Bauen mit Domizil - Für Gäste

Garantieanspruch ??

Re: Garantieanspruch ??

Genau das wuerde mich auch interessieren Andrea.


Re: Garantieanspruch ??

Zitat: UweHeinritz
Hallo Sven, kannst du mir da erklären warum Domizil einen Sicherheitseinbehalt UND eine Bankbürgschaft von den Handwerken machen sollte?

Hallo Uwe,

in dem Schreiben, das wir von DZ bekommen haben, ist nur von einer Gewährleistungsbürgschaft die Rede. Ich hatte nicht realisiert, dass es sich dabei sicher um eine Bankbürgschaft handeln wird. Dann wird DZ sicherlich nichts weiter einbehalten. Allerdings ist da die Rede von "... den uns zum Bauvorhaben bereits vorliegenden Gewährleistungsbürgschaften..."

Bliebe immer noch die Frage, was bei den Firmen ist, die noch nicht das volle Geld von DZ gesehen haben und demzufolge auch keine Bürgschaft ausgehändigt haben. Wenn ich davon ausgehe, dass unsere Fensterfirma keine Zahlung von DZ erhalten hat, lt. Aussage des Chefs der Fensterfirma, dann ist wohl unser Rohbauer (ev. noch Zimmermann und Dachdecker) der Einzige, der überhaupt gewährleisten würde. Aber wenn ich mich recht erinnere, sagte selbst der am Telefon, dass er noch nicht den vollen Betrag erhalten hat, als ich ihn wegen des Sockelanstriches anrief.

Also wird die ganze Gewährleistungsabtretung das Papier nicht wert sein, auf dem sie geschrieben wird.

Gruß, Sven




Nichts macht den Menschen argwöhnischer, als wenig zu wissen. Francis Bacon

Und es sprach der Sachverständige: "Ein gemauerter Keller ist ein Verbrechen!"

Re: Garantieanspruch ??

Hallo Sven,
du darfst nicht vergessen das es auch sehr sehr sehr viele Bauherren gibt die bereits vor März/April diesen Jahres fertig wurden (also wo Domizil noch keine Probleme hatte die Handwerker zu bezahlen) und sich in den 5 Jahren des Gewährleistungszeitraums befinden. Und für diese ist das ach so wertlose Stück Papier schon richtig was wert, da die sich so die Ansprüche gegenüber den Handwerkern sichern. Wir haben im Juli zusammen mit der Gewährleistungsurkunde von Domizil eine Liste von Handwerkern erhalten. Darauf ist auch vermerkt welches Gewerk eine Bankbürgschaft abgegeben hat. Und wenn da abgegeben drauf steht nehme ich doch auch mal an das es diese Bankbürgschaft auch wirklich zu dem Zeitpunkt schon gegeben hat.

Die Firmen die noch nicht das volle Geld erhalten haben und dadurch auch noch keine Bankbürgschaft hinterlegt haben werden wohl selbst entscheiden können ob sie euch Gewährleistung anbieten oder nicht. Ich denke aber das zumindest auf das eingebaute Material bzw. die Geräte (Heizung...) Gewährleistung besteht (und wenn es über den Hersteller geht).

Wir haben gestern das Schreiben an Domizil zurück gesendet und warten nun auf unsere Bürgschaften.

Tschau, Uwe.

Re: Garantieanspruch ??

Hallo Uwe,

also wir haben auch eine Auflistung der beteiligten Firmen bekommen, allerdings war dort nirgendwo vermerkt, dass auch nur eine dieser Firmen eine Bürgschaft abgegeben hätte.

Zu dem Thema muss ich dir aber dennoch Recht geben: meine Formulierung hätte richtig lauten müssen: 'Für uns ist das wohl ein wertloses Stück Papier.' Für alle, deren Firmen noch bezahlt wurden, ist es sicher hilfreich, sich diese Abtretung aushändigen zu lassen.

Gruß, Sven




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Und es sprach der Sachverständige: "Ein gemauerter Keller ist ein Verbrechen!"

Re: Garantieanspruch ??

Huhu Uwe,

wir hatten auch die Urkunde bekommen inkl. die Liste mit den Werkunternehmen. Allerdings ohne Hinweis auf Abgabe einer Bürgschaft. Wir haben die Abtretung auch unterschrieben und nach Chemnitz gesendet. Da unsere Übergabe im Dezember 2006 gemacht wurde denke ich genauso wie Du.

Wie sieht das nun aus, wenn ein Werkunternehmen eine Bürgchaft hinterlegt hat und nun selbst Insolvenz angemeldet hat?

Gruss Ralf

Re: Garantieanspruch ??

Zitat: Müller-Kunz 1193/06
wir hatten auch die Urkunde bekommen inkl. die Liste mit den Werkunternehmen. Allerdings ohne Hinweis auf Abgabe einer Bürgschaft.

Bei mir stand das auch. Entweder "Bürgschaft erhalten" oder "Bürgschaft nicht gefordert"

Zitat: Müller-Kunz 1193/06
Wir haben die Abtretung auch unterschrieben und nach Chemnitz gesendet.

Ich will das auch!!! Bei den wichtigsten Sachen stand bei mir ja "Bürgschaft erhalten".

Zitat: Müller-Kunz 1193/06
Wie sieht das nun aus, wenn ein Werkunternehmen eine Bürgchaft hinterlegt hat und nun selbst Insolvenz angemeldet hat?

Die 5% dürften dann dir gehören, damit du auftretende Mängel beseitigen lassen kannst.




Re: Garantieanspruch ??

Was, wie bitte ??

Allerwertester Uwe

Also im "Zeitraum März/April als DC noch keine Probleme hatte ..."
sei mir nicht bös, entweder du bist blauäugig, oder du weißt nicht Bescheid, oder ...
wenn du diese rührselige Geschichte glaubst und sogar noch verbreitest.

Ich wiederhole mich wenn ich sage, das ich bereits letztes Jahr im November nicht mehr an das Überleben von DC glaubte, der massive Schwund an Führungspersonal und Verkäufern sprach dazu ihre eigene Sprache. Außerdem war die Kostenbelastung durch über 100 Leute in der Hauptniederlassung - und trotzdem funktionierte der Ablauf nicht - und die niedrigen Hauspreise, gepaart mit Geschenkaktionen nicht dazu angetan eine Gewinnsituation zu schaffen.
Man muss bedenken bei jedem Hausverkauf gingen mindestens schon mal 6,5% an Provisionen weg.(der Betrag ist aber üblich).
Weiterhin hatte ich selbst, um für meinen Bauherren den ich betreue vorzusorgen, mich erkundigt, und erfahren, dass etliche Handwerker bereits seit fast einem halben Jahr kein Geld mehr, oder nur wenig erhalten haben.
Die Fa. Weru als Fensterlieferant, eine Markenunternehmen, hatte auch größere offene Posten, und hat im Februar bereits den Vertrag aufgekündigt.
In so einer kurzen Zeit von April bis Juli, kann nicht soviel schief gehen, oder so viel passieren, dass ein Unternehmen pleite geht. Dieser Prozess dauert länger, und wenn die Oberen dort nicht auf der Brennsuppe dahergeschwommen kommen - was ich nicht annehme - war das längstens bekannt.


Re: Garantieanspruch ??

Dass es Ende letzten Jahres schon mal ziemlich heikel aussah, kann ich betstätigen, das hat mir meine Architektin erzählt. @Frank: Was hälst du denn eigentlich von der Gewährleistungsabtretung?

Nichts macht den Menschen argwöhnischer, als wenig zu wissen. Francis Bacon

Und es sprach der Sachverständige: "Ein gemauerter Keller ist ein Verbrechen!"

Re: Garantieanspruch ??

Hallo,

ich kann Frank50 nur beipflichten. Ein Unternehmen solcher Größenordnung geht nicht innerhalb von 3-4 Monaten die Bach runter. Auch wir haben letztes Jahr (Oktober-November) schon bemerkt das es abwärts geht und das auch kommuniziert. Nur wollte uns seinerzeit keiner Glauben schenken. Unsere Devise war, soviel wie möglich Leistungen zu bekommen damit wir einen Gleichstand bei Zahlung und Bautenstand haben. Das wir natürlich dann noch solche Mängel hatten war natürlich echt Sch...... ! Auch uns haben die Handwerker Ende des Jahres schon über schleppende Zahlungen berichtet. Angeblich waren dann die Handwerkerrechnungen falsch gestellt und DZ hat, natürlich kurz vor der Zahlung, neue Rechnungen verlangt und die Zahlungsfrist fing wieder neu an usw, usw. Sowas ist mir als Kauffrau schon sehr suspekt. Aber es ist jetzt alles leider nicht mehr abänderbar und wir müssen halt alle sehen, wie es weitergeht. Man kann echt nur hoffen, das alle ihre Häuser gut fertig bekommen und vor allem eine evt. Nachfinanzierung bezahlten zu können.

Uwe, die DZ-Märchenstunde ist vorbei, die Realität hat uns wieder.

LG Andrea




Guten Morgen liebe Sorgen seid ihr auch noch alle da?
Ja,ja, ja !!!!!!!!!

Re: Garantieanspruch ??

hallo,

ich habe nächste woche einen termin mit einem vertreter von dz, der bei uns die noch ausstehenden mängel aufnehmen und direkt vor ort gutschriften erstellen will, die dann mit den noch ausstehenden zahlungen verrechnet werden sollen.

hatte jemand schon den selben besuch? wenn ja: wie sind die erfahrungen?

danke,

kardinal