Der Mitarbeiter, ein von DZ völlig frustrierter "Neuer", hatte sogar eine Liste mit BV zur Abarbeitung dabei. Er sollte allein im August ca. 30 BV besuchen.
Zweck ist es den Bautenstand, Mängel, unfertige Gewerke etc. zu dokumentieren, mit dem MA vor Ort über die Höhe der entsprechenden Gutschriften zu verhandeln und dann werden diese in der Buchhaltung mit den offenen Posten verrechnet.
Wenn dann noch etwas zugunsten von DZ übrig bleibt bekommt man eine entsprechende Differenzrechnung.
Bei uns konnte dieser Weg allerdings nicht beschritten werden, da DZ sonst noch hätte Geld mitbringen müssen.
Viele Grüße
Jochen Jonas
Guten Morgen liebe Sorgen seid ihr auch noch alle da? Ja,ja, ja !!!!!!!!!
Re: Garantieanspruch ??
@ sven
Gewährleistungsabtretung, ist o.k., wenn alle mitspielen, besser als nichts, denn DC kann ja nicht mehr. Wenn DC die Gewährleistung in der Tasche hat, d.h. die Handwerkerfirma gibt ja keine 5% des Auftragswertes ab- dann könnte er gleich dicht machen wegen Liquditätsschwund- sondern die 5% werden über eine Versicherung abgelöst (bei Einzelaufträgen lohnt das nicht, da gibt´s dann auch keine 5% Einbehalt). Diese Versicherung schließt der Handwerker gegen Zahlung einer Summe, bei z.B. der R+V ab, oder anderen und gibt diese an DC. DC kann dies nun weitergeben. Ist das nicht vorhanden, kann auch nichts an den Kunden weitergegeben werden. Geld ist hier also nicht im Spiel, nur Verschiebegeld. Warum sollte nach Insolvenz von DC der Handwerker freiwillig für den Kunden noch Geld drauf zahlen?
Re: Garantieanspruch ??
Huhu,
gestern bekamen wir die Abtretungserklärung für die Gewährleistung und die Mitteilung über die Insolvenzeröffnung am 1.10.2007 vom Insolvenzverwalter zugesendet. Leider fehlten noch die Bürgschaften. Hab das mal gleich reklamiert. Bin mal gespannt, ob wir überhaupt eine Bürgschaft bekommen.
Hausübergabe war bei uns am 28.12.2006
Gruss Ralf
Re: Garantieanspruch ??
Hi Ihr,
habt Ihr die Abtretungserklärung von Domizil bekommen oder vom IV? Wir haben den Schrieb von Domizil bereits Anfang September bekommen (Hausübergabe 12/06) und noch offene Planungsfehler und einen Gewährleistungsfalle was unseren Heizungsbauer überhaupt nicht interressiert obwohl laut seiner Aussage unsere Baustellen schon lange bezahlt wurde.
Weiß auch nicht sicher wie man es richtig macht. Wir haben halt auch kein Druckmittel gegen die Handwerker.
Liebe Grüße Birgit
Re: Garantieanspruch ??
Hallo,
die Abtretungserklärung ist unterzeichnet vom IV.
Gruß hesst
Re: Garantieanspruch ??
Zitat: Dragona Wir haben halt auch kein Druckmittel gegen die Handwerker.
Was ist mit der Bürgschaft? Die habt ihr doch schon oder? Das würde ich dem Handwerker mal deutlich machen. Oder übersteigen die Kosten der Behebung die Bürgschaftssumme?
Re: Garantieanspruch ??
Hallo zusammen,
ich habe heute mit DZ telefoniert. Angeblich gehen nächste Woche unsere Gewährleistung in die Post. Ich glaub es erst, wenn ich was habe.
Aber wir haben schon die ersten Probleme mit der ARbeit des Installateurs. Der hat bei uns mächtig geknufft. Wir haben Probleme mit den Wasserabflüssen und zur Krönung können wir jetzt auch noch die Toiletten abmontieren, weil sie undicht sind. Und als Krönung bekommen wir von der Fa. Schlampig per Rechtsanwalt eine Klageandrohung wegen der Badewanne. Und der Spaß geht weiter wie bisher............
Ohne Gewährleistungsbürgschaft können wir nichts gehen diese Schlamperei tun, oder ?
Ich bin leicht angesäuert.
LG Andrea
Das Ende naht................
Re: Garantieanspruch ??
Hallo,
unsere Abtretungserklärung ist von der DZ Rechtsabteilung unterzeichnet. Die Bürgschaften haben wir noch nicht bekommen. Ich bezweifel aber auch daß diese etwas wert sind. Nachdem ich gestern zum x-mal mit unserem Heizungsbauer telefoniert habe hat er mir versichert daß die Handwerker davon keine Ahnung haben und DZ doch erstmal auf die Handwerker zugehen müsse bevor so etwas verbreitet wird .
Ist doch wieder alles typisch. Ich befürchte das ist alles wieder nur das Papier wert. Und wir können nur hoffen daß da keine großen Schäden mehr auftauchen.
Liebe Grüße
Birgit
Re: Garantieanspruch ??
Huhu, die Bürgschaften haben wir heute bekommen.
Auch haben wir vom IV die Erklärung bekommen, das der Werkvertrag als Nichterfüllt erklärt wird. Hat aber für uns, ausser für die Gewährleistungsansprüche keine Bedeutung.
Meine Frage nun, wie geht man die Sache nun an um an die Bürgschaft heran zu kommen. In der Bürgschaft steht nun, " Die Bürgschaft ist an den Bürgschaftsnehmer zahlbar auf schriftliche Erklärung des Bürgschaftnehmers, dass der Auftraggeber seine Gewährleistungsverpflichtung nicht erfüllt hat".
Hat hier jemand eine Ahnung wie sowas abläuft.
Gruss Ralf
Re: Garantieanspruch ??
Hallo,
wollte nur kurz sagen das auch wir gestern die vorhandenen Bürgschaften gesendet bekommen haben (im Original).
Ich nehme mal an das du im Gewährleistungsfall den Auftragnehmen um Nachbesserung/Reparatur beten musst. Wenn er es ablehnt dies zu machen kannst du das der Vers. schreiben und kannst an das Geld.