Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Heimerziehung

Entschädigung für ehemalige Heimkinder

Wer trägt die Verantwortung ausreichend zu informieren ?

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Für den OSTEN sind all die folgenden Persönlichkeiten vom Lenkungsausschuss dafür verantwortlich alle relevanten Fragen bezüglich dem »Fonds Heimerziehung-OST« zu beantworten:

www.fonds-heimerziehung.de/fonds/fonds-heimerziehung-in-der-ddr/errichter-des-fonds-heimerziehung-ddr/lenkungsausschuss-ddr.html

Für den WESTEN sind all die folgenden Persönlichkeiten vom Lenkungsausschuss dafür verantwortlich alle relevanten Fragen bezüglich dem »Fonds Heimerziehung-WEST« zu beantworten:

www.fonds-heimerziehung.de/fonds/errichter-des-fonds/lenkungsauschuss.html

Tut mir leid, aber ich, ein Betroffener der in in Australien ansässig ist, weiß die Antwort zum WARUM „der kleckerweisen Verteilung der Fondsgelder an Betroffene“ ebensowenig.
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Ein Beobachter: „Mich wundert mittlerweile gar nichts mehr.“

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MICH WUNDERT MITTLERWEILE GAR NICHTS MEHR

Der Evangelische Pfarrer i.R. Dierk Schäfer, Diplom-Pädagoge und Diplom-Psychologe in seinem Blog, dem Dierk Schaefers Blog – was die Verantwortlichen für die FONDS HEIMERZIEHUNG und die aktuelle Umsetzung dieser Almosen-FONDS betrifft – bringt es auf den Punkt @ dierkschaefer.wordpress.com/2014/12/07/mich-wundert-mittlerweile-gar-nichts-mehr/#comment-6364, am So. 07.12.2014, um 15:40 Uhr (MEZ), an die Verantwortlichen.

Zitat:
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Mich wundert mittlerweile gar nichts mehr

Der Lahme muss dem Blinden helfen.

Aus einem Mail: »Von der Anlauf-u.Beratungsstelle beim LVR Köln, erhielt ich 2 Plakate von Prof.DR. Schruth (Ombudsmann/Lenkungsausschuss), sowie DIN A 4-Anmeldeformulare (s.Vorder-Rückseite) auf Hochglanzpapier. Damit habe ich erstmal 10 ehemalige Heimkinder postalisch, bei der Anlaufstelle angemeldet, die kaum oder gar nicht lesen und schreiben können, sowie über kein Internet verfügen. Somit können sie auch nicht die Seite www.fonds-heimerziehung.de aufrufen, um für sich die zuständige Anlaufstelle abzurufen.

Ich teile dies mit, um aufzuzeigen, was jetzt alles noch auf den letzten Drücker, für ein Aufwand betrieben wird, damit der Lenkungsausschuss sein Gesicht wahren kann. Aber auch, was für ein Aufwand von den ehemaligen Heimkindern betrieben werden muss! Dank einer Spende von einem ehemaligen Heimkind (Frau) aus München, bin ich in der Lage, die Porto-u. Telefonkosten zu bestreiten, sowie Umschläge und Papier. … Die meisten Anfragen erhielt ich aus den Obdachlosen-Treffs und vom Arbeitslosenzentrum in Mönchengladbach.«

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Die so exzellenten erzieherischen Bemühungen in den Kinderheimen haben dazu geführt, dass eine ganze Reihe der ehemaligen Heimkinder am unteren Ende der Sozialskala und auch am unteren Ende der Bildungsskala zu suchen sind. Das dürfte den Verantwortlichen für den Fonds Heimerziehung bekannt sein. Also muß man die sozialen Anlaufstellen problembewußt und sprachfähig machen und mit Informationsmaterial ausstatten, das sind Sozialämter, Obdachloseneinrichtungen, Job-Center, die Vesperkirchen oder Tafeln, die Drogenanlaufstellen – und auch die Haftanstalten. Es muß aktiv informiert werden. Aufklärung von Bedürftigen muß immer eine Geh-Struktur haben, doch die Fondsverantwortlichen warten darauf, dass die Kunden kommen. Kommt ja auch billiger – und man hat doch alles getan – oder etwa nicht?


Die Juristen unter den Lesern sollten doch bitte einmal die Rechtsfigur „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ überprüfen. Könnte man damit in solchen Fällen Erfolg haben?

TAGS/LABELS: Anlaufstelle, Äufklärung von Bedürftigen, dead-line, Fonds-Heimerziehung, Info-Politik, Lenkungdausschuss
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QUELLE: Dierk Schaefers Blog @ dierkschaefer.wordpress.com/2014/12/07/mich-wundert-mittlerweile-gar-nichts-mehr/#comment-6364 ( So. 07.12.2014, um 15:40 Uhr (MEZ) ).
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Entschädigungsfonds für Westheimkinder ebenso leer.

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Die einzige Stelle im Internet, wo man offiziell etwas genaueres zum Stand der Dinge bezüglich dem »Fonds Heimerziehung-WEST« erfahren kann, ist auf dem Internetauftritt der Berliner Anlaufstelle, Beratungsstelle und Treffpunkt für ehemalige Heimkinder

@ www.abeh-berlin.de/beratungsangebot/haufig-gestellte-fragen/ zu finden,

wo es heist:

Zitat:
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[ … ] (Stand 06.09.2014)

Fonds WEST

Im Geltungsbereich des Fonds Heimerziehung WEST ist einiges anders geregelt. Auch hier reichen die bisher zur Verfügung gestellten Mittel nicht aus. Die konkret benötigte Aufstockungssumme wird erst nach dem Anmeldeschluss am 31.12.2014 festgestellt, aber es können trotzdem weiterhin Vereinbarungen über Fondsleistungen abgeschlossen und [ und von uns aus und auch weiterhin von allen anderen Beratungstellen im gesamten Bundesgebiet aus ] zur Fondsverwaltung beim BAFzA in Köln geschickt werden.

Auch hier [ was den »Fonds Heimerziehung-WEST« betrifft ] gibt es für Neuanmeldungen eine Warteliste, die aber nicht so umfangreich ist und deren Bearbeitung voraussichtlich im ersten Vierteljahr 2015 abgeschlossen werden kann.
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Der »Verein ehemaliger Heimkinder e.V.« gibt bekannt.

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Wie Ihr ja wisst, hatte der »Verein ehemaliger Heimkinder e.V.« (»VEH e.V.«) die irreführende Verwendung des Begriffs „Entschädigung“ beanstandet … … schon immer beanstandet … … vollkommen zu Recht beanstandet … … denn es ist ja auch eine grundlegende Farge von RECHT !! ( … nicht nur von innerstaatlichem RECHT, aber besonders auch von europäischem und internationalem RECHT !! )

Das Märchen von der „Entschädigung“.

[ HANSESTADT HAMBURG - ] Die Hamburger Stadtbehörde auf dem städtischen Internetauftritt ihrer Stadt, zum Beispiel, stellt die Anlauf- und Beratungstelle für ehemalige Heimkinder in Hamburg, wie folgt der Öffentlichkeit vor:

( @ www.hamburg.de/heimkinder/ )

Zitat:
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[ Hamburger ] Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

Versorgungsamt Hamburg

Beratung und Entschädigung für ehemalige Heimkinder

Ehemalige Heimkinder mit Hamburger Wohnsitz, die von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland in einer stationären Erziehungseinrichtung untergebracht waren und dort misshandelt wurden, können sich ab sofort im Hamburger Versorgungsamt beraten lassen und Hilfeleistungen beantragen. Damit setzt die Sozialbehörde die Ergebnisse des Berliner Runden Tischs „Heimerziehung“ in Hamburg um.

Entschädigungsfonds

Betroffene Kinder und Jugendliche sollen aus einem Gesamtfonds des Bundes in Höhe von 120 Millionen Euro Hilfeleistungen und Rentenersatzleitungen erhalten. Die Hilfeleistungen umfassen vor allem Sachleistungen wie etwa Therapiekosten, um Folgeschäden von Misshandlungen wie Essenszwang, Isolation, sexuelle Übergriffe, Redeverbot oder Schläge zu mildern. Aus einem Rentenersatzfonds sollen Leistungen an Betroffene gezahlt werden, die in Heimen arbeiten mussten, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden.

Kontakt

In der Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder des Versorgungsamts Hamburg, Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22083 Hamburg (10. Stock) können Betroffene bis zum 31. Dezember 2014 entsprechende Anträge stellen.
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Zitat:
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[ LANDESHAUPTSTADT BERLIN -] Berliner Anlaufstelle, Beratungsstelle und Treffpunkt für ehemalige Heimkinder

www.abeh-berlin.de/beratungsangebot/haufig-gestellte-fragen/

Wer kann Leistungen aus dem Fonds-Heimerziehung beantragen?

Die Fonds-Heimerziehung richten sich an ehemalige Heimkinder der BRD, die im Zeitraum von 1949-1975 Unrecht erfahren haben; seit 01.07.2012 gilt das Gleiche für ehemalige Heimkinder aus der DDR (Zeitraum 1949-1990).[/size]

Sind die Fonds-Heimerziehung Entschädigungsfonds?

*Die Fonds-Heimerziehung sind keine Entschädigungsfonds*, sondern Folgeschäden-Ausgleichsfonds, bzw. Fonds, die zur Erleichterung und Verbesserung der momentanen Lebenssituation betragen sollen. Der in der Presse häufig verwendete Begriff „Entschädigung“ ist daher unzutreffend, denn er suggeriert eine Wiedergutmachung für erfahrenes Unrecht.

Nur die sog. Rentenersatzleistung (für sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten von Jugendlichen in der Heimerziehung ohne entsprechende Einzahlungen in die Sozialkassen) kann als Entschädigung gewertet werden.
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Zitat:
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LAND BRANDENBURG - Informationen für ehemalige Heimkinder in der DDR

Anlauf- und Beratungsstelle des Landes Brandenburg

@ www.aufarbeitung.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.276975.de

Was kann die Anlaufstelle leisten?

In der Öffentlichkeit wird im Zusammenhang mit ehemaligen Heimkindern häufig der Begriff der „Entschädigung“ gebraucht. Er ist bezogen auf die zu erwartenden Hilfen aber missverständlich. Die Hilfen aus dem Fonds sind freiwillige Leistungen des Bundes und der ostdeutschen Länder. Die Mittel werden für Hilfen eingesetzt, die Menschen bei anhaltenden Belastungen und Schädigungen aus der Zeit ihres Heimaufenthaltes benötigen.
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Der »Verein ehemaliger Heimkinder e.V.« gibt bekannt.

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RÜCKBLICK um mit Zuversicht vorwärts zu blicken:

Was gemäß dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EuGMR) als „Entschädigung“ qualifiziert und was nicht !!

( Beitrag vom 09.02.2014, um 13:29 Uhr (MEZ) ) @ www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?p=533#p533

Martin MITCHELL zitiert sich selbst aus einem seiner vorhergehenden Beiträge im Netz. -

ANFANG DES ZITATS.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


Zitat:
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Das dürfte Aufsehen erregen

Der Europäische [ Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ] macht einen Staat (Irland) verantwortlich für den Mißbrauch an Schulen, auch wenn es sich um kirchliche Schulen gehandelt hat[1]


Auszüge aus dem Bericht des WDR: [2]

Zitat:
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»Das Straßburger Gericht stützte sich in seinem Urteil ausdrücklich nicht auf die mittelbare Verantwortung, die der irische Staat trage, weil er seine Schulen der Obhut der Katholischen Kirche anvertraut hatte. Stattdessen stellte das Gericht allgemeingültig fest, der Staat trage die Verantwortung dafür, dass alle Kinder in allen Schulen vor Missbrauch geschützt würden und dass Mechanismen bestünden, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Dieser Ansatz reicht über Irland hinaus und erfasst wohl auch Privatschulen, mit denen der Staat direkt nichts zu tun hat.«

»Irlands Volksschulen waren damals wie auch heute fast ausschließlich unter der Kontrolle der Katholischen Kirche. Der Staat bezahlte zwar die Lehrerlöhne, mischte sich aber nicht in den Schulalltag ein.«

»Die Klägerin habe unmenschliche und entwürdigende Behandlung erlitten und sei der Möglichkeit beraubt worden, sich Recht zu verschaffen. Sie habe daher Anspruch auf Genugtuung.«

Der irische Erziehungsminister, Ruairi Quinn, kündigte Konsequenzen an. Er sei froh für die Klägerin, dass sie das erwünschte Ergebnis erzielt habe und werde sich nun damit beschäftigen, was das bedeute.«

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Der mit den vergleichbaren deutschen Verhältnissen vertraute Leser erkennt die Bedeutung der Straßburger Gerichtsentscheidung: Nicht nur die Mißbrauchsopfer, sondern auch die Mißhandlungs- und Ausbeutungsopfer in deutschen Kinderheimen jeglicher Art dürfen Hoffnung schöpfen: Auch sie haben unmenschliche und entwürdigende Behandlung erlitten , auch sie sind der Möglichkeit beraubt worden, sich Recht zu verschaffen. Sie haben daher Anspruch auf Genugtuung.


Ja, werden manche sagen, da gibt es doch den Heimkinderfonds. Falsch! Denn dort geht es erklärtermaßen nicht um Rechtsansprüche, sondern um freiwillige Unterstützung in prekären Lebenslagen, die auf die Heimzeit zurückzuführen sind.

So könnte den findigen Fonds-Erfindern ihr eigene Schutzkonstruktion schmerzhaft auf die Füße fallen. Ich gönne es ihnen.


[1] Dank an Martin Mitchell/Australien, der auf die Gerichtsentscheidung aufmerksam gemacht hat.

[2] www.wdr5.de/sendungen/diesseitsvoneden/missbrauchirland100.html

Beschlagwortet mit: "Europäischer Gerichtshof", Entschädigung, Kinderheime, Kirche, Missbrauch, Schulen, Staat, Verjährung
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QUELLE: Dierk Schaefers Blog-Artikel betitelt »Das dürfte Aufsehen erregen« vom Sonntag, 9. Februar 2014, um 08:17 Uhr (MEZ) @ dierkschaefer.wordpress.com/2014/02/09/das-durfte-aufsehen-erregen/ ( Weiterverbreitung erlaubt und ausdrücklich erwünscht. )

ENDE DES ZITATS.

RÜCKBLICK um mit Zuversicht vorwärts zu blicken:

Was gemäß dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EuGMR) als „Entschädigung“ qualifiziert und was nicht !!

( Beitrag vom 09.02.2014, um 13:29 Uhr (MEZ) ) @ www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?p=533#p533
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Der »Verein ehemaliger Heimkinder e.V.« gibt bekannt.

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Das Märchen von der „Entschädigung“.

Nicht nur die Medien, aber auch Öffentliche Ämter verbreiten dieses Märchen:


Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder
»Hamburger Versorgungsamt bietet Beratung und Entschädigung«
( Di. 17.01.2012, um 21:45 Uhr ) @ www.infoarchiv-norderstedt.org/kurzmeldungen/beratungsstelle-fur-ehemalige-heimkinder.html


[ Memmingen ist eine kreisfreie Stadt im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben ] Der zuständige Oberbürgermeister der Stadt Memmingen, Dr. Ivo Holzinger, in einer Pressemitteilung vom Mi. 05.11.2014, lässt mitteilen: »Ehemalige Heimkinder erhalten Entschädigung« @ www.memmingen.de/125.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=4880&cHash=27f5d153b7dab540b6c77ac14a0026f8


[ Bayern. Der Landkreis Unterallgäu liegt zentral im Regierungsbezirk Schwaben. Der oberschwäbische Landkreis gehört zur Planungsregion Donau-Iller. Sitz der Kreisverwaltung ist die Kreisstadt Mindelheim, größte Stadt (Stand: 30. Juni 2011) ist Bad Wörishofen. ] Das Unterallgäuer Kreisjugendamt gibt bekannt am Mi. 19.11.2014, um 11:16 Uhr: »Ehemalige Heimkinder können Entschädigung beantragen«
@ www.landratsamt-unterallgaeu.de/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung-detail-ansicht/article/ehemalige-heimkinder-erhalten-entschaedi.html?type=44&width=700&height=500
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Entschädigungsfonds für Westheimkinder ebenso leer.

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LVR-Jugenddezernent Lorenz Bahr vom (LVR) Landschaftsverband Rheinland / Landesjugendamt Rheinland / Anlauf- und Beratungsstellestelle für ehemalige Heimkinder teilt erstmalig öffentlich mit: „Der Fonds ist im Moment überzeichnet.“

ZDF - »Volle Kanne« ( Mo. 01.12.2014 ) MEDIATHEK-VIDEO @ www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2294642/Entschaedigung-fuer-Heimkinder#/beitrag/video/2294642/Entschaedigung-fuer-Heimkinder ( Länge: 3 Min. und 42 Sek. )

SPRACH-BEISPIEL aus linguee.de: „Die Anleihe war in Folge großer Nachfrage überzeichnet.“ = "As a result of strong demand, this bond was oversubscribed by several times."
QUELLE: www.linguee.de/deutsch-englisch/uebersetzung/anleihe+ist+%C3%BCberzeichnet.html
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ACHTUNG, Heimkinderfonds-Anmeldefrist endet 31.12.2014 !

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ACHTUNG, ehemalige Heimkinder, Heimkinderfonds-Anmeldefrist endet 31.12.2014, unwiderruflich !!

Für alle von Euch die den Antrag auf Rentenausgleich und Sachzuwendung immer noch nicht gestellt haben, hier ein aktuelles Video von Peter Henselder für Euch:

Aufruf der Anlauf-und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in Berlin

www.youtube.com/watch?v=LvgD1Emfq9g&list=UUYfQDxLFqzfnX4WoyTMO3hQ
( Länge: 3 Min. und 50 Sek. )
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Heimkinder-Demo / Behinderten-Demo in Köln, Sa. 20.12.2014.

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Zitat:
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Demo am Sa. 20.12.2014 in Köln

Wir fordern: Sofortige Leistungen für ehemalige Heimkinder, die in Behinderteneinrichtungen und in der Psychiatrie leiden mussten!

Seit Bestehen der Bundesrepublik respektive der Deutschen Demokratischen Republik lebten etwa ein Million Kinder in Säuglings- und Kinderheimen, in Waisenhäusern, in Heimen für Jugendliche mit oder ohne Behinderungen, in Heimen für „schwererziehbare“ Jugendliche und in der Psychiatrie. Die Heime waren mehrheitlich in Händen der Kirchen beider Konfessionen (BRD), des Staates und in privater Hand.

Die Kinder waren oftmals schlecht ernährt, schlecht gekleidet, kaum bzw. schlecht medizinisch versorgt. Sie bekamen Medikamente, um im Sinne der Heimbetreiber zu funktionieren und es wurden an ihnen medizinische Experimente durchgeführt.

Viele mussten bereits vom sechsten Lebensjahr an Zwangsarbeit leisten – vor der Schule, nach der Schule oder anstatt Schule, in den Ferien, an Sonn- und Feiertagen. Für ihre Arbeit bekamen sie weder Lohn ausbezahlt, noch wurden für sie Sozialabgaben entrichtet. Entsprechend sieht für sie heute ihre Rente aus!

Ihnen wurde psychische, physische und sexuelle Gewalt angetan. Sie wurden tage- bis monatelang eingesperrt, allein, im Dunkeln.

Beziehungen zu Familienangehörigen wurden verhindert oder erschwert, Briefe zensiert, Pakete oder Päckchen erreichten sie kaum. Selbst Freundschaften innerhalb des Heimes wurden unterbunden. Oftmals standen die Kinder unter einem rigorosen Schweigegebot und sie wurden zwangsmissioniert.

Die Überlebenden dieser „schwarzen Pädagogik“ haben seit 2 Jahren und noch bis Ende dieses Monats die Möglichkeit, zumindest einen Ausgleich für die Rentenzahlungen und eine „Hilfe in Anerkennung für das erlittene Leid“ zu beantragen.

Allerdings gibt es gravierende Ausnahmen:

● Kindern, die in Behinderteneinrichtungen leben mussten, stehen heute keine Rentenausgleichszahlung zu!

● Kinder, die in die Psychiatrie gezwungen wurden, gehen ganz leer aus!

Immer wieder wurden sie vertröstet, immer wieder hingehalten von Kirchen und Politik. Nun hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz sich wieder eine neue Hinhalte-Taktik ausgdacht:

Eine bereits 2013 eingerichtete Arbeitsgruppe soll nun „neue Vorschläge“ einholen, wie das erlittene Unrecht und Leid „mithilfe von Anpassungen der Regelsysteme anerkannt werden kann“.

Wie lange müssen diese geschundenen Menschen noch warten?

Warum wurden sie nicht von Anfang an bei dem Fonds Heimerziehung mit bedacht?

Wie viele müssen noch sterben, bevor sie Leistungen bekommen?


Zur Erinnerung: Artikel 3 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Von Ausnahmen steht da nichts !!
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Liebes Mitglied,

Wir hoffen auf rege Beteiligung an dieser Demo in Köln! - Treffen ist auf dem Bahnhofsvorplatz in Köln. - Wenn wir nicht "in die Puschen" kommen, wird es niemand für uns tun!

Wir arbeiten unter Hochdruck an der Organisation und hoffen, die Nonne "Candida" - auch "Prügelnonne" genannt - nach Köln schaffen zu können, so dass uns einiges an Beachtung gewiss sein wird!

Wir werden Faltblätter zum Verteilen mitbringen und wer es kann, sollte Plakate und/oder Transparente mitbringen!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Vorstand

»VEH e.V.«
( »Verein ehemaliger Heimkinder e.V.« )
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Heimkinder-Demo / Behinderten-Demo in Köln, Sa. 20.12.2014.

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Unsere »Heimkinder-Demo / Behinderten-Demo in Köln, Sa. 20.12.2014« findet statt auf dem „Bahnhofsvorplatz“ des „Hauptbahnhofs in Köln“, und beginnt um 09:30 Uhr ( das Ende der Demo bleibt offen ).

Interessiert ? … dann schließe Dich uns an.
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Heimkinder-Demo / Behinderten-Demo in Köln, Sa. 20.12.2014.

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Entschädigung für Verbrechen an die Hilflosesten der Gesellschaft! - Demo in Köln

Heimkinder-Demo / Behinderten-Demo in Köln, Sa. 20.12.2014 ( 09:30 Uhr )

Ziel: Forderung nach echten Entschädigungen. Behinderte Kleinkinder und Schulkinder, so wie zwangsweise in Psychiatrien eingewiesene Kinder und Jugendliche waren zu Hunderten psychischer, physischer und teils auch sexueller Gewalt ausgesetzt. Sie erhalten weder Entschädigungen noch Leistungen aus irgend einem Opferfonds. Ehemalige Heimkinder und Sympathisanten demonstrieren für sie, die selbst nicht mehr demonstrieren können, in Köln. ZEIGEN SIE IHRE SOLIDARITÄT AM 20.12.2014 !

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Interessiert ? … dann schließe Dich uns an.
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QUELLE: www.gewalt-im-jhh.de/hp3/Aktuelles_-_Rund_ums_Thema_Hei/aktuelles_-_rund_ums_thema_hei.html
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Heimkinder-Demo / Behinderten-Demo in Köln, Sa. 20.12.2014.

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"Ehemalige Heimkinder"+"unterstützen"+"Ehemalige Behinderte Heimkinder"+"und auch diejenigen ehemaligen Heimkinder, die damals ausgesondert und in die Psychiatrien gesperrt wurden"

Interessiert ? … dann schließe Dich uns an.
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