Re: Frag den Bullen
passend hierzu ein Foto aus 2006 in Berlin
passend hierzu ein Foto aus 2006 in Berlin
Hallo,
Also eigentlich keine Frage, aber irgendwie doch wichtig: Also ich habe gerade diesen Artikel lesen müssen:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,689072,00.html
Die Lektüre bereitet mir ernsthafte Bauchschmerzen. Meine Frage an Sie, Herr Hopkins: Ist es nicht schon grob fahrlässig im Vorfeld des 1. Mai von Seiten der Polizei Tote herbeizureden? Ich denke, dass hätte die Polizeigewekschaft besser gelassen - erinnert doch strak an merkwürdige Abschreckungsdiskurse seitens der Polizei.
MfG
RolfStern und fragende_r
Der Chef der GdP bereitet mit seinen abstrusen Aussagen und Ideen nicht nur Ihnen Bauchschmerzen, sondern auch mir und vielen meiner Kollegen. Als Gewerkschafter ist er zu weit vom polizeilichen Alltag entfernt, um zu jedem Thema eine qualitative Aussage zu machen. Er meint es nur gut - das ist das einzige Kompliment, dass mir zu ihm einfällt.
Es bringt niemandem etwas (auch der Polizei nicht !) , wenn die Situation schon vor Beginn so hochgespitzt wird, im Gegenteil. Die Belastung steigt und die Einschreitschwelle der Beamten wird nur herabgesetzt während die Krawallmacher Ihre große Chance sehen, weil die Unterbemannung der Polizei schon lange kein Geheimnis mehr ist.
Natürlich hätte es letztes Jahr auch zu Toten kommen können (ich denke da nur an das Werfen der Brandsätze) und es war pures Glück, dass es nicht so weit gekommen ist. Trotzdem sollte der Chef der GdP öfter mal die Klappe halten.
bjk
Zitat:
... da Sie Polizist und dies sogar aus Überzeugung sind, sollten Sie sich sehr wohl mit den copzone.de-Problemen auseinandersetzen.Ich kenne weder Ihren Beitrag in dem Forum noch die Entscheidungen des Forenadministrators. Auch sonst habe ich kaum etwas mit copzone.de zu schaffen. Ich könnte zum Thema also nichtmal eine qualitative Aussage machen, wenn ich wöllte.
Wenn die Kollegen dort ein privates Problem mit kritischen Diskussionen Ihrerseits haben kann man darüber hinaus nichts machen. Sie sind nicht verpflichtet sich mit Ihnen auseinanderzusetzen.
Zitat:
... Hopkins, und wenn Sie sich noch so sehr winden und meine Klarstellungen bezüglich § 23 (3) KUG in ihr, vorsichtig ausgedrückt, Gegenteil verdrehen wollen, PolizistInnen dürfen sehr wohl in einer Demo inmitten von DemonstrantInnen fotografiert und veröffentlicht werden !!!
... ich habe hierzu nirgends von nur einem Polizisten und nur einem Demonstranten im Foto geschrieben. Wer googeln und lesen kann, ist klar im Vorteil. Ich erwarte, daß Sie Ihre diesbezügliche Behauptung zurücknehmen!Ich kann den entsprechenden Beitrag nicht mehr finden (wie überhaupt hier viele Userbeiträge seltsamerweise verschwinden). Wenn nicht Sie es gesagt haben sondern ein anderer Forenteilnehmer wird das wohl so stimmen. In dem Fall nehme ich die Aussage zurück.
Zur Sache: Ich weise jetzt ein drittes Mal auf den Absatz 2 des §23 KUG hin, den Sie bisher konsequent ignoriert haben:
Zitat:
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.Selbst wenn Sie gem. der Ausnahme nach Nr. 3 photographieren, würden Sie trotzdem die Straftat begehen, da Sie konsequent Fotos von Kollegen hier im Forum veröffentlicht haben, was zu einer nicht unerhebliche Gefährdung dieser Personen führt. Dies würde auch das Unterbinden weiterer Aufnahmen rechtfertigen, da damit zu rechenen ist, dass Sie das selbe Verhalten wiederholen werden. Ich spiele seitdem ich das entdeckt habe mit dem Gedanken eines Hinweises an die Berliner Bereitschaftspolizei.
Zitat:
... hmm, linke Transpis sind es also nicht wert, abgedeckt oder versteckt zu werden - soll der brave Untertan nun denken, die Transpis bzw. deren Botschaften sind zu bescheuert, als daß von ihnen Gefahr für die herrschende Kaste ausginge?[quote]Nein, sie sind ungefährlich. Und dass z.B. der Kommunismus wieder in der Gesellschaft ankommt kann man meinethalben ja fordern, passieren wird es nicht.
[quote]... in Sachen Kriminalisierung linker DemonstrantInnen durch Polizeiprovokationen und anschließender Repressionen hier ein Link http://www.labournet.de/diskussion/wipo/seattle/g8-07/mundt.html
... Zitat daraus: "Das Vorgehen der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) zeigt vielmehr, dass es ihnen tatsächlich vor allem darum geht, eine Demonstration durch Abschreckung unter Kontrolle zu halten bzw. zu bringen. Dazu soll die Polizei bei Demonstrationen nicht erst reagieren, sondern agieren und sogenannte Störer offensiv abschrecken."
... Hopkins, Ihre perfide kriminalisierenden Behauptungen sind zwar typische aber unzulässige Praxis der Polizei, bei Demonstrationen eine besondere Form der "Strafverfolgungsvorsorge" zu betreiben. Sie und Ihre KollegInnen von den Einsatzleitungen maßen sich auf der Grundlage von subjektiven und höchst zweifelhaften Vermutungen an, linke Demos mit Repressionen einzuschüchtern und mit physischen Gewaltmitteln zu bedrohen. - Was für ein Verständnis von Demokratie ist das denn!!! Und Sie als angeblicher Sympathisant von uns Linken finden das sogar mit nachfolgender fadenscheiniger Begründung in Ordnung!!!Abschreckung durch Präsenz in Situationen, die auszuarten drohen ist ein absolut legitimes Mittel polizeilicher Einsatzführung.
Die Abschreckung fängt ja bereits bei den Durchsuchungen oder Identitätsfeststelllungen im Vorfeld an. In diesem Sinne hat labournet.de völlig recht.
Das Staatliche Recht kennt ja nicht nur das strafverfolgende Element sondern auch das Präventive, Gefahrenabwehrende.
Und wenn gewaltbereite Demonstranten durch entschlossenes Auftreten abgeschreckt werden, finde ich das in der Tat auch rechtlich völlig in Ordnung.
Die Diskussion dreht sich ohnehin um einen ganz anderen Punkt: darf die Polizei Demonstranten im vornehinein kriminalisieren und aus diesem Standpunkt Maßnahmen treffen?
- Ja, sie darf. Wenn aufgrund der Gesamtumstände konkret anzunehmen ist, dass eine Person oder eine Gruppe von Personen durch Straftaten die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden könnten, dürfen gegen Sie auch Rechtseingriffe getroffen werden. Die Polizeiliche Einsatzerfahrung und die Erfahrungen des Rechtsstaats mit solchen Gruppen dürfen da sehr wohl zur Begründung herangezogen werden. So finden z.B. die Durchsuchungen von Taschen im Vorfeld vor allem deshalb statt, weil die Erfahrung zeigte, dass in diesen gerne verbotene Gegenstände auf Demonstrationen mitgeschmuggelt werden.
Dass (und für diese Aussage wird man mich wohl köpfen) die Antifa "kriminalisiert" oder grundsätzlich verdächtig ist, hat die Antifa sich selbst zuzuschreiben.
Zitat:
... merken Sie nicht langsam selber, daß sich damit die sprichwörtliche Katze in den Schwanz beißt? - Ein paar Mal habe ich linksradikale Demos hier in Berlin erlebt, wo sich die Polizeipräsenz von Beginn an zurückgehalten hat - - - und nix ist passiert, dank kluger und besonnener Einsatzleitungen, die sich vor allem darauf beschränkt hatten, den Verkehr umzuleiten statt Prügelbereitschaft zu demonstrierenHier gebe ich Ihnen recht. Meines Erachtens wurde in der Vergangenheit oft zu früh davon Gebrauch gemacht, die Demonstranten durch Einengen abzuschrecken. Dass dies nicht zum Entspannen der Lage führte dürfte wohl jedem klar sein.
Aber ob jetzt entschlossenes, sofortiges Einschreiten oder eine gewisse laissez-faire-Haltung besser ist, ist eine sehr lange polizeiinterne Diskussion und lässt sich pauschal auch nicht sagen, da jede Demo anders ist. Mein Standpunkt tendiert bei Demonstrationen (nicht im Alltagsgeschen) eher zur letzteren Sicht.
Zitat:
... denn den Maßstab, den Sie an sich selber anlegen, nennen Sie "Rechtsgrundlage". Die Frage stellt sich, welche Rechtsgrundlage bzw. Rechtsauslegung gemeint ist, die der Herrschenden oder die der Beherrschten? In Ihrem Fall sei das vorgesetzte Innenministerium, also ein Organ der Herrschenden Kaste zuständig, der Sie dann Folge leisten müßten. Ich stellte und stelle die/den "mündige/n Staatsbürger/in" dagegen, die/der in der Rechtsauslegung durchaus in Konflikt mit Organen der Herrschenden geraten kann - - - und z. B. demonstriert. Gibt es für Sie dann überhaupt einen solchen Konflikt oder nicken Sie bestenfalls zähneknirschend alles ab und befolgen die Maßgaben in den Dienstanweisungen, so sie nicht gar zu offensichtlich den Grund- und Menschenrechten widersprechen? Sie erwähnten in früheren Beiträgen, Sie sympathisierten mit uns mündigen StaatsbürgerInnen, was Sie ja mehrfach gepostet haben, und stimmten hie und da zu, wie lösen Sie dann Ihren persönlichen Konflikt bezüglich den Vorgaben des Innenministeriums?Gibt es eine Kriminalisierung des Innenministeriums?
Meine Rechtsgrundlage ist das Grundgesetz, nicht der Herr Innenminister. Und da auch das Bayrische Innenministerium der parlamentarischen Prüfung unterliegt, kann man von seiner Gesetzeskonformität ausgehen.
Meine persönlichen Konflikte mit dem Innenministerium beschränken sich daher auch aufs Finanzielle.
Oder welche Weisung genau müsste mich Ihrer Meinung nach in einen moralischen Konflikt stürzen? Bitte konkretisieren Sie das.
Zitat:
... vielleicht könnten Sie in der nächsten Woche auch mal zum geplanten Versammlungsgesetz in Niedersachsen und dem bestehenden in Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg Stellung nehmen? Wäre interessant.
... aktuell besonders zu den Äußerungen des Berliner Polizeigewerkschafters, dem GdP-Landesvorsitzenden, Eberhard Schönberg, im Tagesspiegel unter http://www.tagesspiegel.de/berlin/1-Mai;art270,3079785Da ich privat selbst Demo-Teilnehmer bin befürworte ich das neue Versammlungsgesetz in Bayern, da damit der eigentliche Gedanke der friedlichen Demonstration geschützt und gestärkt wird. Es zielt ja vor allem auf die militanten Ausreißer ab, die die Botschaft ganzer Versammlungen ins Groteske ziehen. Dass man mich dabei stärker kontrolliert nehme ich gerne in Kauf, da es letztlich ja dem Schutz der eigentlichen Demonstration und ihrer Botschaft dient.
Zu den Versammlungsgesetzen der anderen Länder kann ich mich nicht qualitativ äußern, da ich mich als bayrischer Beamter nicht im Detail mit ihnen auseinandergesetzt habe.
Zu den Vorsitzenden der GdP möchte ich mich nicht weiter äußern - einmal distanzieren muss reichen.
Zitat: fragende_r
ist ne ernstgemeinte frage: warum tragen so viele hundertschaftsbullen glatzen? hat das was mit der gesinnung zu tun?Ist ne erstgemeinte Antwort: das ist Quatsch. Manchen fallen einfach nur die Haare aus, manche machen aus ästetischen Gründen, manche wollen sich einfach nicht um ihre Frisur kümmern müssen. Es gibt hundert mögliche Gründe eine Glatze zu tragen.
Oder sagen Sie mal einem Redskin, alle Leute mit Glatze wären Nazis.
Zitat: steinammeer
Mal etwas anderes:
http://www.taz.de/1/berlin/artikel/1/mildes-urteil-kurzer-prozess/
Was sagen Sie dazu Herr Polizeikomissar?Ich sage es ist gut, dass diese Kollegen bestraft wurden. Ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, hätte die Strafe auch höher sein können.
Die Kritik der taz richtet sich darüber hinaus vor allem gegen die Justiz, die etwas zu polizeifreundlich agiert haben soll.
Dazu eine allgemeine Aussage: ein Staatsanwalt oder ein Richter arbeiten nicht grundsätzlich auf der Seite der Polizei, es gibt auch genügend, die uns das Leben schwer machen. Das hängt von jedem selbst ab. Eine allgemeine Polizeifreundlichkeit der Justiz gibt es darum auch nicht.
So, ich hoffe ich habe keine Frage übersehen. Falls doch, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis.
Darüber hinaus werde ich die Diskussion nicht mehr lange fortsetzen können. Ich werde demnächst in ein anderes Aufgabengebiet versetzt und keine Zeit mehr haben, mich spätabends in Foren herumzutreiben. Sollten noch Fragen bestehen, bitte ich sie jetzt zu stellen.
Zitat: RolfStern
Also ich habe gerade diesen Artikel lesen müssen:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,689072,00.html
Die Lektüre bereitet mir ernsthafte Bauchschmerzen.
Zitat: bjk
Diskurse und seien sie noch so absurd und die Argumente noch so falsch werden erzeugt und spätestens wenn die geplanten Bullen-Schutz-Gesetze durchkommen gewinnen sie Materialität. wie kommt es nur, dass ich hier sofort an hopkins und an kreidefressen und an einen wolf im heruntergerutschten schafspelz denken muss
"Jetzt noch Privatmeinung: Ich kenne die Aktion Pro NRW, ich habe mich auch mit dem widerlichen Menschenschlag beschäftigt, der sich bei sowas wie zu Hause fühlt. Die Spinner und Verschwörungstheoretiker von pi-news.net sind mir auch bekannt.
Ich finde es schlimm, wieviel Zeit und Energie von uns darauf verwendet werden muss, die Veranstaltungen dieser braunen, demokratiefeindlichen Arschlöcher zu schützen und habe kein Verständnis dafür, dass der Gesetzgeber da nichts unternimmt.
Aber solange es nunmal bestehendes Gesetz ist, das ein angemeldet herummarschierender Nazi Vorrecht gegenüber einem friedlich herumsitzenden Gewerkschaftsführer hat, habe ich als Polizist keine andere Wahl als dem Nazi sein Recht zu ermöglichen.
Also bitte nicht alles auf uns Polizisten schieben. §"
Sie bedauern es, dass Sie keine andere Wahl haben als dem Grundgesetz darin Geltung zu verschaffen, das auch ein "Nazi" sein Recht auf Demonstration wahrnehmen kann ?
Es ist beeindruckend, wie Sie sich als Opfer der Rechtstaatlichkeit hier offerieren, damit Sie so etwas wie Verständnis zu erhaschen erhoffen können...
Aber wenn anderes Recht gelten würde, wären Sie der erste Polizist der dem Geltung verschaffen würde - das wäre schließlich ihre Amtspflicht als
Amtsperson - so wie Richter im Nazireich auch nur dem Recht geltung verschaft haben.
Sie dürfen sich setzen Hopkins!
Zitat: Riker
Es ist beeindruckend, wie Sie sich als Opfer der Rechtstaatlichkeit hier offerieren, damit Sie so etwas wie Verständnis zu erhaschen erhoffen können...
Aber wenn anderes Recht gelten würde, wären Sie der erste Polizist der dem Geltung verschaffen würde - das wäre schließlich ihre Amtspflicht als
Amtsperson - so wie Richter im Nazireich auch nur dem Recht geltung verschaft haben.
(von diskursorientiert irrtümlich eingestelltes Foto gelöscht, bjk) ich durfte erst gestern wieder strafvereitelung im dienst erleben, nachdem jugendliche von nazis (ja undifferenzierte darstellung, also um genauer zu sein: nationalsozialistisch eingestellte jugendliche unter einfluss von amphetaminen) durch die innenstadt gejagt wurden.
bei der darauffolgenden "stellung" der täter bekamen die "opfer" einen platzverweis (das waren "noch nichtmal punx", wo man solche "polizeiarbeit" ja mittlerweile erwartet, sondern ganz bürgerliche "twens").
während die -ach so pflichtbewußten polizistInnen ihre arbeit erledigten (persokontrolle) schrien die nazen "wir sehen uns noch", "euch kriegen wir noch", "ihr seid tot!".
die junge beamtin, angesprochen, ob es nicht strafvereitelung im amt sei diese nötigung zur anzeige zu bringen: "hiermit erteile ich ihnen einen platzverweis für den gesamten innenstadtbereich".
warum habe ich eigentlich nie einen anwalt dabei, wenn BULLENSCHWEINE (anders kann ich solche menschen leider nicht nennen, entschuldigen sie bitte, lieber hopkins, dass ich hier nicht von "schwarzen schafen" rede...) ihre eigenen gesetze brechen?!
ich würde solche rechtsbrecherInnen allzu gerne bei ihrer ILLEGALEN (okay, zumindest rechtswidrigen) tätigkeit filmen, aber dass darf ich als deutscher bundesbürger ja nicht...
...wobei das ja auch nichts bringen würde, sieht mensch sich die von sat1 dokumentierten verstösse von "toto und harry" an.
wieder die unbeantwortete frage:
ist die deutsche polizei in bezug auf ihre verfassungsbefohlenen aufgaben nicht letztendlich dysfunktional?
wann fand die letzte institutionenanalyse an einer dt. polizeiwach statt, wenn überhaupt? stellt sich die polizei überhaupt jemals selbst in frage?
vor allem fragt sich die polizei jemals, wieviele verbrechen sie selber produziert?
wir sind im 21.jhdt! institutionenanalyse ist handwerkszeug eines jeden zukunftsorienterten betriebes, bzw öff. einrichtung...
ach ja, wer polizeiwachen in frage stellt muss ja ein verbrecher sein, ich vergass angewandte polizistInnenlogik.
@hopkins: übergehen sie meine fragen bewußt, oder sind sie einfach nicht in der lage sie zu beantworten?
sind die fragen ihnen zu kompliziert gestellt?
sie antworten sowieso bis dato sehr subjektiv ausgewählt und auch dann eher verkürzt. dienstanweisung?
ausserdem: erzählen sie doch einmal von ihren arbeitsreichen letzten tagen! wie, sie dürfen nicht? warum denn? sie sind doch hier "ach so anonym"...
...und "ach so privat"...
Zitat: diskursorientiert
ich würde solche rechtsbrecherInnen allzu gerne bei ihrer ILLEGALEN (okay, zumindest rechtswidrigen) tätigkeit filmen, aber dass darf ich als deutscher bundesbürger ja nicht...