Bauen mit Domizil - Für Gäste

Garantieanspruch ??

Re: Garantieanspruch ??

Zitat: Michael
Zitat: Sven

und wir keine Lust haben, die früher schon erwähnte Überraschung mit den 5% zu erleben. Eine rechtsgültige Auskunft haben wir aber dazu auch von niemandem bekommen können;

Lt. unserer RA, muss man sich bzgl. der 5% keine Sorgen machen.

Nur damit ich das richtig verstehe, ihr redet hier nicht über ein Aval? DZ hat die 5% nicht an die Handwerker ausgezahlt, sonder erst einmal behalten und hätte nach Ablauf der 5 Jahre erst gezahlt? Welcher Handwerker macht denn das mit? Woher habt ihr die Info?

Gruß hesst




Re: Garantieanspruch ??

Das ist der normale Sicherheitseinbehalt, den ein Auftrag(ver)geber wie DZ nach Ausführung der Arbeiten durch die Subs erstmal nicht auszahlt. Könnte ja sein, dass die Handwerker inzwischen Pleite oder über alle Berge sind, wenn der GÜ gewährleisten muss, oder dass sich versteckte Mängel erst nach Bezahlung der Subs zeigen. Diese 5% werden dann glaube nach 1 oder 2 Jahren an die Subs ausgezahlt. Müsste ich meinen Bruder nochmal genau fragen, der hat sich oft genug drüber beklagt, das die großen Firmen immer einen Haufen an Sicherheitseinbehalt zurück halten.

Gruß Sven 




Nichts macht den Menschen argwöhnischer, als wenig zu wissen. Francis Bacon

Und es sprach der Sachverständige: "Ein gemauerter Keller ist ein Verbrechen!"

Re: Garantieanspruch ??

Hallo,

kann sich bitte mal ein Handwerker dazu äußern?

Wenn das so sein sollte brauchen wir uns um die Abtretung wohl kaum mehr Gedanken machen.

Gruß hesst




Re: Garantieanspruch ??

Hallo  Andrealein,

was hast du denn für ein Schreiben bekommen?

Geuß hesst




Re: Garantieanspruch ??

Hallo Sven, kannst du mir da erklären warum Domizil einen Sicherheitseinbehalt UND eine Bankbürgschaft von den Handwerken machen sollte? Ich habe eine Liste von den Handwerkern die bei mir gearbeitet haben und da steht bei einigen Gewerken das dort eine Bürgschaft erhalten wurde. Das fasse ich so auf das eine Bankbürgschaft existiert (das wurde mir so auch vom GF von DZ gesagt), welche von den Handwerkern ausgestellt wurde. Domizil dürfte also zumindest theoretisch die volle Summe gezahlt haben und im Gegenzug eine Bankbürgschaft über die 5% als Gewährleistungsbürgschaft erhalten haben. Diese Bürgschaften werden von den Banken automatisch nach den 5 Jahren an die Handwerker ausgezahlt. Bis dahin kann derjenige der die Bürgschaft hat diese für die beseitigung von Mängeln (wenn die Baufirma das nicht machen will/kann) verwenden.

Tschau, Uwe.

Nachtrag: Habe gerade noch mal bei Domizil angerufen. Dort wurde mir gesagt das keinerlei Pflichten an den Bauherrn übergehen würden wenn man die Abtretungsvereinbarung unterzeichnet. Es werden nur die Ansprüche gegenüber den Gewerken und die Bankbürgschaften an den Bauherrn abgetreten. Es wurde mir auch gesagt das am 1.10. die Insolvenz eröffnet wird und Domizil zumindest noch eine kurze Zeit nach dem 1.10. existieren wird.

Re: Garantieanspruch ??

Zitat: UweHeinritz
Nachtrag: Habe gerade noch mal bei Domizil angerufen. Dort wurde mir gesagt das keinerlei Pflichten an den Bauherrn übergehen würden wenn man die Abtretungsvereinbarung unterzeichnet. Es werden nur die Ansprüche gegenüber den Gewerken und die Bankbürgschaften an den Bauherrn abgetreten. 

Genau das war auch die Aussage von unserer RA.




Gruß

Michael

Re: Garantieanspruch ??

hallo Uwe,

was bedeutet "die Insolvenz wird am 01.10.eröffnet und Domizil zumindest nach dem 01.10. nur noch kurz esixtieren wird"

VG Michael




Re: Garantieanspruch ??

Hallo, war ein Schreibfehler. Habs schon geändert. Ich wollte nur sagen das bei Domizil auch nach dem 1.10 noch eine Zeit lang arbeiten wird. Wie lange weis aber keiner. Zumindest kann man dort aber noch anrufen und auch Post hin senden.

Tschau, Uwe.

Sicherheitseinbehalt / Gewährleistungsanspruch

DC hat i.d.R. bei den Werkverträgen 10% bis zur Hausübergabe(!) einbehalten, die dann bei Werkverträgen über 2.000,- EU gegen Bankbürgschaft i.H. v. 5% der Vertragssume ausgezahlt wurden. Es gab ein paar Ausnahmen.

Bei alle Häusern, wo noch keine Hausübergabe erfolgte (und das dürfte die meisten hier betreffen), hat also noch nicht einmal der Rohbauer das volle Geld gesehen und natürlich auch keine Bankbürgschaft beigebracht.

Was das rechtlich bedeutet, müssen andere klären.

Re: Garantieanspruch ??

Hallo

wir hatten Hausübergabe und ich bekomme trotzdem nichts ausgehändigt und wir haben schon Mängel am Haus. Was ist denn jetzt z u tun?

Weiß das jemand?

LG Andrea




Guten Morgen liebe Sorgen seid ihr auch noch alle da?
Ja,ja, ja !!!!!!!!!