Re: Garantieanspruch ??
Sven, das interessiert uns auch. Wer weiß was da wieder dahinter steckt
Sven, das interessiert uns auch. Wer weiß was da wieder dahinter steckt
Huhu Sven,
wegen der Abtretungsvereinbarung bezüglich der Garantieansprüche, hast Du da schon Info`s wegen den 5% nach den 5 Jahren? Uns würde das auch interessieren, da wir diese Erklärung nun auch zugesendet bekommen haben.
Gruss Ralf
Zitat: Müller-Kunz 1193/06
Huhu Sven,
wegen der Abtretungsvereinbarung bezüglich der Garantieansprüche, hast Du da schon Info`s wegen den 5% nach den 5 Jahren? Uns würde das auch interessieren, da wir diese Erklärung nun auch zugesendet bekommen haben.
Gruss Ralf
uns auch bitte !!!
Zitat: UweHeinritz
ich war gerade beim Herrn Wolfram in der DZ-Zentrale. Von ihm wurde mir gesagt das !bereits existierende! Gewährleistungsbürgschaften und auch Garantieansprüche an die Kunden abgetreten werden und die Schreiben/Unterlagen dazu jetzt nach und nach versendet werden.
Wer hat denn bis jetzt so ein Schreiben erhalten? Der September ist ja nun fast vorbei aber bei mir ist noch nichts reingeflattert.
Gruß hesst
Hallo Hesst,
wir haben ein solches Schreiben bekommen - werde es mal online stellen.........
Grüße
Andrea
wir haben auch nix...
Ich habe auch in der letzten Woche nochmal bezüglich der Gewährleistung mit DZ gesprochen. Mit wurde erzählt, das man dabei ist die Büro`s zu räumen und das man damit beschäftigt ist die Bauvorhaben zu archivieren. Die Wahrscheinlichkeit eine Gewährleistung seitens der Handwerker zu bekommen, würde schlecht aussehen, da die ja nicht bezahlt wurden und deshalb auch keine Gewährleistung übernehmen würden. Wer kann das den Handwerkern verdenken..... Kein Geld und Garantie übernehmen...... würde ich wahrscheinlich auch nicht machen.
Soviel der letzte Stand aus dem Hause DZ. Ich denke nächste Woche ist Schicht im Schacht und wir alle die Blööden.
In diesem Sinne frohes Schaffen auf den Baustellen. Ich hoffe ihr kommt alle vorran.
LB andrea
Sorry, hatte die letzten Wochen keine Zeit zum antworten, da wir mit Eigenleistungen und Umzug beschäftigt waren.
Ja, wir haben die Odysee geschafft und wohnen nun im Häuschen. Nachdem der Vetrag gekündigt war und wir u7ns um alles selber gekümmert haben, ging wieder was vorwärts. Auch die vorbestellten DZ-Firmen haben wir in zwei Fällen nicht genommen und haben von hiesigen Firmen den gleichen Preis bei besserer Koodination, weil Ortsnähe, bekommen. Bei den Türen haben wir sogar fast zum gleichen Preis bessere Türen drin. Also vergleichen und verhandeln lohnt sich auf jeden Fall. Und ohne unseren Bauleiter, die Pappnase, ging es auch viel besser. Dem musste man eh dauernd hinterher laufen!
Seit dem erwähnten Schreiben zur Garantieabtretung haben wir nix mehr von DZ gehört und auch nicht mehr dort angerufen, denn eine brauchbare Auskunft bekommt man eh nicht und den Rest haben wir ja eh in Eigenregie gemacht. Das Angebot zur Gewährleistungsabtretung nehmen wir nicht an, da die Wahrscheinlichkeit, dass die Firmen gewährleisten eh recht gering ist und wir keine Lust haben, die früher schon erwähnte Überraschung mit den 5% zu erleben. Eine rechtsgültige Auskunft haben wir aber dazu auch von niemandem bekommen können; Anwaltskosten wollten wir nicht schon wieder deswegen...
Allen immer noch geplagten Bauherren wünschen wir auf jeden Fall ganz dolle, dass auch sie sich bald über das Wohnen im eigenen Haus freuen können.
Grüße von Ines und Sven
Zitat: Sven
und wir keine Lust haben, die früher schon erwähnte Überraschung mit den 5% zu erleben. Eine rechtsgültige Auskunft haben wir aber dazu auch von niemandem bekommen können;
Lt. unserer RA, muss man sich bzgl. der 5% keine Sorgen machen.
Danke für die Auskunft. Das BGB sagt aber, dass eine Abtretung überhaupt nur dann gültig ist, wenn sie in der ursprünglichen Form bzw. im ursprünglichen Umfang übertragen wird und der Schuldner zugestimmt hat. Also ist mit einer Nebenabrede, dass der Bauherr bspw. nicht für die 5% einsteht, wahrscheinlich die ganze Gewährleistung sowieso hinfällig oder im schlechteren Fall ist die Nebenabrede ungültig und die Firmen treten doch an die BH ran.
Naja, ich bin kein Anwalt, aber mir ist die ganze Geschichte einfach zu heikel. Garantie für die Heizung bekomme ich und was anderes geht in fünf Jahren wahrscheinlich sowieso nicht kaputt. Und wenn, kann man immer noch an die Firmen rantreten und sein Glück versuchen, da sie ja nachweislich die Arbeiten ausgeführt haben und auch gewährleisten müssen, wenn zwischenzeitlich der GÜ Pleite ist.
Viele Grüße, Sven