Bauen mit Domizil - Für Gäste

Garantieanspruch ??

Garantieanspruch ??

Hallo Forum, 

weiß jemand, wie es mit dem Garantieanspruch bei später auftretenden Mängeln ist. Von DZ bekommt man keine Aussage.

An wen wende ich mich, wenn z.B. im Winter meine Heizung Probleme macht ?

Danke

Alex




Re: Garantieanspruch ??

Bei der Heizung könnte ich mir noch vorstellen, daß der Hersteller 2 Jahre Garantie (Gewährleistung) geben muß, der Rest ... keine Ahnung, würde mich auch interessieren.


Re: Garantieanspruch ??

Ja, gute Frage, weil bei uns der Fall gerade wieder eingetreten ist. Wir haben wiedermal einen nassen Fleck in der Kellerwand. Das zum Thema Qualität. Und stellt euch vor, wir waren so böse und haben Gelder zurückgehalten für Mängel und so weiter. Übrigens ist der Keller im April schonmal komplett wieder ausgebuddelt worden und ne neue Abdichtung ist auch drauf und es ist wieder nass. Jetzt sind bestimmt einige der Meinung das wir das wahrscheinlich selbst nass gemacht haben um DZ zu ärgern.....

LG Andrea




Bei Domizil gehen alle Lichter aus und wir wohnen noch immer nicht in unserem Haus. Aber wie sag ich immer: Man begegnet sich immer 2 x im Leben......

Guten Morgen liebe Sorgen seid ihr auch noch alle da?
Ja,ja, ja !!!!!!!!!

Re: Garantieanspruch ??

Hallo Forum,

leider scheint sich keiner so richtig für dieses Thema zu interessieren, oder wurde es schon abgehandelt und ich habe es übersehen.

Ich denke dieses Thema ist auch für die BH interessant, die noch nicht ganz fertig sind, denn der Mängel/Schaden kann ja noch kommen.

Schönes Wochenende

Alex




Re: Garantieanspruch ??

Meine Laienmeinung:

Garantie
Ist immer freiwillig, z.B. 2 Jahre vom Hersteller der Heizung. Kein Einfluß des Insolvenzverfahrens bzw. des Konkurses.

Gewährleistung
Gesetzlich geregelt BGB. Während des Insolvenzverfahrens können Ansprüche gegnüber dem IV geltend gemacht werden (eher sinnlos...).
Nach Konkurs und Löschung der Firma gilt: Kein Vertragspartner -> keine Gewährleistung.
Bei vorhandenen Versicherungen mag das anders aussehen.





Re: Garantieanspruch ??

Hallo Andrea

ja Ihr seid echt gemein mit den nassen Flecken im Keller.

Könnt ja auch nicht erwarten das die Fa DZ die wegmacht.

Jetzt mal im  Ernst. bei Wasser ist das so eine Sache, das sucht sich seinen Weg.

Es kann irgendwo im Dach eine Undichtigkeit geben un Keller wirdie Wand nass.

Ich kenne das aus dem Camping und Caravanbereich.

Viele Grüße

Michael




Re: Garantieanspruch ??

Hallo Michael,

wie du auch gesagt hast. Wasser sucht sich seinen Weg.

Der besagte Fleck ist jetzt weggetrocknet, weiß der Teufel wo der her war. Ich werde die Stelle auf jeden Fall im Auge behalten. Ist echt ein blödes Gefühl, wenn du nach einem Regenschauer in den keller gehts und rundschaust ob nicht irgendwo wieder Wasser durchkommt. Aber damit werden wir wohl leben müssen.

LG Andrea 




Bei Domizil gehen alle Lichter aus und wir wohnen noch immer nicht in unserem Haus. Aber wie sag ich immer: Man begegnet sich immer 2 x im Leben......

Guten Morgen liebe Sorgen seid ihr auch noch alle da?
Ja,ja, ja !!!!!!!!!

Re: Garantieanspruch ??



Garantie
Ist immer freiwillig, z.B. 2 Jahre vom Hersteller der Heizung. Kein Einfluß des Insolvenzverfahrens bzw. des Konkurses.

hallo,
Auch bei Einsatz eines IV ist es noch immer so, dass alle Gewährleistungsansprüche, die aus dem Vertrag resultieren, bestehen bleiben. Ob 2 oder 5 Jahre, steht im Vertrag. Freiwillig ist hier nix!
Die Gewährleistung gilt zwischen den Vertragspartnern, hier also zwischen DC und Bauherr. Welche Vereinbarungen zwischen den Handwerkern und DC getroffen wurden, ist hier nicht von Belang. Das muss der IV schaukeln.
In aller Regel hat man 5 Jahre, weil man einen BGB-Vertrag/Werkvertrag hat.
2 Jahre gelten nur für techn. Verschleißteile.
VOB-Verträge mit 2 Jahren G. dürfte kein Bauherr haben !
Noch ist nicht geklärt, ob die Firma Konkurs anmelden muss oder ob in irgendeiner  Form das Unternehmen weitergeführt wird und diese Ansprüche sozusagen mitnimmt bzw.erbt.
Wer selbst kündigt, hat wohl schlechte Karten in dieser Beziehung.






Re: Garantieanspruch ??

Nach Hausübergabe kannst Du Garantieansprüche direkt an die Handwerker stellen. Außerdem sollte Dir nach Hausübergabe eine Liste aller beteiligten Firmen ausgehändigt werden.



Garantieanspruch

Hallo Jürgen,

wie willst Garantieansprüche an Handwerker stellen mit denen Du nie einen Vertrag hattest??? Nur Domizil hat die Unterlagen, in Form von Versicherungsbürgschaften der Handwerker, bzw. hat Domizil einen Gewährleistungseinbehalt gemacht bei den Firmen die diese Bürgschaften nicht gemacht haben. Der sogenannte Gewährleistungseinbehalt ist bei einer insolventen Firma auch nichts wert, denn da müsste ja noch irgendwo Geld sein, was 5. Jahre speziell nur für dein Bauvorhaben vorgehalten wird. Wage ich stark zu bezweifeln, dass da noch irgendwo etwas ist.

Tschüßi sagt Sylvia Weißhuhn