Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Heimerziehung

Entschädigung für ehemalige Heimkinder

Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung

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Ich zitiere aus dem FORDERUNGSKATALOG (festgehalten in einem schon seit Mitte 2012 existierenden Faltblatt des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. (VEH e.V.)) ( @ www.veh-ev.eu/Der_Verein/Presseanfragen/Faltblatt_29072012.pdf ), worin die relevanten diesbezüglichen Textpassagen wie folgt festgehalten sind:

Zitat:
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6. Einrede der Verjährung
Kirchen beider Konfessionen, Staat und Kommunen machen vor Gericht die Verjährung der Schandtaten geltend.

Der VEH e.V. fordert von katholischer und evangelischer Kirche, von Staat und Kommunen
● auf die „Einrede der Verjährung“ zu verzichten und so die gerichtliche Auseinandersetzung um ihre Vergehen zu erleichtern;

7. Menschenrechtsverletzungen
Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet und dass diese egalitär begründeten Rechte universell, unveräußerlich und unteilbar sind. Das Bestehen von Menschenrechten wird heute von fast allen Staaten prinzipiell anerkannt. Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) lautet:
„Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“

Der VEH e.V. fordert endlich und uneingeschränkt:
● Anerkennung der physischen und psychischen Verletzungen Schutzbefohlener in den Heimen der Kirchen beider Konfessionen, des Staates und der Kommunen sowie privater Träger als Menschenrechtsverletzungen;
● Aufhebung der Verjährungsfristen für die begangenen Menschenrechtsverletzungen

8. Zwangsarbeit
Als Zwangsarbeit wird eine Arbeit definiert, zu der ein Mensch unter Androhung einer Strafe oder eines sonstigen empfindlichen Übels gezwungen wird.
Im Artikel 14 des 1956 von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten internationalen Abkommens über „Zwangs- oder Pflichtarbeit“ von 1930 heißt es: „Zwangs- oder Pflichtarbeit in allen ihren Formen (sind) in Geld zu vergüten, und zwar zu Sätzen, die weder niedriger sind als die für gleichartige Arbeit in dem Gebiete der Arbeitsverrichtung, noch niedriger als die im Anwerbungsgebiet üblichen Sätze.“
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Dieses Faltblattt selbst wurde zwar erst Mitte 2012 gedruckt, der FORDERUNGSKATALOG insgesamt besteht und bestand jedoch schon seit einigen Jahren zuvor und ist und war den Kirchen beider Konfessionen, dem Staat und den Kommunen durchaus bekannt.
Alle darin enthaltenen Forderungen bleiben auch weiterhin bestehen, bis die Schuld [ , wie vom Gesetz und Völkerrecht vorgeschrieben ist ], von den von uns genannten Schuldigern vollumfänglich beglichen ist.
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Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung

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Weiterführend zu meinem vorletzten Beitrag hier in diesem Thread.

Ich wiederhole die folgenden hochinteressanten Fragen – die ich schon einmal zuvor, im Februar 2011 angesprochen und gestellt hatte (die aber leider bisher von niemandem beantwortet wurden) – jetzt hier noch einmal, öffentlich --- überall öffentlich.

Zitat:
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An:
Univ. Prof. Dr. Annette Guckelberger
Universität Saarland
"Prof. Dr. Annette Guckelberger" var m = String.fromCharCode(109,97,105,108,116,111)+':';var e = 'a.guckelberger'+String.fromCharCode(64)+'mx.uni-saarland'+String.fromCharCode(46)+'de';document.writeln(''+e+'');a.guckelberger@mx.uni-saarlandde

LIABILITÄT – Verjähren Entschädigungsansprüche aus Zwangsarbeit ?


KIRCHEN:

DEK = Deutsche Evangelische Kirche / Innere Mission / Diakonie
EKD = Evangelische Kirche in Deutschland / Diakonie
Relevant zu dieser Frage – was die ev. Kirche betrifft – sind wohl auch der Außerordentliche Brüdertag, der am 15. Juni 1933 in Treysa stattfand und aus dem das „Treysa Bekenntnis“ / „Treysa Abkommen“ / „Treysa Übereinkommen“ hervorging und was aus ALLE DEM und anderen weiteren 'verbindlichen Regelungen' zwischen Staat und Kirche und Kirche und Staat hervorgeht.

RKK = Römisch Katholische Kirche / Caritas / katholische Orden
Relevant zu dieser Frage – was die kath. Kirche betrifft – sind wohl auch das am 20 Juli 1933 in Rome unterzeichnete Reichskonkordat und das Konkordat-Gesetz zur Durchführung des Reichskonkordats vom 12. September 1933 und das was daraus hervorging und was aus anderen weiteren 'verbindlichen Regelungen' zwischen Staat und Kirche und Kirche und Staat hervorgeht.


LIABILITÄT - Verpflichtung / Haftung / Haftpflicht / Schuld
( d.h. das was geschuldet ist ! )


Heimkinder, die damals zwischen 1945 und1949 in den westlichen Besatzungzonen Deutschlands und später, zwischen 1949-1992 in der Bundesrepublik Deutschland, haben Zwangsarbeit leisten müssen, ohne dafür entlohnt zu werden, fragen


LIABILITÄT – Verjähren Entschädigungsansprüche aus Zwangsarbeit ?


Der verwendete Suchstrang um die Antwort zu dieser Frage im Internet zu finden, war »»» "Verjährung"+"Zwangsarbeit" «««.


Das von dem Australier Martin Mitchell angesprochene Thema ist: Die Verjährung im Öffentlichen Recht--- Entschädigungsansprüche aus Zwangsarbeit.


Eine Frage der LIABILTÄT:
Übernimmt der Staat in Deutschland in einem gewissen Sinne nicht auch immer die volle Verantwortung für das Tun und Unterlassen seiner Kirchen, wenn diese in seinem Auftrag handeln und sie autorisiert sind in seinem Auftrag zu handeln ?


Die Verjährung im Öffentlichen Recht

Aus dem Internet entnommen @ http://books.google.de/books?id=wSwwbHCKY3EC&pg=PA146&lpg=PA146&dq=%22Verj%C3%A4hrung%22%2B%22Zwangsarbeit%22&source=bl&ots=-P7m-9prwO&sig=3iB0ycG6by8mwlXt41u-KQEMOso&hl=en&ei=BixNTZ_TO5G3cfySqfsF&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=5&ved=0CDQQ6AEwBA#v=onepage&q=%22Verj%C3%A4hrung%22%2B%22Zwangsarbeit%22&f=false

Auszug aus

»»» Die Verjährung im Öffentlichen Recht
By Annette Guckelberger

2. Teil: Die Verjährung vor dem 1. Januar 2002

[ Seite 146 ]

differenzierende Behandlung dieser Ansprüche.91 Ganz allgemein dürfte heute die Ansicht vorherrschen, das Privligierungen des Staates und seiner Organe im Hinblick auf Verjährung vermögensrechtlicher Ansprüche nicht zu rechtfertigen sind.92

Unterschiede bei der rechtlichen Beurteilung der Verjährung der vermögensrechtlichen Ansprüche können sich aber sehr wohl daraus ergeben, dass sie auf verschiedene Entstehungmotive zurückzuführen sind. Am besten zeigt sich dies anhand eines Beispiels, das bei der gesetzlichen Ausgestaltung des Entwurfs einer Verjährungsregelung für eine Verwaltungsrechtsordnung für Württemberg diskutiert wurde. Geldstrafen und sonstige strafrechtliche Vermögensfolgen, wie zum Beispiel die Einziehung, sollten trotz ihres vermögensrechtlichen Charkters nicht wie die gewöhnlichen vermögensrechtlichen Ansprüche im Verwaltungsrecht, sondern wegen des mit ihnen verfolgten Strafzwecks nach strafrechtlichen Grundsätzen verjähren.93 Nach Meinung des Großen Senats des Bundessozialgerichts ist es der Entschließung des Gesetzgebers überlassen, ob er gewisse Ansprüche aus sozialen Gründen oder deswegen, weil sich einzelne Personen vor ihrer Inanspruchnahme scheuen, schlechthin von der Verjährung ausnehmen will.94 Denkbar wäre es beispielsweise, aus moralischen Erwägungen von einer Verjährung der Entschädigungsansprüche für die Zwangsarbeit von Kriegsgefangenen abzusehen.95 Demzufolge kann sich aus den mit der Einräumung eines vermögensrechtlichen Anspruchs verfolgten diversen gesetzgeberischen Zwecken durchaus eine Unverjährbarkeit oder zumindest eine andere rechtliche Bewertung eines im Öffentlichen Recht wurzelnden vermögensrechtlichen Anspruchs ergeben. Deshalb sind die ganz überwiegend anzutreffenden Äußerungen zur generellen Verjährbarkeit vermögensrechtlicher Ansprüche im Öffentlichen Recht zu allgemein. Heute ist man sich oft nicht mehr bewusst, dass insbesondere die vormoderne Gesellschaft, der Idee einer Verjährung skeptisch gegenüber stand96 und die Einführung und Ausgestaltung der Verjährung letztendlich auf einer Entscheidung der

[ Seite 147 ]

zuständigen Staatsorgane beruht. Wenn auch bei den vermögensrechtlichen Ansprüchen des Öffentlichen Rechts der Trend seit langem in Richtung Verjährbarkeit weist, bedeutet dies nicht, dass nicht einzelne Ansprüche von ihrem Anwendungsbereich ausgenommen werden können.
_____________________________________

95 Siehe zur Verjährung dieser Ansprüche Külpmann DÖV 2001, 417, 422; für die Möglichkeit einer Unverjährbarkeit der Zivilrechtlichen Entschädigungsansprüche der Zwangsarbeiter Safferling / Zumbansen JR 2002 6, 9. Nach Kadelbach, Staatsverantwortlichkeit, S. 90 kann man angesichts der Genugtuungsfunktion von Entschädigungsansprüchen in Erwägung ziehen, völkerechtliche Ansprüche, die durch Verbrechen gegen die Menschlichkeit entstanden sind, jedenfalls zu Lebzeiten der Geschädigten nicht für verjährt anzusehen. «««
.Online sind insgesamt die relevanten Seiten 143, 144, 145, 146 und 147 und die Seiten 150, 152, 153 und 145 dieses Werks »Die Verjährung im Öffentlichen Recht« mit allen dazugehörigen Fußnoten / Quellenangaben wiedergegeben und einsichtbar. Was die Fußnoten betrifft, wird von dem Australier Martin Mitchell hier jetzt aber nur die seiner Meinung nach hoch-relevante Fußnote 95, aufgeführt.

Und dort, in diesem Werk »Die Verjährung im Öffentlichen Recht«, geht es weiter und weiter ( Relevanz auch auf den Seiten 733 ff und 773 ff ) ... alles sehr kompliziert für einen Laien, der einfach nicht weiß und ausarbeiten kann was nun zutrifft, und unter welchen Umständen, und was nicht.
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Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung

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Die Verjährungsfrage, die in diesem Thread von mir angesprochen wird, beschäftigt nicht nur Ehemalige Heimkinder und Rechtsexperten in der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch Ehemalige Heimkinder und Rechtsexperten in der Republik Österreich.

In beiden Staaten geht es um „angemessene Entschädigung“ für erlittenes Unrecht und Leid und den daraus resultierenden Schaden, verursacht den Betroffenen im Kindesalter und während ihrer Jugendzeit von Kirche und Staat, wärend sie sich als Schutzbefohlene in der Obhut von Kirche und Staat befanden.

Ein hoch interessanter und hochrelevanter zu diesem Thema in der österreichischen Tageszeitung DER STANDARD @
derstandard.at/2000019685934/Missbrauch-in-Heimen-Rechtsexperten-kritisieren-Verjaehrung?ref=rec

Zitat:
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Kritik an Verjährung bei Missbrauch in Heimen

KATHARINA MITTELSTAEDT

26. Juli 2015, 09:00

[ mit dazugehörigem Foto, mit folgender Beschriftung: „Viele ehemalige Heimkinder würden ihren Peinigern heute gerne den Prozess machen. Das sei trotz Verjährung möglich und scheitere an mangelnder Menschlichkeit, nicht am Recht, sagen Experten.“ ]

Tausende Kinder wurden in staatlicher Obhut misshandelt und ausgebeutet. Verfahren wären möglich, Staat und Kirche zögern

Innsbruck/Wien – Mord ist in Österreich das einzige Delikt, das niemals verjährt. "Tote haben wenigstens keine mehr, ein Vergewaltigungsopfer leidet ein Leben lang", sagt Sonja Graf. Sie hat kürzlich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten. "Benachrichtigung des Opfers von der Einstellung des Verfahrens", steht auf der ersten Seite.

Sonja Graf ist eines von tausenden ehemaligen Heimkindern, die von Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung in österreichischen Fürsorgeanstalten berichten. Im Standard schilderte sie ihre schaurigen Erlebnisse aus den Sechziger- und Siebzigerjahren im Tiroler Kinderheim Martinsbühel [ siehe @ derstandard.at/2000014027428/Opfer-kirchlichen-Missbrauchs-Die-Hoelle-kann-nicht-schlimmer-sein ] – folterähnliche Bestrafungen, unbezahlte Arbeit und Vergewaltigung durch Schwestern und den Pfarrer standen dort "auf der Tagesordnung", erzählte Graf.

Kein Einzelfall

Sie wandte sich an sämtliche Stellen, erhielt schließlich die Höchstsumme von 25.000 Euro von der Klasnic-Kommission. "Das gleicht nicht einmal aus, was die mir schulden. Ich wurde für die Arbeit im Heim nicht entlohnt, Gelder, die für mich verwahrt wurden, habe ich nie bekommen, mein halbes Leben lang war ich arbeitsunfähig." Also schrieb sie auch der Staatsanwaltschaft.

Die Anklagebehörde sieht nun allerdings "keinen Grund zur weiteren Verfolgung" des Falles. Sie kann auch gar nicht anders. Die meisten Beschuldigte sind tot. Für alle anderen gilt: "Verjährung bereits eingetreten". Graf ist mit diesem Problem nicht alleine. Opfervereine fordern seit langem einen allgemeinen Verjährungsverzicht von Staat und Kirche in solchen Fällen, damit diese endlich aufgerollt werden können.

könnte problemlos verzichten

Auf dem strafrechtlichen Weg, den Graf eingeschlagen hat, sei das schwierig: "Rückwirkend Verjährungsbestimmungen zu ändern ließe sich mit der Verfassung vermutlich nicht vereinbaren", sagt Helmut Fuchs, Strafrechtler an der Universität Wien.

Bei zivilrechtlichen Klagen, durch die Opfer Schadenersatz fordern könnten, sieht das allerdings anders aus, sind sich Experten einig: "Geht es um die Auszahlung von Entschädigungen, könnte der Staat problemlos auf die Verjährung verzichten. Das Gleiche gilt für die Kirche", sagt Karl Weber, Leiter des Innsbrucker Instituts für öffentliches Recht.

"Frage der Menschlichkeit"

Auf Nachfrage, warum das die Kirche nicht mache, heißt es vonseiten der Erzdiözese Wien: "Zivilrechtliche Verjährung hat ja den Sinn, Verfahren nicht aufgrund sehr unsicherer Beweislage Jahrzehnte nach dem Anlassfall entscheiden zu müssen." Man prüfe in jedem Einzelfall, ob man auf die Verjährung verzichte. Passiert ist das allerdings noch nie.

Ähnlich sieht es auf Landesebene aus: Erst kürzlich haben die zuständigen grünen Landesrätinnen von Tirol und Vorarlberg wieder bekräftigt, dass man nicht allgemein vom Fristablauf absehen wolle. Die Argumentation: Das sei rechtsstaatlich bedenklich. Verfassungsjurist Weber kann das nicht nachvollziehen: "Das ist eine Frage der Moral und Menschlichkeit, mit dem Rechtsstaat hat das wenig zu tun."

Vorbild Restitution

Mit dieser Ansicht ist er nicht alleine: "Der Umstand, dass etwas verjährt ist, schließt nicht aus, dass man neue Rechtsgrundlagen schafft, wenn man befindet, dass sonst nicht genug getan wurde. Das ist eine politische Frage", sagt der ehemalige Präsident des Verwaltungsgerichtshofs und Professor für Rechtstheorie Clemens Jabloner Diese Einsicht hatte der Staat schließlich schon einmal – im Zuge der Restitution von NS-Raubgut in den Neunzigerjahren.

"Wenn der Bund eine Lösung einer solchen Frage gefunden hat, sehe ich keinen Grund, warum das den Ländern oder der Kirche nicht möglich sein sollte", sagt Weber – die meisten betroffenen Kinderheime waren kirchliche oder Landeseinrichtungen.

Woran sich die Debatte wohl vor allem spießt, ist Geld. Die Verfahren kämen Staat und Kirche teuer zu stehen – neben Sonja Graf haben sich alleine bei der Klasnic-Kommission in fünf Jahren über 1400 Menschen gemeldet. (Katharina Mittelstaedt, 26.7.2015)

[ Mit dazugehörigen 159 bisherigen Leserkommentaren zu diesem Thema ]

Nachlese

Opfer kirchlichen Missbrauchs: "Hölle kann nicht schlimmer sein" [ siehe @ derstandard.at/2000014027428/Opfer-kirchlichen-Missbrauchs-Die-Hoelle-kann-nicht-schlimmer-sein ]

Studie belegt System von Gewalt und Missbrauch in Heimen [ siehe @ derstandard.at/2000018662110/Studie-belegt-System-von-Gewalt-und-Missbrauch-in-Heimen ]

Psychoanalytikerin [ Luise Reddemann ]: "Die Verachtung von Frauen und Kindern steckt uns nach 5.000 Jahren Patriarchat in den Knochen" [ siehe @ derstandard.at/2000014051523/Psychoanalytikerin-Die-Verachtung-von-Frauen-und-Kindern-steckt-uns-nach ]
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QUELLE: DER STANDARD @
derstandard.at/2000019685934/Missbrauch-in-Heimen-Rechtsexperten-kritisieren-Verjaehrung?ref=rec
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Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung

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gefunden / wiedergefunden

nach nochmaliger GOOGLE-Suche mit dem Suchstrang: "Heimkinder"+"Staatsverbrechen"+"Verjährung"

Fachbuch / Lehrbuch: Das blinde Auge des Staates: die Heimkampagne von 1969 und die Forderungen der ehemaligen Heimkinder
Marita Schölzel-Klamp, Thomas Köhler-Saretzki
Perfect Paperback
Publisher: Klinkhardt, Julius (1. März 2010)
Taschenbuch / Broschiert
Seitenzahl 159
ISBN-10: 3781517101
ISBN-13: 978-3781517103

Und hier kann man schon mal wichtige Teile dieses Fachbuches / Lehrbuches ONLINE lesen:
@ books.google.de/books?id=gG4GiqpJ7K0C&pg=PA46&lpg=PA46&dq=%22Heimkinder%22%2B%22Staatsverbrechen%22%2B%22Verj%C3%A4hrung%22&source=bl&ots=Vk-tQc723J&sig=Exxk2B_DHiGgoXANOvS_1zWgCx4&hl=en&sa=X&ved=0CCgQ6AEwAmoVChMI4tyb-o-AyAIVzJ2UCh3z6gG8#v=onepage&q&f=false
beginnend auf Seite 39: »Exkurs: Verwahrlosung«
insbesondere auch Seite 45-46
[ Hintergründe der diesbezüglichen, auch heute noch, sich weiterhin fortsetzende „Blindheit des Staate“ - MM ]
und dann geht es dort weiter bis Seite 56

Bei Weltbild.de @ www.weltbild.de/artikel/buch/das-blinde-auge-des-staates_16269336-1 heißt es bezüglich diesem Fachbuch / Lehrbuch:

Zitat:
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Die restaurative Politik der frühen Bundesrepublik hatte den Erhalt nationalsozialistischen Geistes in Form von personeller Kontinuität in allen wichtigen politischen und gesellschaftlichen Bereichen etabliert, was besonders in der Fürsorgeerziehung zum Tragen gekommen ist.
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Desweiteren heißt es bei Buch.de @ www.buch.de/shop/home/suche/?fq=3781517101 bezüglich diesem Fachbuch / Lehrbuch:

Zitat:
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Beschreibung

Die restaurative Politik der frühen Bundesrepublik hatte den Erhalt nationalsozialistischen Geistes in Form von personeller Kontinuität in allen wichtigen politischen und gesellschaftlichen Bereichen etabliert. In der Fürsorgeerziehung ist dies besonders zum Tragen gekommen. Hier wurden von so genannten Erziehern, die häufig über keinerlei pädagogische Kenntnisse verfügten und zum Teil schon von den Nationalsozialisten eingesetzt worden waren, brutale Erziehungsmethoden praktiziert. Die Geschichts- wie auch die Politikwissenschaft sind in ihrer neueren Forschung zum Umgang mit der Entnazifizierung in den ersten beiden Jahrzehnten der Bundesrepublik zu niederschmetternden Ergebnissen gekommen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der neuen Erkenntnisse, die die aktuelle Forschung bezüglich der Situation in Heimen der 50er, 60er und auch 70er Jahre aufweist, erfolgt in dieser Untersuchung die historische Einordnung der Heimkampagne von 1969. Darüber hinaus zeigt sie gegenwärtige Reaktionen von Trägern der Heime und staatlichen Organen auf die Beschuldigung durch die ehemaligen Heimkinder auf und reflektiert sie unter Berücksichtigung des rechtsphilosophischen Essays Vergangenheitsschuld von Bernhard Schlink und der Überlegungen zum Umgang mit Vergangenheitsschuld in der Kinder- und Jugendhilfe von Manfred Kappeler.

Das vorliegende Buch leistet mit genau diesem Thema und diesem Inhalt einen Beitrag zu der Diskussion, deren Anliegen ist aufzuzeigen, warum Erinnern und gegebenenfalls Wiedergutmachen für das Funktionieren einer Gesellschaft „not-wendig“ sind.

Autorenportrait

Dr. Thomas Köhler-Saretzki arbeitete nach dem Studium der Psychologie in Wuppertal viele Jahre in einer stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Schwerpunkt dieser Tätigkeit war neben der psychologischen Beratung und Führung von interdisziplinären Teams die Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen. Anfang 2012 übernahm er die Leitung einer Familienberatung in Köln mit dem Aufgabengebiet Beratung und Therapie von Kindern, Eltern und Paaren. Er promovierte an der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln zum Thema Heimerziehung und ist Mitglied verschiedener Arbeitskreise und Gremien im Bereich Frühe Hilfen. Dr. Köhler-Saretzki hält Vorträge und Fortbildungen, u.a. zum Thema Bindung und ist Autor von Büchern und verschiedener Fachartikel.
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Familisieren Sie sich diesbezüglich – bezüglich diesen nachkriegsdeutschen Staatsverbrechen und dem Blinden Auge des Staates (was sich vollens auf Westdeutschland bezieht!) – unbedingt auch noch einmal mit dem detaillierten darauf hinweisenden Bericht des Humanistischen Pressedienstes - hpd vom 24.01.2011 betitelt »Deutschland Deine Kinder (Teil 3) « @ hpd.de/node/11023?nopaging=1
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Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung

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re "Heimkinder"+"Staatsverbrechen"+"Verjährung"

Zitat:
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Der Superbeschiss

[ was den von Kirche und Staat eingerichteten »[Hilfs]Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“« betrifft ]

[ Errechtnet und ] Veröffentlicht am 16. Mai 2014

[ Erstveröffentlichung @ www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/fonds-heimkinder/der-superbeschiss/ ]

Wir haben uns mal ein paar Überlegungen zu den schändlichen Zahlungen des “Hilfefonds ehemaliger Heimkinder” gemacht – und zu den Geldern, die wir als Kinder und Jugendliche Staat und Kirchen in die Kassen gespült haben. Mit unserer Arbeit! [ Zwangsarbeit! / „Zwang zur Arbeit!“ ]

Unter Zugrundelegung eines Hilfsarbeiterstundenlohnes (1965) von
3,91 DM

gelangt man auf einen Jahresbruttolohn von
18.768,00 DM

abzüglich 38 % Steuern und Sozialabgaben = Jahresnettolohn
11.636,00 DM

Gehen wir auf eine untere Grenze, machen uns die Berechnungen einfach und legen einen Jahresnettolohn von 10.000,00 DM zu Grunde.

Weiter geht’s:

Seriöse Schätzungen gehen aus von 800.000 bis 1.000.000 Heimkinder der Jahre 1949 – 1975 aus.

Für unsere Berechnungen nehmen wir auch hier den unteren Wert von 800.000 Heimkindern und gehen davon aus, dass diese im Durchschnitt 1 Jahr gearbeitet haben.

Weiter geht es mit den Berechnungen:

800.000 Heimkinder x 10.000 DM Jahresnettolohn = 8.000.000.000 DM (in Worten: acht Milliarden DM)

Da Kirchen, Institutionen, Staat und Industrie uns diese Löhne nie ausgezahlt haben, berechnen wir einen Zinssatz von 6% und eine mittlere Laufzeit von 50 Jahren und kommen so zu dem Betrag von

147.361.234.199,932 DM oder – wieder großzügig gerechnet – 73.500.000.000 Euro.

Das also ist die Summe, die uns geschuldet ist.

Wenn wir diese Summe jetzt mal auf 800.000 ehemalige Heimkinder zurückrechnen, kann man leicht ersehen, dass jedem – JEDEM – Heimkind eine Summe von 91.875 Euro mindestens zusteht!

Das deckt noch keine Vergewaltigungen, keine zerbrochenen Biografien, keine lebenslangen Pein, keine erzwungene Frührente, keine verminderten Berufschancen ab. Es ist lediglich das Geld, was Kirchen, Staat und Industrie uns SCHULDEN!

Zum Vergleich: [ Stand: 16. Mai 2014 ] in ihren Fonds eingezahlt haben sie 120.000.000 Euro. Sofort abgezogen haben sie 20.000.000 für die Anlauf- und Beratungsstellen, ergibt 100.000.000 Euro.

Würden sich tatsächlich die 800.000 Ehemaligen melden, die Anrecht auf diesen Fonds haben, ergäbe dies einen Betrag von 125,00 Euro pro Überlebenden ihrer Höllen
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QUELLE: Vereinswebseite des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. (VEH e.V.) @ www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/fonds-heimkinder/der-superbeschiss/
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Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung

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In Bezug auf den unmittelbar vorhergehenden Beitrag, den ich auch in so einigen relevanten Blogs unter der Einleitung »ANFANG DES ZITATS DER AUSFÜHRUNGEN WIE DER DEUTSCHE STAAT WIEDER MAL MINDERHEITEN SEINER BÜRGER DISKRIMINIERT UND SIE BESCHEIßT.« gepostet habe --- und daher auch dementsprechend im Dierk Schaefers Blog gepostet hatte --- vertritt der ev. Pfarrer i.R. Dierk Schäfer, Diplom-Pädagoge und Diplom-Psychologe, die Meinung:

( am 21. September 2015 um 09:33 Uhr @ dierkschaefer.wordpress.com/2015/09/17/kritik-an-verjaehrung-bei-missbrauch-in-heimen/#comment-7138 )

Zitat:
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Diese Abrechnung ist nicht plausibel. Sie geht davon aus, dass alle ehemaligen Heimkinder hätten Zwangsarbeit leisten müssen. Es fehlen jedoch ernstzunehmende Schätzungen über den Anteil zwangsarbeitender Kinder und Jugendlicher in den Heimen. Zudem dürfte es schwierig sein, die Leistungen gegeneinander abzugrenzen. Wirklich „haushaltsnahe“ Leistungen inform von Mithilfe bei alltäglichen Aufgaben, wie sie auch in Familien anfallen und gesetzlich erwartet werden dürfen, wird man nicht als Zwangsarbeit ansetzen [und] verrechnen können. Was anderes sind Arbeitseinsätze, für die die Einrichtungen Geld eingenommen haben oder nicht kindgemäße schwere oder umfangreiche Arbeiten im Eigenbetrieb der Anstalten. Darüber gibt es Angaben, die man jedoch nicht ohne weiteres hochrechnen kann. Es gibt auch glaubwürdige Angaben über richtige KINDER-Arbeit, die vom Fonds nicht berücksichtigt werden.
Es ist nicht hilfreich, unplausible Forderungen zu erheben. Das untergräbt die Glaubwürdigkeit. Und wo wir nichts begründet wissen, dürfen wir keine Tatsachen behaupten.
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Worauf ihm die 1. Vorsitzende des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. (VEH e.V.), Heidi Dettinger, antwortete:

( am 21. September 2015 at 16:32 Uhr @ dierkschaefer.wordpress.com/2015/09/17/kritik-an-verjaehrung-bei-missbrauch-in-heimen/#comment-7139 )

Zitat:
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Die erste Frage müsste doch lauten: Warum gibt es keine ernst zu nehmenden Angaben bzw. nicht einmal Schätzungen?

Plausibel wird die Rechnung, wenn man bedenkt, dass sie von jeweils nur von EINEM Jahr der Zwangsarbeit ausgeht – es gibt jedoch zahllose Berichte, die von sieben, acht bis hin zu 10 und mehr Jahren Arbeit erzählen. Plausibel wird die Rechnung auch dann wieder, wenn man Berichte von KINDER-Zwangsarbeit (zwischen 6 und 14 Jahren) hinzuzieht, die nirgendwo berücksichtigt werden.

Hinzukommt, dass schlichtweg jede in den Heimen geleistete Arbeit, die über “Mithilfe bei täglichen Aufgaben, wie sie auch in Familien anfallen” eine Form von Kinder- und Zwangsarbeit darstellt. Und ich habe bislang noch keinen Bericht gehört oder gelesen, in dem Ehemalige davon berichteten, dass sie ihre Arbeit als “haushaltsnahe” Leistungen betrachtet haben. Sie [Herr Schäfer] waren – wie ich im übrigen auch – der Meinung, dass z.b. Schuhe putzen durchaus “haushaltsnah” sein könne – aber 100 Paar am Tag? Auch dürfte tagelanges Kartoffelschälen kaum mehr als “haushaltsnah” betrachtet werden. Dazu könnten noch etliche Beispiele genannt werden.

Im Übrigen erhebt die Berechnung keinen Anspruch auf Wissenschaftlichkeit, sondern soll allenfalls einen Denkanstoß geben und den Bruch zwischen dem, was ehemaligen Heimkindern (rein finanziell) gestohlen wurde und dem, was der Fonds für sie “leistet” verdeutlichen!
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Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung

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Kritik an Verjährung bei Missbrauch in Heimen.


Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung.
Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen.


re "Heimkinder"+"Staatsverbrechen"+"Verjährung"

*** Die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen ist natürlich IMMER NUR bei den mündigen Bürgern dieser Staaten zu suchen. ***


»SCHLARAFFIA MATRATZEN« / »RECTICEL SCHLAFKOMFORT GMBH« Schlaraffiastraße 1-10. D-44867 Bochum – viele männliche Ehemalige Heimkinder West haben DEREN Bekanntschaft machen müssen…
…kennen sich sehr gut mit DENEN aus…
…ihre wunden Finger, Hände und Handknöchel in der Herstellung von Matratzen bezeugen es…

Bezüglich SCHLARAFFIA MATRATZEN UND IHRE ARBEITSAUSBEUTEREI und andere IHRER fragwürdigen Geschäftsmethoden.


Ein diesbezüglicher Beitrag im HEIMKINDER-FORUM.DE / IMHEIM.EU im Thread »Hövelhof, Salvatorkolleg Klausheide« ( ein katholisches Erziehungsheim für Jungen )

Beitrag von Boardnutzer» Bons« - Beitrag 226 ( vom Mittwoch, 28. April 2010, um 01:06 Uhr ) @ heimkinder-forum.de/v3/board49-heimliste-nach-orten/board53-heime-h/4351-h%C3%B6velhof-salvatorkolleg-klausheide/index8.html#post156852 ( auf Seite 8 dieses Threads, wenn DORT registriert und angemeldet ).

ANFANG DES ZITATS SEINER ERRECHNUNGEN (IM APRIL 2010) WAS MAN IHM AN LOHNGELDERN SCHULDET.

Zitat:
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Rechnung

Anfang der 60er Jahre hatte eine Näherin in einer Kleiderfabrik im Ruhrpott einen Stundenlohn von 2,72 D-Mark.

Wenn ich zugrundelege, daß die Arbeitsleistung eines 13jährigen Jungen etwa dem einer Näherin entspricht und nicht der eines Bergmanns, dann ist dieser Stundenlohn eine faire Ausgangsbasis.

Von 1963 bis 1969 hatte ich 2 Jahre lang, 5 Tage/Woche @ 9 Stunden [am Tag] in der Matratzenhalle [ für SCHLARAFFIA MATRATZEN ] und bei Hella [ für HELLA LAMPEN und für die Wolfsburger Volkswagenwerke ] malocht.
Im Kuhstall waren es 4 Jahre lang, 7 Tage/Woche @ 11 Stunden [am Tag]. Das macht in meinem Fall 17280 Std x 2,72 DM = 47 001,60 DM.
Abzüglich 9 D-Mark monatlich auf 6 Jahre sind 648 DM. = 46353,60 DM.

Wenn ich davon ausgehe, daß die vom Amt gezahlten 280 DM für meine Verpflegung und Unterbringung ausreichend sein dürften, ist das der Betrag den ich eigentlich verdient haben müsste.
Bei einer jährlichen (zulässigen) Verzinsung von 6 %, errechnen sich bis zum Währungswechsel 266231,34 DM.

Die Umrechnung 1: 1,95 ergibt bis 2000 einen Betrag von 136528,89 €.

Bis heute ist ein Schuldbetrag von 244502,38 € aufgelaufen.

Auch wenn alle Mißhandlungen, Mißbräuche und andere Zuchtmethoden verjährt sein sollten, dann betrifft die Verjährung aber nicht die in den Menschenrechtskoventionen nach dem Kriege festgelegten Verbote, wie Sklavenarbeit, Ausbeutung Schutzbefohlener. Dazu kommen die nationalen Bestimmungen, die Akkord-und Pensumsarbeit von Kindern verbieten.

Die Frage ist, mache ich mich lächerlich, wenn ich den Salvatorianern eine Rechnung zustelle? Nein, ich denke mal daß sie nach einer kurzen Sekunde des Amüsements alamiert sein dürften. Besonders dann, wenn Ihr ebenfalls mal rechnen würdet.

Bedauerlicherweise kann ich denen keinen Mahnbescheid zustellen, weil die Gebühren an das Gericht immens wären. Aber zu einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung reicht es allemal, wenn man sich denn festbeißt. Und das tue ich.

Rechnet doch mal Eure Ansprüche durch. Und das betrifft nicht nur die Klausheider, es gibt hier eine Menge Mädchen und Jungens die ausgebeutet wurden.

Einfach nur mal sehen was dabei rauskommt. Besser ein paar kleine Nadelstiche als nix.

Gruß Ralph
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ENDE DES ZITATS SEINER ERRECHNUNGEN (IM APRIL 2010) WAS MAN IHM AN LOHNGELDERN SCHULDET.

Und auch ich selbst hatte schon mal mit Bleistift auf Papier im Mai 2003 errechnet was mir allein für meine Arbeit ( ein Jahr Zwangsarbeit! ) in FREISTATT ( Eigentümer: Bodelschwinghsche Anstalten Bethel ) geschuldet ist; siehe diesbezüglich meine Webseite HEIMKINDER-UEBERLEBENDE.ORG @ www.heimkinder-ueberlebende.org/Anforderung_von_ausgebliebenen_Lohngeldern.html .

Sind DIESE Errechnungen, (1.) von Ralph und (2.) von Martin MITCHELL jetzt allen „akzeptabel“ / „glaubwürdig“ / „plausibel“? Oder was bedarf es noch?
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Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung

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»Kritik an Verjährung bei Missbrauch in Heimen«


Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung.
Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen.


re "Heimkinder"+"Staatsverbrechen"+"Verjährung"


"Österreich"+"Deutschland"+"Restitution"+"NS-Raubgut"+"Lösung"

So wurde es seit den 1990er Jahren in Bezug auf die im Dritten Reich seinerzeit (1933-1945) von Deutschland und Österreich gestohlene Kunst gehandhabt: siehe alle diesbezüglichen Texte und detaillierten Auseinandersetzungen dazu @ kurier.at/kultur/kunst/bestaetigt-kunstmuseum-bern-nimmt-das-erbe-des-kunstsammlers-cornelius-gurlitt-an/98.864.763

Vergleiche:

Die in der Bundesrepublik Deutschland und in der Zweiten Republik Österreich
zwischen den späten 1940er und den späten 1980er Jahren von minderjährigen Heiminsassen seitens diesen beiden Staaten, im jeweiligen eigenen Lande, gestohlenen Löhne, jedoch, werden bisher nicht zurückgegeben / restituiert. Diese beiden Rechtsstaaten vertreten diesbezüglich, jeweilig, einfach, die Meinung, diese systematische Dieberei, Hehlerei und Betrügerei sei „verjährt“, d.h. DIESE „STAATSVERBRECHEN“ seien „verjährt“.

Rechtsexperten sagen: »Staat könnte problemlos auf diese „Verjährung“ verzichten.«

Siehe diesbezüglich (1.) nochmals die österreichische Tageszeitung DER STANDARD (vom 26.07.2015) @ derstandard.at/2000019685934/Missbrauch-in-Heimen-Rechtsexperten-kritisieren-Verjaehrung?ref=rec (behandelt schon zuvor in obigen Beiträgen hier in diesem Thread).

Siehe diesbezüglich (2.) nochmals die relevanten Auslegungen von Univ. Prof. Dr. Annette Guckelberger, Professorin für Verwaltungswissenschaften und Öffentliches Recht an der Universität des Saarlandes, in ihrem (2004) Fachbuch »Die Verjährung im Öffentlichen Recht«, teilweise wiedergegeben at @ http://books.google.de/books?id=wSwwbHCKY3EC&pg=PA146&lpg=PA146&dq=%22Verj%C3%A4hrung%22%2B%22Zwangsarbeit%22&source=bl&ots=-P7m-9prwO&sig=3iB0ycG6by8mwlXt41u-KQEMOso&hl=en&ei=BixNTZ_TO5G3cfySqfsF&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=5&ved=0CDQQ6AEwBA#v=onepage&q=%22Verj%C3%A4hrung%22%2B%22Zwangsarbeit%22&f=false (behandelt schon zuvor in obigen Beiträgen hier in diesem Thread).
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Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung

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»Kritik an Verjährung bei Missbrauch in Heimen«


Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung.
Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen.


re "Heimkinder"+"Staatsverbrechen"+"Verjährung"


Ist die Bundesrepublik Deutschland, mit ihrer dunklen Vergangenheit bezüglich den Heimkindern in ihren Institutionen (in der Nachkriegszeit!) – mit Kirche vielfach und weitgehend ihr ausführendes Organ – , wirklich ein Rechtsstaat?

Ist die Zweite Republik Österreich, mit ihrer dunklen Vergangenheit bezüglich den Heimkindern in ihren Institutionen (in der Nachkriegszeit!) – mit Kirche vielfach und weitgehend ihr ausführendes Organ – , wirklich ein Rechtsstaat?

Kann die Bundesrepublik Deutschland, bezüglich den Staatsverbrechen begangen an Heimkindern in Institutionen (in der Nachkriegszeit!), völkerrechtlich gesehen, wirklich als ein vollwertiges Mitglied der Staatengemeinschaft angesehen werden?

Kann die Zweite Republik Österreich, bezüglich den Staatsverbrechen begangen an Heimkindern in Institutionen (in der Nachkriegszeit!), völkerrechtlich gesehen, wirklich als ein vollwertiges Mitglied der Staatengemeinschaft angesehen werden?

Denn beide dieser ja auch geschichtlich verflochtenen Staaten pochen heute, diesbezüglich, weiterhin willkürlich auf „Verjährung“.

Sind das etwa die Prinzipien und Merkmale von Menschlichkeit, Ethik und Moral, von Menschenrecht und Rechtsstaatlichkeit?

Rechtsexperten sagen: »Staat könnte problemlos auf diese „Verjährung“ verzichten.«


re "Heimkinder"+"Staatsverbrechen"+"Verjährung"


*** Die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen ist natürlich IMMER NUR bei den mündigen Bürgern dieser Staaten zu suchen. ***
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KINOFILM ausschließlich über ev. Erziehungsanstalt FREISTATT

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Noch einmal hoch geholt.

Morgen in Jena; wer ihn noch nicht gesehen hat, kann sich diesen FILM dort gratis ansehen.

Zitat: Martin MITCHELL
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Wolfgang Rosenkötter läßt wissen und gibt bekannt:

Zitat:
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Ernst-Abbe-Hochschule Jena – University of Applied Sciences @ www.eah-jena.de/fhj/fhjena/Documents/Freistatt.pdf [ und siehe auch @ idw-online.de/de/event49655 und @ idw-online.de/de/event49655?ipc_year=2015&ipc_month=6 (hier, jeweilig, auch mit zusätzlichen detailierten Programmangaben) ]

[ KINOSPIELFILM ] "FREISTATT"

Film über die „schwarze Pädagogik“ in den Erziehungsanstalten der 50er und 60er Jahre am Beispiel der Diakonie Freistatt in Niedersachsen. Der Film entstand nach persönlichen Erlebnissen von Wolfgang Rosenkötter, der am Filmabend in Jena teilnehmen wird.

14.10.2015

16.30 bis 20.00 Uhr

Aula der EAH Jena, Carl-Zeiss-Promenade 2, Haus 4

Film mit anschließender Diskussion

Eintritt: frei

Zu Geschichte des FILMS "FREISTATT" (UA 2015), schreibt Wolfgang Rosenkötter:
„Ich war als Heimkind in den 60er Jahren im Heim und habe physische und psychische Gewalt und Entpersönlichung erfahren, die mein Leben stark geprägt haben…

Meine Geschichte habe ich – wie tausende anderer ehemaliger Heimkinder – bis zum Jahre 2005 verdrängt. Dann erschien das Buch „Schläge im Namen des Herrn“ vom Spiegelautor Peter Wensierski, in dem erstmals „unsere“ Geschichte recherchiert und glaubwürdig dargestellt wurde. Die Leitung der Diakonie Freistatt (in der ich als Jugendlicher im Heim war) lud 2006 zu einer Lesung mit dem Autor nach Freistatt ein. Lange habe ich überlegt, ob ich mich meiner Vergangenheit stellen solle, habe mich dann überwunden und heute kann ich sagen: Das war auch gut so …

2006 war ich zwei Jahre Vorsitzender des Vereins ehemaliger Heimkinde und habe zusammen mit anderen Betroffenen die Petition im Deutschen Bundestag eingereicht, die dann später zum „Runden Tisch Heimerziehung“ und danach zum Entschädigungsfond geführt hat.

[ Während dieser Zeit als Vorsitzender habe ich dem Verein das Geld geklaut, dass dieser für seine Arbeit von der Aktion Mensch bekommen hat. Ich habe mich seit jener Zeit nie wieder bei dem Verein gemeldet! Anm. VEH e.V. ]

Außerdem führe ich seit 2007 Lesungen in Universitäten, Fachhochschulen und Fachschulen durch und berichte als Zeitzeuge von der „Schwarzen Pädagogik“ der damaligen Heimzeit. An der Alice-Salomon-Hochschule in Berlin habe ich seit 2008 einen Lehrauftrag. Seit 2014 bin ich Mitglied im Arbeitskreis gegen geschlossene Unterbringung in Hamburg. Der Arbeitskreis ist im „Rauhen Haus“ in Hamburg angesiedelt, dort führe ich auch Lehrveranstaltungen und Lesungen durch.

[ Ich bin hocherfreut, dass ich jetzt über ein geregeltes Einkommen verfüge, da dies mir die Möglichkeit gibt, meine Schulden, die sich inzwischen auf weit über 6.000 Euro belaufen dürften, an den Verein – und damit an alle Ehemaligen – zurückzuzahlen. Anm. VEH e.V. ]

… Regisseur Marc Brummund fragte im Jahre 2009 in Freistatt an, ob er einen Spielfilm über die Heimzeit der 60er Jahre vor Ort drehen könne und ob ein Zeitzeuge über diese Zeit erzählen könne. Ihm wurde meine Adresse genannt und ich habe dann mit dem Regisseur über 2 Jahre in Abständen stunden- und tagelang zusammen gesessen und meine Geschichte erzählt. Marc Brummund hat zugehört und aufgeschrieben. Daraus entstand – zusammen mit der Drehbuchautorin Nicole Armbruster – das Drehbuch, das im Jahre 2014 den Deutschen Drehbuchpreis erhielt. Die Dreharbeiten wurden 2014 beendet und im Januar 2015 wurde der Film im Rahmen des Max-Ophüls-Festivals welturaufgeführt und erhielt dort den Publikumspreis, den Preis der Jugendjury und den Preis der Ökumenischen Jury. Die Rolle des Wolfgangs – also meine Rolle – spielt Louis Hofmann und bekam dafür Anfang des Jahres den Bayrischen Filmpreis als bester Nachwuchsschauspieler.“
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QUELLE DIESES TEXTES IM ORIGINAL: Ernst-Abbe-Hochschule Jena – University of Applied Sciences @ www.eah-jena.de/fhj/fhjena/Documents/Freistatt.pdf
QUELLE DER ANMERKUNGEN: Facebookseite des »Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.« ( »VEH e.V.« ) @ de-de.facebook.com/VEHeV .
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Die heute in FREISTATT Verantwortlichen laden ein

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Die heute in FREISTATT Verantwortlichen laden ein:

Zitat:
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Einladung zur Diskussionsrunde „Freistatt – Der Film“

und Ausstellungseröffnung der Künstler Eckhardt Kowalke und Fredi M. Uhlig.

Der preisgekrönte FILM "FREISTATT" von Marc Brummund erzählt in eindrucksvoller Form vom Schicksal der Heimkinder in Freistatt in den 60-70iger-Jahren. Seit der ersten Kinovorführung im Juni diesen Jahres haben wir intensive Diskussionen mit ehemaligen Heimkindern, deren Angehörigen und vielen interessierten Menschen führen können. Diesen Weg möchten wir weiter gehen, weil er für die Vergangenheitsbewältigung wichtig ist. Wir freuen uns, Sie bei unserer Diskussionsrunde in der Freistätter Kirche am
Samstag, den 21. November 2015 um 12 Uhr

Kirchstr. 13, in 27259 Freistatt

begrüßen zu dürfen. Es erwartet Sie ein interessantes Gespräch mit dem Regisseur Marc Brummund, mit Wolfgang Rosenkötter, dessen Leben im Film dargestellt ist, mit dem Künstler Eckhardt Kowalke, mit Elke Brandes, die als Oberstudienrätin und Sozialarbeiterin in die damalige Diakonenausbildung eingebunden war, und mit Pastor Christian Sunderman, den für die Jugendhilfe der Diakonie Freistatt heute verantwortlichen Geschäftsführer. Das Gespräch leitet Anja Röhl, freie Dozentin und Journalistin (bekannt u.a. durch das Buch „Die Frau meines Vaters – Erinnerungen an Ulrike“).

Zur Einstimmung in das Thema zeigen wir Ihnen vorher im Haus Moorhort, dem Drehort des Filmes, Bilder und Skulpturen von Eckhardt Kowalke, der als Jugendlicher in Freistatt lebte. Der Künstler, der heute in Eckernförde [ Schleswig-Holstein ] lebt, hat seine Erfahrungen und Gefühle, die mit Freistatt verbunden sind, in seine Bilder und Skulpturen einfließen lassen, unterstützt von dem Eckernförder Dichter, Poet und Ethiker Fredi M. Uhlig, der Dichtungen zu den Gemälden verfasste.

Die Eröffnung dieser Ausstellung beginnt am

Samstag den 21. November 2015 um 11 Uhr

im Haus Moorhort, v. Lepel-Str. 36, in 27259 Freistatt.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen, auf anregende Gespräche, interessante Begegnungen und Ihre Diskussionsbeiträge.

Ihr Christian Sundermann
[ Pastor Christian Sundermann, Geschäftsführer BETHEL IM NORDEN ]
Tel. 0511 5109 100
Mobil 0151 10824823.
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Diese Einladung wird an vielen Stellen im Internet öffentlich wiedergegeben, u.a., auch @ www.fredi-m-uhlig.de/news/ und, anzunehmen, auch @ www.wohnungslos.info/

Die Freistätter-Webseite www.wohnungslos.info/ bleibt jedoch von den heute für FREISTATT verantwortlichen Leuten weiterhin für Australien gesperrt; und ich selbst habe den FILM "FREISTATT", hier in Australien (wo ich seit dem 24. März 1964 ansässig bin), bisher auch nicht sehen können/dürfen.
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Bundesregierung gibt DDR-Zwangsarbeit-Studie in Auftrag.

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Zeitzeugenaufruf

Wer und unter welchen Umständen musste damals für wen in den Heimen und Jugendwerkhöfen in der DDR Zwangsarbeit leisten?

Die Bundesregierung und die Kirchen wollen es aber auch hier nicht unbedingt »Zwangsarbeit« nennen.

Siehe Pressemitteilung @ www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=738968.html

Zitat:
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PRESSEMITTEILUNG

17.11.2015

Befragung ehemaliger DDR-Heimkinder - Ostbeauftragte Gleicke ruft zur Teilnahme auf

Das Deutsche Institut für Heimerziehungsforschung (DIH) untersucht gegenwärtig im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, Iris Gleicke [ www.bmwi.de/DE/Ministerium/Minister-und-Staatssekretaere/Visitenkarten/visitenkarte-gleicke.html ], die Rolle der Arbeit in den Einrichtungen der DDR-Jugendhilfe. Damit wird in wissenschaftlicher Weise dem Hinweis von ehemaligen Heimkindern nachgegangen, wonach es zum Teil erhebliche Arbeitsverpflichtungen vor allem in den Jugendwerkhöfen der DDR gegeben habe. Im Rahmen der Studie wird unter anderem eine Befragung ehemaliger DDR-Heimkinder durchgeführt.
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MEHRSEITIGER FRAGEBOGEN: @ dih.berlin/arbeit.php

Zitat:
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FRAGEBOGEN

im Rahmen der Studie zur Aufarbeitung der Arbeitsverpflichtungen von Kindern und Jugendlichen in den Jugendhilfeeinrichtungen der DDR

im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer Iris Gleicke

Informationen zur Studie des DIH- Deutsches Institut für Heimerziehungsforschung gGmbH

Ein noch nicht hinreichend untersuchtes Feld stellt die Praxis der Arbeitsverpflichtungen in Einrichtungen der Jugendhilfe der DDR dar. Bei bisherigen Untersuchungen lag dieser Aspekt in der Regel nicht im Fokus. Eine Klärung der Frage, ob und in welcher Form es in Einrichtungen der Jugendhilfe der DDR zu unverhältnismäßigen Arbeitsverpflichtungen [ sprich »Zwangsarbeit« ] gekommen ist, leistet einen wichtigen Beitrag zur weiteren Aufarbeitung der DDR-Geschichte und schafft die Voraussetzungen dafür, auch diesen Aspekt einer öffentlichen Auseinandersetzung zugänglich zu machen.

Zeitzeugenaufruf

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir würden uns freuen, wenn Sie uns bei der Aufarbeitung dieses so wichtigen Themas unterstützen könnten. Der unten stehende FRAGEBOGEN soll viele Informationen zur Arbeit in den Jugendhilfeeinrichtungen der DDR zusammentragen, um sie anschließend einem wissenschaftlichen Diskurs zur Verfügung zu stellen und zu bewerten.

Sie können den FRAGEBOGEN anonym ausfüllen, oder freiwillig Ihre Daten hinterlegen. Selbstverständlich werden alle hier aufgenommenen Angaben vertraulich und nur im Rahmen der Studie verwendet. Sie können den FRAGEBOGEN online ausfüllen oder ausdrucken und uns zuschicken an:

DIH- Deutsches Institut für Heimerziehungsforschung gGmbH

[ Siehe @ http://www.dih.berlin/index.php/wer-sind-wir ]

Evangelische Hochschule Berlin

[ Siehe @ www.eh-berlin.de/forschung/an-institute/deutsches-institut-fuer-heimerziehungsforschung.html ]

z.Hd. Anke Dreier-Horning

Postfach 37 02 55, 14132 Berlin

Verantwortlich für die Durchführung

Die Studie wird durchgeführt vom DIH – Deutsches Institut für Heimerziehungsforschung gGmbH. Verantwortlich für die Umsetzung ist Anke Dreier-Horning, Kontakt: dreier@dih.berlin . Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage www.dih.berlin und www.ddr-heimerziehung.de .

Wir bedanken uns sehr herzlich für Ihre Mitwirkung!

Alle nachfolgenden Angaben sind freiwillig! Nur das Feld für die E-Mailadresse muss ausgefüllt werden. Sie können Angaben zu Ihrer Person machen, oder aber die Felder frei lassen. Sie können auch Fragen überspringen.

Allgemeine Angaben

Name

Vorname

Anschrift

Telefon

Email *
Ich interessiere mich für die wissenschaftliche Aufarbeitung des Themas und möchte gerne per Email über Publikationen oder neueste Forschungen informiert werden.
ja / nein / weiß nicht

Ich möchte als Zeitzeuge gerne an weiteren Projekten mitwirken.
ja / nein / weiß nicht

Ich stehe für ein telefonisches Interview zur Verfügung.
ja / nein / weiß nicht

Haben Sie im Rahmen des Fonds Heimerziehung einen Antrag gestellt?
ja / nein / weiß nicht

Haben Sie anderweitige Beratung zu Ihrem Heimaufenthalt in Anspruch genommen?

Derzeitige Situation

Sind Sie derzeit berufstätig? Wenn ja, können Sie kurz Ihre Tätigkeit beschreiben?

Welchen Schulabschluss haben Sie in der DDR erworben?

Haben Sie später noch einen anderen Schulabschluss nachgeholt?

Welchen Berufsabschluss haben Sie in der DDR erworben?

Haben Sie noch weitere Abschlüsse oder berufliche Qualifikationen nach 1990 erworben?

Welchen Beruf wollten Sie im Alter von 12 oder 14 Jahren erlernen?

Konnten Sie sich in Ihrem Leben beruflich verwirklichen?

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[ Anscheinend enthält dieser MEHRSEITIGE FRAGEBOGEN noch weitere Fragen, die aber nicht alle unter dieser, oben angegebenen, URL aufgeführt sind. ]

Verwiesen wird hierbei (siehe oben) auch auf www.ddr-heimerziehung.de (bitte dort runter scrollen und selbst weiterlesen). Wie angegeben im dortigen Impressum @ www.ddr-heimerziehung.de/index.php?option=com_content&view=article&id=73&Itemid=455 „Inhaltlich und redaktionell verantwortlich ist Karsten Laudien“.

Zitat:
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Forschungsprojekt

"Vertiefende Aufarbeitung der Heimerziehung der DDR".

Das Projekt beginnt im Dezember 2012 und wird vom Bundesministerium des Innern gefördert.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Neuen Bundesländer [ Christoph Bergner ]
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Wenn man alles unter den vielen verschiedenen Links genau studiert wird man möglicherweise etwas besser verstehen – oder auch nicht – worum es denen bei ALL DEM eigentlich geht.
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