Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Kindesverwahrlosung

Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen

Re: Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen

Lea-Sophie: Kripo kritisiert Staatsanwalt

Rostock -

Die Entscheidung, nach dem Hungertod von Lea-Sophie (5) die Ermittlungen gegen das Schweriner Jugendamt einzustellen, ist vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) kritisiert worden. "Nur die involvierten Verantwortlichen aus der Politik und den beteiligten Behörden können eine ehrliche Antwort zu dem ,Warum' geben", erklärte der Sprecher des BDK-Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern, Frank Böhme, am Sonntag. Die Staatsanwaltschaft habe den beteiligten Mitarbeiter des Jugendamtes aber einen "Persilschein" ausgestellt.
dpa

erschienen am 21. Juli 2008
http://www.abendblatt.de/daten/2008/07/21/909521.html

Re: Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen

22.07.2008 16:46 Uhr Drucken | Versenden | Kontakt
Trennlinie
Hungertod von Lea-Sophie
"Kommunalpolitik mit einer Kinderleiche"

Wüste Unterstellungen: Nach dem Urteil im Fall Lea-Sophie überziehen sich Politiker und Staatsanwaltschaft gegenseitig mit Vorwürfen.
Von Arne Boecker

vergrößern Nicole G., die 24-jährige Mutter der verhungerten Lea-Sophie vor der Urteilsverkündung in Leipzig.
Foto: ddp


Das Urteil im Fall Lea-Sophie hat den Streit neu entfacht über mögliche Versäumnisse des Jugendamtes. Das Landgericht Schwerin hatte vergangene Woche die Eltern von Lea-Sophie zu je elf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, weil sie ihre fünfjährige Tochter verhungern ließen. Seither liefern sich Politiker und Staatsanwälte eine Schlammschlacht um die Frage: Hätte das Amt die soziale Schieflage erkennen müssen, in der die Familie war?

Ein Jahr vor Lea-Sophies Tod hatte ihr Großvater mütterlicherseits dem Jugendamt von Problemen in der Familie berichtet. Die Sache war jedoch im Sande verlaufen. Die Verteidiger von Lea-Sophies Eltern gaben dem Jugendamt zwar nicht ausdrücklich Schuld am Tod des Mädchens, problematisierten aber dessen Rolle.

Das brachte Staatsanwalt Wulf Kollorz derart in Rage, dass er sich in einer Erwiderung auf die Plädoyers zu der Formulierung verstieg, in Schwerins Kommunalpolitik gebe es "zweifelhafte Charaktere, die sich nicht zu schade waren, mit einer Kinderleiche Kommunalpolitik zu machen" - gemeint war unter anderen der Grünen-Stadtrat Edmund Haferbeck, der sich mit Kollorz seit Jahren juristisch bekriegt.

Aufgeräumte Wohnung, unauffällige Eltern

Kollorz sagte weiter, selbst wenn die Mitarbeiter des Jugendamtes ein Jahr vor Lea-Sophies Hungertod die Familie aufgesucht hätten, sie hätten eine aufgeräumte Wohnung und unauffällige Eltern angetroffen und ein normales, wenn auch zierliches Mädchen. In der Tat hat das Landgericht in seinem Urteil festgestellt, dass Lea-Sophie erst in den zwei Monaten vor ihrem Tod zu essen aufgehört hatte - ohne dass die Eltern etwas dagegen unternahmen.

Für Kollorz aber hatte der Wutausbruch Folgen. Auf Geheiß von Oberstaatsanwalt Gerrit Schwarz durfte er an der Urteilsverkündung nicht teilnehmen. Er wolle den Prozess "nicht mit Nebenkriegsschauplätzen belasten", teilte Schwarz mit.

Mehr zum Thema
Fall Lea-Sophie
Aus niederen Beweggründen
Fall Lea-Sophie
Staatsanwalt abgezogen
Prozess um Lea-Sophie
"Bei lebendigem Leibe verfaulen lassen"
Fall Lea-Sophie
Eine Stadt will einen Schuldigen
Schwerin
Lea-Sophies Tod war vermeidbar

Grünen-Stadtrat Haferbeck sprach von einem "durchgeknallten Staatsanwalt, der selber genug Dreck am Stecken" habe. Zur Sache äußerte sich die Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion Manuela Schwesig. Für die Politik sei nicht entscheidend, dass die Mitarbeiter des Jugendamtes strafrechtlich belangt würden. Wichtig sei, dass die Mängel im Jugendamt beseitigt würden, die ein städtischer Untersuchungsausschuss zweifelsfrei nachgewiesen habe, sagte sie.

Nach Bekanntwerden des Falles Lea-Sophie waren Sozialdezernent Hermann Junghans (CDU) und Amtsleiterin Heike Seifert ihrer Zuständigkeiten enthoben worden; kurz darauf wählten die Schweriner Oberbürgermeister Norbert Claussen (CDU) ab.

Das Leid von Lea-Marie

Jetzt gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass in keinem der 46 Fälle Anklage erhoben wird, in denen Bürger Mitarbeiter des Jugendamtes angezeigt hatten. Der Sprecher des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) in Mecklenburg-Vorpommern, Frank Böhme, kritisiert diesen "Persilschein". Die Staatsanwaltschaft habe "die Chance verpasst", die Hintergründe des Falles aufzudecken. Die Staatsanwaltschaft kontert, diese "Meinung sei erstaunlich", schließlich habe der BDK die Akten nicht eingesehen.

In dieser Woche wurde bekannt, dass sich im November eine Mitarbeiterin des Jugendamts Güstrow vor Gericht verantworten muss. Eine Mutter soll ihrer Tochter über Jahre Kalkreiniger eingeflößt und kochendes Wasser über die Beine geschüttet haben. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes ist wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Das Mädchen, das sein Leben lang unter den Folgen der Folter leiden wird, heißt Lea-Marie.

(SZ vom 23.7.2008/sma)
http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/833/187239/

Re: Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen

dpa/regioline vom 22.07.2008 10:53
Streit nach Ermittlungsende gegen Amt wegen Lea-Sophie
Schwerin (dpa/mv) - Die Einstellung der Ermittlungen gegen das Schweriner Jugendamt wegen möglicher Fehler im Fall der verhungerten Lea-Sophie sorgt jetzt für Streit in der Politik. "Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft muss akzeptiert werden, auch wenn sie einigen Kommunalpolitikern nicht in ihr politisches Kalkül passt", erklärte am Dienstag der CDU-Kreisvorsitzende Gerd-Ulrich Tanneberger. Wer die Einstellung der Ermittlungen kritisiere, greife die Unabhängigkeit der Justiz an. Nach der Entscheidung der Staatsanwaltschaft hatte Silvio Horn von den Unabhängigen Bürgern gemahnt, es dürfe nicht der Eindruck bleiben, das Jugendamt habe sich korrekt verhalten.
http://www.ln-online.de/artikel/2430647/

Re: Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen

Staatsanwaltschaft verteidigt Ende der Ermittlungen gegen Jugendamt
22.07.2008: Schwerin/MVregio Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat am Montag ihre Entscheidung, die Ermittlungen gegen das Jugendamt im Fall der verhungerten Lea-Sophie einzustellen, verteidigt.
Foto: mv-justiz


Foto: mv-justiz

"Die Kritik des Bundes Deutscher Kriminalbeamter hat insofern erstaunt, als dass eine Meinung abgegeben wurde, ohne die Akten zu kennen", sagte Oberstaatsanwalt Ralph-Siegfried Ketelboeter. Die Staatsanwaltschaft habe die Vorwürfe gegen das Amt im Zusammenhang mit dem Tod des fünfjährigen Mädchens nur auf strafrechtliche Relevanz zu prüfen gehabt. Die von der Stadtvertretung festgestellten Verfehlungen des Amtes seien möglicherweise disziplinar- oder arbeitsrechtlich zu ahnden. Die Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses und der Staatsanwaltschaft müssten sich nicht ausschließen.

BDK-Sprecher Frank Böhme hatte der Staatsanwaltschaft am Sonntag vorgeworfen, den beteiligten Mitarbeitern des Jugendamtes einen "Persilschein" ausgestellt zu haben. "Hier wurde offensichtlich die Chance verpasst, durch umfangreiche kriminalpolizeiliche Ermittlungen auf Hintergründe zu stoßen", sagte Böhme. "Es scheint uns aber wirklichkeitsfern, das Jugendamt von jeglicher Verantwortung für den Tod von Lea-Sophie freizusprechen."

Die Anklagebehörde habe Vorwürfe im "Fahrlässigkeitsbereich" geprüft, sagte Ketelboeter und betonte: "Zu keinem Zeitpunkt war für das Jugendamt zu erkennen gewesen, dass Lea-Sophie vernachlässigt worden sein könnte." Als sich der Großvater ein Jahr vor dem Tod des Kindes an das Jugendamt gewandt habe, sei Lea-Sophie in einem guten Pflege- und Ernährungszustand gewesen. Der Großvater habe lediglich angegeben, er habe nicht ausreichend Kontakt zu dem Enkelkind. Ein anonymer Hinweis wenige Wochen vor dem Tod habe sich auf den neugeborenen Bruder von Lea-Sophie bezogen und sei nachweislich falsch gewesen. Das Baby sei von den Eltern gut versorgt worden.

Lea-Sophie war im November 2007 qualvoll verhungert. Die Eltern wurden vergangene Woche wegen Mordes durch Unterlassen zu Freiheitsstrafen von jeweils elf Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht hatte eine Mitschuld des Jugendamtes verneint. Einen Tag später stellte die Staatsanwaltschaft alle Ermittlungen ein.

MVregio Landesdienst mv/sn


http://www.mvregio.de/show/146455.html

Re: Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen

30.07.2008 10:25 Uhr Drucken | Versenden | Kontakt
Trennlinie
Kinder in Deutschland
Chronologie einer Verwahrlosung

Bremen, Stadtteil Gröpelingen: Wie Sozialarbeiter versuchten, zwei Kinder aus einer Problemfamilie zu schützen.
Von Felix Berth

Eine Wohnung wie eine Müllhalde: In dieser Kellerwohnung lebten die beiden Mädchen, die vor zwei Wochen von der Bremer Polizei aufgegriffen wurden.
Foto: dpa


Vor zwei Wochen wurden im Bremer Stadtteil Gröpelingen zwei verwahrloste Kinder gefunden. Die Polizei holte die Mädchen, die fünf und acht Jahre alt sind, aus einer vermüllten Kellerwohnung, nachdem sie Beamten auf der Straße aufgefallen waren. Sie leben mittlerweile in einem Kinderheim. Ungewöhnlich war weniger der Fall - mehr als 3000 vernachlässigte Kinder werden pro Jahr aus ihren Familien geholt -, als vielmehr die Informationspolitik der Behörden: Die Polizei informierte sofort die Öffentlichkeit. Seitdem diskutiert in Bremen auch die Politik, ob es Parallelen zum Fall Kevin gibt, der im Jahr 2006 im selben Stadtteil gestorben war.

Gestern nun präsentierte die Bremer Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter ihre Chronologie der Ereignisse. Das Dokument spiegelt zwar die Sicht der Behörde wider, doch es eignet sich durchaus, um einen Fall zu beschreiben, in dem diverse Institutionen offenbar passabel zusammengearbeitet haben.


Mehr zum Thema
Bremen
Zehn Jahre Haft für Kevins Ziehvater
Fall Lea-Sophie
Hohe Haftstrafen für die Eltern

Juni 2004: Polizisten sehen bei einer Verkehrskontrolle ein Mädchen, das äußerst ungepflegt aussieht. Sie informieren das Jugendamt. Sozialarbeiter besuchen die Familie wenige Tage später. Sie sehen, dass die Wohnung zu vermüllen droht. Ihr Angebot: Die Behörde schickt eine "sozialpädagogische Familienhilfe". Mehrere Stunden pro Woche kommt ein Sozialarbeiter vorbei und versucht, die Eltern zu unterstützen: Welche Kleider für die Kinder sind angemessen, welche Hygieneregeln sind sinnvoll? Die Eltern akzeptieren das Angebot, haben aber, wie ein Familienrichter später feststellt, "wenig Problembewusstsein".

In den nächsten vier Jahren bleibt die Familie Thema im Jugendamt. Zwei Mitarbeiter bearbeiten den Fall, damit keine Lücken entstehen. Mit dem Kindergarten und der Schule vereinbaren sie, dass sie informiert werden, wenn die Kinder fehlen oder auffallen. Zehn solche Meldungen - aus der Kita, der Schule, vom Vermieter und von Nachbarn - wird es in den nächsten Jahren geben; meist geht es um mangelnde Hygiene.

In den vier Jahren wird die Familie engmaschig betreut. Die Familienhelfer sind präsent, soweit die Eltern dies zulassen. Psychologen eines Krisendienstes werden eingesetzt; die Mitarbeiter der Sozialbehörde schauen insgesamt fünf Mal in der Wohnung vorbei. Beim letzten Mal im Oktober 2007 erteilt ihnen der Vater allerdings Hausverbot und lehnt weitere Hilfen ab.

Eine Woche später versuchen die Beamten, die Kinder aus der Familie herauszuholen. Das Gericht lehnt den Antrag ab: Das Kindeswohl sei nicht gefährdet. Die Mädchen, die im Sportverein seien und Flötenunterricht bekämen, seien "interessiert, aufgeschlossen, selbstbewusst und sozial adäquat handelnd", so das Urteil. Abgesehen von Äußerlichkeiten bestehe kein Anlass zu Sorge.

Die Polizei greift die Kinder auf

Drei Monate später, nach weiteren Meldungen von Polizei und Nachbarn, versuchen es die Sozialarbeiter erneut. Als die Richter wieder kein Urteil erlassen, gibt die Behörde den juristischen Weg auf. Gleichzeitig versuchen die Behörden, die Familie weiterzubetreuen. Das gelingt nur kurzzeitig, denn im März 2008 weisen die Eltern alle Hilfen zurück. Das Amt findet sich damit ab, versucht aber, durch Kindergarten und Schule weiter über mögliche Probleme der Kinder informiert zu werden.

Bis zur letzten Schulwoche scheint die Lage unverändert zu sein. In den Ferien, in denen die Kontrolle durch Kita und Schule entfällt, stellen Polizisten bei einem Routineeinsatz fest, dass das ältere Mädchen mit seinen verfilzten Haaren und der übelriechenden Kleidung verwahrlost aussieht: Am 16. Juli um 10.48 Uhr greifen sie die Kinder auf.


(SZ vom 30.07.2008/imm)
http://www.sueddeutsche.de/panorama/143/304120/text/

Re: Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen

Fall Lea-Sophie: Staatsanwälte angezeigt

Schwerin (ddp). Im Mordfall Lea-Sophie steht die Schweriner
Staatsanwaltschaft wegen der Einstellung der Ermittlungen gegen
Mitarbeiter des Schweriner Jugendamtes weiter in der Kritik. Wie die
«Schweriner Volkszeitung» (Mittwochausgabe) berichtete, sind gegen
die Anklagebehörde inzwischen Strafanzeigen gestellt worden.

Einer der Vorwürfe laute «Strafvereitelung im Amt». Die Anzeigen
stammen dem Bericht zufolge aus dem Kreis der 46 Personen, die im
Fall des verhungerten Mädchens zuvor Strafanzeigen gegen Mitarbeiter
des Jugendamtes unter anderem wegen unterlassener Hilfeleistung und
fahrlässiger Tötung gestellt hatten.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Juli einen Tag nach dem Urteil
gegen die Eltern von Lea-Sophie die Ermittlungen gegen die
Amtsmitarbeiter eingestellt. Die Anklagebehörde begründete ihre
Entscheidung damit, dass keine ausreichenden tatsächlichen
Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten der
städtischen Bediensteten vorlägen.

Die Eltern von Lea-Sophie waren vom Schweriner Landgericht wegen
Mordes zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Die 24-jährige Mutter
und der 26-jährige Vater müssen für elf Jahre und neun Monate ins
Gefängnis.

06.08.2008 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=89617

Re: Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen

Fall Lea-Sophie
Schweriner Staatsanwälte im Fall Lea-Sophie angezeigt
Akten zum Fall Lea-Sophie © dpa Fotograf: Jens Büttner
große Bildversion anzeigen

Weil sie im Mordfall Lea-Sophie die Ermittlungen gegen das Jugendamt eingestellt haben, sind jetzt Staatsanwälte in Schwerin angezeigt worden. Das bestätigte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Rostock im Gespräch mit NDR 1 Radio MV. "Wir haben Ermittlungsverfahren eingeleitet, das ist unsere Pflicht", sagte der Sprecher.

Die Schweriner Strafbehörde soll nicht ausreichend geprüft haben, ob die Mitarbeiter des Jugendamtes eine Mit-Verantwortung am Hungertod des Mädchens tragen. Die Anzeigen stammen aus dem Kreis der 46 Personen, die im Fall des verhungerten fünfjährigen Mädchens zuvor Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Jugendamtes unter anderem wegen unterlassener Hilfeleistung und fahrlässiger Tötung gestellt hatten.
Staatsanwaltschaft hatte Ermittlungen gegen Jugendamt eingestellt

Die Staatsanwaltschaft hatte am 17. Juli, einen Tag nach dem Urteil gegen die Eltern von Lea-Sophie, die Ermittlungen gegen die Amtsmitarbeiter eingestellt. Dies war in der Öffentlichkeit als vorschnell kritisiert worden. Die Anklagebehörde begründete ihre Entscheidung damit, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten der städtischen Bediensteten vorlägen. Ein Untersuchungsausschuss der Stadtvertretung hatte schwere Versäumnisse des Jugendamtes in dem Fall festgestellt.

Lea-Sophie war im November 2007 nach wochenlanger Vernachlässigung in der Wohnung ihrer Eltern in einem Schweriner Plattenbau verhungert und verdurstet. Die 24 Jahre alte Mutter und der 26 Jahre alte Vater sind vom Landgericht Schwerin zu jeweils elf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.
Stand: 06.08.2008 12:09

http://www1.ndr.de/nachrichten/dossiers/leasophie/leasophie142.html


Fall Lea-Sophie
Anzeigen gegen Staatsanwaltschaft
Der Fall der verhungerten Lea-Sophie sorgt weiter für Aufsehen: Nach Einstellung der Ermittlungen gegen das Schweriner Jugendamt liegen jetzt Strafanzeigen gegen die Staatsanwaltschaft vor. Es besteht der Verdacht auf Strafvereitelung im Amt.
Anzeige
Bild vergrößern

6.8.2008 12:26 Uhr

6.8.2008 12:26 Uhr
[Lesezeichen hinzufügen]
Themen-Alarm
Artikel versenden
Artikel drucken
Webnews
Mr. Wong
Schwerin/Rostock - Im Mordfall Lea-Sophie steht die Schweriner Staatsanwaltschaft wegen der Einstellung der Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Schweriner Jugendamtes weiter in der Kritik. Wie die "Schweriner Volkszeitung" (Mittwochausgabe) berichtete, sind gegen die Anklagebehörde inzwischen Strafanzeigen gestellt worden.

Einer der Vorwürfe laute "Strafvereitelung im Amt". Die Anzeigen stammen dem Bericht zufolge aus dem Kreis der 46 Personen, die im Fall des verhungerten Mädchens zuvor Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Jugendamtes unter anderem wegen unterlassener Hilfeleistung und fahrlässiger Tötung gestellt hatten.

Akten werden geprüft

Ein Sprecher des Generalstaatsanwalts kündigte an, dass nun alle Akten zu den Vorwürfen gegen das Jugendamt angefordert und gründlich geprüft würden. Angesichts des Umfangs dieser Akten werde es jedoch eine geraume Zeit dauern, bis über ein mögliches Ermittlungsverfahren gegen die Staatsanwaltschaft entschieden werden könne.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Juli einen Tag nach dem Urteil gegen die Eltern von Lea-Sophie die Ermittlungen gegen die Amtsmitarbeiter eingestellt. Die Anklagebehörde begründete ihre Entscheidung damit, dass keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten der städtischen Bediensteten vorlägen.

Die Eltern von Lea-Sophie waren vom Schweriner Landgericht wegen Mordes zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Die 24-jährige Mutter und der 26-jährige Vater müssen für elf Jahre und neun Monate ins Gefängnis. (sgo/ddp)
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Lea-Sophie-Staatsanwaltschaft-Strafvereitelung;art1117,2587214

Re: Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen

Jugendämter
Finanzen und Ignoranz beeinflussen Entscheidungen
VON MICHA HILGERS

Nicht zu verstehen
+
Nicht zu verstehen
(Foto: dpa)
Die Mörder der fünfjährigen Lea-Sophie wurden zu mehr als elf Jahren Haft verurteilt. Niedrige Beweggründe attestierte das Gericht den Eltern des Schweriner Mädchens, das bei seinem Tod vergreist, mit Liegegeschwüren übersät gerade mal noch sieben Kilo wog. Doch was waren die Beweggründe des zuständigen Jugendamtes für seine Untätigkeit?

In Schwerin räumte der Jugendamtsleiter seinen Platz. Per Bürgerentscheid wurde im April zudem Schwerins Oberbürgermeister Norbert Claussen abgewählt, weil er fand, Schwerin habe mit dem Fall Lea-Sophie "Pech gehabt". Doch mit seiner Äußerung dürfte er wohl in zynischer Weise Recht behalten. Denn ob überhaupt und wie die Jugendämter für schutzbedürftige Jugendliche tätig werden, hängt tatsächlich in vielen Kommunen von alles anderem als einer medizinisch-therapeutischen Indikation ab.
Anzeige
Ligatus
Prokon Genussrechte!
Windkraft und biogene Kraftstoffe: 8% Zinsen p.a. mit den Energiequellen unserer Zukunft.
Mehr Informationen »
Word, Excel, PowerPoint
Mit Microsoft Office Home and Student 2007 zuhause mehr erledigen. Jetzt entdecken
Mehr Informationen »
2 km eigener Sandstrand!
Jetzt 25% Schnupper-Rabatt in der neuen Luxusanlage LykiaWorld & LinksGolf Antalya!
Mehr Informationen »

Nennen wir ihn Sergej. Im Alter von vier Jahren immigrieren seine ukrainischen Eltern mit ihm nach Deutschland. Als Sergej zwölf Jahre alt ist, erkrankt er an einer Psychose. In diesem Alter sind Psychosen außerordentlich selten, nehmen aber oft einen sehr ungünstigen Verlauf. Sergej hat Wahnideen, er scheint zu halluzinieren, doch genau weiß man das zunächst in der aufnehmenden Klinik nicht, denn der Junge spricht nicht und verharrt starr in einer Körperhaltung, die er über Stunden beibehält: Katatonie heißt dieses psychotische Symptom. Der Zustand ist lebensbedrohlich.

Unter Gabe von anti-psychotischen Medikamenten beginnt Sergej sich langsam der Außenwelt zuzuwenden, kommuniziert erst über Augenblinzeln, später durch leichte Kopfbewegungen. Es dauert Monate, bis der Junge wieder spricht.

Wie viele Eltern von Migrantenkindern haben auch Sergejs Eltern wenig Verständnis für psychiatrische Krankheitsbilder und deren Behandlung. Daher lassen sie sich auch kaum in die Therapie einbinden. Die Mutter sitzt häufig neben dem Jungen und beklagt ihr Schicksal, das sie mit ihm habe, worauf der Junge regelmäßig wieder zu versteinern beginnt. Die behandelnde Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie schlägt daher Eltern und Jugendamt eine Unterbringung in einer speziellen Einrichtung vor. Tatsächlich ist Sergej zu diesem Zeitpunkt in erstaunlich gutem Zustand und zeigt gemessen an der Erkrankung nur wenige Residualsymptome, also Folgeauffälligkeiten, zum Beispiel bei der geistigen Leistungsfähigkeit.

Doch die Eltern lehnen ab und trotz massiver Hinweise der Klinik auf die Gefährdung des Kindes ist auch das zuständige Jugendamt nicht bereit, eine außerhäusliche Unterbringung anzuordnen und zu finanzieren. Als Sergej vierzehn ist, kommt es zu einem schweren Rückfall. Das Jugendamt hatte lediglich eine sozialpädagogische Familienhilfe bewilligt, die nach einigen Monaten auslief. Diese für Sergej völlig unzureichende Hilfsmaßnahme bedeutet, dass eine sozialpädagogische Kraft für einige Stunden in der Woche die Familie aufsucht und bei lebenspraktischen Dingen Unterstützung anbietet. Auf Drängen der Eltern hatte der ambulante Psychiater die Medikamente stark reduziert und schließlich abgesetzt.

Als Sergej erneut aufgenommen wird, bestand kein Kontakt zu Jugendamt oder Psychiater mehr. Das Zustandsbild des Jungen glich jenem der Erstaufnahme, wobei jeder psychotische Schub eine vollständige Regeneration unwahrscheinlicher macht und im Falle von Sergej bereits jetzt Einschränkungen der emotionalen Erlebnisfähigkeit, Belastbarkeit und der intellektuellen Fähigkeiten zu befürchten stehen, die einer Behinderung gleichkommen.

Zu Recht empört sich die Öffentlichkeit, wenn man Jugendämter, wie in Sergejs Fall, zum Jagen tragen muss. Doch die Entrüstung über einzelne Mitarbeiter der zuständigen Behörden täuscht über gesamtpolitisches Versagen hinweg, das sich in den betroffenen Kommunen offenbart. Schwerins Ex-Bürgermeister Claussen deutete mit seiner zynischen Einlassung an, dass Zustände wie in seiner Stadt überall in der Republik anzutreffen sind. Es mangelt an politischem Willen, sich der strukturellen Verwahrlosung gefährdeter Kinder und Jugendlicher anzunehmen. Nicht nur, dass viele Jugendämter einen eisernen Sparkurs fahren müssen, angesichts der leeren Kassen ihrer Kommunen. Das führt zu Entscheidungen, die dem Budget folgen, nicht etwa therapeutischen Indikationen. Zu wenige, häufig überlastete Mitarbeiter tun ihr Übriges. Zudem sind die Jugendämter auf Hinweise von Polizei, Lehrern, Erziehern und Nachbarn angewiesen. Dass selbst solche Anzeigen oft nicht helfen, zeigt der Fall der Lea-Sophie.

Die Kehrseite dieser gesellschaftlich etablierten Ignoranz gegenüber hilfsbedürftigen Minderjährigen ist Hysterie: In einer westdeutschen Großstadt wurde durch eine Mitarbeiterin des zuständigen Jugendamtes der vage Verdacht eines sogenannten Münchhausen-by-proxy-Syndroms geäußert. Es handelt sich dabei um ein äußerst resistentes und bösartiges Verhalten von zumeist Müttern, die ihre Kinder ständig mit wechselnden, dramatischen Symptomen bei Ärzten vorstellen, ohne dass die Beschwerden erklärlich sind. Tatsächlich führen diese Erziehungspersonen ihren Kindern beispielsweise Schilddrüsen- oder andere Medikamente zu, oder manipulieren Wunden oder führen Infektionen herbei. Bei etwa zehn bis 15 Prozent der Fälle endet dieses Verhalten tödlich für die betroffenen Kinder. Die den Verdacht äußernde Jugendamtsmitarbeiterin kannte weder Kind noch Adoptivmutter persönlich, setzte aber den Verdacht in den Raum, weil der betreffende Junge häufig an Infektionskrankheiten litt. Völlig übersehen wurde dabei, dass der Junge im Alter von vier Jahren eine Leukämie entwickelte, die zu eben jener Infektanfälligkeit im weiteren Entwicklungsverlauf führte.
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wissen_und_bildung/aktuell/1561739_Finanzen-und-Ignoranz-beeinflussen-Entscheidungen.html


Aktuell

VON MICHA HILGERS

Nicht zu verstehen
+
Nicht zu verstehen
(Foto: dpa)
Unprofessionalität, Ignoranz und Hysterie im Umgang mit zu betreuenden Minderjährigen sind die Folge mangelnder politischer Entschlossenheit, Eltern, Erziehungsberechtigten, Adoptiveltern oder Pflegefamilien jene Hilfe zukommen zu lassen, die für die Entwicklung von Kindern notwendig ist. Behördliches Versagen ist nicht das Problem, sondern nur sein Ausdruck. Es fehlt die Selbstverständlichkeit von Hilfsangeboten und Kontrollen, die allerdings ganz andere finanzielle Ressourcen erforderlich machen würden, als sie es bisher gibt. Regelmäßig versuchen daher Jugendämter, besonders personalintensive Spezialeinrichtungen bei besonders belasteten Minderjährigen abzulehnen und "es erst einmal in einer herkömmlichen Einrichtung zu versuchen". Dabei geht wertvolle Zeit verloren, die nach absehbarem Scheitern nicht mehr aufgeholt werden kann. Dauerhafte Schädigungen von Heranwachsenden und letztlich auch der Gesellschaft werden so billigend in Kauf genommen, um den Etat zu schonen.

Der aktuelle Fall des Essener Behinderten, der von seiner Familie offenbar jahrelang misshandelt und gefangen gehalten wurde, verweist auf kollektive behördliche Untätigkeit: Beteiligt sind Polizei, ein gesetzlicher Betreuer, Jugendamt und vor allem auch Nachbarn. Der geistig behinderte, schizophrene junge Mann hatte bei seinen Flucht- und Ausbruchsversuchen Kinder und ältere Leute bedroht oder auch tätlich angegriffen. Die zugezogene Polizei fand mindestens einmal ein Kind der zehnköpfigen Familie, die auf 57 Quadratmetern haust, angekettet vor. Alleine das hätte sofort zu einer Meldung beim Jugendamt und direktem Handeln Anlass geben müssen.

Dass eine Familie auf so engem Raum mit einander lebt, hätte wiederum Jugend- und Sozialamt tätig werden lassen müssen, um für angemessenen Wohnraum zu sorgen. Und ein gesetzlicher Betreuer hat die Pflicht, seinen Klienten regelmäßig aufzusuchen, um sich um ihn zu kümmern. Kaum vorstellbar, dass dem Betreuer die Zustände im Haushalt verborgen blieben.

Die Fallpauschalen für Betreuung wurden vor einigen Jahren drastisch gekürzt. Mit der Folge, dass gesetzliche Betreuer, wenn sie hauptberuflich als solche tätig sind, kaum noch Zeit für ihr Klientel haben oder allenfalls Schwerpunkte setzen, unter Vernachlässigung anderer Anvertrauter. Immer nur auf das persönlich-fachliche Versagen zuständiger Personen zu verweisen, greift zu kurz und erfasst die gesellschaftliche Dimension des Problems nicht: Wir leisten uns kollektiv eine Vernachlässigung bedürftiger, gefährdeter und auf Hilfe angewiesener Kinder und Jugendlicher, besonders, wenn sie in Problemfamilien oder sozialen Brennpunkten aufwachsen.

Der Essener Fall zeigt noch etwas: Misshandlung, Verwahrlosung, sexuelle Übergriffe oder Sklaven ähnliche Zustände bleiben in der Regel dem sozialen Umfeld nicht verborgen. Verwandte, Nachbarn und Freunde, Postboten oder der Ableser der Heizungsverbrauchsmesser, Schornsteinfeger und Vermieter - sie alle erhalten Einblicke in einen Teil einer grausamen Welt. Selten genug melden sie sich hartnäckig, um auf Missstände aufmerksam zu machen, wie bei Lea-Sophie, der selbst dies das Leben nicht retten konnte.

Angesichts der verbreiteten Missstände, deren nur geringster Teil jeweils in aktuellen Meldungen sichtbar wird, ist die Zivilcourage des Bürgers gefragt, der sich mit Wegschauen und Verweisen auf die Zuständigkeit der Behörden nicht zufrieden geben will. Jenseits von Ignoranz oder Hysterie liegt ein selbstverständlicher Umgang mit jener Verantwortung, die uns alle betrifft, wenn es um das Wohl und den Schutz von Kindern und Jugendlichen geht.

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wissen_und_bildung/aktuell/?em_cnt=1561739&em_cnt_page=2

Re: Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen

Mecklenburg-Vorpommern
Stichwahl entscheidet über Oberbürgermeister in Schwerin
Angelika Gramkow (Linke) und Gottfried Timm (SPD) © dpa
große Bildversion anzeigen Angelika Gramkow und Gottfried Timm

In Schwerin muss die Entscheidung über den neuen Oberbürgermeister per Stichwahl fallen. Keiner der sieben Kandidaten konnte am Sonntag nach Auszählung der Stimmen im ersten Anlauf die erforderliche absolute Mehrheit erreichen. Im Rennen um das höchste Amt der Stadt lag die Landtagsabgeordnete Angelika Gramkow von der Linken mit 38,2 Prozent knapp vor Ex-Innenminister Gottfried Timm von der SPD mit 38,1 Prozent. Auf dem dritten Platz folgte abgeschlagen der von der CDU nominierte Unternehmer Hans-Peter Kruse. Der Zweikampf bei der Stichwahl am 28. September entscheidet sich somit zwischen Gramkow und Timm.

Die Wahlbeteiligung lag bei 43,8 Prozent. Etwa 80.000 Landeshauptstädter ab 16 Jahren waren wahlberechtigt.
Linke hofft auf erstes Bürgermeisteramt im Nordosten
Schweriner Rathaus © dpa Fotograf: Jens Büttner
große Bildversion anzeigen

"Schwerin ist reif für eine Oberbürgermeisterin", sagte der Landesvorsitzende der Linken, Peter Ritter. Die CDU habe abgewirtschaftet. Und die SPD stehe mit einem Ex-Innenminister in der Stichwahl, der Schwerin schon vor Jahren in einem Großkreis aufgehen lassen wollte. Sollte Gramkow die Stichwahl gewinnen, wäre Schwerin die erste Stadt in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Oberbürgermeister von der Linken. Timm sagte, er habe sein Ziel erreicht, in die Stichwahl zu kommen. Er werde in den nächsten zwei Wochen um jede Stimme kämpfen - insbesondere um jene, die am Sonntag auf Kruse entfallen waren. Kruse habe im Wahlkampf "interessante" Vorschläge zur Wirtschaftsentwicklung der Stadt gemacht. Der CDU-Landesvorsitzende Jürgen Seidel erklärte, die Zeit habe für Kruse nicht gereicht, um sich ausreichend bekannt zu machen und sich gegen bekannte Politiker durchzusetzen.
Wahl des Oberbürgermeisters (Vorläufiges Endergebnis)
Angelika Gramkow Linke 38,2 %
Gottfried Timm SPD 38,1 %
Hans-Peter Kruse CDU 15,8 %
Frank-Peter Krömer Unabhängige Bürger 3,0 %
Fred Kriebel Einzelbewerber 2,3 %
Andreas Helms Einzelbewerber 2,2 %
Volker Goebel Einzelbewerber 0,4 %

(Quelle: Stadt Schwerin)
Nachfolger für Claussen gesucht

Gesucht wird ein Nachfolger für Norbert Claussen (CDU), der am 27. April per Bürgerentscheid von seinem Posten als Verwaltungschefs abberufen worden war. Der 2002 ebenfalls per Stichwahl ins Amt gewählte Claussen war vor allem wegen seines Krisenmanagements nach dem Hungertod von Lea-Sophie in die Kritik geraten und wurde dafür vor fünf Monaten von den Schwerinern abgewählt.
Stand: 14.09.2008 20:35
http://www1.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/obwahlschwerin106.html

Re: Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen

Mecklenburg-Vorpommern
Stichwahl in Schwerin: Gramkow oder Timm?
Angelika Gramkow (Linke) und Gottfried Timm (SPD) © dpa
große Bildversion anzeigen Angelika Gramkow und Gottfried Timm.

Rund 80.000 Schweriner konnten am Sonntag erneut darüber entscheiden, wer neuer Oberbürgermeister der Landeshauptstadt wird. Die Abstimmung endete um 18.00 Uhr. Zwei Wochen nach dem ersten Wahlgang traten die Landtagsabgeordnete Angelika Gramkow (Die Linke) und Ex-Innenminister Gottfried Timm (SPD) zur Stichwahl an. Das Interesse der Wähler war bis zum Mittag eher gering. Bis 14 Uhr gaben nach Angaben der Stadtverwaltung erst 22,8 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme ab. Beim ersten Wahlgang vor zwei Wochen waren es bis zu diesem Zeitpunkt knapp 25 Prozent gewesen, insgesamt beteiligten sich 43,8 Prozent der Stimmberechtigten.
CDU wirbt für SPD-Kandidaten

Die beiden Politiker Gramkow und Timm hatten am 14. September die meisten Stimmen unter den damals sieben Kandidaten erhalten. Linke-Politikerin Gramkow lag mit 38,2 Prozent knapp vor SPD-Kandidat Timm, der 38,1 Prozent erreichte. Beide trennten am Ende nur 45 Stimmen. Die CDU empfahl ihren Wählern, für Timm zu stimmen. Die Linke hofft auf das erste Oberbürgermeisteramt im Nordosten.
Wirtschaftliche Fragen bestimmten Wahlkampf
Schweriner Rathaus © dpa Fotograf: Jens Büttner
große Bildversion anzeigen Wer regiert demnächst im Schweriner Rathaus?

In den vergangenen zwei Wochen hatten beide noch einmal um Stimmen geworben und dabei vor allem die Wirtschaftspolitik in den Vordergrund gestellt. Gramkow kündigte für den Fall ihres Sieges die Bildung eines "Ratschlags der Wirtschaft" mit Unternehmern an. Dies sei eines ihrer Vorhaben für die ersten hundert Tage im Amt, so Gramkow. SPD-Kandidat Timm hatte zuvor bereits angekündigt, einige wirtschaftspolitische Vorschläge des im ersten Wahlgang ausgeschiedenen CDU-Bewerbers übernehmen zu wollen.
Nachfolger für Ex-OB Claussen gesucht

Gesucht wird ein Nachfolger für Norbert Claussen (CDU), der am 27. April per Bürgerentscheid von seinem Posten als Verwaltungschefs abberufen worden war. Der 2002 ebenfalls per Stichwahl ins Amt gewählte Claussen war vor allem wegen seines Krisenmanagements im Fall der im November 2007 verhungerten fünfjährigen Lea-Sophie in die Kritik geraten.
Stand: 28.09.2008 18:01
http://www1.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/obwahlschwerin108.html

Sonntag, 28. September 2008, 20:10 Uhr
Schwerin: Linke schlägt Sozialdemokraten

Die Linken-Politikerin Angelika Gramkow wird neue Oberbürgermeisterin in Schwerin. Die bisherige Landtagsabgeordnete gewann die Stichwahl um diesen Posten knapp gegen den ehemaligen Innenminister Gottfried Timm (SPD). Gramkow kam auf 50,5 Prozent der Stimmen, für Timm votierten 49,5 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag bei 41,3 Prozent. Damit wird erstmals nach der deutschen Vereinigung die Hauptstadt eines Bundeslandes von einer Linken-Politikerin regiert.
http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/news-ticker,rendertext=5964334.html?o=RSS