inneren Führung werden die Werte und Normen des Grundgesetzes in der Bundeswehr verwirklicht. Innere Führung umfasst die geistige und sittliche Grundlage der Streitkräfte. Sie durchdringt das gesamte militärische Leben und bleibt in jeder Lage, vom Innendienst bis zum Gefecht unter Lebensgefahr, gültig. Vorgesetzte, die die Grundsätze der Inneren Führung beherzigen, schaffen und fördern die Voraussetzungen dafür, dass Vertrauen und Kameradschaft die Soldatinnen und Soldaten in allen Situationen tragen. Innere Führung ist Grundlage für verantwortungsbewusstes Führen und Entscheiden. Damit ermöglicht sie Handeln aus Einsicht.
108. Der Kernbestand der Inneren Führung ist unveränderbar. Darüber hinaus unterliegt sie angesichts der weltweiten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen einer andauernden Notwendigkeit zur Weiterentwicklung. Diese wird durch einen lebendigen Dialog der Soldatinnen und Soldaten untereinander und mit Personen und Institutionen außerhalb der Bundeswehr gefördert.

Kapitel 2: Historische Herleitung
(Der Inhalt kann unter Anm. 3 aufgerufen werden.)

Kapitel 3: Grundlagen und Grundsätze

I. Allgemeines
301. Durch die Innere Führung werden die Werte und Normen des Grundgesetzes in der Bundeswehr verwirklicht. Sie bildet die Prinzipien von Freiheit, Demokratie und Rechtstaatlichkeit in den Streitkräften ab. Ihr Leitbild ist der »Staatsbürger in Uniform«.
302. Innere Führung stellt damit ein Höchstmaß an militärischer Leistungsfähigkeit sicher und garantiert zugleich ein Höchstmaß an Freiheit und Rechten für die Soldatinnen und Soldaten im Rahmen unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
303. Die Grundsätze der Inneren Führung beruhen auf ethischen, rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Grundlagen und entsprechen den militärischen Erfordernissen. Beide bestimmen die Konzeption der Inneren Führung und legen ihren Gestaltungsrahmen fest. Die Grundlagen werden im Folgenden dargestellt.

II. Ethische Grundlagen
304. Das Grundgesetz ist die freiheitlichste Verfassung, die sich die Deutschen je gegeben haben. Das Wertesystem des Grundgesetzes beruht auf einer in Europa über Jahrhunderte entwickelten Philosophie und Ethik sowie auf besonderen geschichtlichen Erfahrungen. Dieses Wertesystem garantiert vor allem:

• Menschenwürde,
• Freiheit,
• Frieden,
• Gerechtigkeit,
• Gleichheit,
• Solidarität und
• Demokratie.

305. Achtung und Schutz der Menschenwürde sind Verpflichtung des Staates und damit der Bundeswehr. In dieser Verpflichtung findet der Dienst in der Bundeswehr für jeden Einzelnen die ethische Rechtfertigung und zugleich seine Begrenzung. Die in der Würde des Menschen begründeten Werte sind auch die Grundlage für die Grundsätze der Inneren Führung und damit für die Rechtsnormen innerhalb der Bundeswehr sowie die Gestaltung der Inneren Ordnung.

III. Rechtliche Grundlagen
306. Die Bundeswehr ist insbesondere durch das Völkerrecht, das Grundgesetz und weitere Gesetze, vor allem durch die Wehrgesetze, in einen umfassenden rechtlichen Rahmen eingebunden. Als Grundlage der Inneren Führung legt er die Stellung der Bundeswehr im Staat sowie die Stellung der Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr fest und setzt damit rechtsverbindliche Maßstäbe für ihr Handeln.
307. Neben den Werten und Normen des Grundgesetzes sind auch die Grundsätze und Regelungen aus internationalen Abkommen zu beachten, die den Schutz der Menschenrechte zum Inhalt haben.
308. Für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr gelten die Grundrechte grundsätzlich in gleichem Umfang wie für alle anderen Bürgerinnen und Bürger. Einzelne Grundrechte sind aufgrund militärischer Erfordernisse (vgl. Anlage 2, Ziffer 2) durch Wehrgesetze eingeschränkt. Dabei sind die Grundrechte im Kern erhalten. Darüber wachen neben verschiedenen militärischen auch zivile Instanzen, vor allem die Gerichtsbarkeit.
309. Soldatinnen und Soldaten werden in ihren Rechten dadurch geschützt, dass Umfang und Grenzen der Befehlsbefugnis der Vorgesetzten und der Gehorsamspflicht der Untergebenen gesetzlich festgelegt sind. Aus der Wahrnehmung der ihnen gesetzmäßig zustehenden Rechte dürfen den Soldatinnen und Soldaten keine Nachteile erwachsen.

IV. Politische Grundlagen
310. Für die Bundeswehr gilt der Vorrang des demokratisch legitimierten politischen Willens (Primat der Politik). Die Prinzipien und Interessen deutscher Sicherheits- und Verteidigungspolitik werden durch die dazu bestimmten Verfassungsorgane vorgegeben.
311. Die Sicherheitspolitik Deutschlands wird von den Werten und Normen des Grundgesetzes und von dem Ziel geleitet, die Interessen unseres Landes zu wahren. Die Interessen deutscher Sicherheitspolitik sind:
• Recht und Freiheit, Demokratie, Sicherheit und Wohlfahrt für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu bewahren und sie vor Gefährdungen zu schützen,
• die Souveränität und die Unversehrtheit des deutschen Staatsgebietes zu sichern,
• regionalen Krisen und Konflikten, die Deutschlands Sicherheit beeinträchtigen können, wenn möglich vorzubeugen und zur Krisenbewältigung beizutragen,
• globalen Herausforderungen, vor allem der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus und der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, zu begegnen,
• zur Achtung der Menschenrechte und Stärkung der internationalen Ordnung auf der Grundlage des Völkerrechts beizutragen und
• den freien und ungehinderten Welthandel als Grundlage unseres Wohlstandes zu fördern und dabei die Kluft zwischen armen und reichen Weltregionen überwinden zu helfen.
Der Auftrag der Bundeswehr ist eingebunden in die gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge. Die Aufgaben der Bundeswehr leiten sich aus ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag sowie den Werten, Zielen und Interessen der deutschen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ab."

Der Vergleich der alten mit der neuen Dienstvorschrift zeigt, wie viele Worte mehr gemacht werden müssen, wenn man sich um die klaren Festlegungen des Grundgesetzes herumdrücken und der Bundeswehr Aufgaben übertragen will, die unsere Verfassung nicht vorsieht.

Die Souveränität der Bundesrepublik wird gut versteckt, damit kein Soldat mehr nachfragt, warum die US-Streitkräfte in unserem Land machen können, was sie wollen. Der klare Auftrag der Bundeswehr, die Grundrechte zu schützen und den Rechtsstaat zu verteidigen, wird in schwammigen Formulierungen verwässert, die viel Interpretationsspielraum schaffen. Völkerrecht und Grundgesetz, die eindeutig Vorrang haben, stehen auf gleicher Ebene mit „den Wehrgesetzen“.

Das Verbot von Angriffskriegen kommt in der ZDv nicht mehr vor. Soldatinnen und Soldaten werden gleichermaßen verpflichtet, „im Kampf auch zu töten“. Außerdem sollen sie „regionalen Krisen und Konflikten, die Deutschlands Sicherheit beeinträchtigen können, wenn möglich vorbeugen und zur Krisenbewältigung beitragen“, „globalen Herausforderungen, vor allem der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus und der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen begegnen“, „den freien und ungehinderten Welthandel als Grundlage unseres Wohlstandes fördern und dabei die Kluft zwischen armen und reichen Weltregionen überwinden helfen“.

Wer hat der „Parlamentsarmee Bundeswehr“ diese durch das Grundgesetz nicht gedeckten Aufgaben übertragen? War wenigstens der Verteidigungsausschuss mit dieser total veränderten Zentralen Dienstvorschrift befasst? Warum hat niemand Einspruch erhoben?

Zur Antrittsrede des neuen Generalinspekteurs der Bundeswehr

Dass CSU-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg an der von seinem Vorgänger eingeführten Dienstvorschrift offensichtlich nichts auszusetzen hat, beweist die Berufung des Generals Rolf Wieker zum neuen Generalinspekteur der Bundeswehr. Dieser durfte bei seiner Antrittsrede unwidersprochen Thesen vertreten, die der Bundeswehr endgültig einen Freibrief für beliebige weltweite Einsätze ohne jede Parlamentskontrolle verschaffen würden. Über Wiekers Inthronisierung hat die Badische Zeitung u. a. berichtet:

Zwar bekannte Volker Wieker, sich wegen des „fliegenden Wechsels“ von Kabul nach Berlin nur sporadisch auf das neue Amt vorbereitet zu haben, doch einige Akzente hat er in seiner Antrittsrede durchaus gesetzt. Zum einen betonte er, dass sich die „nachhaltige Legitimation von Streitkräften weniger auf Paragrafen mit Verfassungsrang als auf die Akzeptanz der Bundeswehr in der Bevölkerung“ stütze. Zum anderen kritisierte er, dass die Medien den Risiken des Soldatenberufs im Ausland nicht immer gerecht würden. Der Politik will er stets ein „aufrichtiger Berater“ sein und durch eine „Kultur der Transparenz“ Vertrauen gewinnen, versprach der Offizier. (4)

Sogar Jung hat die Soldaten zumindest noch „auf die Werte und Normen des Grundgesetzes verpflichtet“. Herr Wieker will sich zur Legitimierung der Bundeswehr „weniger auf Paragrafen mit Verfassungsrang“ als „auf die Akzeptanz in der Bevölkerung“ stützen. Mit diesen schnoddrigen Kasinosprüchen wird er dem Ernst des Problems keinesfalls gerecht und zeigt, wes Ungeistes Kind er ist.

Unser Grundgesetz ist nicht in Paragraphen, sondern in Artikel unterteilt, und die wichtigen Artikel 26 und 87a scheint der Herr General offensichtlich nicht zu kennen. Wenn er auf die Akzeptanz der Bundeswehr in der Bevölkerung so großen Wert legt, sollte er sich schleunigst die Forderung von 71 Prozent der Deutschen zu Eigen machen und seinem Minister einen möglichst schnellen Abzug aller deutschen Soldaten aus Afghanistan empfehlen.

Wohin schlittert unsere Demokratie, wenn ihre Sicherheit in die Hände solcher Verteidigungsminister und Generäle gelegt wird?


Der Autor, Wolfgang Jung, ist Herausgeber der Friedenspolitischen Mitteilungen Luftpost Kaiserslautern, www.luftpost-kl.de.

Anmerkungen und Quellen:

(1) Soldatengesetz § 9.1, s. http://www.buzer.de/gesetz/2246/a31645.htm

(2) zitiert nach „DER REIBERT, Das Handbuch für den deutschen Soldaten, Verlag E.S. Mittler, Hamburg 2007

(3) s. http://www.bundeswehr.de/fileserving/PortalFiles/C1256EF40036B05B/W27C8
L3F654INFODE/ZDv%2010%201%20_Internet_72dpi.pdf
oder http://www.geopowers.com/Machte/Deutschland/doc_ger/ZdV_Innere_F_hrung_2008.pdf

(4) s. http://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/ein-soldat-mit-fuehrungserfahrung
-und-bodenhaftung


Die Zeitschrift

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... ich tue was Linke tun, Ungerechtigkeit bekämpfen!
von Yossi Wolfson

Re: ... die BRD am Hindukusch verteidigen ...

Zitat: bjk


Wohin schlittert unsere Demokratie, wenn ihre Sicherheit in die Hände solcher Verteidigungsminister und Generäle gelegt wird?


zitiert aus: http://www.n-tv.de/politik/Union-haelt-an-Afghanistan-fest-article826515.html


» hat Bundeskanzlerin Angela Merkel Verständnis für Zweifel an dem Einsatz geäußert. "Ich weiß, dass viele Menschen Zweifel haben, ob der Einsatz richtig ist. Doch ich will auch sagen, dass ich ganz bewusst hinter diesem Einsatz stehe, damit das Land stabilisiert wird und selbst für seine Verantwortung sorgen kann"

» Unionsfraktionsvize Andreas Schockenhoff hält es für nötig, immer wieder zu erklären, worum es bei dem Einsatz geht. "Afghanistan ist weit weg, aber die Sache, um die es geht, ist sehr nahe, nämlich Deutschland und die Deutschen vor Terroranschlägen zu schützen" «

» Der SPD-Fraktionschef im Bundestag, Frank-Walter Steinmeier, wandte sich in der ARD gegen einen überstürzten Ausstieg aus dem Afghanistan-Einsatz: "Wir sind nicht kopflos hineingegangen, und wir dürfen jetzt nicht kopflos hinausgehen." «

» Auch der SPD-Verteidigungsexperte Hans- Peter Bartels warnte davor, den Einsatz infrage zustellen. "Das ist tragisch, ändert aber nichts daran, dass der Einsatz in diesem gefährlichen Land weiter nötig ist" «
«




Zitat aus:  Protest gegen Kriegerdenkmal der Schande in Berlin am 8. September 2009

"Soldaten sind potentielle Mörder! Auch Bundeswehrsoldaten werden zum Morden ausgebildet. Zum Mörderberufsrisiko gehören, was jungen RekrutInnen gerne verschwiegen wurde, auch eigene "Verluste". Sie können nämlich bei ihrem Mörderhandwerk selbst ermordet werden, verunfallen oder sonstwie ums Leben kommen!"







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von Yossi Wolfson

Re: ... die BRD am Hindukusch verteidigen ...

kopiert aus: http://de.indymedia.org/2010/04/278732.shtml


FLT*Protest gegen Girls'Day bei Bundeswehr


FLT*Antimilitarist_innen 22.04.2010 11:33


Flyer

- noch mehr Fotos hier

Heute am 22.04.2010 haben wir FrauenLesbenTrans* vor der Julius Leber Kaserne in Berlin gegen den Girls'Day bei der Bundeswehr protestiert.

Am Girls'Day soll Schüler_innen Einblick in sogenannte Männerberufe bekommen.
Auch die Bundeswehr präsentiert sich den Mädchen an diesem Tag unter dem Deckmantel eines seriösen Arbeitgebers. In Wirklichkeit jedoch versucht die Bundeswehr gezielte kriegsverherrlichende Propaganda unter die Schüler_innen zu bringen, sie für Kriegseinsätze im Ausland zu begeistern und letztendlich zum töten anzuwerben.

Auf dem Weg zur Kaserne erwartete die Schüler_innen ein antimilitaristischer kreativer Aktionsparcour, der sie auf die Kriegsrealität hinweisen sollte. Dieser Protest reiht sich in die vielen Aktionen der letzten Monate ein gegen die Anwerbung von Schüler_innen an Schulen durch die Bundeswehr.

Willkommen geheissen wurden sie von Bundeswehrsoldatinnen in zivil schon auf dem U-Bahnhof Kurt Schumacher Platz.

Dort erhielten sie mit einem netten Lächeln die Broschüre "Du willst Zukunft?" (u. angehängt). Im ersten Moment scheint diese Broschüre von der Bundeswehr selbst zu sein, aber wenn frau sie liest wird sie schnell bemerken, dass es ein fake ist und eher zum Boykott der Bundeswehr aufruft.

Ein vierseitiger Flyer mit Ausführungen über das Genderverhältnis, die Rolle der Frau und Sexismus in der Bundeswehr, über die psychologische Kriegsführung bis hin zu Vergewaltigung als Kriegswaffe wurde beigelegt. Der Flyer recht einfach geschrieben speziell für 16 Jährige soll die Mädchen darauf hinweisen, dass sie in der Bundeswehr töten und getötet werden, dass, auch wenn sie am Schreibtisch sitzen, zu Schreibtischmörderinnen werden. Auch wenn sie die Feldjäger_innen als Schutzgruppe spannend finden, sollten sie wissen, dass sie Möder_innen und Kriegstreiber_innen beschützen.

Der Weg zur Kaserne war mit Plakaten und Transpis versehen, die verschiedene Messages gegen Krieg und die Bundeswehr beinhalteten  (

siehe Fotos )
. Am Kaserneneingangsschild lagen nachgestellt zerfetzte Kriegstote in ihren Gedärmen
(
siehe Fotos )
. Erspart blieb den Mädchen auch nicht die Begegnung mit Kriegsverwundeten, die fröhlich humpelnd vor der Kaserne hin und her marschierten und Kriegslieder gröllten. Denn nicht zu übersehen waren ihre Krücken und noch immer blutenden Wunden, Bein- und Armstumpen
(
siehe Fotos )
.

Einige Mädchen liessen sich auch in Diskusionen verwickeln, erklärten, dass sie der ganzen Sache auch kritisch gegenüber stehen und einige überlegten sogar zu gehen. Damit sie nicht als Schulschwänzer_innen bestraft werden und eine Feldjägerin kam um sie einzusammeln gingen sie doch in die Kaserne.

Unsere Absicht den Mädchen einen Denkanstoss zu geben, bevor sie in die Kaserne ziehen und sich die „schöne“ neue Welt des Kriegsspielens erklären lassen, haben wir verwirklicht.


Auf zu den Orten, an dem die Bundeswehr ihren militärischen Angriff auf die Köpfe plant!

Siehe: www.bundeswehr.de

Lasst uns ihre Rekrutierung vermasseln! Es gibt viele Möglichkeiten.

Siehe: www.bundeswehr-wegtreten.org



... ich tue was Linke tun, Ungerechtigkeit bekämpfen!
von Yossi Wolfson