Bauen mit Domizil - Für Gäste

Garantieanspruch ??

Re: Garantieanspruch ??

Huhu,

ich hatte mit dem Verputzer schon seit Anfang des Jahres versucht in Kontakt zu treten. Auch wie Domizil dafür noch zuständig waren, hatten die versucht zu vermitteln. Der Schriftverkehr liegt mir vor, allerdings meldet sich niemand. Ich hatte dem Unternehmen nun eine Frist gesetzt, die aber auch unbeantwortet blieb. Ich habe nun ein Schreiben an die R+V gesendet mit der Auffoderung um Auzahlung der Bürgschaft. Ich gehe aber nicht davon aus, dass dies so einfach ist um an das Geld heran zukommen. Ich rechne nun damit, dass die Versicherung sich uns gegenüber quer stellen wird und wir Rechtsbeistand benötigen werden. Allerdings, bei diesen kleinen Summen, wirft man gutes Geld schelchtem hinter her. Aber warten wir mal ab ...

Meine letzte Info war, der Verputzer wäre Insolvent. Hatte aber bei der Insolvenzbekanntmachungen nichts gefunden.

Hab nun recherchiert und bei Insolvenzbekanntmachungen doch was gefunden. Meiner Meinung nach, sieht es dann doch nicht so schlecht aus. Weil ja diese VS genau aus diesem Grund abgeschlossen bzw. gefordert wird.

Gruss Ralf

Re: Garantieanspruch ??

Hallo,

ich hab sie auch erhalten.

Gruß hesst




Re: Garantieanspruch ??

wir haben dergestalt noch nix - obwohl x-mal angemnahnt...

Re: Garantieanspruch ??

wir haben auch noch nichts bekommen. können auch niemanden erreichen. arbeitet man noch bei dz? wenn ja, wäre ich an einer tel-nr interessiert bei der jemand abnimmt. oder muss man sich direkt an den iv wenden?

grüße

kardinal




Re: Garantieanspruch ??

Hallo,

ob bei DZ noch jemand arbeitet weis ich nicht, aber ans Telefon geht noch jemand DW 276

LG Andrea




Das Ende naht................

Re: Garantieanspruch ??

immer noch nix...

immerhin geht es jetzt in eigenvergabe weiter - ohne DZ geht's besser !


Re: Garantieanspruch ??

Hallo,

wir sind nun auch mit unserem Hausbau fertig geworden. Nur die Hausübergabe hat nicht stattgefunden. Wie kommt man denn an die Liste der Firmen/Handwerker ?? wenn es Domizil nun nicht mehr gibt ??



Re: Garantieanspruch ??

...wir sind nun auch mit unserem Hausbau fertig geworden. Nur die Hausübergabe hat nicht stattgefunden.. .

hallo,

wenn ihr schon eingezogen seid, gilt das Haus nach 12 Werktagen als abgenommen/übernommen...egal, ob mit oder ohne Mängel/Restleistung/Pfusch o.ä. Sicher habt ihr wie so viele andere auch die Abnahme nicht schriftlich verlangt, oder?(wäre aber wohl trotzdem nicht passiert...)

Ich rate euch, bei der örtl. Baubehörde die Bezugsfertigkeit anzuzeigen, dort zu erklären, warum es keine förmliche Abnahme gab...

Bezugsfertig ist euer Haus schon, ihr wohnt ja drin...

Gebe hier gern Hinweise zur Bezugsfertigkeit im Unterschied zur Fertigstellung...


...Wie kommt man denn an die Liste der Firmen/Handwerker ?? wenn es Domizil nun nicht mehr gibt ??...

Hat euch der IV schriftlich mitgeteilt, dass die Firma DZ nicht mehr existiert, also konkurs ist? So was konnte ich hier bisher nicht lesen...sie ist derzeit insolvent.(oder habe ich was verpasst?)

Ich rate euch, schreibt an den IV und verlangt die Liste der an eurem Bau beteiligten Firmen wegen der Gewährleistung nach BGB.