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Doppelbesteuerungsabkommen ROU - BRD

Re: Doppelbesteuerungsabkommen ROU - BRD

Hallo Tucan,

hast Du einen Web-Link wo diejenigen, die es betrifft, das nachlesen (und langfristig beobachten) koennen?

LG

Tschicki




Sammle deine hellen Stunden ein und verwahre sie fuer die dunkle Zeit (von Ursula Dette - aus "Perlen der Hoffnung")

Re: Doppelbesteuerungsabkommen ROU - BRD

Zitat: Tucan
  Wichtig ist es vor allem für Rentner, die in Zukunft in Deutschland Steuern auf ihre Rente zahlen oder aber die uruguayische Staatsangehörigkeit annehmen müssen.
Gruß Tucan

Seit wann muss jemand die urug. Staatsbuergerschaft annehmen,wenn er nicht waehlen will,keinen Posten in der Politik zu  beziehen beabsichtigt oder fuer ein Buergermeisteramt kandidieren moechte?????

Ist das neu???

Desweiteren war es bis jetzt so,dass bei Annahme einer anderen Staatsbuergerschaft die dt. Rentenanstalt die Rentenzahlungen einstellen koennen /oder um 30% kuerzen koennten [gerade bei Beamten] - bzw nur die eingezahlten Beitraege wiedererstatten  ...

Ich wuerde deshalb nicht unbedingt eine neue Staatsbuergerschaft annehmen,es sei denn das Land liegt in der EU oder es besitzt mit DLand ein "Drittabkommen".

---Trotzdem vorher nachfragen---

Gruss:Silvia

Re: Doppelbesteuerungsabkommen ROU - BRD

Muss auch dann eine Steuererklärung eingereicht werden, wenn aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) Deutschland kein Besteuerungsrecht für die deutsche Rente zusteht?

http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/steuererklaerung/doppelbesteuerung/

Momentan sieht es wohl so aus.

LG

Tschicki




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Re: Doppelbesteuerungsabkommen ROU - BRD

Zitat: Tschicki
Muss auch dann eine Steuererklärung eingereicht werden, wenn aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) Deutschland kein Besteuerungsrecht für die deutsche Rente zusteht?

Momentan sieht es wohl so aus.Im Grunde ist es doch so, dass früher die Rente aus versteuertem Einkommen aufgebaut wurde und anschließend steuerfrei ausgezahlt wurde, weil sie wurde ja schon einmal versteuert. Das hatte den Nachteil für Auswanderer, dass sie ihre Rente zwei Mal versteuern mussten. Einmal beim Aufbau der Anwartschaft und anschließend bei der Auszahlung im anderen Land als Einkommen.

Jetzt ist es doch so, dass die Vorsorgeaufwendungen zum Aufbau der Anwartschaft steuerfrei sind, also wird versteuert bei der Rentenauszahlung. Wenn nun in einem DBA geklärt ist wo zu versteuern ist, dann ist das doch prima, weil es nur einmal versteuert wird, statt vorher zwei Mal.

Außerdem wurde das Geld für die Rente doch in Deutschland zusammengetragen - also ist es doch konsequent, dass die Rente in Deutschland versteuert wird!!! Immerhin kann noch jeder entscheiden wo sie ausgegeben wird!!!



Re: Doppelbesteuerungsabkommen ROU - BRD und neues Steuerrecht in Uruguay

Hallo Tschiki,
das Doppelbesteuerungsabkommen findest Du auf der website des Bundesfinanzministeriums und wohl auch auf beim DGI.
Es geht um die neuen Art.  17 und 18. Im alten Doppelbesteuerungsabkommen waren Renten und Pensionen keine Problem, jetzt werden Renten aus der staatlichen Rentenversicherung nach Art. 17 mit 10 % in Deutschland besteuert. Das wird wohl die meisten, die so eine Rente bekommen, treffen. Die Frage ist nur, ob es ab 1.1.12 oder 1.1. 13 stattfindet. Das hängt davon ab, ob die Ratifikationsurkunden über die Verträge noch in diesem Jahr oder erst im nächsten Jahr ausgetauscht werden. 
Noch weiter geht Art. 18, der staatliche Pensionen betrifft, die werden nach der Neuregelung voll in Deutschland besteuert, es sei denn man hat auch die uruguayische Staatsangehörigkeit.
Da Du schon mal angedeutet hast, wovon Du lebst, solltest Du im Blick haben, daß man auch in Uruguay seit der Neuregelung Ende 2010 eigentlich ab 2011 eine Steuererklärung abgeben muß und je nach Konstellation auch Steuern auf ausländisches Einkommen zahlen muß. Es fehlen noch die Ausführungsbestimmungen, deshalb sind manche der Ansicht, daß es noch nicht für 2011 praktisch wird, aber für 2012 ganz bestimmt.

Gruß Tucan



Re: Doppelbesteuerungsabkommen ROU - BRD

Danke Tucan,

mich selbst betrifft das Gottseidank eher weniger:-)) Aber solche Informationen sind natuerlich jederzeit willkommen.

LG

Tschicki




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Re: Doppelbesteuerungsabkommen ROU - BRD

[quote:Donald]Das hatte den Nachteil für Auswanderer, dass sie ihre Rente zwei Mal versteuern mussten. Einmal beim Aufbau der Anwartschaft und anschließend bei der Auszahlung im anderen Land als Einkommen.

Jetzt ist es doch so, dass die Vorsorgeaufwendungen zum Aufbau der Anwartschaft steuerfrei sind, also wird versteuert bei der Rentenauszahlung. Wenn nun in einem DBA geklärt ist wo zu versteuern ist, dann ist das doch prima, weil es nur einmal versteuert wird, statt vorher zwei Mal.

Außerdem wurde das Geld für die Rente doch in Deutschland zusammengetragen - also ist es doch konsequent, dass die Rente in Deutschland versteuert wird!!! Immerhin kann noch jeder entscheiden wo sie ausgegeben wird!!!




Liebe Donald, Du übersiehst, daß Uruguay bisher und - auch hoffentlich noch lange - ausländische Renten steuerfrei läßt und daß sich Deutschland das zunutze macht und die Rentenbezieher mit 10 % in Zukunft zur Kasse bittet.
Ob damit auch Minirentenbezieher aus der staatlichen Rentenversicherung eine Steuererklärung in Deutschland abgeben müssen, obwohl die Rente steuerfrei ist, weil  sie die Freibeträge nicht übersteigt,ist eine offene Frage, die aber jedenfalls nicht zur Steuerhinterziehung führt, weil keine Steuer anfällt. Alle anderen werden zur Kasse gebeten.

Gruß Tucan


Re: Doppelbesteuerungsabkommen ROU - BRD

Hier fand ich dieser Tage einen Link der zum Thema passt

http://www.globalvista.info/einkommensteuer/einkunftsarten/kath/aenderung-der-rentenbesteuerung-in-deutschland.html

Hier auch noch etwas vom Bayerischen Landesamt fuer Steuern

http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Haeufig_gestellte_Fragen/Renten_und_Versorgungsbezuege/default.php?f=lfst&d=d

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Re: Doppelbesteuerungsabkommen ROU - BRD

Zitat: Tucan
Liebe Donald, Du übersiehst, daß Uruguay bisher und - auch hoffentlich noch lange - ausländische Renten steuerfrei läßt und daß sich Deutschland das zunutze macht und die Rentenbezieher mit 10 % in Zukunft zur Kasse bittet.
Ob damit auch Minirentenbezieher aus der staatlichen Rentenversicherung eine Steuererklärung in Deutschland abgeben müssen, obwohl die Rente steuerfrei ist, weil  sie die Freibeträge nicht übersteigt,ist eine offene Frage, die aber jedenfalls nicht zur Steuerhinterziehung führt, weil keine Steuer anfällt. Alle anderen werden zur Kasse gebeten.Dass Uruguay bisher ausländische Renten nicht besteuert hat ist mir schon bewusst und hoffentlich bleibt das auch noch eine gewisse Zeit so. Global gesehen ist Uruguay aber eine Ausnahme, denn in anderen Ländern wurden Renten voll besteuert und damit doppelt besteuert. Mit dem neuen DBA ist die Besteuerung gerechter als früher.

Zudem sehe ich eine Schlechterstellung eigentlich nicht, denn deutsche Renten werden jetzt, bzw. zukünftig nachbesteuert, während früher die Rentenbeiträge aus dem versteuerten Einkommen eingezahlt wurden. Die Belastung des Einzelnen dürfte aus steuerlicher Sicht nicht höher werden. Ein Problem dürfte eher sein, dass die Renten insgesamt sinken.

Im Übrigen finde ich es auch gerecht, dass Leute, die Pensionen, also staatliche Zahlungen bekommen diese auch in Deutschland versteuern. Schließlich sind Pensionen doch nichts anderes als nachgelagerte Gehaltszahlungen für Leistungen, die in Deutschland erbracht wurden. Das ist eigentlich konsistent mit dem Gedanken, dass die Steuern da anfallen, wo die Leistung erbracht wurde.


Re: Doppelbesteuerungsabkommen ROU - BRD

Hier liest mal......


http://www.razyboard.com/system/morethread-fuer-rentner-und-versorgungsempfaenger-difi-2177400-6152221-0.html

LG, Difi