es werden nur bereits vorhandene Garantieansprüche und Gewährleistungsbürgschaften an den Bauherrn übertragen. Wenn die Firma keine Bürgschaft abgegeben hat, kann der Bauherr auch nichts bekommen.
Allerdings ob die Firmen nicht haften müssen wenn die nicht bezahlt wurden weis ich nicht.
Tschau, Uwe.
Re: Garantieanspruch ??
HAllo Uwe ,
was sagt denn Dein Hr. Wolfram sonst noch so üer den weiteren Werdegang.
Wenn Du bei Ihme warst habt Ihr doch sicherlich über die weiteren Massnahmen geplaudert oder ?
Wäre ja toll wenn Du uns ein bischen aus dem Nähkästchen übermitteln könntest
Danke
Michael
Re: Garantieanspruch ??
Zitat: UweHeinritz es werden nur bereits vorhandene Garantieansprüche und Gewährleistungsbürgschaften an den Bauherrn übertragen. Wenn die Firma keine Bürgschaft abgegeben hat, kann der Bauherr auch nichts bekommen.
Ist aber immer noch besser als nichts! Da gebe ich dir recht
Zitat: UweHeinritz Allerdings ob die Firmen nicht haften müssen wenn die nicht bezahlt wurden weis ich nicht.
Ich auch nicht, aber möglich ist heutzutage alles!
Re: Garantieanspruch ??
Hallo Michael,
ist zwar nicht Mein Hr. Wolfram, aber antworten tu ich dir dennoch.
Über den weiteren Werdegang haben wir nur ganz kurz gesprochen, da wie allen klar sein sollte das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Das Angebot an die Bauherrn mit der Eigenvergabe der Handwerksleistungen und Vermittlung von DZ ist ja bereits bekannt. Weiterhin wird versucht das noch ausstehende Geld von Bauherren und Firmen (bei denen Domizil in Vorleistung durch z.b. Materialbestellungen oder Vorkasse gegangen ist) einzutreiben und nach Abzug aller Ansprüche damit einen Teil der Häuser fertig bauen zu können. Ob dies möglich ist oder nicht wird die Zeit zeigen, so das Diskussionen dazu hier vorerst unnötig sind!
Tschau, Uwe.
Re: Garantieanspruch ??
Tolle Theorie,
wird nur nicht in die Praxis umgesetzt... wenn die doch noch hoffen, wieso bekommen wir ne Kündigung und wieso bekommen wir nicht direkt eine Info über diese Bürgschaften?
die Moll´s aus Wassenberg
*ich habe keine Lösung - aber ich bewundere das Problem*
*für´s denken wird ja niemand bezahlt*
Re: Garantieanspruch ??
Hallo Andrea,
ihr habt noch keine direkt Info über die Bürgschaften weil diese noch nicht versendet wurden. Das soll der Reihe nach abgearbeitet werden. Gibt ja genügen Bauvorhaben in den letzten 5 Jahren die mit Bürgschaften usw. versorgt werden müssen.
Und ihr habt eine Kündigung bekommen weil der IV keine Chance sieht euer Bauvorhaben weiter zu führen. Sollte später noch Geld da sein habt ihr ja auch noch Ansprüche gegen DZ welche ihr in dem Fall in Geld umwandeln könnt. Sollte kein Geld für die Forderungen/Ansprüche der Bauherrn da sein wird auch kein Bauvorhaben von DZ weiter geführt. So einfach ist das. Dies regelt auch nicht DZ sondern der IV.
Tschau, Uwe.
Re: Garantieanspruch ??
ihr glaubt doch nicht wirklich, dass DZ die Bauleitung für nix übernimmt? Woher soll das Geld stammen? Und wenn jetzt aussortiert, dieses BVH machen wir weiter und andere nicht - Sorry das stinkt bis zur Milchstaße..... Meiner Meinung nach suchen die sich besten Stücke raus, und dort wo es ärger gibt, die werden fallen gelassen....
Sorry, entweder arbeitet man direkt richtig, oder die sollen es sein lassen
die Moll´s aus Wassenberg
*ich habe keine Lösung - aber ich bewundere das Problem*
*für´s denken wird ja niemand bezahlt*
Re: Garantieanspruch ??
hallo,
läuft das alles auch so, wenn der Hinweis mit der Staatsanwaltschaft und den Betrugsanzeigen Hand und Fuß hat und die Staatsanwaltschaft tatsächlich genügend Material für eine Ermittlung hat? und ermittelt...
Kann dann der IV weiterarbeiten?
Hat Herr Wolfram sich dazu geäußert? Oder wurde die Frage nicht gestellt ?
Re: Garantieanspruch ??
... Kündigung bekommen weil der IV bei Euch (Andrea) kein Geld mehr vermutet....
Ich glaube das trifft's dann eher. Habe mir gerade noch mal das Video von PM im April angesehen. Wir hätten damals schon alle Kündigen sollen.
Dann hätten einige Ihr Häuschen fertigstellen können. Bin ja mal gespannt wann die Wahrheiten ans Licht gebracht werden. Und Ich bin gespannt was aus den immergrünen Blauäugigen wird die jetzt dieses Angebot unterschreiben.
Na dann , Viele Grüße
M.
Re: Garantieanspruch ??
Hallo,
diese Frage wurde nicht gestellt, da ich eigentlich nur wegen des Forums dort war. Die Sache mit den Gewährleistungen hat er von sich aus angesprochen. Ob die Verträge bei den Angebotenen Handwerkspaket aufgehoben werden (so das keine 5% Fällig werden) wollte ich noch gern wissen, da dies hier mal in den Raum gestellt wurde.
Das Bauvorhaben wo nicht mehr viel von DZ gemacht werden kann abgeleht werden ist nun mal so. Das entscheidet aber der IV. Und wenn wenigstens ein paar Bauvorhaben weiter geführt werden ist das allemal besser als wenn gar nichts mehr geht.
@Andrea: Ob Domizil die Bauleitung übernimmt weis ich nicht. Eventuell muss die auch vom Bauherrn beauftragt werden. Das wird sich dann aber sicher genau so wie mit den Handwerkern verhalten und in der Bausumme mit drin sein. Und für die Ausschreibung bzw. Angebotsverhandlungen braucht man nicht sehr viele Mitarbeiter. Ich finde es übrigens gut das Domizil sich das Ziel stellt wenigstens diese Leistung noch erbringen zu können. Aber redet ruhig das auch wieder schlecht.